FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:


[Seite der Druckausg.: 9]


Gerd Andres
Einwanderungsland Deutschland: Bisherige Ausländer- und Asylpolitik - Lebenssituation der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien


1. Einleitung

Im Januar dieses Jahres war die deutsche Medienlandschaft von Begriffen wie "das Schiff ist voll", "Deutschland den Deutschen", "die Invasion der Armen" (Jan Wörner, "Aufbruch der Massen nach Europa"), (W. Micholson, "Ansturm der Armen"), (Der Spiegel, 09.09.1991, "Die neue Völkerwanderung: 500 Millionen unterwegs"), (GEO, 1/92) geprägt. Hoyerswerda war noch nicht Geschichte geworden und die deutschen Politiker stritten, welches der richtige Weg sei, staatliche Belange gegenüber Fremden zum Schutz der eigenen Staatsbürger wirksam durchsetzen zu können. Natürlich gab es auch Stimmen wie "Toleranz", "Abbau von Vorurteilen und Fremdenabwehr", die Forderung nach einer "multikulturellen Gesellschaft". Doch über allem schwebte die Angst vor "Überflutung" angesichts steigender Flüchtlingszahlen auf der gesamten Welt und vor allen Dingen angesichts steigender Asylanträge in Deutschland. Da halfen auch aktuelle Berechnungen wie die des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) in Essen nichts, die ergaben, daß beim Sozialprodukt sowie bei den Sozialkassen, in der Industrie wie in der Infrastruktur die Zuwanderer der letzten Jahre die Volkswirtschaft befruchtet und belebt haben. Nach der Rechnung des RWI war das Sozialprodukt von 1991 dank der Hinzugekommenen um 3,5 % größer, als es ohne sie wäre - ein Gewinn von 90 Milliarden DM. "Asyl" war das magische Wort. An ihm schien unser Sozialwesen zu erkranken, bis hin zum Fremdenhaß und Radikalismus.

Angesichts von 193.063 Asylanträgen, 238.384 Übersiedlern und ca. 5,5 Millionen ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien im Jahre 1990 schien der Punkt erreicht, wo eine restriktive Einwanderungspolitik innerstaatlich aber auch auf europäischer Ebene gefordert werden mußte. Was mich dabei am meisten störte, war, daß die sicherlich vorhandene Problematik in Vielem mit der drastisch ansteigenden Zuwanderungsrate fast ausschließlich unter dem

[Seite der Druckausg.: 10]

Gesichtspunkt einer Asylpolitik behandelt wurde. Die in der Bundesrepublik rechtmäßig lebenden und arbeitenden ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen, zu 60 % zwischen 10 und 30 Jahren hier ansässig, gerieten somit zwangsläufig in der öffentlichen Meinung in den Sog von Zuzugsbeschränkungs- (siehe Familienzusammenführung) und -reduzierungsforderung, Überfremdungsangst und scheinbarer Bedrohung von gesellschaftlichen Positionen deutscher Bevölkerung. Rechtsradikale und Skinheads schlössen, wenn sie "Ausländer raus" riefen, weder EG-Angehörige, wie z.B. Italiener, Griechen, Spanier und Portugiesen, noch Menschen aus den Drittstaaten, wie Türken oder Jugoslawen von ihrem Rassismus aus; und so mancher Bürger schien sich an die Jahrhunderte alte Tradition zu erinnern, daß es ratsam ist, wachsam gegenüber denen zu sein, die als "natürliche Schuldige" für jeglichen Unmut oder für Negativ-Ursachen gelten: Schwarze, Juden und Ausländer.

Im Hinblick auf 1993, dem Vertrag über die Europäische Union und die Möglichkeiten weiterer Beitritte neuer Mitgliedsstaaten (siehe Türkei, Malta, Zypern), ist ein solches aufkeimendes Gedankengut nicht nur gefährlich, sondern direkt schädlich, entwicklungshemmend, fern aller Zukunftsperspektive. Und es ist ebenso makaber wie auch verantwortungs- und rücksichtslos denen gegenüber, die seit 10, 20, 30 Jahren mit uns leben und vor allem organisiert -mit den sieben zwischen 1960 bis 1968 geschlossenen Anwerbevereinbarungen - staatlicherseits in die damalige Bundesrepublik geholt wurden.

Björn Engholm hatte in seiner Regierungserklärung zur Asylpolitik am 11. Oktober 1991 vor dem Landtag in Kiel bereits warnend darauf hingewiesen, als er meinte: "So wie bisher die sogenannte Asyldebatte geführt wurde, hat sie dazu beigetragen, daß Ausländer in Deutschland zunehmend am Pranger stehen. Es verfestigt sich immer mehr der Eindruck, "die Ausländer" oder wahlweise "die Asylbewerber" oder "die Flüchtlinge" oder "die Aussiedler" hätten uns ein Problem beschert, das so gewalttätig groß sei, daß Deutschland daran untergehe. Im grandiosen Umkehrschluß sind dann auch gleich an allen Problemen, die die deutsche Politik nicht gelöst hat, die Ausländer schuld. Diese Stigmatisierung von Minderheiten und deren Lebensbedrohung durch Gewalt sind unverantwortlich und einer Kulturnation unwürdig. Es ist zutiefst beschämend, daß ausgerechnet in Deutschland auf diese Weise wieder Sündenböcke produziert und Anschlagsziele markiert werden. Franz-Josef Strauß hat einmal einen Satz gesagt, den ich hier gerne zitieren möchte: 'Man soll aus der Geschichte nicht

[Seite der Druckausg.: 11]

lernen, um beim nächsten Mal schlauer, sondern beim nächsten Mal weiser zu sein.1 Dazu wäre heute in der Tat eine gute Gelegenheit!"

Page Top

2. Deutschland ein Einwanderungsland?

"Einwanderungsland Deutschland - nationalstaatliche Konzepte und europäische Ansätze", so lautet das Thema unseres Gesprächskreises.

Bundeskanzler Kohl sträubt sich noch immer, die Bundesrepublik als "Einwanderungsland" zu bezeichnen. In der Tat, kein Staat Europas bejaht ausdrücklich die gezielte Einwanderung; deshalb gibt es auch bisher in Europa keine Einwanderungsgesetze mit Einwanderungsquoten für potentielle Einwanderer. Aber, ist "Einwanderung" nur so zu definieren, daß es sich hierbei um eine legale Verlegung des Wohnsitzes eines Staatsbürgers von seinem Staat in einen anderen - d.h. unter Zustimmung beider - handelt? Wir kennen solche Regelungen aus den "klassischen" Einwanderungsländern USA, Kanada und Australien. Oder gibt es nicht auch eine Einwanderung, die sich an den faktischen Gegebenheiten orientiert? Hier möchte ich mit den Experten einig sein, die sagen:

Einwanderung ist auch:

  1. Das Verlassen des Stammlandes aus politischen Gründen, sozusagen ohne Billigung des Herkunftlandes, um im Aufnahmeland Sicherheit zu finden (Asyltatbestand des Art. 16 Grundgesetz).

  2. Das Verlassen des Heimatlandes aus nichtpolitischen Gründen und damit auch den Wunsch, in dem Aufnahmeland ohne vorhergehende Zustimmung Aufnahme zu finden. In der Regel werden hierunter die Armutsflüchtlinge (Wirtschaftsflüchtlinge) und de-facto-Flüchtlinge gezählt.

Hinzu kommen die zwei großen Gruppen derer, die nicht als "Einwanderer" im o.g. Sinne bezeichnet werden, aber dennoch zu Tausenden in die Bundesrepublik Deutschland kamen: Gemeint sind

[Seite der Druckausg.: 12]

  1. die ca. 5,5 Millionen in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien und

  2. die Aussiedler. Um Mißverständnisse zu vermeiden, letztere sind nach deutschem Recht keine Ausländer, sondern Deutschstämmige.

Nach den Angaben des statistischen Bundesamtes ergibt sich folgendes zahlenmäßiges Bild:



Asylbewerber

1984

35.278

1986

99.650

1990

193.061

1991

250.000

Davon Europäer aus nicht EG-Staaten:

1988

69,3 %

1989

60,4 %

1990

52,6 %




Ausländer (überwiegend ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien)



davon aus EG- Ländern

1960

686.200

56,9 %

1970

2.976.500

50,2 %

1974

4.127.400


1978

3.981.100


1982

4.66.900


1987

4.630.200

29,3 %

1989

4.845.900

27,4%

1990

5.342.180

*

1991

5.882.300

*

*gesamtdeutsches Ergebnis

[Seite der Druckausg.: 13]



Aussiedler


1984

35.459

1986

42.788

1987

202.673

1989

377.055

1990

397.075

1991

221.995

1950 - 1991

2.618.759
(incl. Vertriebene)



Ich glaube es wäre gut, wenn sich die EG-Länder auf die Wirklichkeit einstellen würden, die ihre Innen- und Justizminister in einem gemeinsamen Bericht im vorigen Herbst anerkannt haben: Alle Staaten der Gemeinschaft - mit Ausnahme Irlands - sind längst "Einwanderungsländer". Auch der Bundeskanzler scheint sich innerlich den Fakten unterworfen zu haben: Im Maastrichter-EG-Unionsvertrag hat er anerkannt, daß nicht nur die Asylpolitik, sondern auch die "Einwanderungspolitik" für die zwölf Mitgliedsstaaten eine "Angelegenheit von gemeinsamen Interesse" ist.

Page Top

3. "Zuwanderung" und ihre "Regulative"

Um zu einer notwendigen Regelung der staatlichen und bürgerlichen Interessen einerseits und der Wünsche und Vorstellungen der "Einwanderer" im oben genannten Sinne, der Aussiedler und der in der Bundesrepublik lebenden sonstigen ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien andererseits zu kommen, bedarf es mehr, als der Änderung eines Asylrechts bzw. Ausländerrechts oder der Schaffung eines neuen Einwanderungsgesetzes. Ziel muß vielmehr die Erfassung der Gesamtproblematik "Zuwanderung" sein.

Tatsache ist, daß die Bundesrepublik allein zukünftig keine unbegrenzte Zahl von Zuwanderern mehr aufnehmen kann. Es ist zwischenzeitlich eine Größenordnung erreicht worden, die kaum mehr verkraftbar ist. Es muß daher nach Lösungen gesucht werden, die den Prozeß der Zuwanderung steuerbar macht und die soziale Integration der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Zuwanderer fördert. Dies bedeutet nicht, daß künftig Aus- und Zuwanderer

[Seite der Druckausg.: 14]

grundsätzlich keine Aufnahme mehr finden sollen. Ebenso bedeutet es nicht, daß der zeitlich begrenzte Aufenthalt von Flüchtlingen zur Debatte steht.

