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Johannes Jakob
Möglichkeiten der Steigerung der Effizienz und Qualität der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik aus Sicht des DGB - 10 Thesen *

*[Diese Thesen beschränken sich auf die Fragestellung „Qualität der Arbeitsmarktpolitik der Arbeitsämter„.]

  1. Bevor über die Qualität der Arbeitsmarktpolitik gestritten wird, ist es notwendig, einen gesellschaftlichen Konsens über die Ziele der Arbeitsmarktpolitik zu erreichen. Nur dann kann es eine Messlatte geben, an der die Effizienz der Arbeitsmarktpolitik gemessen werden kann.

    Es ist selbstverständlich, dass das Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik die Integration in den ersten Arbeitsmarkt ist. Aber der Arbeitsmarkt ist sehr komplex, deswegen muss unterschieden werden zwischen langfristigen Zielen und kurzfristigen, bzw. Zwischenschritten, die erst zur Eingliederung hinführen. Neben der unmittelbaren Eingliederung ist es notwendig, den Arbeitsmarkt allgemein zu entlasten, das Qualifikationspotential zu verbessern und in vielen Fällen die Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen oder zu erhalten. Zusätzlich erfordert die unterschiedliche Struktur der Arbeitsmärkte in Ost und West völlig andere Strategien, wobei die Entlastung des Arbeitsmarktes in Ostdeutschland eine größere Rolle spielt als im Westen.

    Zur Zeit streut die Arbeitslosigkeit in den einzelnen Arbeitsämtern zwischen 3 % und rund 20 %. Entsprechend müssen die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik individuell auf die Region und auf die jeweilige Person zugeschnitten sein, wobei auch das Ziel „Gleiche Lebensverhältnisse in ganz Deutschland„ nicht aus den Augen verloren werden darf.

    Es ist nicht hinnehmbar, dass von aktiver Arbeitsmarktpolitik nur diejenigen profitieren, die schnell und möglichst billig wieder einge-

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    gliedert werden können. Gerade die Problemgruppen am Arbeitsmarkt und diejenigen, bei denen Langzeitarbeitslosigkeit droht, müssen in die aktiven Maßnahmen einbezogen werden. Eine sachliche Auseinandersetzung über die Effizienz der Arbeitsmarktpolitik ist sicherlich notwendig, Fundamentalkritik, wie sie von einigen Wirtschaftsforschungsinstituten und einigen Arbeitgebervertretern geäußert wird, ist fehl am Platz.

  2. Es kann nicht darum gehen, einzelne Instrumente zu diffamieren bzw. andere als besonders erfolgreich darzustellen. Die Arbeitsämter müssen in die Lage versetzt werden, den richtigen Instrumentenmix zu finden, der in der jeweiligen Arbeitsmarktregion den größtmöglichen Erfolg verspricht. Hierzu ist die Dezentralisierung der Entscheidungskompetenzen eine notwendige Voraussetzung.

  3. Zweite Voraussetzung für erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist die Verstetigung der finanziellen Förderung. Die Verstetigung soll die Nachhaltigkeit der Arbeitsmarktpolitik erhöhen und die Maßnahmen über einen längeren Zeitraum planbar machen. Dies ist auch mit Blick auf die Arbeitsmarktpartner erforderlich, die verlässliche Strukturen aufbauen und qualifiziertes Personal anwerben müssen. Besonders die Bildungsträger müssen in die Lage versetzt werden, qualifiziertes Personal zu beschäftigen, um einen intensiven Kontakt zum Arbeitsmarkt herzustellen.

    Wenn die Träger als aktive Partner verstanden werden sollen, dann ist diese Verlässlichkeit eine notwendige Voraussetzung für beiden Seiten. Das wichtigste Potential des Bildungsträgers ist das Personal.

  4. Defizite gibt es bei der Vermittlung der Arbeitsämter. Der Personalschlüssel ist zu niedrig. Durch Rationalisierung frei werdende Personalkapazität sollte zusätzlich für Vermittlungsaufgaben zur Verfügung gestellt werden. Deswegen ist es vertretbar, die Bundesanstalt vorübergehend von der Forderung des Finanzministeriums nach Stellenabbau zu entbinden.

