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[Seite der Druckausg.: 39]


Gerd Andres
Schritte zur Verstetigung und Modernisierung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Deutschland *

*[Gerd Andres, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, konnte aus terminlichen Gründen nicht an der Konferenz teilnehmen und das Referat halten. In der Abschlussveranstaltung wurde er vertreten von Herrn MinR. Heyer, Leiter des Referates Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik.]

Herausforderungen an die aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland

Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland hat eine weltweit einzigartige Herausforderung zu bewältigen. Sie wird seit Beginn der 90er Jahre auf hohem Niveau eingesetzt, um den Prozess der Deutschen Einheit sozial zu flankieren.

Arbeitsmarktpolitik übernimmt damit eine gesellschaftliche Aufgabe, die weit über die gesetzlichen Zielsetzungen des Arbeitsförderungsrechts hinausreicht, und das zum größten Teil aus beitragsfinanzierten Ressourcen.

Es wäre schon deshalb nicht angemessen, aktive Arbeitsmarktpolitik - insbesondere in den neuen Ländern - nahezu ausschließlich nach dem Kriterium der Eingliederung von geförderten Arbeitnehmern in reguläre Beschäftigung zu beurteilen.

Aktive Arbeitsmarktpolitik hat in den nächsten Jahren vier große Herausforderungen zu bewältigen:

  • Erstens die bestehende Arbeitslosigkeit abzubauen,

  • zweitens rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass frühzeitig über Förderungsmaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung Arbeitslose für neu zu besetzende Arbeitsplätze fit gemacht und alle sich bietenden Beschäftigungsmöglichkeiten auch genutzt werden können,

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  • drittens durch vorausschauenden Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums rechtzeitig Maßnahmen zur Flankierung der Änderungen im Altersaufbau unserer Erwerbsbevölkerung zu ergreifen,

  • viertens weiterhin mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zum Aufbau gleichwertiger Lebensbedingungen in den neuen Ländern beizutragen.

Angesichts des derzeit noch bestehenden globalen Defizits von 6 Millionen Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem regulären Arbeitsmarkt wäre die Arbeitsmarktpolitik schlicht überfordert, wenn von ihr die alleinige Lösung unseres Beschäftigungsproblems erwartet würde. Hier sind Arbeitgeber und Gewerkschaften, Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik mindestens ebenso gefordert.

Deshalb ist der Weg der Bundesregierung richtig - und wird längerfristig auch zum Erfolg führen -, mit dem Bündnis für Arbeit die für die Schaffung von mehr Beschäftigung und den Abbau der Arbeitslosigkeit verantwortlichen Kräfte in unserer Gesellschaft zu gemeinsamem Handeln zu mobilisieren.

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Verstetigung der Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau

Zur Bewältigung dieser Herausforderungen muss aktive Arbeitsmarktpolitik planbar und verlässlich sein.

Die Bundesregierung hat sofort nach ihrem Amtsantritt mit der Verstetigung der Finanzausstattung der aktiven Arbeitsmarktpolitik begonnen. Im Jahr 1999 wurden mit 45,3 Mrd. DM 6,3 Mrd. DM mehr bereitgestellt, als 1998 ausgegeben wurden. Wir halten Kurs. Trotz der großen Anstrengungen, den Bundeshaushalt weiter zu konsolidieren, stehen in diesem Jahr (2000) für aktive Arbeitsmarktpolitik rd. 46 Mrd. DM zur Verfügung.

Auch im Jahr 2001 kann die aktive Arbeitsmarktpolitik - vor allem in den neuen Ländern - auf dem erreichten hohen Niveau fortgeführt werden. Dazu wird aller Voraussicht nach aufgrund der kräftigen konjunkturellen Entwicklung und der damit verbundenen Zunahme der Zahl der Beschäftigten - also bei steigenden Beitragseinnahmen und zurückgehender Arbeits-

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losigkeit - erstmals seit 1987 kein Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu den Einnahmen der Bundesanstalt für Arbeit erforderlich sein.

Dabei ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung von Einmalzahlungen beim Arbeitslosengeld bereits berücksichtigt.

Die spürbare Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushalts der Bundesanstalt für Arbeit ist auch ein Erfolg des wirtschaftspolitischen Gesamtkonzepts der Bundesregierung. Ich denke, wir sind auf einem guten und auch mittelfristig erfolgreichen Weg.