3.1 Unterschiedliche Rechte von Zuwanderungsgruppen

Eine "Lösung des Problems" wird zunächst einmal darin gesehen, daß man zwischen verschiedenen Gruppen der Zuwanderer sorgfältig unterscheidet:

a) Asylberechtigte gem. Art. 16 GG

Wir Sozialdemokraten halten fest an dem Grundsatz: Das Asylrecht für politisch Verfolgte muß als individuelles Grundrecht - als striktes Einzelfallrecht, bei dem immer das Individuum, das Schutz sucht, im Mittelpunkt steht - erhalten bleiben. Wer wirklich politisch verfolgt ist, muß für die Zeit der Verfolgung Asyl finden können. Das sind wir unserer Vergangenheit schuldig. Für das Asylproblem streben wir - als Endlösung - eine europäische Regelung an und zwar auf Grundlage der Genfer-Flüchtlingskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention. Daß die Angleichung der unterschiedlichen nationalen Voraussetzungen nicht einfach sein wird, ist unbestritten. Doch möchte ich auf das Thema und damit im Zusammenhang auf die Auswirkungen des Schengener- und Dubliner-Abkommens sowie auf das seitens der CDU ins Spiel gebrachte Bewertungskriterium für einen Asylbewerber, die sogenannten "sicheren Ländern", später noch einmal zurückkommen.

b) Die Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge

Sie sind eine weitaus größere Gruppe als die der Asylbewerber. Obwohl sie nicht unter das Asylgrundrecht in Artikel 16 fallen, werden sie oftmals - nicht zuletzt auch wegen finanzieller Folgewirkungen für die Gemeinden - in das Asylverfahren hineingedrückt. Als Asylbewerber abgelehnt, bleiben sie schließlich als de-facto-Flüchtling in unserem Land, weil sie aus Kriegs- und Hungergebieten kommen, wo ihr Leben so gefährdet ist, daß wir sie nicht einfach abschieben können. Ihr Aufenthaltsstatus ist völlig ungesichert und es erscheint verständlich, daß sie kaum eine Perspektive - und noch weniger Initiative - für eine fortführende Lebensgestaltung ergreifen. Wir fordern daher eine klare Regelung - einen gesetzlich verankerten eigenständigen Flüchtlingsstatus - ,

[Seite der Druckausg.: 15]

aufgrund dessen diese Menschen ein begrenztes Aufenthaltsrecht für die Zeit bekommen, in der sie infolge von Kriegsgeschehnissen nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Aber eben nur bis zu diesem Zeitpunkt. Ich glaube aber auch, daß der überwiegende Teil der Männer, Frauen und Kinder dies auch von sich aus wollen. Über den Inhalt und die finanzielle Ausgestaltung des Flüchtlingsgesetzes muß natürlich diskutiert werden. Der Aufenthalt in der Bundesrepublik sollte von den Flüchtlingen - vor allem auch im beruflichen Bereich -so genutzt werden, daß die hier erworbenen Fähigkeiten zum Aufbau einer neuen Existenz in ihrem Heimatland beitragen. Wie bei den Asylbewerbern, ist auch hier eine soziale Betreuung notwendig.

c) Die Armuts- oder Wirtschaftsflüchtlinge

Bei dieser Gruppe von Zuwanderern wird am ehesten deutlich, daß sie keinesfalls unter den Artikel 16 geführt werden können. Hier geht es nicht um politische Verfolgung oder um den Verlust der Heimat aufgrund Kriegs- und Bürgerkriegshandlungen. Diese Zuwanderungsgruppe sucht einen Weg heraus aus ihrem wirtschaftlichen Elend. Ihr Heimatland bietet ihnen keine sinnvolle Perspektive. Zwischenzeitlich sind sich alle Bundestags-Fraktionen einig, daß es im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt, für diese Gruppe eine geregelte Zuwanderung in der Form zuzulassen, daß sie von ihrem Heimatland aus einen Zuwanderungsantrag stellt. Ein Recht auf Zuwanderung kann es jedoch nicht geben. Ich glaube nicht, daß dies inhuman ist. Welche Prüfungskriterien für eine Aufnahme gelten könnten, muß unter sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten erörtert werden. Dazu gehört auch die Integrationsmöglichkeit in unser Land. Im Klartext heißt dies aber auch, alle Zuwanderer:

  • die nicht politisch verfolgt und deren Asylanträge abgelehnt werden,

  • die nicht unter den Flüchtlingsstatus fallen,

  • kein Aufenthaltsrecht nach dem Ausländergesetz vorweisen können,

  • kein sonstiges Bleiberecht besitzen,

sind auszuweisen.

[Seite der Druckausg.: 16]

Herbert Schnoor, Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, hat einmal gesagt: "Wer an der Spitze des Fortschritts marschieren will, muß sich gelegentlich mal umgucken, ob ihm irgendeiner noch folgt". Mit Hinweis auf seinen Versuch, für tausend Roma ein Bleiberecht durchzusetzen, meinte er weiter:

"Ich habe fast dabei mein Amt verloren. Da sollten wir nicht so sehr nur ganz hohe Ziele beschwören, sondern uns mal fragen, wieweit sie draußen umsetzbar sind".

d) Die Aussiedler

Im Gegensatz zu den anderen drei Gruppen handelt es sich hierbei nach § 1 Abs.2 Nr. 3 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) um deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige, die ihren Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen unter dem fortdauernden gegen die deutsche Bevölkerung gerichteten Vertreibungsdruck (Kriegsfolgenschicksal) aufgegeben haben. Sie kamen 1950 - 1991 überwiegend aus Polen (1.412.317), der UdSSR (550.571), Rumänien (385.654) und der CSFR (104.231). Aufgrund des Gedankens, daß man diese Gruppe hinsichtlich ihrer Integration nicht völlig auf sich allein gestellt lassen kann, wäre es sinnvoll, sie - diesbezüglich - im Rahmen eines neuen Zuwanderungsgesetzes, verwaltungsmäßig mit der Gruppe der Wirtschaftsflüchtlinge zu fördern. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß dieses "Migrationsmodell" im Moment noch nicht den Vorstellungen der Bundesregierung entspricht. Geschweige denn weitere Gedanken zu einem "Gesamtmigrationsmodell" aller Zuwanderer unter Einbeziehung des deutschen Gemeinwesens! Sie versucht vielmehr, die Gruppe der Aussiedler derzeit noch aus der allgemeinen Zuwanderungsdiskussion herauszuhalten.

Politisch erhebt sich für mich in diesem Zusammenhang eine ganz andere Frage:

Ist die automatische Vererbbarkeit der deutschen Staatsangehörigkeit für den Personenkreis nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG - über Generationen hinweg -überhaupt akzeptabel? Sie ist nach dem Kriege aus einer besonderen Situation heraus entstanden, um diese Menschen zu privilegieren und zu entschädigen. Dabei dachte niemand daran, daß die Anwendung des Gesetzes sich auch auf Nachkommen bezieht, die nach zwei, drei Generationen nicht einmal mehr die deutsche Sprache beherrschen. Zudem wurde mit dem Abschluß des "Zweiplus-Vier-Vertrages" der Kriegszustand formell beendet. Nach allgemeiner

[Seite der Druckausg.: 17]

Auffassung hat sich dadurch Artikel 116 GG erledigt. Möglicherweise ist er sogar verfassungswidrig. Der Vertrauensschutz könnte diejenigen Deutschen erfassen, die bereits Ausreiseanträge gestellt haben. Es erscheint auch rechtmäßig, über eine Frist nachzudenken, innerhalb derer - im Rahmen des o.g. Verfallens - Anträge zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestellt werden können. Den Angaben des Statistischen Bundesamtes ist zu entnehmen, daß die Aussiedlerzuwanderung von Osteuropa in die Bundesrepublik derzeit rückläufig ist. Dies scheint aber nur an der verwaltungsmäßigen Abwicklung der Anträge zu liegen. Man schätzt 500.000 - 700.000 gestellte Ausreiseanträge -überwiegend aus wirtschaftlichen Gründen.

e) Die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien

Dieses Thema wollen wir später noch einmal ausführlich behandeln.

3.2 Regulative einer möglichen Zuwanderungspolitik

a) Einwanderungsquote als Regulativ

Wie bereits unter 3.1 Abs.3 erwähnt, erscheint das angestrebte Regulativ für Armutsflüchtlinge aber auch für Aussiedler, die Einführung einer geregelten Zuwanderung möglichst mit Zuwanderungsquote zu sein. Politiker aller Fraktionen, Vertreter von Gewerkschaften und Experten votieren für ein Einwanderungsgesetz mit jährlichen Quoten, die die Gemeinschaftsländer für Angehörige fremder Staaten miteinander vereinbaren, um "falsche" Asylanträge zu vermeiden. Wenn sich dann die Idee der beiden kommunizierenden Röhren -Zuwanderung und Asyl - verwirklichen ließe, bliebe für das Asyl nur noch die politische Bewertung.

"Wenn wir wieder herunterkommen auf, sagen wir mal, pro Jahr 1000/2000 wirkliche Asylbewerber, dann wird kein Mensch darüber reden. Dann brauchen wir auch den Artikel 16 nicht zu ändern. Das Problem sind die Leute, die nicht politisch verfolgt sind, die entweder aus Not ihr Land verlassen oder, und das ist eine fließende Grenze, aus dem Wunsch, besser zu leben, als in ihrem Land, zu uns kommen. Das kann leicht zu Rechtsradikalismus führen". (Prof. Taschner, Generaldirektion III der Kommission der Europäischen Gemeinschaft).

[Seite der Druckausg.: 18]

Mit einer Bundesratsinitiative will Niedersachsens Landesregierung ein entsprechendes Einwanderungsgesetz mit Quotierungen einreichen, da die Zuwanderung nach Deutschland nur so gesteuert werden könne. Dies erklärte Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD) Ende April 1992 vor der Presse. Die Gesetzesinitiative will der Regierungschef gemeinsam mit anderen Ländern starten. Als denkbare jährliche Quote für Einwanderer nannte Bundesratsminister Jürgen Trittin (Grüne) die Zahl von rund 350.000 Menschen. Strittig ist noch, ob Ausländer die einen Einwanderungsantrag stellen, automatisch vom Asylverfahren ausgeschlossen werden sollen.

Doch es gibt auch andere Stimmen, die meinen, auch dieses Gesetz wird nicht verhindern, daß Menschen außerhalb jeglicher Quotierung versuchen werden, in Deutschland Zuflucht zu suchen. Elend und Not akzeptieren keine staatlichen Wohlfahrtsgrenzen. Und die Konjunktur von Schlepperorganisationen wird gerade dort angeheizt, wo verzweifelte Menschen versuchen (oft unwissend sonstiger legaler Möglichkeiten), dieser Not zu entkommen.

Ähnlich urteilte der Club of Rome in seinem Bericht "Die globale Revolution" aus dem Jahre 1991: "Andererseits ist klar, daß keine Maßnahmen die Einwanderungsbewegung wirkungsvoll stoppen werden."

Auch der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen meinte während einer Diskussionsrunde Ende 1991: "Es ist ein Irrglaube anzunehmen, mit Einwanderungskontingenten würde erreicht, daß der Druck auf das Asylrecht nachläßt. Wer nicht unter die Quote fällt, empfindet das als schreiendes Unrecht, denn er will hierher. Die Menschen machen sich ja nicht auf den Weg, weil wir irgendwelche gesetzlichen Regelungen haben, sondern sie machen sich hierher, weil sie zu Hause nicht mehr zurandekommen. ... Deswegen glaube ich nicht, daß das mit der Einwanderungsquote hilft. Deswegen sage ich, wir haben eine permanente Einwanderung."

b) Flüchtlingsstatus als Regulativ

Dies habe ich bereits unter 3.1 b) angeschnitten.

[Seite der Druckausg.: 19]

c) Straffung und Beschleunigung der Asylverfahren

In den Gesprächen der Parteivorsitzenden mit dem Bundeskanzler wurde im Oktober 1991 ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der unter den Stichworten

  • vorhandene Beschleunigungsreserven optimal ausschöpfen und

  • die mit dem neuen Konzept verbundenen Mehrbelastungen gerecht zwischen Bund und Ländern aufteilen

definiert werden kann.

Ziel ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Asylprüfungsverfahrens und die Regelung der immer noch anstehenden 300.000 nicht bearbeiteten alten Asylanträge. Dazu gehört vor allem die Zusammenfassung der Verfahren in einer Hand, d.h., die Zuständigkeit während des gesamten Verfahrens liegt beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Die Länder bleiben danach nur für die Durchführung der Abschiebung zuständig. Entgegen der gemeinsamen Vereinbarung am 10. Oktober 1991 enthält der von CDU/CSU, FDP und SPD gemeinsam eingebrachte Gesetzentwurf zur Neuregelung des Asylverfahrens in § 24 eine abweichende Zuständigkeitsregelung. Danach obliegt es weiterhin den Ausländerbehörden der Länder, über Duldung nach §§ 54, 55 Ausländergesetz zu entscheiden und ggf. fehlende Reisedokumente zu beschaffen. Außerdem hält es die SPD-Bundestagsfraktion für nicht angebracht, wie in Artikel 2, § 50 Abs. 2 vorgesehen, eine Abschiebungsandrohung auch dann zu erlassen, wenn eine Abschiebung tatsächlich nicht möglich ist.