    Die Vermittlung sollte stärker auf die individuelle Situation des Arbeitslosen zugeschnitten werden. Die Vermittler müssen sich als aktive Verbindungsmänner/-frauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verstehen. Der Mitarbeiter muss in der Lage sein, ein umfas-

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    sendes Bild über die berufliche und persönliche Qualifikation des Bewerbers zu erstellen. Dies erfordert Zeit und Sachkenntnis, ist aber Voraussetzung für die gewünschte passgenaue Vermittlung, die den Vermittlungserfolg deutlich erhöht.

    Wenn eine kurzfristige Vermittlung nicht möglich ist, müssen die Arbeitsämter in der Lage sein, frühzeitig Prognosen über die Erfolgsaussichten des Arbeitslosen am Arbeitsmarkt zu erstellen. Das Ziel ist, zusätzliche Hilfe so früh wie möglich einzusetzen, um der Langzeitarbeitslosigkeit vorzubeugen.

    Wenn geeignete Bewerber nicht direkt und unmittelbar zur Verfügung stehen, muss auch in Kontakt mit den Arbeitgebern versucht werden, das Stellenprofil zu verändern, um die Besetzungschancen zu erhöhen.

    Stellenangebote müssen frühzeitig daraufhin untersucht werden, ob die gemeldete Stelle zur Besetzung mit Langzeitarbeitslosen geeignet ist. Dem Arbeitgeber sollten zusätzliche Hilfen angeboten werden, um die Akzeptanz für die Beschäftigung eines Langzeitarbeitslosen zu erhöhen. Qualifikationsdefizite auf Seiten des Arbeitnehmers sollten möglichst vor der Vermittlung behoben werden.

  5. Zur Zeit ist der Aufwand für Weiterbildung in den Unternehmen zu gering. Nur die Arbeitsämter investieren nennenswert in berufliche Weiterbildung von Erwachsenen. Unternehmen bilden nur sehr speziell auf die Bedürfnisse des Unternehmens bezogen weiter. Präventive Weiterbildung, um z.B. drohender Arbeitslosigkeit vorzubeugen oder die Beschäftigung Älterer zu ermöglichen, findet nur selten statt. Hier sind die Unternehmen stärker zu fordern.

    Die Weiterbildung der Arbeitsämter muss weiterhin gezielt eingesetzt werden, um den Strukturwandel zu begleiten und die Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den veränderten Anforderungen anzupassen.

  6. Zusätzlich werden weitere Instrumente zur Eingliederung Geringqualifizierter benötigt. Dabei ist die dauerhafte Subventionierung von Löhnen abzulehnen. Lohnsubventionen als Türöffner oder um Einarbeitungsschwierigkeiten zu erleichtern, sind ein wichtige Hilfe.

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    Gerade Geringqualifizierte lassen sich mit erhöhtem Vermittlungsaufwand erfolgreich eingliedern. Hier kommt es darauf an, den richtigen Arbeitgeber mit dem richtigen Arbeitslosen zusammenzubringen.

  7. Der DGB hält nach wie vor arbeitsplatzschaffende Maßnahmen für erforderlich. Dies gilt insbesondere in den neuen Bundesländern und auch dann, wenn arbeitsplatzschaffende Maßnahmen einen geringeren Eingliederungserfolg aufweisen als andere Maßnahmen. Die Instrumente sollten allerdings verstärkt investiv ausgerichtet sein und der Nutzen sowohl für den Arbeitslosen (z.B. zusätzliche Qualifikation) als auch für die Region (Wertschöpfung) erhöht werden. Arbeitsplatzschaffende Maßnahmen eignen sich besonders für Ältere, für Schwerbehinderte oder auch für Jugendliche, die mit verschiedenen Problemen zu kämpfen haben.

  8. Maßnahmen der Arbeitsämter sollten möglichst noch vor der Entlassung einsetzen. Die neu in das SGB III eingefügten Sozialplanmaßnahmen und das Strukturkurzarbeitergeld müssen in der Anwendung vereinfacht und attraktiver gestaltet werden. Erfahrungen belegen, dass ein erheblicher Teil der von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen noch vor Auslaufen der Maßnahmen vermittelt werden können, wenn professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird.

