Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Mit zwei eng miteinander verbundenen Gesetzen "Über die Aufnahme neu anziehender Personen" und "Über die Verpflichtung zur Armenpflege" wird die Verantwortung zur Armenversorgung von der Geburts- auf die Wohngemeinden übertragen und die bisherigen Einschränkungen der Freizügigkeit weitgehend beseitigt.
Stichtag:
31. Dezember 1842
Diese Regelung wird ab 1870 auch für die anderen deutschen Staaten - mit Ausnahme von Bayern - verbindlich. Die Armenfürsorge bleibt jedoch bis zum Ersten Weltkrieg mit politischen und sozialen Diskriminierungen verbunden.
So sind z.B. die Empfänger öffentlicher Armenhilfe vom Wahlrecht für Kommunen, Landtage und den Reichstag ausgeschlossen.