Nach sozialdemokratischem Verfassungsverständnis muß nicht nur das Recht auf Asyl als Individualrecht erhalten bleiben, den Asylbewerbern die in die Bundesrepublik Deutschland kommen, steht nach Artikel 19 Abs. 4 des GG "der Rechtsweg offen". Dieses einklagbare Grundrecht, darf nicht, wie es den Vorstellungen der CSU entsprach, durch einen bloßen "Gnadenerweis" ersetzt werden. Die Unterbringung in Sammelunterkünften, insbesondere in freie oder freiwerdende Liegenschaften des Bundes, ist ebenso eine Konsequenz wie - bei Ablehnung des Asylbegehrens - die konsequente Abschiebung, und zwar dann, wenn alle rechtlichen Möglichkeiten überprüft und mit einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung des Asylsuchenden in seinem Herkunftsland nicht zu rechnen ist.

[Seite der Druckausg.: 20]

Die letzten Monate haben verdeutlicht, daß man nicht nur über das Zuwanderungsproblem reden kann, sondern endlich handeln muß. Wenn nicht bald der sinnvolle Umgang mit der neuen Asylgesetzgebung einsetzt und die notwendige finanzielle und personelle Ausgestaltung vollzogen wird, kann es - meiner Meinung nach - auf Dauer nicht gelingen, unter dem Druck, unter dem wir stehen - auch gegenüber der Bevölkerung - den Artikel 16 zu verteidigen und zu schützen.

d) Verknüpfung von Wirtschafts- und Flüchtlingsbekämpfungspolitik als Regulativ

"Ich kenne kein Gesetz, was die Zuwanderung verhindern kann, es sei denn Ursachenbekämpfung. Die wirkt mittelfristig bis langfristig". (Innenminister Schnoor, NRW).

Wenn es aber stimmt, daß die wirtschaftlichen Gründe unter den Fluchtursachen auf Dauer am schwersten ins Gewicht fallen, erscheint mir die Hilfe in Ländern, die durch wirtschaftliche, soziale und politische Krisen langfristig geschwächt sind neben allen nationalen und überstaatlichen Reglementierungen als ein hoffnungsvolles Mittel, um die Staatsbürger zum Bleiben zu bewegen. Statt also an den Folgen herumzubasteln, und ein Einwanderungsgesetz als einziges Allheilmittel anzusehen, müssen endlich auch die eigentlichen Ursachen bekämpft werden. Sie bringen immer mehr Menschen dazu, den Marsch nach Norden und Westen anzutreten. Die Bundesregierung, wie auch die Länder der Europäischen Gemeinschaft, sollten neben einer Reform der Weltwirtschaft eigenständige politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturanpassungen in Drittländern fördern. Dort eine soziale und ökologische Entwicklung zu begünstigen heißt, den Menschen eine wirkliche Perspektive für eine menschenwürdige Zukunft wiederzugeben und das Selbstvertrauen in ihre eigenen Kräfte und ihre eigenen Kultur wieder herzustellen. Neben allen nationalen und überstaatlichen Reglementierungen erscheint mir die Hilfe in Ländern, die durch wirtschaftliche, soziale und politische Krisen langfristig geschwächt sind - und aus diesen Gebieten kommen letztlich die Zuwanderer zu uns - als ein hoffnungsvolles Mittel, um die Staatsbürger zum Bleiben zu bewegen. Ein gutes Beispiel bot in den vergangenen Jahren in der EG die langsame Heranführung der drei sehr armen europäischen Staaten Irland, Portugal und Griechenland in das System der Europäischen Gemeinschaft. Ebenso könnte Hilfe zur Selbsthilfe den Län-

[Seite der Druckausg.: 21]

dern gegeben werden, die als unsere Nachbarn am Beginn einer demokratischen und wirtschaftlichen Entwicklung stehen: Ich meine die CSFR, Polen und immer noch die Türkei. Zum gegebenen Zeitpunkt sicherlich auch Rumänien und die Staaten des ehemaligen Jugoslawien. Auch die Dritte Welt benötigt unsere ganze Kraft, um gegen Verelendung, Umweltzerstörung, Bevölkerungsexplosion, soziale Entwurzelung und geistige Entfremdung ankämpfen zu können. Wenn wir uns noch einmal die Asylbewerberzahlen von Oktober 1991 anschauen - es handelte sich damals um 30.000 Asylsuchende, die eigentlich überwiegend als Flüchtlinge oder Wirtschaftsflüchtlinge hätten geführt werden müssen - so kommen heute noch 25.000 aus den Ländern Jugoslawien, Türkei und Rumänien und lediglich 5.000 aus dem Rest der Welt und aus dem sonstigen Europa. Im Februar 1992 stellt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ähnliche Daten fest: Von den 31.370 Asylbewerbern kamen aus



Jugoslawien

12.540 Personen

Rumänien

3.760 Personen

Türkei

2.385 Personen

Bulgarien

783 Personen.

Nur 4.463 Asylbewerber konnten aus Afrika, Vietnam, dem Libanon und den GUS-Staaten registriert werden. Zuwanderungspolitik ist derzeit immer auch europäische Politik.

Betrachten wir Polen: Polnische Zuwanderer bzw. polnische Asylbewerber kommen nicht mehr, seitdem es dort eine Demokratie gibt und seitdem die Wirtschaftsentwicklung aufwärts geht. Ich meine allerdings auch, daß dort, wo Start- und Wirtschaftshilfe gegeben wird, von den unterstützten Staaten die Einhaltung der Menschenrechte für ihre Bürger, Demokratie und Rechtssicherheit und der Abbau krasser Einkommensunterschiede gefordert werden kann. Sowohl im nationalen wie auch im europäischen Bereich wird es nicht immer einfach sein, hier eine gemeinschaftliche Linie zu finden. Denken wir an das Beispiel Türkei. Hier wäre es Aufgabe der Bundesregierung daraufhin zu wirken, daß die Türkei als unser NATO-Partner ihre Minderheiten nicht länger politisch verfolgt und diskriminiert. Es geht nicht an, daß Jahr für Jahr die drittgrößte Flüchtlingsgruppe in Deutschland aus der Türkei stammt.

[Seite der Druckausg.: 22]

Nur am Rande bemerkt, "Ursachenbekämpfung" beinhaltet einen weiteren positiven Nebeneffekt: Das Zuwanderungsproblem verlagert sich wenigstens teilweise vom Aufgabenbereich des Innenministers in den des Wirtschaftsministers.

e) Aufbau eines sozialen Integrationssystems als innerstaatliches Regulativ mit Außenwirkung

Die fünfte große Notwendigkeit, die sich für mich neben den Neuregelungen des Zuwanderungsrechtes und der wirtschaftlichen und politischen Unterstützung von Drittländern ergibt, ist der umfassende Aufbau eines sozialen Integrationssystems für alle Gruppen von Zuwanderern. Sprachliche Förderung, Bildung- und Ausbildung, Einbindung in und Erleben eines demokratischen Gemeinwesens erleichtert nicht nur den in unserem Lande lebenden Ausländern die Integration. Sie bietet auch bei Rückkehr in die Heimatländer denen eine echte Chance, die als Asylbewerber oder Flüchtlinge einige Zeit in der Bundesrepublik lebten.

"Integration was sonst" heißt es in einem der EG vorgelegten Sachverständigengutachten über "Wanderungspolitiken und soziale Eingliederung der Zuwanderung in der EG". Obwohl es den Staaten im Grunde genommen selbst obliege. Zuwanderer zu integrieren oder sich selbst zu überlassen, sei eine auf Integration gestützte Einwanderungspolitik unerläßlich. Dabei wird Integration als "Prozeß des Fortschritts, der die soziale Marginalisierung von Zuwanderern behindert oder dieser entgegenwirkt" definiert.

f) Information der Bevölkerung

Neben den verwaltungsmäßigen und volkswirtschaftlichen Regulatorien zur Regulierung von Zuwandererströmen ist auch die unmittelbare Situation der deutschen Bevölkerung zu beachten. Aufklärung tut hier ebenso Not. Ebenso eine intensive, ortsverbundene Gemeinwesenarbeit mit Deutschen und Zuwanderern. Um noch einmal den Club of Rome zu zitieren: "Andererseits ist klar, daß keine Maßnahmen die Einwanderungsbewegungen wirkungsvoll stoppen werden. ... Dies könnte zu einer deutlichen Verschärfung des defensiven Rassismus in den Zielländern und bei allgemeinen Wahlen rechtsgerichteten Diktatoren zur Macht verhelfen. Dazu darf es nicht kommen. Deshalb kommt es auch nicht nur darauf an, die Entwicklungshilfe für die armen Länder zu erhöhen.

[Seite der Druckausg.: 23]

Ebenso wichtig ist es, die Bevölkerung der reichen Länder darauf vorzubereiten, diese Tatsache zu akzeptieren."

Page Top

4. Die Lebenssituation der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien

Nicht nur als Vorsitzender der Arbeitsgruppe "Ausländische Arbeitnehmer" der SPD-Bundestagsfraktion, einer sogenannten Querschnittsarbeitsgruppe, in der Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Bereichen und Parlamentsausschüssen (AG Recht, AG Innen, AG Bildung, AG Sozialpolitik, AG Umwelt) zusammenarbeiten, erscheint mir der Personenkreis der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörige während der Diskussionen der letzten Monate um die Asylfrage und die Angleichung nationalen Rechts an EG-Normen zu kurz gekommen zu sein. Die ca. 5,5 Millionen ausländischen Männer, Frauen und Kinder, darunter nur ca. 25 % aus den Ländern der Europäischen Gemeinschaft, haben unser Land zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen gemacht und wesentlich zum Wirtschaftswachstum beigetragen. Trotzdem werden ihnen elementare Beteiligungsmöglichkeiten am Gemeinwesen verwehrt. Sie müssen soziale Benachteiligungen in Kauf nehmen und "dürfen" immer wieder dann als Sündenbock für negative Erscheinungen in unserem Staat herhalten , wenn Defizite politischen Handelns von den Verantwortlichen überdeckt werden: beim Fehlen angemessenen Wohnraumes, Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, um nur einige Punkte zu nennen.

4.1 Geschichte der deutschen Ausländerpolitik 1964 bis 1990

Lassen Sie mich, zum Verständnis, ein paar Worte über den Anfang deutscher Ausländerpolitik nach dem Zweiten Weltkrieg verlieren: Bei Verabschiedung des ersten deutschen Ausländergesetzes 1965 war das mit der italienischen Regierung abgeschlossene Abkommen über die Anwerbung von Arbeitskräften bereits zehn Jahre alt. Die italienischen "Gastarbeiter", wie sie genannt wurden, trafen auf eine deutsche Gesellschaft, die die Integration von 10 Millionen Heimatvertriebenen und mehr als einer Million Zuwanderer aus der DDR zu bewältigen hatte. Dazu kamen noch ca. eine Million Arbeitslose. Ihre Einsatzgebiete waren überwiegend die Landwirtschaft und später der Bergbau.

[Seite der Druckausg.: 24]

Nachdem die Arbeitslosenzahlen in den Jahren des Wirtschaftswunders in den 50er Jahren kontinuierlich gesunken waren, erreichten sie 1961 ihren tiefsten Stand: Lediglich 180.000 Arbeitslosen stand ein Stellenangebot von 550.000 Arbeitsplätzen gegenüber. So organisierte der Staat - auf Druck der expandierenden Wirtschaft - schließlich zwischen 1960 und 1968 systematisch die Anwerbung von Arbeitnehmern in deren Heimatländern. Die Zahl der türkischen Arbeitnehmer in Deutschland stieg in der Folge sprunghaft an. In dem Fünfjahresplan der Türkei hieß es hierzu nur, daß die Unterstützung der Anwerbemaßnahmen dem "Export überschüssiger ungelernter Arbeitskräfte nach Westeuropa dient und eine Möglichkeit der Minderung der Arbeitslosigkeit" darstellt. An dieser Grundeinstellung der türkischen Seite hat sich im Prinzip nie etwas geändert. Dazu kam auch noch die willkommene Möglichkeit der Devisenbeschaffung. Für die Bundesrepublik entwickelte sich die Situation anders, als ursprünglich vorgesehen: Das in den Anwerbeabkommen vereinbarte Rotationsprinzip von maximal zwei Jahren, wurde bereits 1964 aufgegeben. Die deutschen Arbeitgeber forderten längere Aufenthaltszeiten, um nicht ständig neue Arbeitskräfte anlernen zu müssen. Doch auch die Arbeitgeber der Anwerbestaaten hatten ihre eigenen Vorstellungen: Sie hatten an evtl. Rückkehrern kein Interesse. Deren Lohnerwartungen und neue gesellschaftspolitischen Vorstellungen paßten nicht mehr in die - vor allem auch türkische -Betriebslandschaft.