  9. Leiharbeit ist nur in Ausnahmefällen ein geeignetes Instrument der Vermittlung. Der gesetzliche Rahmen für Leiharbeit ist ausreichend. Die Beschäftigung von z.B. Langzeitarbeitslosen als Leiharbeitnehmer mit dem Ziel der Vermittlung ist im bestehenden gesetzlichen Rahmen möglich. Eine Förderung von Leiharbeitsverhältnissen sollte nur bei Langzeitarbeitslosen gewährt werden, wenn die Leiharbeit der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt dient. Die Ausweitung der Leiharbeit allgemein wird die Beschäftigungschancen von Arbeitslosen nicht erhöhen, wohl aber die Unsicherheit am Arbeitsmarkt verstärken und die Zunahme von noch mehr prekärer Beschäftigung fördern.

  10. Die Arbeitsämter benötigen zur Steuerung der Arbeitsmarkpolitik ein umfassendes Controlling-Instrument. Aus diesem Grund müssen die bisher bestehenden Eingliederungsbilanzen verbessert werden.

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    Die Einführung von Controlling steckt bei den Arbeitsämtern noch in den Kinderschuhen. Dennoch sind bereits jetzt erhebliche Umstrukturierungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik erkennbar.

    Mit einer Ausnahme erreichen alle Eingliederungsinstrumente einen Eingliederungserfolg von über 50 %. Die zentralen Elemente Weiterbildung, Überbrückungsgeld bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, Eingliederungszuschüsse, Ausbildungshilfen für Benachteiligte sogar über 65 %, in Einzelfällen über 80 %. Dabei muss festgestellt werden, dass die von einigen so sehr propagierten Elemente wie Lohnkostenzuschuss oder der Eingliederungsvertrag eher schlechter abschneiden.

    Zunächst muss den Arbeitsämtern Gelegenheit gegeben werden, die Verfahren zu optimieren. Dies ist bereits in den letzten Monaten geschehen. Alle Eingliederungsinstrumente weisen leichte Steigerungen beim Eingliederungserfolg auf, bei den Strukturanpassungsmaßnahmen konnte sogar eine Optimierung von über 10 % auf 62 % erreicht werden.

    Schon der heutige Gesetzesrahmen motiviert die Arbeitsämter sehr stark zum „Creaming„, d.h. es besteht die Gefahr, dass vorrangig Personen in der Arbeitsmarktpolitik gefördert werden, denen eine günstige Prognose am Arbeitsmarkt bescheinigt wird. Vor diesem Trend muss gewarnt werden. Gerade Risikogruppen sollen frühzeitig erkannt werden und damit der Verfestigung von Arbeitslosigkeit vorgebeugt werden; dies gilt auch dann, wenn ihre Prognosen eher ungünstiger sind. Die Forderung nach einer Kontrollgruppe stellt gerade diesen sozialen Auftrag der Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich in Frage.

    Dennoch können sich die Arbeitsämter der Forderung nach besseren Eingliederungsbilanzen nicht generell entziehen.

    • In Zukunft muss es möglich sein nachzuweisen, ob ein geförderter Arbeitsloser in Arbeit ist, in einer anderen Maßnahme der Arbeitsämter ist, erkrankt ist oder sich aus anderen Gründen vom Arbeitsmarkt zurückgezogen hat. In der Bilanz müssen die Gesamtauswirkungen der Arbeit der Arbeitsämter auf den Arbeitsmarkt erfasst werden. Es geht um die Frage, ha-

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      ben die Arbeitsämter durch schnelles und angemessenes Reagieren zur Besserung der Situation am Arbeitsmarkt beigetragen, oder hat es Defizite geben? Deswegen sollte die Eingliederungsbilanz nach Auffassung des DGB generell zu einer Arbeitsmarktbilanz erweitert werden.

    • Die Kosten müssen transparent sein, allerdings sollte im Gegenzug auch darüber Auskunft gegeben werden, welche Kosten entstanden wären, wenn auf die Förderung verzichtet worden wäre.

    • Der Erfolg der Maßnahme muss im arbeitsmarktpolitischen Umfeld beurteilt werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Förderung verstärkt in Regionen geleitet wird, die ohnehin über eine bessere Arbeitsmarktsituation verfügen.

© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | November 2001

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