Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Mit dem preußischen Eisenbahngesetz werden die Bauunternehmer "verpflichtet, den erkrankten Erdarbeitern die nötige ärztliche Behandlung zuteil werden zu lassen", wogegen alle Hochbauarbeiter, Handwerker und die in ihrem Solde stehenden Tagelöhner verpflichtet sind, für ihre Behandlung selbst zu sorgen.
Stichtag:
1842
Bei den Chausseearbeitern haben auch nur die Erdarbeiter ein Recht auf ärztliche Behandlung. In vielen Fällen werden Arbeiter die "krankenverdächtig" sind, rechtzeitig entlassen, damit ihre medizinischen Ansprüche erlöschen.