1973 betrug die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer ca. 4 Millionen, das waren ca. 6,4 % der Gesamtbevölkerung. Im gleichen Jahr wurde unter dem Druck der wirtschaftlichen und innenpolitischen Schwierigkeiten nach der Ölkrise der bis heute gültige Anwerbestopp verhängt. Dazu Josef Stingi, ehemalige Präsident der Bundesanstalt für Arbeit:

"Der Anwerbestopp war meiner Meinung nach politisch falsch. Denn es kehrte zwar eine Vielzahl von Italienern, die arbeitslos waren, in ihre Heimat zurück ... sie konnten darauf vertrauen, jederzeit wieder nach Deutschland kommen zu können ... Die Türken fürchteten sich, daß ihnen die Rückkehr verbaut wäre: Sie blieben".

Während in der ersten Phase der Zuwanderung fast ausschließlich männliche und auch weibliche Arbeitnehmer ohne Familienangehörige in Deutschland eintrafen, begann in den Jahren 1973 bis 1975 ein reger Familiennachzug. Damit

[Seite der Druckausg.: 25]

offenbarte sich aber auch gleichzeitig das ganze Ausmaß einer bisher versäumten sozialen Integrations- und Ausländerpolitik der Bundesrepublik. Den Politikern wurde allmählich klar, daß es zu größeren Konflikten kommen könnte, wenn die ausländischen Arbeitnehmer und ihre Familien nicht besser in die deutsche Gesellschaft integriert würden. So wurde der frühere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Heinz Kühn, erstmalig als sogenannter ehrenamtlicher Beauftragter der Bundesregierung für die Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen ernannt. Sein Aufgabengebiet umfaßte die Analysierung der Lage, die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen, die Beratung des Kabinetts und die Erstellung eines Berichtes. Dieser wurde Ende 1979 unter dem Titel "Stand und Weiterentwicklung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland" vorgestellt. 1983, zu Beginn der zweiten Rezession, setzte, verstärkt durch das Rückkehrhilfegesetz, eine Rückwanderung in die Heimatländer ein. Dieser Trend hielt aber nicht lange an. Schon 1985 konnte eine Steigerung der Einwohner- wie auch Beschäftigungszahlen bei allen Ausländergruppen festgestellt werden.

Als an Ausländerpolitik am weitesten interessierte Partei wurden von der SPD Ende 1982 die "Leitlinien zur Ausländerpolitik" unter dem Motto "Gut nachbarschaftliches Zusammenleben" verabschiedet. 1984 legte die rechtspolitische Kommission der SPD-Bundestagsfraktion den ausformulierten Entwurf eines Ausländergesetzes vor. Er sah u.a.

  • die Differenzierung der Aufenthaltserlaubnis je nach einem vorübergehenden oder dauernden Aufenthalt,

  • Bedarfsprüfung als Voraussetzung für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis,

  • Verfestigung des Status mit zunehmender Aufenthaltsdauer,

  • Einführung eines Niederlassungsrechtes nach achtjährigem Aufenthalt,

  • Begründung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Kinder und Ehegatten,

  • Erleichterung der Einbürgerung vor allem der hier geborenen Kinder,

  • die Zulassung der politischen Betätigung für Ausländer

vor.

[Seite der Druckausg.: 26]

4.2 Ausländerpolitik ab 1990 - allgemeine Situationsbeschreibung -

Die Ausländerrechtsnovelle übernahm nur teilweise die guten Ansätze des SPD-Entwurfes von 1984. Auch heute, nach ca. 40 Jahren Ausländerpolitik, muß eingestanden werden, daß der ausländische Arbeitnehmer und seine Familie in die deutsche Gesellschaft noch nicht selbstverständlich integriert ist. Aber auch das Interesse der deutschen Bevölkerung an einem gleichwertigen Zusammenleben aller Volksgruppen in unserem Land ist immer noch nicht vollzogen. Ein Großteil unserer Bevölkerung lebt nach dem Prinzip, so lange ich nicht tangiert werde, möchte ich mit diesen Problemen nicht behelligt werden. Die wenigsten denken darüber nach, daß nun bereits die zweite Generation aus Familien ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik in die Phase der Familiengründung eingetreten ist. Ihre Kinder werden dann von Eltern erzogen, die bereits in Deutschland geboren oder aber mindestens hier aufgewachsen sind.

Symptomatisch ist, daß sich während allgemeiner gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Krisen immer wieder die gleichen Vorurteile gegen "die Fremden" entwickeln. So die Meinung, daß Ausländer und Asylbewerber den deutschen Arbeitnehmern die Arbeitsplätze "wegnehmen". Nach Aussage des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW), Köln, findet auf dem Arbeitsmarkt durch die hier lebenden ausländischen Arbeitnehmer keinerlei Verdrängung Einheimischer statt. Im Gegenteil: "Die Zuwanderer nehmen oft die schlechtesten Jobs und verhelfen dabei deutschen Kollegen zu besser bezahlten Leitungsfunktionen. Wenn die neuen kommen, wird ein Schlosser zum Werkzeugmeister, die Verkäuferin verstärkt das Personalbüro".

Andererseits wird auch der selbständige Mittelstand gestärkt: Rund 140.000 ausländische Unternehmer gab es 1991 in der Bundesrepublik. Ihren Umsatz schätzt der Volkswirtschaftsprofessor und Leiter des Essener Zentrums für Türkeistudien auf 100.000 Millionen DM pro Jahr; die jährlichen Investitionen auf über 200.000 Millionen DM. Auch im Sozialversicherungsbereich sind die Ausländer - z.B. in den deutschen Rentenversicherungen - eine wesentliche Säule zur Stabilität unseres Rentensystems. Durch ihre hohe Erwerbsbeteiligung gegenüber den Deutschen ergibt sich eine günstigere Altersverteilung für die Rentenversicherung; somit ein positiver Saldo zwischen Beitragseinnahmen und Rentenausgaben. Vor allem türkische Arbeitnehmer tragen gegenwärtig wesent-

[Seite der Druckausg.: 27]

lich zur Liquidität der Rentenversicherung bei. Runde 616.000 Arbeitnehmer mit Beitragspflicht aus diesem Land stehen nur 57.000 Rentenzahlungen gegenüber, darunter ein Großteil geringer dotierter Witwen- und Waisenrenten.

4.3 Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland

Die freien Wohlfahrtsverbände und die Gewerkschaften, Vertreter der Parteien und der Wirtschaft weisen stetig auf die unterschiedlichsten Benachteiligungstatbestände gegenüber ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland hin. Dabei muß- im Hinblick auf die EG Verträge - auch noch einmal zwischen ausländischen Arbeitnehmern aus Drittstaaten, ausländischen Arbeitnehmern aus der Türkei und ausländischen Arbeitnehmern aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft unterschieden werden.

Kennzeichen einer demokratischen Gesellschaft ist die Frage, wie sie mit ihren Minderheiten umgeht. So lange die gesellschaftlichen Minderheiten rechtlich und politisch ausgegrenzt, diskriminiert und nicht als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit vollen bürgerlichen Rechten akzeptiert und anerkannt werden, so lange kann von einer echten demokratischen Gesellschaft nicht gesprochen werden.

In der Praxis bedeutet das: Die Akzeptanz ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger kann nur dadurch verbessert werden, daß mit Entschiedenheit die eigentlichen politischen und sozialen Probleme zumindest ansatzweise gelöst werden. Diese Probleme liegen in Massen- und Langzeitarbeitslosigkeit, in Wohnungsnot und sozialer Ausgrenzung von Menschen, in der immer noch geringen schulischen und beruflichen Qualifikation und der Anerkennung andersartiger nationaler Denk- und Verhaltensmuster. Wir sprechen wohl davon, daß die Bürgerinnen und Bürger anderer Nationalitäten die seit bis zu 30 Jahren ihren Lebensmittelpunkt hier in der Bundesrepublik haben, untrennbar zu unserer Gesellschaft gehören, doch gerade die letzten Monate haben gezeigt, daß der Schein trügt. Günstiger laufen eher die Entwicklungen in den skandinavischen Ländern und den Niederlanden. Ihre Integrationspolitik verspricht nicht nur soziale Gleichwertigkeit und Integration, hier können ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien aktiv am Gemeinwesen teilhaben. Dies geht bis

[Seite der Druckausg.: 28]

zur Anerkennung des kommunalen Wahlrechts. In den vergangenen drei Jahren stieg die Zahl der ausländischen Wohnbevölkerung in der Bundesrepublik um rund 500.000 (Stand 30.09.1991). Für die Zunahme der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien sind im wesentlichen weitere Familienzusammenführungen (Nachzug der Kinder, Ehegatten), und bei der zweiten Generation die Geburt der Kinder ausschlaggebend. Dabei ist bei den Geburten eine "Angleichung auf deutsche Verhältnisse" festzustellen. Lag 1980 der Anteil der lebendgeborenen Kinder ausländischer Staatsangehöriger bei ca. 13 %, so ging er im Jahre 1989 auf 10,9 % und 1991 auf 10,3 % zurück. Dies, obwohl die Zahl der Familien nichtdeutscher Herkunft in dem gleichen Zeitraum kontinuierlich gestiegen ist.

Sehen wir uns die Wanderbewegungen seit 1982 an, so ist festzustellen, daß nur in den Jahren 1982 bis 1984 - bedingt durch das Rückkehrförderungsgesetz -für die Mitglieder aus den Anwerbestaaten ein Minussaldo festzustellen ist. Ab 1985/86 stieg aber dann sowohl die Zahl der Wohnbevölkerung als auch die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nichtdeutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus den ehemaligen Anwerbestaaten kontinuierlich an. 1987 betrug dieser Saldo 138.353, im Zeitraum Januar bis September 1989 250.556 zugunsten der Zuzüge. Dabei handelte es sich überwiegend um Familienangehörige aus der Türkei, Jugoslawien und Griechenland. Lediglich bei den Spaniern war ein 40 % höherer Rückzugsanteil gegenüber den Zuzügen zu verzeichnen. Im folgenden sollen einige Bereiche aufgeführt werden, in denen nach wie vor ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen benachteiligt werden.

4.3.1 Sozialbereich

a) Ausländische Familien

Die Zahlen verdeutlichen, daß die ausländischen Bürger gewillt sind, ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in der Bundesrepublik Deutschland zu verfestigen. Über 70 % der ausländischen Jugendlichen wurde bereits in der Bundesrepublik geboren oder ist hier aufgewachsen. In der Türkei werden diese Menschen als "Allemanie" bezeichnet. Was verdeutlicht, daß sie in ihrem Heimatland bereits als "Fremde aus Deutschland" angesehen werden. Artikel 6 Grundgesetz stellt die Familie unter den besonderen Schutz des Staates. Die Väter und Mütter des

[Seite der Druckausg.: 29]

Grundgesetzes wußten, daß hier die Keimzelle für "Gut und Böse" liegt und die Familie vieles ausgleichen kann, was der Staat oder die Gesellschaft niemals leistet.

Leider muß festgestellt werden, daß sich die Situation der ausländischen Familien in der Bundesrepublik in den letzten Jahren nicht wesentlich gebessert hat. Gründe hierfür sind:

  • die hohe Arbeitslosigkeit, von der vor allem ausländische Arbeitnehmer betroffen sind;

  • die Zuspitzung der katastrophalen Wohnungsnot;

  • das offene Aufbrechen von Fremdenhaß und ein sich verschlechterndes soziales Klima aufgrund der anhaltenden Asyldiskussion.

Dazu kommen immer häufiger

  • Generationskonflikte zwischen Ellern und Kindern, weil die in Deutschland aufwachsenden Jugendlichen vielfach die Normen des Heimatlandes nicht mehr anerkennen wollen;

  • der Bruch durch die sozial immer noch sehr stark miteinander verbundenen Familienmitglieder, wenn ein Teil - zumeist die älteren - in das Heimatland zurückkehren will;

  • Probleme derjenigen, die voller Hoffnung nach Hause fuhren und dann feststellen mußten, daß sie der dortigen Realität entwachsen sind;

  • Familiennachzug.

