Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Das preußische Knappschaftsgesetz regelt das bergmännische Versicherungswesen völlig neu und schafft die als vorbildlich geltende Unterstützungseinrichtung für Bergleute im Falle von Krankheit und Invalidität. So haben die Knappschaftskassen u.a. zu gewähren: in Krankheitsfällen freie Kur und Arznei, einen Krankenlohn für die Dauer der ohne eigenes "grobes Verschulden" entstandenen Krankheit, eine lebenslängliche Invalidenunterstützung sowie eine Witwen- und Waisenrente.
Stichtag:
10. April 1854
Für alle Bergleute wird eine Zwangsversicherung - Knappschaftskassenvereine - mit Selbstverwaltung, unter begrenzter Aufsicht der Bergbehörde, eingeführt. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgebracht. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Verlust der Mitgliedschaft und aller Ansprüche aus der Knappschaftskasse verbunden. Das Gesetz spricht von Bergarbeitern statt von Bergmännern.