Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den
Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger
Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der
Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999
Die erste Arbeitsschutzbestimmung in Preußen, "Das Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter", verbietet die regelmäßige Arbeit in der Fabrik, in Berg-, Hütten- und Pochwerken für Kinder bis zum 9. Lebensjahr. Die Arbeitszeit der noch nicht 16jährigen darf zehn Stunden nicht überschreiten. Jugendlichen unter 16 Jahren, die nicht eine dreijährige Schulzeit nachweisen können, wonach sie die "Muttersprache geläufig lesen" und "einen Anfang im Schreiben gemacht" haben, wird die Fabrikarbeit untersagt, mit Ausnahme von Fabriken, denen eigene Schulen angegliedert sind und die einen Bildungsanspruch gewährleisten. Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Jugendliche werden verboten. Örtliche Polizei- und Schulbehörden sollen Kontrollfunktionen übernehmen. Gegen "Zuwiderhandlungen" werden Sanktionen angedroht. Die zuständigen Ministerien sollen besondere Verordnungen erlassen, um eine "Einhaltung der Moralität und Gesundheit der Fabrikarbeiter" zu gewährleisten. In Bayern und Baden werden 1840 ähnliche Bestimmungen erlassen, in den anderen Ländern zum Teil erst in den 60er Jahren.
Stichtag:
9. März 1839