Obwohl Artikel 6 GG im § 17 des Ausländergesetzes ausdrücklich genannt wird, wird der Familiennachzug gesetzlich eingeschränkt und oft durch schwer erfüllbare Bedingungen erschwert. Die Grundsatzentscheidung, weiteren Zuzug zu begrenzen, wird durch die §§ 17 bis 23 Ausländergesetz durchgesetzt, wo durchaus ein öffentliches Interesse am Erhalt des Familienzusammenhaltes durch raschen Nachzug begründet sein müßte. Der Familiennachzug setzt für die Ehepartner den rechtlichen Bestand der Ehe und damit der Familie voraus. Dabei liegen nach einer sehr konservativen und lebensfremden Interpretation

[Seite der Druckausg.: 30]

durch die Bundesregierung "im allgemeinen keine familiären Lebensgemeinschaften" vor, wenn eine gemeinsame Wohnung nicht vorhanden ist oder auch eine gemeinsame Wohnung nicht auch tatsächlich als solche gemeinsam genutzt wird. Zudem wird eine Verlängerung der dem nachgezogenen Ehepartner erteilten Aufenthaltserlaubnis versagt, wenn die eheliche Gemeinschaft nicht fortbesteht. "Auch wenn die Ehe selbst noch nicht aufgelöst ist". Somit können auch Krisen, die nicht notwendig im Verfall einer Ehe enden, die formale häusliche Gemeinschaft unterbrechen und die Beendigung des Aufenthaltes herbeiführen.

b) Ausländische Frauen

Ausländische Frauen gehören in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor zur Gruppe der dreifach benachteiligten Frauen; als Frau, als Arbeitnehmerin und als "Ausländerin". Aufgrund bestehender kultur- und geschlechtsspezifischer Rollenzuschreibungen im Vergleich zu ausländischen Männern, sind ihnen engere Grenzen gesetzt, was den Kontakt untereinander und zu Deutschen betrifft. Zum anderen beeinträchtigten fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache häufig die gesellschaftliche und berufliche Integration. In den Jahren der Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer wurden überwiegend männliche Ausländer aus den Anwerbestaaten geholt. Frauen und Kinder verblieben im Heimatland. Die menschliche Freude der Familienzusammenführung mußte -gerade bei den Frauen der ersten Generation - von diesen oftmals wie ein Kulturschock empfunden worden sein. Herausgerissen aus einem festen Sozialgefüge mit ihren vertrauten Regeln, war es jetzt ihre Aufgabe, den Anforderungen eines demokratischen Industriestaates zu genügen, dessen Kultur-, Sozial- und Bildungsgefüge konträr zu dem bisher erlebten Stand. Sprachschwierigkeiten führten ebenfalls zu einer Abschottung gegenüber der deutschen Bevölkerung. Während der Ehemann im Betrieb arbeitete, war die Frau in der Wohnung isoliert. Traditionell oblag ihr die Kindererziehung. Wie aber sollte sie dies schaffen, wenn ihr das Bildungssystem nicht bekannt war?

Erst die Frauen der zweiten Generation scheinen eine bessere Lebenschance zu bekommen. Trotzdem sind auch hier gegenüber deutschen Frauen wesentliche Benachteiligungen zu erkennen. Dies zeigt sich:

[Seite der Druckausg.: 31]

  1. In dem unterschiedlich langen Besuch der Schule, oftmals besitzt diese Gruppe nicht einmal den Hauptschulabschluß.

  2. Die Bildunsvoraussetzungen sind nicht ausreichend, um einen qualifizierten Beruf auszuüben. Dies gilt vor allem für jugoslawische, portugiesische und spanische Frauen.

  3. Den ausländischen Frauen ist nicht bekannt, welche Benifswege und Arbeitsfelder es insgesamt gibt. Aufgrund der Sprachschwierigkeiten und nicht in Anspruch genommener Beratung in den Arbeitsämtern ist der Zugang zu Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen äußerst gering.

  4. Frauen sind von der Arbeitslosigkeit stärker betroffen als Männer.

  5. Dadurch, daß viele ältere ausländische Frauen als angelernte Hilfsarbeiterinnen oder in Berufen ohne Zukunftsperspektiven arbeiten, ist ihre finanzielle Situation gegenüber Deutschen erheblich schlechter.

Relativ niedrige Löhne, häufige Unterbrechungen durch Kindererziehung und mehrfach Geringbeschäftigungen ohne Sozialversicherung bedingen keine oder nur geringe Rentenansprüche. Das Thema ausländischer Rentner wurde bisher weder von der deutschen Bevölkerung noch von den verantwortlichen Politikern wahrgenommen und diskutiert.

Auf zwei Dinge möchte ich noch kurz eingehen. Und zwar einmal auf die psychische und gesundheitliche Situation von Frauen und Mädchen und ihre rechtliche Situation. Einige weniger bekannte Untersuchungen weisen daraufhin, daß die körperliche und psychische Konstitution ausländischer Frauen im Vergleich zur deutschen Vergleichsgruppe wesentlich schlechter ist. Bisher wurden ihre belastenden Lebensumstände, insbesondere die migrationsbedingten Belastungsfaktoren ärztlicherseits kaum als krank machende Ursachen anerkannt. Folgende Krankheitsbilder sind zu beobachten, wobei insbesondere bei den seelischen Erkrankungen eine steigende Tendenz registriert werden kann:

Reaktive Depressionen, Ängste, Heimwehkrankheiten, Kopfschmerzen, Magenschmerzen. Dazu treten als Ergebnis von einseitiger Beanspruchung häufig Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule oder Muskelverspannungen auf. Ausländerinnen entbinden öfter mit Kaiserschnitt, haben häufiger Probleme mit

[Seite der Druckausg.: 32]

Beckenanomalien und verzögertem Geburtsverlauf. Belastend hinzu kommt eine hohe Säuglingssterblichkeit. Im psychosozialen Bereichen gibt es 50 % höhere Zwangseinweisungen in die Psychatrie, Neigung zur Übermedikamentierung und stereotypen psychiatrischen Diagnosen, die auf fehlende Arzt-Patientin-Kommunikation zurückgeführt werden.

Wie repressiv ausländerrechtliche Bestimmungen sein können und dadurch ausländische Frauen, vor allem aus Drittländern, unter Druck setzen, zeigen die zwei nachfolgenden Beispiele:

§ 45 und § 46 des Ausländergesetzes (Ausweisung) zwingen die ausländischen Frauen, alle Konflikte und Probleme in der Familie selbst zu lösen und diese nicht nach außen dringen zu lassen. Die drohende Ausweisung im Falle der Inanspruchnahme der Fürsorgeerziehung, des Sozialhilfebezugs oder des Bezugs von Berufsunfähigkeitsrenten ist ein Damokles-Schwert über den Köpfen der ausländischen Frauen.

Wie oben bereits erwähnt, erhalten im Rahmen des Familiennachzugs eingereiste Ausländerinnen erst nach vierjähriger Ehe und Aufenthalt in Deutschland eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis. Bis dahin müssen sie die Ehe auf Gedeih und Verderben aufrecht erhalten. Dazu kommt, daß das geltende Ausländerrecht die Erteilung der Aufenthaltsberechtigung, d.h. des bestmöglichen aufenthaltsrechtlichen Schutzes, unter anderem vom Besitz der besonderen Arbeitserlaubnis und von Einkünften aus Erwerbstätigkeit, bzw. von der Aufenthaltsberechtigung des Ehepartners abhängig macht. Auch hier verbleibt die ausländische Ehefrau aus Drittländern ohne Zukunftsperspektive in einem nicht zu vertretenden Abhängigkeitsverhältnis zum Ehemann.

Der Koordinierungskreis "Ausländische Arbeitnehmer" im Bundesministerium für Arbeit hat beschlossen, in einer von ihm initiierten Arbeitsgruppe "Gesellschaftliche Integration ausländischer Frauen" die Gesamtproblematik umfassend aufzuarbeiten. Der Arbeitsgruppe gehören Vertreter der freien Wohlfahrtsverbände, des DGB, des Sozialministeriums NRW und der BW, Leitstelle für Frauenfragen, an. Ergebnisse werden unter Beteiligung der Fraktionen im Deutschen Bundestag diskutiert und mit ihnen zusammen Lösungen erarbeitet.

[Seite der Druckausg.: 33]

c) Ausländische Kinder und Jugendliche

Der Anteil der Geburten ausländischer Kinder in der Bundesrepublik steigt auch in den letzten Jahren weiter an.



Jahr

absolute Zahl

% der Gesamtbevölkerung

1987

67.191

9,2%

1988

73.518

10,9%

1989

79.868

11,7%

Zum 30.09.1990 wurden folgende Altersgruppen von Ausländerkindern registriert:



Altersgruppen

absolute Zahl

0- 5 Jahre

313.700

5-10 Jahre

328.400

10 - 15 Jahre

376.100

15 - 18 Jahre (1989)

257.900

Hauptproblem der ausländischen Kinder bleibt die deutsche Sprache. Dort, wo Mütter keine Möglichkeit des Erlernens hatten, wird diese Fähigkeit auch nicht vermittelt. Die überwiegende Getto-Wohnsituation bzw. Wohnungen in sozial schwachen Wohngebieten bedingen gleichermaßen, daß auch über Nachbarschaftskontakte keine ausreichenden Sprachkenntnisse beim Spiel gewonnen werden.

Hinzu kommt - vor allem bei Kindern aus mohammedanischem Kulturkreis, Asien oder Afrika - der Bruch zwischen der Gedankenwelt des Elternhauses und der europäischen Lebensart. Sehen wir schon bei deutschen Heranwachsenden/Jugendlichen den Verlust gewisser sozio-kultureller Werte und Leitgedanken als Ursache für bindungsloses oder "unangepaßtes" Verhalten und das Abtreiben in radikale oder sektiererische Gruppierungen - zum Teil auch als hieraus resultierendes Suchen nach "Gruppengeborgenheil" oder "neuer Weltordnung" - an, so könnte dieses Phänomen zukünftig besonders auch für ausländische Jugendliche gelten. Untersuchungen in NRW ( MAGS, "Ausländer, Aussiedler und Einheimische als Nachbarn", 1992) verdeutlichten, daß auslän-

[Seite der Druckausg.: 34]

dische Jugendliche - als Reaktion auf schlechte Wohn- und Lebensverhältnisse - verstärkt Rückhalt bei eigenen Landsleuten suchen, in öffentlichen Einrichtungen lieber in Gruppen auftreten und überwiegend nur dann aus der Isolation heraustreten, wenn sie gezielt angesprochen werden. Die nach Übersiedlung bzw. in jungen Jahren zunächst häufig vorhandenen Bestrebungen, sich deutschen Mädchen und Jungen gleichen Alters anzupassen, scheitern vielfach an den nicht zu erfüllenden Anforderungen auf Grund sozialer, wirtschaftlicher und ethnischer Gegebenheiten. "Viele türkische Jugendliche sind immer weniger in kulturell gemischte Interaktionskreise integriert. Durch die erfahrene und erlittene Zurückweisung und Diskriminierung seitens großer Teile der einheimischen Bevölkerung ziehen sie sich offensichtlich verstärkt zu ihresgleichen zurück, besinnen sich auf ihre gemeinsame Herkunft, ziehen sich in eine Subkultur von Landsleuten zurück. Sie werden zunehmend reservierter, je länger sie hier sind." (MAGS, NRW).

"Das Argument der fehlenden Integrationsbereitschaft ist mithin ein Scheinargument. In Wirklichkeit dürfte gerade die Aussicht auf erfolgreiche Integration der Migranten Neidgefühle, Mißgunst und Ängste bei dem am wenigsten erfolgreichen Teil der einheimischen Bevölkerung wecken und so die Verhinderung der Integration durch Diskriminierung bewirken." (Paul Bocklet, ebenda). Der Unsicherheit wird bei türkischen Jugendlichen - aber auch bei Erwachsenen - auch dadurch entgegengetreten, daß - als Ausweg - der Gedanke an eine mögliche Rückkehr ins Heimatland wachgehalten wird. Diese "Rückkehrillusion" aber verhindert die positive aktive Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation.

