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TITELINFO / UEBERSICHT

TEILDOKUMENT:


[Seite der Druckausg.: 85]


Karen Schober
Beschäftigungsfähigkeit –
eine neue Zieldimension für die Integration Jugendlicher ins Erwerbsleben?


1. Das Konzept „Beschäftigungsfähigkeit„ im Rahmen der EU-Leitlinien

Ich beschäftige mich in meinem Beitrag mit der Bedeutung, den Auswirkungen und der möglichen Übertragbarkeit des Politikansatzes „Beschäftigungsfähigkeit„ für das deutsche Berufsbildungssystem, die Berufsbildungspolitik und die stabile Integration Jugendlicher in das Beschäftigungssystem.

Unter diesem eingeschränkten Blickwinkel halte ich folgende Aspekte oder Dimensionen von Beschäftigungsfähigkeit für bedeutsam:

  • Beschäftigungsfähigkeit bezieht beide Seiten des Beschäftigungssystems ein; es ist nicht ausschließlich eine Bringschuld der Arbeitnehmer, sondern auch eine Anforderung an die Arbeitsplatzanbieter. In dem neuen mittelfristigen Forschungsprogramm des IAB wird daher, um solchen Missverständnissen vorzubeugen, begrifflich unterschieden zwischen der individuellen „Arbeitsfähigkeit„ – definiert als der Fähigkeit des Einzelnen, den Arbeitsanforderungen zu entsprechen – und der „Beschäftigungsfähigkeit„, die neben der individuellen Arbeitsfähigkeit auch übergeordnete Rahmenbedingungen umfasst, wie z.B. die allgemeine Einstellung gegenüber bestimmten Arbeitnehmergruppen, sozialpolitischen Regelungen oder die allgemeine Arbeitsmarktlage.

  • Beschäftigungsfähigkeit bezieht sich nicht primär auf Aspekte des Profilvergleichs zwischen Arbeitskräften und Arbeitsplätzen und die Passgenauigkeit zwischen beiden, sondern bezieht sich wesentlich auf Verhaltens- und Einstellungsdimensionen beider Arbeitsmarktpartner, ihre Eigenverantwortung und Eigeninitiative für die Beschäftigung.

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  • Beschäftigungsfähigkeit hat demzufolge eine wesentliche dynamische Komponente – sie ist nichts Statisches.

Unter den Besonderheiten des deutschen Berufsbildungssystems, nämlich des im Kern immer noch dualen Systems der Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule und der einzelbetrieblichen Entscheidungsmacht über den Zugang zu einem Ausbildungsverhältnis, wäre zu diskutieren, ob der Begriff „Beschäftigungsfähigkeit„ hier nicht gedanklich ergänzt werden müsste um den der „Ausbildungsfähigkeit„. Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit im weitesten Sinne in Deutschland ist ja zu einem erheblichen Teil ein Problem unzureichender Ausbildungsfähigkeit und -bereitschaft von Betrieben auf der einen Seite und unzureichender individueller Ausbildungsfähigkeit und -bereitschaft bestimmter Teile der Jugendlichen auf der anderen Seite (viele behaupten eines stark wachsenden Anteils der heutigen Schulabgänger). Mir erscheint diese Ergänzung deshalb notwendig, weil - anders als in den übrigen EU-Staaten - der Zugang zum Arbeitsmarkt für Jugendliche und damit der Erwerb von Beschäftigungsfähigkeit in Deutschland bereits durch den Zugang zur Ausbildung im dualen System eingeschränkt ist. Andererseits weiß ich natürlich um die emotions- und ideologiebehaftete Debatte zum Thema „Ausbildungsfähigkeit„ und deren politische Implikationen.