Trotz allem ist es aber wichtig, dass der Haushaltsentwurf 2001 der Bundesregierung sicherstellt, dass die Bundesanstalt für Arbeit auch die bisherigen Arbeitsmarktprogramme des Bundes fortsetzen kann.

Dies gilt für die Programme zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit, der Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser und der Förderung von Strukturanpassungsmaßnahmen, letzteres insbesondere in den neuen Ländern. Diese ursprünglich befristeten Maßnahmen werden verlängert und von der Bundesanstalt für Arbeit weitergeführt.

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Modernisierung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

Ohne Zweifel brauchen wir dringend eine Modernisierung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Nach dem geltenden Arbeitsförderungsrecht, das von der vorherigen Bundesregierung weitgehend reaktiv ausgestaltet worden ist, soll durch die Arbeitsförderung der Ausgleich am Arbeitsmarkt unterstützt werden.

Das ist zu wenig, um die Herausforderungen der absehbaren Zukunft zu bewältigen! Es wird Zeit, neue Akzente zu setzen. Das wollen wir tun!

  • Erstens: Bei der Novellierung des SGB III werden wir dafür Sorge tragen, die Aufgaben der aktiven Arbeitsmarktpolitik wieder um strukturverbessernde Ziele zu erweitern. Arbeitsmarktpolitik der Zukunft soll im Zusammenwirken mit der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Bundesregierung dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erzielt und die Beschäftigungsstruktur verbessert wird.

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  • Zweitens: Moderne Arbeitsmarktpolitik darf nicht nur reaktiv sein. Wir werden prüfen, welche präventiven Maßnahmen im Arbeitsförderungsrecht verankert werden können.

  • Drittens: Anstatt Arbeitslosigkeit vorwiegend zu verwalten, werden wir verstärkt Beschäftigungsförderung finanzieren. Aktive Maßnahmen müssen noch stärker als bisher an die Stelle der Zahlung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe treten.

  • Viertens geht es darum, dass wir nicht untätig bleiben dürfen, wenn es an regulären Beschäftigungsmöglichkeiten fehlt. Es bleibt dabei: Reguläre Beschäftigung hat absoluten Vorrang. Aber die Arbeitslosen können nicht darauf warten, bis auf dem ersten Arbeitsmarkt ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden.

Der größte Erfolg in der Arbeitsmarktpolitik wird dann erzielt, wenn die arbeitsmarktpolitischen Instrumente möglichst zielgenau und flexibel eingesetzt werden. Zielgenau heißt, Arbeitsmarktpolitik zu denen zu bringen, die auf ihre Unterstützung in besonderem Maße angewiesen sind.

Das sind

  • junge Menschen zu Beginn ihres Erwerbslebens,

  • von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohte,

  • Geringqualifizierte,

  • ältere Arbeitslose sowie

  • Personen mit sehr geringen Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt.

Bei der Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird folgendes zu prüfen sein:

  • Wie kann die Verzahnung von Wirtschafts- und Strukturpolitik und Arbeitsmarktpolitik weiter verbessert werden?

  • Kann die Arbeitsmarktpolitik den Strukturwandel in Krisenregionen und/ oder einzelnen Betrieben gezielter unterstützen, und lassen sich weitere Kofinanzierungspotentiale erschließen?

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  • Welche erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Instrumente unserer Nachbarstaaten können wir in die deutsche Arbeitsmarktpolitik integrieren?

  • Wie kann der Beitrag der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur beruflichen Wiedereingliederung und zur Verringerung der Arbeitslosigkeit von älteren Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen angesichts des demographischen Wandels weiter erhöht werden?

  • Wie kann die berufliche Reintegration von Frauen durch die Arbeitsförderung stärker unterstützt werden ?

  • Kann die Vermittlungstätigkeit der Bundesanstalt für Arbeit verbessert und passgenauer ausgestaltet werden (z.B. durch Profiling, Assessment-Centers oder Vermittlungsgutscheine)? Welchen Beitrag können dazu private und/oder gemeinnützige Träger leisten?