Ich glaube, zukünftig tragen wir ausländischen Kindern und Jugendlichen gegenüber eine sehr viel stärkere menschlich-soziale und pädagogische Verpflichtung als sie bisher ausgeübt wurde. Dabei stimme ich mit den Wohlfahrtsverbänden überein, daß eine solche qualifizierte Hilfe nicht im Rahmen einer allgemeinen Ausländerbetreuung wahrgenommen werden kann. Neben jugendbezogenener, interkultureller Stadtteilarbeit bedarf es der Hilfe in der ethnischen Gruppe, als notwendige Voraussetzung für die Stabilisierung der Betroffenen. "Sollen einheimische, ausländische und Aussiedler-Jugendliche als Erwachsene von morgen friedlich zusammenleben, ist es erforderlich, ihre Auseinandersetzung mit sich und miteinander zu fördern.... Integration ist ein

[Seite der Druckausg.: 35]

Lernprozeß ... Integration erfordert deshalb ganz besonders die Konfliktfähigkeit aller an diesem Interaktionsprozeß Beteiligten." (MAGS, NRW).

Und als Randbemerkung: Den ausländischen Eltern darf eine Inanspruchnahme staatlicher Beratungs- und Betreuungseinrichtungen (Jugendamt/Jugendheime) nicht durch die Angst vor drohender Ausweisung "verwehrt" werden.

d) Rentner

Hier spreche ich eine Personengruppe an, deren Existenz bislang kaum wahrgenommen wurde. Ca. 3.000 ehemalige ausländische Arbeitnehmer beziehen derzeit eine Altersrente aufgrund von Einzahlungen in die deutschen Sozialversicherung.

Nach einer Modellrechnung des Bundesinnenministeriums leben in den Jahren



Jahr

über 65 Jahre

über 80 Jahre

2000

397.000

58.200

2020

1.327.900

220.500

alte ausländische Senioren in der Bundesrepublik Deutschland.

Der Bedarf an stationärer Altenpflege wird mit 5,5% bei den 65 - 79jährigen und ca. 24% bei den 80jährigen Rentnern angenommen. Aufgrund der überproportional hohen Belastung - durch Nichtbehandlung früherer Krankheiten und Unfallfolgeschäden im Erwerbsalter, die dann im Alter zu chronischen Zuständen und Multimorbidität führen - muß jedoch mit einer viel höheren Inanspruchnahme der geriatrischen Dienste und der Institutionen der ambulanten und stationären Altenhilfe gerechnet werden.

Bisher gingen die Öffentlichkeit und der überwiegende Teil der politisch Verantwortlichen davon aus, daß dieser Personenkreis im Alter in die jeweiligen Heimatländer zurückkehren werde. Die wenigen, in der BRD verbleibenden älteren ausländischen Bürger, würden in "der Großfamilie" Aufnahme und Pflege linden. Die Statistik der vergangenen fünf Jahre zeigt jedoch, daß die Rückkehrquote ausländischer Senioren - vor allem aus der Türkei und den Staaten

[Seite der Druckausg.: 36]

Jugoslawiens - gering ist (ca. 1:10). Wie sollte sich ein Ehepaar oder ein alleinstehender Rentner nach 25 - 30 oder 40 Jahren Abwesenheit vom Heimatort auch dort noch "Zuhause" fühlen? Als weitere Hinderungsgründe werden angegeben:

  • die medizinische Versorgung in der BRD;

  • die unsichere politische Entwicklung im Heimatland, Angst vor der Geldentwertung;

  • negative Beispiele von Verwandten, Bekannten, die die Rückkehr ins Heimatland bereuen;

  • in der Heimat wird man als Fremder angesehen - den in der BRD über Jahre lebenden Ausländern ist die dortige Lebensart, sind Freunde und Bekannte selber fremd geworden;

  • besonders in unterentwickelten ländlichen Gebieten werden ausländische Arbeitnehmer als "wohlhabend" angesehen. Bei der Rückkehr ins Heimatdorf fühlen sie sich moralisch verpflichtet, finanzielle Unerstützung für Dritte zu erbringen, die sie mit den geringen Renten gar nicht leisten können;

  • Angst vor dem Verlust der Aufenthaltsgenehmigung bei der Rückkehr ins Heimatland;

  • die Rückkehr ist endgültig; kaum ein Rentner wird von dem Recht der Wiederkehr (§16, Abs. 5 Ausländergesetz) profitieren können, da die Renten so niedrig sind, daß sie nicht zum Lebensunterhalt reichen;

  • den engen Freundeskreis in der BRD will man nicht verlieren;

  • der "Lebenskomfort" in der BRD ist höher als im Heimatland, die Infrastruktur günstiger.

Trotzdem geben viele ausländische Senioren an, in der Heimat sterben zu wollen oder aber zumindest dort bestattet zu werden. (Klausurtagung der Arbeiterwohlfahrt zum Thema "Altenarbeit mit Migranten", Berlin 1991.)

Parallel zu diesen Erkenntnissen ging die Investitionsbereitschaft türkischer Arbeitnehmer in die Türkei stark zurück. Finanzmittel zum Erwerb von Ackerland oder der Kauf/der Bau eines Hauses in dörflichen Gebieten der Türke)

[Seite der Druckausg.: 37]

(Herkunftsregionen) entfallen nahezu gänzlich. Lediglich der Bau von Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Objekten in und um die Ballungszentren Istanbul, Ankara, Izmir etc. hält noch an.

Ausländische Rentner der ersten Generation werden in den kommenden Jahren zu einer "unteren sozialen Randgruppe". Nach einer Untersuchung bei türkischen Arbeitnehmern in den rheinischen Regionen Nordrhein-Westfalens (Arbeiterwohlfahrt 1990) hatte ein Viertel der Arbeitsmigranten Rentenansprüche in der Türkei erworben. Unabhängig von ihrer minimalen Höhe und dem kaum realisierten Inflationsausgleich wären jedoch diese Arbeitnehmer gezwungen, ihren ständigen Aufenthalt in der Türkei zu nehmen, um den Anspruch praktisch zu realisieren. Der Durchschnitt ihrer Ansprüche gegenüber dem deutschen Rentenversicherungsträger liegt häufig unter DM 1.000 monatlich. Dies gilt vor allem für Witwenrenten.

Gründe für die geringen Rentenansprüche ausländischer Rentner der ersten Generation sind:

  • geringe Versicherungszeiten;

  • un- oder angelernte Tätigkeiten während des Erwerbslebens;

  • Beschäftigungszeiten ohne Sozialversicherung;

  • Leichtlohngruppen bei Frauen.

Viele ältere Ausländerinnen sind somit nur schwer in der Lage, Wohnung und den persönlichen Lebensunterhalt zu finanzieren. Neben gesundheitlichen Problemen trifft sie auch noch die materielle Unterversorgung. Eine Inanspruchnahme staatlicher Leistungen (Wohngeld, Hilfe in besonderen Lebenslagen oder HzL) wird aus Angst vor der Gefährdung des Aufenthaltsstatus abgelehnt. Zu bedenken sind auch die oftmals noch mangelhaften Sprachkenntnisse dieser frühen Gruppe ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Ehepartner. Dazu tritt das "Vergessen" des deutschen Wortschatzes, sobald der Kontakt mit deutschen Kollegen am Arbeitsplatz fehlt.

Wie auch deutsche Senioren, stehen die ausländischen Mitbürger staatlichen Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen reserviert bis ablehnend gegenüber. Dabei möchte ich aber auch andererseits auf die vorhandenen Schwierigkeiten

[Seite der Druckausg.: 38]

dieser Heim, der Einrichtung "Essen auf Rädern", der öffentlichen Seniorentagesstätten o.a. bei der Betreuung ausländischer Senioren (Kontaktpflege, Essensgewohnheiten, Freizeitangebote etc.) hinweisen. Erste Projekte im Rahmen der Hilfe und Betreuung älterer ausländischer Ehepaare und Alleinstehender des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt und des Deutschen Caritasverbandes haben gezeigt, daß ausländische Rentner auf die ihnen bekannten Beratungsstellen (überwiegend heimatsprachlich orientiert) zurückgreifen und dort Vertrauen entgegenbringen. Sie stehen gleichberechtigt neben der traditionell begründeten Erwartung auf Unterstützung durch die eigenen Kinder. Obwohl mir Untersuchungen über die Bereitschaft der zweiten und dritten Generation ausländischer Bürgerinnen zur Pflege und Unterstützung der Eltern/Großeltern nicht bekannt sind, weisen Sozialbetreuer der Wohlfahrtsverbände positiv darauf hin. Dieses "Angebot" sollte staatlicherseits aufgegriffen und ideell wie materiell unterstützt werden.

Die Erkenntnis, daß alte Menschen gerne dort leben, wo sie ihr Leben verbracht haben, bedeutet für ältere ausländische Senioren:

  • Förderung von Altenwohnheimen und Altenwohnungen mit spezifischer Versorgung für ethnische Gruppen, gerade in Stadtbezirken mit hohem Ausländeranteil;

  • Einrichtung stadtteilnaher ausländischer Seniorentagesstätten, - Begegnungsstätten, -selbsthilfegruppen. Interessenverbänden für eine oder mehrere ethnische Gruppen (spezielle Angebote);

  • Förderung von länderbezogenen Beratungsstellen für ältere ausländische Bürger;

  • Fortbildungsmaßnahmen für Sozialbetreuer;

  • Unterstützung bei Wohnungsgesuchen ausländischer Familien, die ältere Verwandte aufnehmen und Pflegen wollen;

  • punktuelle Veranstaltungen zwischen älteren deutschen und ausländischen Menschen.

Man könnte nun darauf hinweisen, daß hierdurch die Getto-Bildung im Alter noch verstärkt wird. Doch: "diejenigen Arbeitsmigranten, die ihr gesamtes Le-

[Seite der Druckausg.: 39]

ben in der ethnischen Enklave verbracht haben, werden sie im Alter nicht freiwillig verlassen. Wenn die Kontinuität der Lebensstile, die Erhaltung von selbstbestimmten, der eigenen Tradition und Kultur verpflichteten Gewohnheiten und Verhaltensmuster zum sinnerfüllten Alter gehören, dann bedeutet dies für gewisse Teile der ausländischen Altenpopulation auch ethnische Enklave im Alter. Wenn auch diese Lösung nicht für alle und zur flächendeckenden Versorgung geeignet ist, sollten solche geschützen Lebenswelten nicht von vorneherein als Getto stigmatisiert werden." (Maria Dietzel-Papakyriakou "Altenhilfe für die erste Migrantengeneration: eine neue Aufgabe").

e) Wohnsituation ausländischer Familien

In einer Situation knappen Wohnraums wird es für ausländische Familien immer schwieriger, geeignete Räumlichkeiten anzumieten. Nicht nur latente Vorurteile gegen den Personenkreis als Mieter, auch die globale Zuweisung der Verantwortung für den schlechten Wohnungmarkt - "die nehmen uns alles weg" -belasten. Dazu kommt, daß die ausländischen Arbeitnehmer infolge der weitaus geringeren Verdienstmöglichkeiten gegenüber Deutschen die steigenden Mieten nicht zahlen können. Wohngeld wird aus Scham oder aus Angst vor Ausweisung nicht beantragt.

So kommt es, daß auch heute noch ausländische Arbeitnehmer und ihre Familien in den sozial schwächsten Siedlungsgebieten mit Renovierungs- und Sanierungsbedarf wohnen, die die schlechteste Ausstattung mit Kindergärten, Kinderkrippen, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten haben

Nach einer Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin bestehen klare Differenzierungen zwischen Deutschen und Ausländern in bezug auf die Wohnungsgröße. Deutsche hatten 1989 im Schnitt ca. doppelt soviel Wohnfläche zur Verfügung wie Ausländer. Besonders Türken lebten in sehr beengten Verhältnissen. Deutsche verfügten 1989 über ca. 43,5 qm Wohnfläche bzw. 1,9 Räume. Die Pro-Kopf-Wohnfläche der türkischen Mitbürger erreichte dagegen nur 21,7 qm Wohnfläche, d.h. ca. 1,1 Raum pro Person. Hier hat der Staat durch die Reduzierung des Sozialwohnungsbaues, der Vernachlässigung der Infrastruktur und der offensichtlichen Interessenlosigkeit an einer sozial unverträglichen und zu Ausschreilungen reizenden Getto-Bildung in Wohngebieten fast aller Mittel- und Großstädte versagt.

