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8. Die russische Intervention

Der Westen hat es Rußland leicht gemacht, in Tadschikistan ein kommunistisches Regime an der Macht zu halten. Der amerikanische Außenminister James Baker, der im Februar 1992 den kommunistischen Präsidenten Tadschikistans, Nabijew, besuchte, sagte Unterstützung zu für die Bemühungen, die Demokratie zu konsolidieren und die Marktwirtschaft einzuführen. Wie die USA eine demokratische Entwicklung in Tadschikistan konkret unterstützen wollten, blieb jedoch von Anfang an ein Geheimnis. US-Außenminister Baker weigerte sich bei seinem Besuch, Gespräche mit den Vertretern der Opposition zu führen und den Vorsitzenden der Demokratischen Partei, der einzigen Partei, die das westliche Wertesystem in Tadschikistan repräsentierte, zu empfangen (Nezavisimaja Gazeta, 15.2.1992). Zwar gelang es der islamisch-demokratischen Opposition kurz nach dem Baker-Besuch, mit der am 11. Mai 1992 gebildeten Koalitionsregierung die Macht zu übernehmen, Moskau sorgte jedoch dafür, daß sich die Demokratie in Tadschikistan nicht entfalten konnte.

Die in Tadschikistan stationierten Gemeinsamen Streitkräfte der GUS (inzwischen „Friedenstruppen") - die 201. motorisierte Schützendivision der ehemaligen Sowjetarmee - griffen offen auf der Seite der Kommunisten in die Kämpfe zwischen der islamisch-demokratischen Koalitionsregierung und den Kommunisten, die sich in der Provinz Kuljab zur Gegenoffensive gesammelt hatten, ein. Vergeblich forderte der Vorsitzende der Demokratischen Partei, Jusufow, den sofortigen Abzug der GUS-Streitkräfte aus Tadschikistan (Interfax, 29.7.1992; Krasnaja Zvezda, 5.8.1992). Vielmehr tauchten im August 1992 „Militärbeobachter" der GUS in Kuljab und Kurgan-Tjube auf, um die Möglichkeit der Entsendung von „GUS-Blauhelmen" zu prüfen (Interfax, 31.8.1992).

Am 3. September 1992 kamen die Präsidenten Rußlands, Kasachstans, Usbekistans und Kyrgystans überein, zusätzliche Grenztruppen nach Tadschikistan zu entsenden (Itar-Tass, 4.9.1992), ohne diesen Beschluß mit der islamisch-demokratischen Regierung in Duschanbe abzustimmen. Insbesondere Usbekistan drängte Moskau zu einem stärkeren Engagement. Präsident Jelzin ließ sich nicht lange bitten und sagte dem geschaßten „Amtsbruder" Nabijew Unterstützung zu (Süddeutsche Zeitung, 7.9.1992, S. 10). Die 201. Schützendivision der russischen Armee unter dem Kommando von Generalmajor Muchriddin Aschurow wurde durch die Entsendung von weiteren 1.200 Soldaten verstärkt. Die russischen Truppen besetzten die strategisch wichtigen Objekte des Landes. Von einer Neutralität der russischen Truppen im tadschikischen Bürgerkrieg konnte nicht die Rede sein. Sie rüsteten vielmehr die kommunistischen Milizen von Kuljab mit schweren Waffen (Panzer und Hubschrauber) aus und ermöglichten ihnen die Eroberung der Provinz Kurgan-Tjube sowie die Belagerung von Duschanbe. Vergeblich bat die islamisch-demokratische Regierung in einer Botschaft an UN-Generalsekretär Boutros Ghali die internationale Öffentlichkeit um Unterstützung (Itar-Tass, 30.9.1992).

Im Gegensatz zu Berichten westlicher Medien, die darauf hinausliefen, daß die russischen Soldaten die einzige Kraft seien, die die Stabilität in Tadschikistan garantieren könne (vgl. NZZ, 8.11.1992, S. 1), ist festzustellen, daß gerade die russischen Truppen, indem sie die kommunistischen Aufständischen aus Kuljab gegen die Regierung unterstützten, zur Verschärfung des Bürgerkrieges und zum Zerfall des Staates in Regionen beitrugen und damit das Land destabilisierten. Ohne Eingreifen des Militärs hätte sich die islamisch-demokratische Koalitionsregierung halten und das Land stabilisieren können. Die Erklärung des russischen Außenministers Kosyrew, daß Moskau strategische Interessen in Tadschikistan habe und deshalb alles tun müsse, damit „extremistische Kräfte ... nicht die Oberhand gewinnen und damit ein demokratischer Staat aufgebaut wird" (Itar-Tass, 6.11.1992; Süddeutsche Zeitung, 7.11.1992), klingt vor dem oben geschilderten Hintergrund paradox. Kosyrew meinte mit den extremistischen Kräften die islamisch-demokratische Regierung, die von der Bewegung Demokratisches Rußland unterstützt wurde, während er den tadschikischen Kommunisten, hinter denen damals das konservative russische Parlament stand, den Aufbau eines demokratischen Staates zutraute.