In diesem Zusammenhang liegt mir bei der Anwendung des Konzepts von Beschäftigungsfähigkeit auf den Personenkreis Jugendlicher noch eine andere Erweiterung am Herzen: Zentrale Aspekte der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit, soweit sie Jugendliche betreffen, werden im schulischen Bildungssystem, in der Pflichtschule bzw. den weiterführenden Schulen erworben – oder eben nicht erworben – und können in späteren Lebens- und Bildungsphasen nur schwer nachgeholt werden. Wir wissen dies sehr gut aus der Debatte um Selektionseffekte in der Weiterbildungsbeteiligung: Wer „das Lernen gelernt„ hat, bildet sich auch später weiter, ist flexibel, anpassungsfähig, innovativ und nutzt spätere Lernchancen und steigert so seine individuelle Beschäftigungsfähigkeit. Insofern sind in der politischen Diskussion um Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsfähigkeit auf der Seite des Individuums die vorgelagerten Sozialisations- und Bildungsprozesse einzubeziehen.

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2. Ziele beruflicher Bildung – berufspädagogische
und arbeitsmarktpolitische Anforderungen an die Ausbildung Jugendlicher


Beschäftigungsfähigkeit als Leitlinie und Ziel beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischer Strategien bedeutet in Bezug auf die Integration Jugendlicher ins Erwerbsleben eine Umsetzung dieser Anforderungen in Ziele und Maßnahmen allgemeiner und beruflicher Bildung, denn diese sind die vorgesehenen Institutionen und Prozesse, in denen Beschäftigungsfähigkeit, d.h. die Fähigkeit des Individuums, sich auf der fachlichen und der Verhaltensebene auf die Anforderungen des Beschäftigungssystems und des Arbeitsmarktes einzustellen, erzeugt wird.

Beginnen wir mit dem allgemeinbildenden Schulwesen. Die Ziele allgemeiner schulischer Bildung reichen selbstverständlich weit über das Ziel der Beschäftigungsfähigkeit hinaus in Richtung Persönlichkeitsbildung, politische Bildung, emanzipatorische Bildung, Lebenstüchtigkeit, kulturelle und musische Bildung etc. Schule muss sich jedoch mehr als bisher mit den Anforderungen des Beschäftigungssystems – gerade auf den Ebenen der Verhaltensziele und der sog. Schlüsselqualifikationen – auseinandersetzen und diese zum Gegenstand schulischer Bildungs- und Erziehungsprozesse machen. Insofern gilt es, bereits in der Schule in den Fächerkanon der Arbeitslehre und verwandter Fächer ein grundlegendes Verständnis für die Funktionsweise und Anforderungen globalisierter Wirtschafts- und Arbeitsmarktprozesse zu vermitteln, das für die Jugendlichen auch handlungsleitend in ihren Berufswahlprozessen wird. Berufswahlvorbereitung und Berufsorientierung darf sich nicht in Betriebspraktika und berufskundlichem Unterricht erschöpfen, sondern hier bedarf es neuer Unterrichts- und Orientierungskonzepte, die gemeinsam mit der Wirtschaft und der Berufsberatung zu entwickeln sind und die im Fächerkanon ein höheres Gewicht erhalten müssen.

Für die berufliche Bildung sind sowohl im Berufsbildungsgesetz als auch in den Ausbildungsordnungen des dualen Systems, und hier insbesondere in den neuen und neugeordneten Berufsbildern, Ziele verankert, die dem Ziel der Beschäftigungsfähigkeit sehr nahe kommen:

  • Umfassende berufliche Handlungskompetenz wird dort definiert als kognitive und affektive Kompetenzen, Verhaltensziele, Persönlichkeits-

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    ziele, politische Teilhabe und Gestaltungskompetenzen für die eigene Berufsarbeit und Arbeitsumgebung.

  • Bei den beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten wird zwischen Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz unterschieden, wobei den Methoden- und Sozialkompetenzen ein deutlich höherer Stellenwert zukommt als den Fachkompetenzen.

  • Mit diesen Zielen sind bereits einige wesentliche Aspekte grundlegender Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit abgedeckt.

  • Mit der Konzeption „gestaltungsoffener„ Ausbildungsberufe, die dynamisch und flexibel auf sich wandelnde Bedürfnisse von Betrieben und Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren und sich anpassen können, wird im dualen System zunehmend auch den institutionellen Voraussetzungen der Beschäftigungsfähigkeit Rechnung getragen.