[Seite der Druckausg.: 40]

Wer mag hier die Frage nach dem notwendigen Kinderzimmer, einer zweiten Naßzelle oder einem sonnigen Balkon stellen. Von Gartenbenutzung ganz zu schweigen. Dabei ist Wohnungsnachweis und Wohnungsgröße für den Familiennachzug des Ehegatten und/oder der Kinder notwendige Voraussetzung. "Ausreichender Wohnraum" soll nicht unterhalb der Norm für Sozialwohnungen für Deutsche liegen.

4.3.2 Aus- und Weiterbildung

a) Kindergarten - Schule

Lernen erfordert offenes Aufeinanderzugehen. Dieses Verhalten ist bei türkischen Kindern - vor allem bei Mädchen - nur schwach ausgeprägt. Ihre Zurückhaltung wird oftmals als mangelnde Lernfähigkeit oder mangelndes Interesse ausgelegt. Es verwundert also nicht, daß der Anteil der Sonderschüler bei ausländischen Kindern höher als bei vergleichbaren deutschen Kindern ist. Von 737.200 ausländischen Kindern gingen 1988 41.800 auf Sonderschulen; 1989 waren es von 759.800 immerhin 42.700.

Um den Einstieg in die Schule zu erleichtern, bietet der Besuch eines Kindergartens eine ideale, notwendige Voraussetzung. Hier zeigen sich gleich mehrere Schwierigkeiten:

  1. In der Bundesrepublik gibt es immer noch zu wenig Kindergartenplätze - für deutsche und für ausländische Kinder;

  2. ausländische Eltern melden ihre Kinder gar nicht oder zu spät in den Einrichtungen an. Die ablehnende Haltung liegt oft an der örtlichen Trägerschaft (Kirchen, ethnische Gruppen, EIterninitiativen);

  3. mangelnde Kenntnis über den Nutzen des Kindergartens. Kinder wachsen nach ihrem Verständnis in der Familie auf - dies vor allem bei türkischen Eltern.

[Seite der Druckausg.: 41]

Im Alter von drei bis sechs Jahren besuchen ca. 70% aller deutschen Kinder einen Kindergarten gegenüber nur 52% der türkischen, 59% der italienischen und 59% der in der Bundesrepublik lebenden Kinder aus dem ehemaligen Jugoslawien. Die Schwierigkeiten in den ersten Schuljahren beeinflussen die gesamte Schulzeit und erklären unter anderem die späteren Schwierigkeiten, einen qualifizierten Arbeitsplatz oder eine Hochschulausbildung zu erhalten. Auch wenn einige Statistiken eine langsame positive Entwicklung im Schulbereich signalisieren, stellt man bei genauerer Analyse der Daten fest, daß die ausländischen Kinder und Jugendlichen heute noch deutlich hinter den Schulerfolgen ihrer deutschen Mitschüler liegen. Ihre Abschlüsse sind weit weniger qualifiziert, so daß die Chance einer beruflichen Ausbildung sinkt.

1989 besuchten von 759.800 ausländischen Schülern 208.500 die Hauptschule (ca. 36%), 67.100 (9,7%) die Realschule und 73.500 (9,7%) das Gymnasium.



Ohne Hauptschulabschluß verließen 1989

18,4%

Mit Hauptschulabschluß

45,8%

Mit Realschulabschluß/gleichwertig

5,1%

Und Hochschulreife

6,7%

aller ausländischen Kinder - gemessen an der Gesamtschülerzahl - das deutsche Schulsystem.

Ihre deutschen Mitschüler strebten dabei lediglich zu 21,6 % den Hauptschulabschluß an.

Weitere Unterschiede gibt es zwischen Schülern verschiedener nationaler Herkunft: während der Anteil des Besuches weiterführender Schulen bei den Spaniern und Portugiesen bei 31% bzw. 36% verhältnismäßig hoch ist, liegen die Jugoslawen und Griechen im mittleren Bereich (29% bzw. 26%) und die Italiener und Türken am Ende der Skala (17 % bzw. 19 %). Dabei bilden die türkischen Kinder die größte Gruppe der Schüler (1989 47,2%), gefolgt von den Mädchen und Jungen aus dem ehemaligen Jugoslawien (13,5%) und aus Italien (9,5%).

Ein warnendes Zeichen sind die seit 1985 stagnierenden Zahlen ausländischer Schüler, insbesondere türkischer und italienischer. Bei der dritten Generation

[Seite der Druckausg.: 42]

werden vielfach Sprachschwierigkeiten ignoriert. Sprachliche Förderung scheint im Unterrichtsbereich nicht mehr notwendig oder kann bei der Vielzahl von Problemen an den heutigen Schulen nicht auch noch organisiert werden. Daneben sind die unterschiedlichen Vorstellungen über Schule und Schulausbildung zwischen Eltern und Lehrern zu nennen. Das deutsche Schulsystem setzt die Mithilfe der Eltern bei den Hausaufgaben voraus. Ganztagsschulen gibt es kaum. Diese Anforderungen jedoch können die wenigsten ausländischen Eltern erfüllen.

Auswirkungen schlechter Schulleistungen sind oftmals Verhaltensschwierigkeiten, Aggression, Schulschwänzen und angebliches fehlendes Interesse. Eine Pädagogik, die in dieser Situation ausländische Schüler einfach laufen läßt, kann nicht akzeptiert werden. Die Schule muß sich - parallel zur Gesamtbevölkerung - bewußt sein, daß das Leben mit ausländischen Mitbürgern die Wirklichkeit ist und es daher einer Anpassung im Schulablauf, bis hin zur Änderung der Schulverwaltung, der Curricula, der Lehrbücher und des differenzierteren Umgangs mit den Betroffenen bedarf. Andererseits muß sich auch die Perspektive ändern: nicht allein der ausländische Schüler hat Schwierigkeiten mit Schule und Lehrern, auch die Lehrer müssen ihre Defizite anerkennen und aufarbeiten.

b) Berufliche Aus- und Weiterbildung

"Eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist eine der wichtigsten Faktoren für die berufliche und soziale Eingliederung. Junge Ausländer müssen daher die gleichen Chancen zur erfolgreichen Wahrnehmung des Ausbildungsplatzangebotes erhalten, wie deutsche Altersgenossen."

So heißt es in den Orientierungsrichtlinien der Bundesregierung vom 19. März 1980 für die Weiterentwicklung der Ausländerpolitik. Der Berufsbildungsbericht gibt hier eine bezeichnende Negativ-Auskunft. Von 1985 bis 1989 stieg wohl die Zahl der ausländischen Lehrlinge von 51.396 auf 83.646, und zwar:

[Seite der Druckausg.: 43]



37.709

Türken

13.120

Jugoslawen

9.685

Italiener

4.586

Griechen

3.119

Spanier



Doch im Hinblick auf das gleichzeitige zahlenmäßige Ansteigen der Schulabgänger kann eher von einer Stagnation gesprochen werden. So wurde während der Bundeskonferenz der Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden, im März 1992, ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Sofortmaßnahmen für die Aufnahme junger Ausländerinnen in anerkannte Ausbildungsberufe unter integrationspolitischen Gesichtspunkten - aber auch im Hinblick auf den Arbeitsmarkt und die Versorgung der Wirtschaft - "dringend geboten" sind. Der Anteil der ungelernten bzw. angelernten Arbeitnehmer liegt bei den jugendlichen Ausländern dreimal so hoch wie bei vergleichbaren Deutschen. Deutsche Jugendliche mit immer höheren und besseren Schulabschlüssen bewerben sich auf dem allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und verdrängen die überwiegend mit einem Hauptschulabschluß versehenen ausländischen Mitbürger. In einer Studie über Beschäftigungschancen und -risiken ausländischer Arbeitnehmer (Ausländerbeschäftigung in der Krise, Berlin 1989) kommt u.a. H. Gillmeister bei einer Analyse der Personalpolitik von Industriebetrieben zu folgendem Ergebnis:

  • 5% bevorzugen Ausländer bei der Einstellung;

  • 35% entscheiden nur nach Qualitätsmerkmalen, jedoch nicht nach Nationalität;

  • 59% aber bevorzugen bei sonst gleicher Qualifikation Inländer und begründen dies mit mangelnden Sprachkenntnissen, geringerer Flexibilität und ethnischen Konflikten.

So fordert auch der Deutsche Arbeitgeberverband seit langem, finanzielle, institutionelle und sozialpädagogische Hilfen und Anreize für jugendliche Ausländer verstärkt einzusetzen, um sie besser und umfassender für die unterschiedlichsten Berufs- und Ausbildungswege zu qualifizieren. Denn die hiesige Arbeitsmarktsituation sei von einer anwachsenden Facharbeiternachfrage und nachlassendem Bedarf an un- oder gering ausgebildeten Arbeitnehmern

[Seite der Druckausg.: 44]

gekennzeichnet. Eine geringe Kenntnis der deutschen Sprache (insbesondere der branchenbezogenen Fachsprache), die nicht ausreichende Allgemeinbildung und fehlende Qualifikation vermindert die Chancen der arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten jungen Ausländer, sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu behaupten.

In einer großen Anfrage beschäftigte sich die Arbeitsgruppe "Ausländische Arbeitnehmer" in den vergangenen drei Monaten intensiv mit der Problematik der Berufs- und Ausbildungssituation jugendlicher Ausländer. Dabei wurden folgende Forderungen erarbeitet:

  • Ausländische Jugendliche dürfen nicht weiter in Ausbildungslehrgänge gedrängt werden, die für Deutsche nicht interessant sind. Es sind Fördermaßnahmen anzubieten, die auch die Arbeitgeber des Kredit- und Bankgewerbes, aus dem Versicherungswesen und aus dem sonstigen Dienstleistungsbereich ermutigen und veranlassen, ausländischen Jugendlichen den Einstieg in höhere Positionen zu ermöglichen.

  • Der Benachteiligung von ausländischen Mädchen ist entgegenzutreten. Eine von Prognos, im Auftrag des nordrheinwestfälischen Sozialministeriums durchgeführte Studie hatte deren Benachteiligung am Arbeitsmarkt sowohl im Vergleich zu männlichen Landsleuten als auch verglichen mit deutschen Arbeitnehmerinnen ergeben.

  • Sprachunterricht für ausländische Jugendliche ist fachorientiert auszubauen. Er soll den Anforderungen der Berufsausbildung entsprechen.

  • Der Arbeitslosigkeit ausländischer Jugendlicher muß mit Sonderprogrammen entgegengewirkt werden.

  • Ausländische Jugendliche und ihre Eltern bedürfen der besonderen Unterstützung vor und während der Ausbildungszeit. Da die Angebote der Arbeitsämter in der vorhandenen Form nicht genutzt werden, muß die Beratung und Betreuung der Auszubildenden und ihrer Eltern über die Wohlfahrtsverbände, berufsbezogene Beratungsstellen (mit landeskundlichen Kenntnissen), Kammern und Schulen erfolgen. Dabei ist darauf zu achten, daß die Lehrer, Kammermitglieder und Mitglieder der Wohlfahrtsverbände intensiv im Bereich der Ausländerpolitik und -pädagogik geschult werden.

[Seite der Druckausg.: 45]

  • Integrierte, ausbildungsbezogene Projekte, wie die "Beratungsstelle für die Qualifizierung ausländischer Nachwuchskräfte", sind finanziell zu unterstützen und ihre Erfahrungen allen in diesem Bereich Tätigen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit dieser Beratungsstellen sind ähnliche Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet zu fördern.

  • Rückkehrwillige Jugendliche müssen ausführlich beraten und ihre Berufsausbildung auf die heimatliche Situation abgestimmt werden. Dazu gehört auch die Abstimmung von Berufs-, und Ausbildungslehrgängen im Rahmen der EG und darüber hinaus mit Drittländern, wie der Türkei.

  • Selbständige Unternehmer aus den Anwerbeländern sollten dafür gewonnen werden, in ihren Betrieben vermehrt auch Arbeits- oder Ausbildungsverträgen an gleich-nationale Jugendliche zu vergeben.

