Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
In Berlin tagt der internationale Kongreß des "Gutenbergbundes" unter polizeilicher Aufsicht. Die meisten Prinzipale boykottieren die Verhandlungen. Ehe die Statuten beraten und beschlossen werden, löst die Polizei den Kongreß auf, weil die Statuten "Aufforderung zu unerlaubter Selbsthilfe" vorsehen.
Stichtag:
30. September / 3. Oktober 1849
Die Delegierten können sich nach dem Verbot heimlich treffen, einen Zentralvorstand wählen, die Statuten verabschieden und die Zeitung "Gutenberg" zum Organ des Gutenbergbundes erklären.
Die neue Satzung lautet:
"§ 1 Der Zweck des Gutenberg-Bundes ist die Begründung, Hebung und Sicherstellung des materiellen und geistigen Wohles der Buchdrucker und Schriftgießer, ebensowohl der Prinzipale wie der Gehülfen. Er enthält sich jeder Einmischung in öffentliche Angelegenheiten und politische Bestrebungen.
§ 2 Als Hauptmittel zur Erreichung dieses Zwecks erkennt der Bund:
1. die Begründung und Organisation einer innigen Verbrüderung der Buchdrucker und Schriftgießer;
2. die Begründung von allgemeinen Bundeskassen zu gegenseitiger Unterstützung und Erweiterung der bestehenden Kassen durch Einführung der Freizügigkeit und Gegenseitigkeit;
3. die Beseitigung der Übelstände, welche dem Emporblühen der Kunst hinderlich sind, als der unbeschränkten Konkurrenz, der Unordnung der Arbeits- und Lehrlingsverhältnisse u.s.w.;
4. die Erweckung und Förderung der wahren Kollegialität wie der künstlerischen und geistigen Ausbildung seiner Mitglieder, insbesondere der Lehrlinge."