  • Vielfach wird die Berufsförmigkeit der deutschen Ausbildung im dualen System - und als Folge davon die berufliche Strukturierung des Arbeitsmarktes - als Hemmschuh gegen die zunehmende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes und damit gegen die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern angesehen. In diesem Zusammenhang wird eine stärkere Modularisierung, Differenzierung und Flexibilisierung von Berufsausbildung gefordert, die eine stärker an den Bedürfnissen der Betriebe und der Individuen orientierte Ausbildung erlaubt – sowohl in inhaltlicher als auch in zeitlicher und organisatorischer Hinsicht.

Jenseits der ideologischen Grabenkämpfe, die um die Frage der Differenzierung, Individualisierung und Modularisierung der beruflichen Erstausbildung geführt werden, kann man sich m.E. auf die ja bereits entwickelten Konzepte im Bündnis für Arbeit, in dem vom BiBB und vom DIHT entwickelten „Satellitenkonzept„ darauf verständigen, dass veränderte Arbeits- und Ausbildungsmärkte auf der einen, veränderte „Kunden„ des Berufsbildungssystems auf der anderen Seite eine Lockerung starrerer inhaltlicher und organisatorischer und auch didaktisch-methodischer Regelungen in der Berufsbildung erfordern. Ein Festhalten am Berufskonzept als didaktisches Prinzip steht einer Differenzierung und Modularisierung beruflicher Bildungsprozesse nicht entgegen. Dem Ziel verbesserter Beschäftigungsfähig-

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keit – und übrigens auch verbesserter Ausbildungsfähigkeit – können solche Flexibilisierungskonzepte nur nützlich sein.

Die berufspädagogische Diskussion muss sich künftig theoretisch und empirisch mit dem Konzept von Beschäftigungsfähigkeit auseinandersetzen und prüfen, welche Elemente bereits in Theorie und Praxis der Berufsbildung abgedeckt sind und welche pädagogisch verantwortungsvoll noch umgesetzt werden müssen – letzteres insbesondere im Hinblick auf ganz bestimmte Zielgruppen unter den Jugendlichen. Die Umsetzungskonzepte in der beruflichen und allgemeinen Bildung müssen kompatibel und ggfs. miteinander verzahnt werden.

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3. Beschäftigungsfähigkeit – Minimalziel oder Globalziel in der Berufsausbildung Jugendlicher?

Beschäftigungsfähigkeit in der so diskutierten Bedeutung scheint somit ein übergreifendes und sehr anspruchsvolles Ziel beruflicher Bildung zu sein, das eine Vielzahl von anspruchsvollen Kompetenzen beinhaltet, wie sie beispielsweise in den neuen Ausbildungsordnungen verankert sind.

Diskutiert wird Beschäftigungsfähigkeit als Leitlinie beschäftigungspolitischer Ziele in Deutschland und in der EU jedoch vorrangig in Bezug auf Langzeitarbeitslose und andere benachteiligte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt, u.a. Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeit. Und die entwickelten Konzepte und Maßnahmen richten sich in erster Linie auf diese Personenkreise.

Damit stellt sich die Frage, ob sich hinter dem Ziel der Vermittlung von Beschäftigungsfähigkeit nicht das verbirgt, was wir auch in früheren Maßnahmestrategien in der Bundesrepublik bereits hatten: die Vermittlung von Minimalqualifikationen und Kompetenzen, um überhaupt in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Die früheren berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit für noch nicht berufsreife bzw. nicht vermittlungsfähige Jugendliche unterschieden zwischen unterschiedlichen Lehrgangstypen.

  • Sog. V-Lehrgänge (zur Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten) richteten sich an Jugendliche, die für eine Berufsausbildung nicht in

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    Frage kamen, und hatten als Ziel die Eingliederung in eine (ungelernte) Arbeitnehmertätigkeit.