Es war die russische Armee, die bestimmt hatte, welche politischen Kräfte in Tadschikistan zu regieren haben. Sie forderte im Dezember 1992 die Regierungstruppen auf, die Hauptstadt Duschanbe zu verlassen (Süddeutsche Zeitung, 7.12.1992) und verhalf den Kommunisten an die Macht, die anstelle eines demokratischen Staates ein Terror-Regime errichteten. Nach Meinung des Vorsitzenden der Demokratischen Partei, Schodmon Jusufow, wird es, solange die 201. Division Rußlands in Duschanbe bleibt, keinen Frieden in Tadschikistan und in ganz Zentralasien geben (Interfax, 6.12.1992).

Das kommunistische Terror-Regime von Präsident Rachmonow, das im Dezember 1992 mit Hilfe Rußlands und Usbekistans an die Macht gelangt war, kündigte in einem für den UNO-Sicherheitsrat vorbereiteten offiziellen Dokument an, die GUS-Staaten um militärische Unterstützung zu ersuchen (Itar-Tass, 4.1.1993). Das Anliegen der neuen Machthaber, Tadschikistan an die Russische Föderation anzuschließen, ließ sich allerdings zunächst nicht verwirklichen, da Tadschikistan keine gemeinsame Grenze mit Rußland hat (Süddeutsche Zeitung, 25.5.1993). Die Forderung nach einem direkten Anschluß an die Russische Föderation wurde u.a. im Autonomen Gebiet Berg-Badachschan erhoben, als Präsident Rachmonow dort eine Wirtschaftsblockade verhängte. Als Rechtsgrundlage diente ein Vertrag von 1895, wonach die Pamir-Völker für 100 Jahre Untertanen des russischen Zaren werden sollten (FAZ, 10.12.1994, Beilage Nr. 287).

Die militärische Hilfe Rußlands für die kommunistische Nomenklatura umfaßte Waffenlieferungen (auch durch Usbekistan und Belarus), die Aufstellung von nationalen Streitkräften sowie gemeinsame Operationen gegen die islamisch-demokratische Opposition in Tadschikistan. Außer von der 201. motorisierten Schützendivision wird die neue, demokratisch nicht legitimierte Regierung der tadschikischen Kommunisten von russischen Grenztruppen sowie von Angehörigen des ehemaligen sowjetischen KGB unterstützt. Die offizielle Erklärung, ihre Präsenz diene dem Schutz der 300.000 Personen starken russischen Minderheit, wovon rund 100.000 das Land inzwischen verlassen haben, hat mit der Realität wenig zu tun (NZZ, 16.7.1993). Für Moskau bedeutet Tadschikistan in Wirklichkeit das letzte Bollwerk gegen den politischen Islam, der mit seiner „Fundamentalisierung" nicht nur für die Republiken Zentralasiens, sondern auch mit Blick auf die 20 Mill. Moslems Rußlands eine Bedrohung darstellt (Novaja Ezednevnaja Gazeta, 30.12.1994, S. 2). Weder Moskau noch die kommunistische Führung in Tadschikistan dachten jemals ernsthaft an einen Dialog mit der islamisch-demokratischen Opposition (Rossijskaja Gazeta, 3.9.1994). Für Rußland ging es nach Angaben des stellvertretenden russischen Außenministers Tschernyschew um die Verteidigung der Grenzen der Russischen Föderation gegen das Eindringen des „islamischen Extremismus, jeder Art von Separatisten und Personen, die von einem Groß-Tadschikistan träumen" (Interfax, 14.4.1995).

Erst im Juli 1993 erhielten die militärischen Operationen der russischen Streitkräfte in Tadschikistan eine quasi „rechtliche" Grundlage, als das russische Parlament den am 25. Mai 1993 geschlossenen russisch-tadschikischen Freundschaftsvertrag ratifizierte. Die „rot-braune" Mehrheit im russischen Parlament ist als natürlicher Verbündeter der Kommunisten Tadschikistans zu verstehen. Aber auch Präsident Jelzin unterstützte die kommunistischen Mafia-Gruppierungen von Chodshent (Leninabad) und Kuljab, obwohl ein Bündnis mit der nicht-fundamentalistischen demokratischen Opposition Tadschikistans zumindest salonfähiger und angebrachter gewesen wäre.