  • Die Wohlfahrtsverbände und der DGB könnten im Rahmen der seit Jahrzehnten durchgeführten sozialen Betreuung koordinierend tätig sein. Sie wären zudem in der Lage, Elternberatung und die Betreuung der ausländischen Jugendlichen im Rahmen einer speziellen Jugendberatung zu übernehmen und Motivationsarbeit zu leisten. Hierfür sind Haushaltsmittel des Bundes zur Verfügung zu stellen.

4.3.3 Mitwirkungs-, Wahl- und Bürgerrechte für ausländische Arbeitnehmer

"Ausländerpolitik" bedeutete bisher in der Bundesrepublik immer noch "Ausländerbeschäftigungspolitik". Integrationsmaßnahmen beziehen sich somit fast ausschließlich auf die Auseinandersetzung mit dem Aufenthalt, der allgemeinen Lebensqualität, Bildung, Ausbildung und Beruf. Mit der Verabschiedung des Ausländergesetzes am 26. April 1990 wurde gleichzeitig ein Stück erhoffte Öffnung in Richtung "Demokratie" zu Grabe getragen. So schrieb der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt in einer von ihm veröffentlichten Broschüre:

"Dieses neue Gesetz will gleichzeitig abwehren, integrieren und assimilieren. Diese Elemente verbinden sich nicht zu einem Konzept, sie vermengen sich zu

[Seite der Druckausg.: 46]

einem Kompromiß. Dem JA zum Rechtsanspruch folgt das ABER, kaum erfüllbarer Vorbedingungen und VIELLEICHT der Ermessensentscheidung."

Dabei hatten sich zahllose demokratische Kräfte aus Politik und den Wohlfahrtsverbänden, der Gewerkschaft und den Migrantenverbänden für mehr Persönlichkeitsrechte, Demokratie und Mitbestimmung für die Personen eingesetzt, die eben nicht als "Gastarbeiter" oder "Wohlfahrtsflüchtlinge" abqualifiziert werden sollten.

Im Hinblick auf die Maastrichter Verträge treten neue Schwierigkeiten auf:

zukünftig unterscheidet man innerhalb der EG zwischen ausländischen Arbeitnehmern erster und zweiter Ordnung. Besteht für EG-Angehörige untereinander eine weitgehend gleiche Rechtsstellung, bleiben die Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen aus den Drittländern - so auch aus der Türkei - weiterhin benachteiligt im Rahmen der Wahl- und anderer Mitwirkungsrechte:

  • Im Rahmen der Sozialversicherungswahlen ist diesen ausländischen Mitbürgern das passive Wahlrecht verwehrt.

  • Gemäß dem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.1990 wurde zunächst einmal grundsätzlich das kommunale Wahlrecht für Ausländer abgelehnt (angestrebt wird Wahlrecht für EG-Bürger).

  • Die Forderung nach einer Doppelstaatsangehörigkeit fand bei der Bundesregierung kein Gehör. Hier bot man im neuen Ausländerrecht die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung (bei Verlust der bisherigen nationalen Zugehörigkeit) für jüngere Ausländer an, die sich bereits seit 15 Jahren in der Bundesrepublik aufhalten.

a) Mitbestimmung - ein früher Grundsatz der Gewerkschaften

Anders als im politischen Bereich hatten die Gewerkschaften ausländische Arbeitnehmer von Anfang an in ihre Reihen aufgenommen. Nach einer grundlegenden Entscheidung des DGB im Jahre 1955 waren sie bemüht, der Grundregel "Gleichstellung der ausländischen Arbeitnehmer" Geltung zu verschaffen. Sie trug wesentlich dazu bei, daß den ausländischen Beschäftigten die Teil-

[Seite der Druckausg.: 47]

nahme an den Betriebsratswahlen und die Mandatsübernahme im Betriebsverfassungsgesetz eingeräumt wurde.

Die verstärkte Teilnahme von ausländischen Arbeitnehmern an Kandidaturen, die Wahl von Vertrauensleute und die Einbeziehung hauptamtlicher Funktionäre im DGB wurde gefördert.

1989 waren 33,8% aller ausländischer Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert, und zwar von den



Türken

44,9%

Griechen

45,0 %

Italienern

41,7%

Spaniern

41,0%.



Als "besorgniserregend" bezeichnet der DGB die niedrige Organisationsbereitschaft der ausländischen Jugendlichen unter 18 Jahren. Auffallend ist auch die Gesamtsituation der ausländischen Frauen: obwohl mit 53% höher organisiert als ihre deutschen Kolleginnen, sind sie in den Gremien der Betriebsräte und Vertrauensleute nur gering vertreten. Bei den ausländischen Betriebsräten kann 1990 (8 %) eine Steigerung gegenüber den Wahlen 1987 (7 %) festgestellt werden.

Bei 7 % ausländischer Beschäftigter beträgt ihre Übernahme von Betriebsratsmandaten 3,5 %. Aber auch in den Gewerkschaften sind die Ausländer im "Funktionärsbereich" und auf der Vorstandsebene unterrepräsentiert. Das gilt sowohl für den DGB als auch für seine Einzelgewerkschaften.

b) Passives Wahlrecht für Ausländer bei den Sozialversicherungswahlen

Am 13. März 1992 beschloß der Bundesrat, den von den Ländern Hamburg und Niedersachsen eingebrachten Gesetzesentwurf zum passiven Wahlrecht für ausländische Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialversicherungswahlen einzubringen. Dieser Vorstoß war auch eine Antwort auf die Stagnation der deutschen Ausländerpolitik. Es waren lange Debatten in den einzelnen Ausschüssen vorausgegangen, bis das alle Länder darüber einig waren, daß für das Wahlrecht im Sozialversicherungsbereich andere Kriterien gelten als die im Urteil des Bun-

[Seite der Druckausg.: 48]

desverfassungsgerichts vom 31.10.90 angeführten Grundsätze für das Kommunalwahlrecht.

"Die Selbstverwaltungen der Sozialversicherungen sind ausschließlich "mitgliedschaftlich-partizipatorisch" begründet. Sie gehören zu den "funktionalen" Selbstverwaltungen. Das BVerfG hebt die Notwendigkeit, politisch-staatliche Parlamente einerseits und mitgliedschaftlich-partizipatorisch begründete, funktionale Selbstverwaltung anderseits unterschiedlich zu sehen, ausdrücklich hervor."

Ziel der Initiative war es, die Neuregelung schon für die nächsten Wahlen im Juni 1993 Geltung erlangen zu lassen. Da die Bundesregierung bis heute noch keine endgültige Stellung bezogen hat und die Gesetzesänderung bis spätestens 05.10.92 in Kraft treten muß, ist abzuwarten, ob auch hier Verzögerungspolitik vor Fortschritt gesetzt wird.

c) Das aktive und passive Kommunale Wahlrecht für EG-Bürger

Mit Unterzeichnung der Maastrichter Beschlüsse steht allen Bürgern der Europäischen Union das Wahlrecht bei Kommunalwahlen und den Wahlen zum Europäischen Parlament in dem Land zu, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Wie hinsichtlich des Rechts des freien Personenverkehrs und der darin für Arbeitnehmer enthaltenen Möglichkeit, in einem EG-Mitgliedsstaat eine Beschäftigung zu suchen (Art. 48 ff. EWGV) unterscheiden sich nunmehr in der Bundesrepublik wesentlich Ausländer mit und ohne EG-Status. Das trifft auch die türkischen Arbeitnehmer, da der Assoziierungsvertrag mit der Türkei vom 12.09.63 und das Zusatzprotokoll vom 23.11.1970, die wesentlich dem EG-Beitritt dienten, mangels hinreichender Bestimmtheit, keine unmittelbare Wirkung zukommt.

Nach der o.g. Entscheidung des BVerfG setzt die Einführung des Ausländerwahlrechts eine Grundgesetzänderung voraus. Die Voraussetzungen hierfür wurden bereits von der Bundesregierung angekündigt. Die Benachteiligung anderer, seit Jahren ebenfalls in der Bundesrepublik lebender Ausländergruppen aus Anwerbestaaten, wurde in der Presse damit abgetan, daß "ein Deutscher auch keine Wahlmöglichkeit in Japan" habe. Man müsse sich von einer natio-

[Seite der Druckausg.: 49]

nalstaatlichen Denkweise trennen und auf Europa als politisches Gesamtgefüge einstellen. Daß andere europäischen Staaten das kommunale Wahlrecht für Ausländer mit einer Mindestwohndauer im Lande vorsehen (z.B. Dänemark), bleibt unberührt.

Ich kann mich mit einer solchen Einstellung nicht befreunden und plädiere vielmehr für ein kommunales Wahlrecht nach einem Mindestaufenthalt im "Wahlberechtigungsland". Die Beteiligung ausländischer Mitbürger gerade im kommunalen Bereich könnte wesentlich dazu beitragen, Vorurteile abzubauen und soziale Probleme zu beseitigen.

d) Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts

Am 27.Februar 1992 wurde seitens der A-Länder ein entsprechender Entwurf im Bundesrat eingebracht. Die Bundesregierung wurde darin aufgefordert, längerfristig die volle staatsangehörigkeitsrechtliche Integration des auf Dauer eingewanderten ausländischen Bevölkerungsteils zu ermöglichen und die Einbürgerung durch die Schaffung von Einbürgerungstatbeständen mit klaren gesetzlichen Voraussetzungen - anstatt der bisher geltenden großen Ermessensspielräume - zu erleichtern. Vor allem auch im Hinblick auf die 1993 eintretenden EG-Vereinbarungen der Mitgliedsstaaten und die dadurch entstehende Klassifizierung der seit Jahrzehnten hier lebenden ausländischen Mitbürger aus Drittstaaten gegenüber den Angehörigen der EG, erhält die Novellierung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913 große Bedeutung.

Folgende Forderungen wurden aufgestellt:

  • Schaffung eines neuen Tatbestandes, der den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit an die Geburt im Inland koppelt.

  • Erweiterung der Möglichkeit, bei der Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten.

  • Völlige Aufgabe des Grundsatzes der einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie.

[Seite der Druckausg.: 50]

  • Deutliche Einschränkung des Zustimmungsvorbehalts des Bundesministers des Inneren, da dadurch unangemessen in die Verwaltungskompetenzen der Länder eingegriffen wird.

Viele Ausländer und Ausländerinnen, die auf Dauer in der BRD leben wollen, lassen sich nicht einbürgern, da sie aufgrund familiärer Bindungen oder wegen der fortdauernden Verbundenheit mit ihrem Heimatland, den Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht in Kauf nehmen wollen. Oft spielt auch die Zugehörigkeit zu einer anderen Kultur, mit anderen religiösen Inhalten eine wesentliche Rolle. Dazu kommen erbrechtliche oder finanzielle Überlegungen, wie im Falle der Türkei. Die Möglichkeit, bei der Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft beizubehalten, sollte grundsätzlich vorhanden sein. Doppelstaatsangehörigkeit gibt es bereits bei Kindern eines deutschen und eines ausländischen Ehepartners oder bei der Einbürgerung von deutschstämmigen Aussiedlern.

Als größter Ausländergruppe aus einem Drittland - wäre hier gerade den türkischen Mitbürgern eine Möglichkeit zur Erlangung voller staatsbürgerlicher Rechte (auch der Teilnahme an Kommunalwahlen!) gegeben. Der Novellierungsvorschlag fand Beifall in allen politischen Gremien. Die Bundesregierung hat angekündigt, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht noch in dieser Legislaturperiode zu reformieren. Die Darlegungen des Bundesministers des Innern scheinen diese Initiative zur Integration eines großen Teils der ausländischen Wohnbevölkerung jedoch eher stoppen zu wollen.

Nach geändertem Staatsangehörigkeitsrecht müßte auch das Ausländergesetz völlig neu überarbeitet werden.

  • Die Frist für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten und Zuwanderern wäre zu verkürzen (z.Zt. vier Jahre).

  • Auf den Nachweis des "ausreichenden Wohnraumes" sollte verzichten werden.

  • Eine Aufenthaltsberechtigung an hier geborene oder aufgewachsene Kinder von Zuwanderern sollte ohne Nachweis von 60 Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung erteilt werden.

  • Die Befristung von Anträgen zur Erleichterung der Einbürgerung von Zuwanderern mit langem Aufenthalt sollte fortfallen.

© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | September 2001

Previous Page TOC Next Page