  • F-Lehrgänge hingegen richteten sich an noch nicht berufsreife Jugendliche, die zur Aufnahme einer Berufsausbildung noch einer vorherigen Förderung bedurften, um vorübergehende Lernbeeinträchtigungen und andere bildungsmäßige und motivationale Defizite sowie Verhaltensauffälligkeiten zu beheben.

Diese strikte Trennung in ausbildungsfähige und nicht ausbildungsfähige Jugendliche und deren Zuweisung in unterschiedliche Lehrgangstypen wurde im Rahmen der Weiterentwicklung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und unter Berücksichtigung der Erfahrungen, die mit den beachtlichen Erfolgen der sozialpädagogisch orientierten Berufsausbildung (Benachteiligtenprogramm des BMBW/Förderung der Berufsausbildung in überbetrieblichen Einrichtungen [BüE] und ausbildungsbegleitende Hilfen [abH] durch die BA) in den 80er und 90er Jahren erzielt wurden, aufgegeben zugunsten eines integrativen Förder- und Differenzierungsansatzes mit dem Ziel „Ausbildung für Alle„.

Bei dieser Neuorientierung der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen und der Benachteiligtenförderung der BA stand natürlich auch die allgemeine Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung Pate, die durch steigende Qualifikationsanforderungen und einen dramatischen Rückgang an Arbeitsplätzen für An- und Ungelernte gekennzeichnet war und immer noch ist. In dieser Situation reichte es nicht mehr, für einen bestimmten Teil der Klientel lediglich eine minimale „Beschäftigungsfähigkeit„ zu erreichen, sondern das Ziel musste die „Ausbildungsfähigkeit„ für möglichst alle Jugendlichen, auch für sozial und bildungsmäßig Benachteiligte, sein.

Mittlerweile ist die Erkenntnis gewachsen, dass dieses Ziel nicht für alle auf dem gleichen, einheitlich vorgegebenen Weg zu erreichen ist, weshalb in der aktuellen Diskussion Ansätze wie Modularisierung und Vermittlung von Teilqualifikationen keine Tabu-Themen mehr sind, sondern rational diskutiert werden können. Dennoch gilt, wenn ich die aktuellen Diskussionen recht verstehe, die Beschäftigungsfähigkeit als das Minimalziel von Maßnahmen zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (etwa im JUMP-Programm der Bundesregierung) und die Hinführung zur Ausbildungsfähigkeit als das anspruchsvollere und nur für einen Teil der Zielgruppe erreichbare Ziel.

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4. Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit für benachteiligte Jugendliche:
Struktur, Umfang und Weiterentwicklungstendenzen


Wenn man davon ausgeht, dass für diejenigen, die eine Berufsausbildung im dualen System oder eine andere Berufsausbildung durchlaufen, das Ziel der individuellen Beschäftigungsfähigkeit grundsätzlich durch den Abschluss dieser Ausbildung gegeben ist (wobei es natürlich gravierende Unterschiede nach Ausbildungsberufen gibt), bleibt die Frage, wie das Ziel der individuellen Beschäftigungsfähigkeit bzw. zunächst der Ausbildungsfähigkeit bei benachteiligten und vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht aufgenommenen Jugendlichen zu erreichen ist – und zwar möglichst nachhaltig zu erreichen ist.

Zunächst zur quantitativen Dimension: Der Anteil der Jugendlichen, der dauerhaft ohne abgeschlossene Berufsausbildung bleibt, stagniert seit langem bei rd. 10 % eines Altersjahrgangs (BMBF, Emnid-Studie 1999). Die Ursachen hierfür liegen nur z.T. im unzureichenden quantitativen Ausbildungsangebot; immer stärker schieben sich strukturelle Diskrepanzen und grundlegende Strukturprobleme der dualen Berufsausbildung dabei in den Vordergrund, die mit der mangelnden Ausbildungsfähigkeit und -bereitschaft von Betrieben, aber auch mit veränderten sozialen Lagen und Bildungsvoraussetzungen sowie veränderten beruflichen Orientierungen von Jugendlichen und schließlich mit einer deutlichen Veränderung/Entstrukturierung der Übergangsphase von der Schule in den Beruf zu tun haben. Das Problem der Ausbildungslosigkeit ist heutzutage ja vielfach nicht ein Problem, dass Jugendliche keine Berufsausbildung wollen, sondern dass sie entweder in der Berufsausbildung scheitern (Ausbildungsabbruch) oder sich im Dschungel der hinführenden und berufsvorbereitenden Maßnahmen „verheddern„ und schließlich nach einer langen Maßnahmekarriere aufgeben.