Eine Rechtsgrundlage für militärische Operationen bildete außer dem Freundschaftsvertrag auch das von Rußland, Tadschikistan, Kasachstan, Usbekistan und Kyrgystan am 22. Januar 1993 in Minsk unterzeichnete Abkommen über kollektive Sicherheit an der Südgrenze Tadschikistans. Die weitgehend von Rußland gestellten sog. Kollektiven Friedenstruppen der GUS bestanden aus 25.000 Soldaten, zunächst unter dem Kommando von Generalleutnant Boris Pjankow, dann von Generaloberst Walerij Patrikejew. Zu ihnen gehörten 14.000 Soldaten der Grenztruppen und der 201. russischen motorisierten Schützendivision, die den militärischen Kern bildeten. Hinzu kam ein motorisiertes Infanterie-Bataillon aus Usbekistan, ein gemischtes Bataillon aus Kasachstan und eine Kompanie aus Kyrgystan. Zu den Friedenstruppen gehörten auch die Sondereinheiten des tadschikischen Innenministeriums, die jedoch im April 1994 auf Verlangen der UNO ausgegliedert wurden. Die Stationierung der „Friedenstruppen" wurde halbjährlich verlängert. Kyrgystan entsandte schließlich noch zwei weitere Kompanien (220 Soldaten), um den Abschnitt Chorog-Ischkaschim in Berg-Badachschan zu kontrollieren. Zum neuen Kommandeur der GUS-Friedenstruppen wurde im April 1995 Generalleutnant Walentin Bobryschew ernannt, zum neuen Kommandeur der russischen Grenztruppen Generalleutnant Anatolij Tschetschulin. Bobryschew löste bereits im November 1995 Generalleutnant Viktor Sawarsin ab. Tschetschulin ersetzte Generalleutnant Pawel Tarasenko.

Obwohl die Präsidenten Jelzin und Rachmonow am 7. September 1995 eine gemeinsame Deklaration, die mehr Integration und Zusammenarbeit zwischen Rußland und Tadschikistan vorsah, unterzeichneten, nahmen die Meinungsverschiedenheiten zwischen Moskau und den Machthabern in Duschanbe deutlich zu. Daran änderte sich auch wenig durch die Ernennung von Jewgenij Michajlow zum Vertreter des russischen Präsidenten, der die Aktivitäten der Exekutivorgane der Russischen Föderation in Tadschikistan koordinieren sollte. Kasachstan und Usbekistan drohten mit dem Abzug ihrer „Friedenstruppen" und erwogen, zum Schutz der tadschikischen Grenzen ein gemeinsames „zentralasiatisches" Bataillon aufzustellen. Offiziere der russischen „Friedenstruppen" beteiligten sich zunehmend an Waffen- und Drogengeschäften. Die Übergriffe des russischen Militärs auf afghanisches Gebiet, darunter Luftangriffe, nahmen zu.

Die russischen „Friedenstruppen" verhalten sich nicht neutral, sondern unterstützen eindeutig das undemokratische, kommunistische Regime des amtierenden Präsidenten Rachmonow. Ihre Aktivitäten sind als GUS-Einsatz getarnt. In Wirklichkeit handelt sich hier um eine Intervention der russischen Truppen. Diese verstößt selbst gegen GUS-Vorschriften, die militärische Einsätze nur mit Zustimmung aller Konfliktparteien erlauben. Der Schlüssel für eine Friedensregelung in Tadschikistan liegt in Rußland. Es gab jedoch bisher keine Anzeichen dafür, daß Moskau an einer Befriedung Tadschikistans gelegen ist.

Das kommunistische Regime in Duschanbe wäre ohne die massive Hilfe Moskaus schon längst gestürzt. Präsident Rachmonow war bisher nicht bereit, die Opposition an der Macht zu beteiligen. Er schuf zwar 1996 einen Präsidialrat, die Opposition lehnt jedoch die Teilnahme an dieser konsultativen Körperschaft ab. Statt dessen verlangt die Opposition die Schaffung eines Rates der nationalen Versöhnung und einer Koalitionsregierung. Sie ist weiterhin bereit, die Präsenz russischer Truppen in Tadschikistan zu akzeptieren und setzt ihre Hoffnungen - wie die Tschetschenen - auf Alexander Lebed, von dem erwartet wird, daß er den Krieg in Tadschikistan beendet.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | März 1998

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