  • Soll das Jugendsofortprogramm über das Jahr 2001 hinaus fortgeführt werden, und/oder sollen Teile davon als Regelinstrumente in das SGB III übernommen werden?

  • Wie kann die investive oder strukturverbessernde Komponente von ABM und Strukturanpassungsmaßnahmen gestärkt werden?

  • Um belastbare Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des beschäftigungspolitischen Instrumentariums zu gewinnen, werden wir im Rahmen von begrenzten Modellversuchen erproben, ob es gelingt, Geringqualifizierten durch nach der Höhe des Arbeitsentgelts degressiv gestaffelte Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen neue Beschäftigungschancen zu eröffnen.

  • Im Rahmen weiterer Modellversuche werden wir Wege zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Arbeitsämtern und Sozialämtern fördern, damit beide Akteure zielgerichteter ihre Anstrengungen, arbeitslose Menschen in Beschäftigung zu bringen, koordinieren können.

Lassen Sie mich kurz zu der Frage Stellung nehmen: „Was können wir von unseren Nachbarn lernen?„ Zwei Beispiele will ich herausgreifen.

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Erstes Beispiel Dänemark: Job-Rotation

Das Instrument der Job-Rotation ist mittlerweile über die Grenzen Dänemarks hinaus bekannt geworden und hat zählbare Erfolge bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und der Weiterbildung der Beschäftigten aufzuweisen. Auch in der Bundesrepublik werden seit einigen Jahren Job-Rotation-Projekte modellhaft durchgeführt.

Was beinhaltet nun eigentlich Job-Rotation?

Kern des Instrumentes ist die Möglichkeit für Beschäftigte, in Absprache mit dem Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum - bis zu 52 Wochen - an Maßnahmen der Weiterbildung teilzunehmen und für diese Zeit durch einen zuvor arbeitslosen Stellvertreter ersetzt zu werden. Der in Weiterbildung befindliche Beschäftigte erhält für die Zeit der Weiterbildung Arbeitslosengeld in Höhe von 90% seines Lohnes, höchstens jedoch 2630 Kronen pro Woche. Der Stellvertreter im Betrieb erhält in der Regel ebenfalls Arbeitslosengeld, unter bestimmten Umständen zahlt ihm der Arbeitgeber jedoch einen Lohn, der von der Arbeitsverwaltung bezuschusst wird.

Die Vorteile des Instruments „Job-Rotation„ liegen auf der Hand: Einerseits wird einem Beschäftigten die Möglichkeit geboten, seine Kenntnisse und Fertigkeiten steigenden Anforderungen anzupassen, auf der anderen Seite hat ein Arbeitsloser die Chance, sich praxisnah in eine Tätigkeit einzuarbeiten, seine Kenntnisse zu erweitern und damit seine Vermittlungsfähigkeit zu steigern. Der Betrieb kann durch die Stellvertretung die Abwesenheitszeit seines Beschäftigten überbrücken und den Ausfall einer Arbeitskraft zumindest teilweise kompensieren.

Es geht bei Job-Rotation also nicht nur um die reine Wiedereingliederung von Arbeitslosen in das Beschäftigungssystem. Diese Beschreibung würde zu kurz greifen. Es geht auch darum, den Beschäftigten im Kontext lebenslangen Lernens die Möglichkeit zu einer stetigen Anpassung des Wissens und der Fähigkeiten zu eröffnen.

Für eine Novellierung unseres Arbeitsförderungsrechts werden wir mit großer Sorgfalt prüfen, ob bzw. wie wir unsere Ansätze zu Job-Rotation ausbauen können.

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Zweites Beispiel Niederlande: Profiling

Profiling ist weniger ein Instrument, eher eine Methode, Leistungsprofile von Arbeitslosen - ihre Stärken und Schwächen - zu ermitteln. Damit wird es ermöglicht, vergleichsweise systematisch deren jeweils individuelle Chancen für eine Eingliederung in reguläre Beschäftigung zu beurteilen. Gleichzeitig kann der arbeitsmarktpolitische Handlungsbedarf personenbezogen ermittelt werden.

Mit Hilfe dieses Verfahrens, dessen Ergebnisse in regelmäßigen Abständen zu überprüfen sind, werden die Arbeitssuchenden jeweils einer Phase von 1 bis 4 zugeordnet.