Ohne auf dieses Ursachenbündel jetzt näher eingehen zu können, bleibt im Ergebnis die Erkenntnis, dass für diesen Anteil von rd. 10 % dauerhaft Angebote zur Integration in Ausbildung und Beschäftigung erforderlich sein werden – aber nicht nur für diese, sondern auch weiterhin für jene, die auch heute schon mit entsprechenden Hilfen und Maßnahmen die Aufnahme und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung schaffen.

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Neben den Ländern ist die BA der größte Finanzier/Anbieter von Fördermaßnahmen zur Berufsvorbereitung und Berufsausbildung für all jene Jugendlichen, die der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht aufnimmt. Das Angebot reicht von der Förderung berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (BvB) über ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) bis zur Förderung der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Ausbildung (BaE) und der beruflichen Ersteingliederung Behinderter. Der Förderungsumfang umfasste 1999:

BvB

137.600 TN-Eintritte

95.000 TN-Bestand

BaE

33.000 TN-Eintritte

26.000 TN-Bestand

AbH

71.000 TN-Eintritte

74.000 TN-Bestand

Somit haben 1999 insgesamt rd.

  • 210.000 Jugendliche eine der o.g. Maßnahmen begonnen mit steigender Tendenz gegenüber Vorjahren.

  • 120.000 Jugendliche befanden sich im Jahresdurchschnitt 1999 in einer der o.g. Maßnahmen mit steigender Tendenz gegenüber den Vorjahren.

  • Das JuSoPro der Bundesregierung hat 1999 zusätzlich noch einmal 27.800 Jugendliche in einer BaE sowie 24.400 in ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen (Arbeit und Qualifizierung für [noch] nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche [AQJ], Trainingsmaßnahmen, Hauptschulabschlusskurse) aufgefangen.

Das Förderungsvolumen an der sog. 1. Schwelle durch BA und Bundesregierung ist also enorm, die Leistungen der Bundesländer noch nicht eingerechnet.

Zukünftig gilt es, im Sinne der im Bündnis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsgruppe Aus- und Weiterbildung verabredeten Maßnahmen, Ausbildungsvorbereitung schulischer und außerschulischer Art besser mit der Berufsausbildung zu verzahnen und die Maßnahmen modular zu konzipieren und so zu gestalten, dass zertifizierbare Teilqualifikationen und anrechenbare Kompetenzen auf die nachfolgende

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Berufsausbildung erworben werden können. Hier gibt es erste Ansätze und Konzepte, die allerdings noch der breiten Umsetzung bedürfen.

Weiterhin gilt es, zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit der Maßnahmeteilnehmer, möglichst betriebs- und praxisnahe Maßnahmekonzepte zu entwerfen und bestehende Maßnahmen in diese Richtung weiterzuentwickeln. Die Erfolge des Hamburger Quas–Modells und des bundesweiten Nachfolgeprogramms AQJ zeigen, dass – völlig unabhängig von den tatsächlich in der Maßnahme vermittelten Inhalte und Kompetenzen und der eingesetzten pädagogischen Konzepte – allein das Merkmal Betriebsnähe die Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen für die Betriebe erhöht. Hier verhält es sich ähnlich wie bei den Schülerbetriebspraktika, die – durchaus im Widerspruch zu dem ursprünglichen pädagogischen Konzept – für immer mehr Jugendliche der entscheidende Weg zu einer Ausbildungsstelle werden.

[Seite der Druckausg.: 94 = Leerseite]


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | November 2001

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