Phase 1: unmittelbare Vermittlungsfähigkeit - es sind nur „Basisdienstleistungen„ wie Information, Beratung, Vermittlung erforderlich.

Phase 2: Vermittlungserwartung innerhalb der nächsten 12 Monate, die durch spezifische Maßnahmen, wie z.B. Weiterbildung/Umschulung, unterstützt wird.

Phase 3: Es ist ein Vermittlungs-Zusatzprogramm erforderlich, das mindestens ein Jahr, höchstens zwei Jahre dauert.

Phase 4: Hier werden nur sehr langfristige Vermittlungschancen gesehen; es sind eine soziale Aktivierung und/oder psychologische Hilfsprogramme erforderlich.

Ob dieser sicherlich interessante Ansatz für eine Übernahme in das deutsche Arbeitsförderungsrecht geeignet ist, bedarf einer intensiven Prüfung. Jedenfalls scheint es mir erforderlich, auch in Deutschland zu geeigneten Verfahren zur frühzeitigen Feststellung drohender Arbeitslosigkeit zu kommen.

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Schlussbemerkungen

Aktive Arbeitsmarktpolitik in Deutschland ist viel besser als manche Urteile, die über sie gefällt werden. Sie hat im Jahresdurchschnitt 1999 erheblich zur Verringerung der Zahl der Arbeitslosen um 180.000 und zur Zunahme der Beschäftigung von 107.000 Personen beigetragen. Ich habe skizziert,

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welche Entwicklungslinien eine Novellierung des Arbeitsförderungsrechts verfolgen sollte. Wir sind offen für Verbesserungsvorschläge und bereit, von ausländischen Erfahrungen zu lernen.

Der kräftige Wirtschaftsaufschwung in Deutschland führt zu mehr Beschäftigung und zur Verringerung der Arbeitslosigkeit. Die Zahl der Arbeitslosen ist im Mai 2000 um 198.000 auf 3,788 Mio. Personen gesunken. Das sind 210.000 weniger als im Vorjahr und 409.000 weniger als im April 1998. Ich bin sicher, dass die Zahlen für Juni 2000 diesen Trend bestätigen.

Gleichzeitig sind 567.000 offene Stellen bei den Arbeitsämtern gemeldet. Das ist der höchste Wert seit der Wiedervereinigung und ein Plus von 17,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Die sich weiter verbessernde Situation auf dem Arbeitsmarkt darf noch nicht Anlass sein, jetzt den Umfang der aktiven Arbeitsmarktpolitik zurückzunehmen. Eine stärkere Ausrichtung auf Qualifikation und Weiterbildung soll dazu beitragen, den wirtschaftlichen Aufschwung für mehr Beschäftigung und die Integration von Arbeitslosen in das Beschäftigungssystem zu nutzen.

Mismatch am Arbeitsmarkt - wie die jetzt bekannt gewordene IT-Fachkräftelücke - muss zukünftig vermieden werden. Dazu ist es vor allem erforderlich, dass die Betriebe frühzeitig ihren Personalbedarf ermitteln und den entsprechenden Qualifizierungsbedarf den Arbeitsämtern vor Ort deutlich machen. Auf allen Ebenen der Selbstverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit kommt den Vertretern der Arbeitgeberverbände dabei eine besonders wichtige und initiative Rolle zu. Sie sollten sich stärker als bisher als Mittler zwischen betrieblichen Bedürfnissen und aktiver Arbeitsmarktpolitik begreifen.

Schritt für Schritt werden wir die Arbeitsmarktpolitik präventiver ausgestalten. Ein nachhaltiger Beschäftigungsaufwuchs wird hoffentlich dazu führen, dass auch wir in Deutschland mittelfristig die aktive Arbeitsmarktpolitik schrittweise zurücknehmen. Aktive Arbeitsmarktpolitik hat in ihrer konkreten Ausgestaltung sehr unterschiedliche Zielsetzungen oder Aufgaben. Die wichtigste lautet: arbeitslosen Menschen wieder eine Perspektive in unserer Arbeitsgesellschaft zu eröffnen und sie mit dem Schicksal der Arbeitslosigkeit nicht allein zu lassen. Diese Politik werden wir in den nächsten Jahren energisch weiterverfolgen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | November 2001

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