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Joakim Kellner
Das Rentensystem in Schweden


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1. Einführung

Wie Sie alle wissen, hat Schweden ein neues, sehr modernes Rentensystem. Es ist in vielerlei Hinsicht einzigartig. Es ist finanziell stabil, es wurde ziemlich rasch eingeführt, und, da es das Ergebnis einer Übereinkunft von fünf politischen Parteien im schwedischen Parlament ist, ist es auch politisch stabil. Deshalb riskieren wir nicht, dass eine neue politische Mehrheit im Parlament zu erheblichen Veränderungen des Systems führt.

In den nächsten vierzig Minuten werde ich Ihnen eine kurze Einführung geben in das, was wir als „unseren Stolz und unsere Freude„ bezeichnen – das reformierte schwedische Rentensystem.

Das alte Rentensystem, das immer noch in Kraft ist, besteht aus drei Teilen, nämlich:

  1. der Grundrente
    Diese erhält jeder, der entweder in Schweden gearbeitet oder gelebt hat. Um eine volle Grundrente zu bekommen, muss man entweder 30 Jahre in Schweden gearbeitet oder 40 Jahre in Schweden gelebt haben.

  2. der obligatorischen Zusatzrente
    Dies ist der einkommensbezogene Teil des schwedischen Rentensystems. Um eine volle Zusatzrente zu erhalten, wird eine Erwerbstätigkeit von mindestens 30 Jahren vorausgesetzt. Die Höhe der Rente berechnet sich nach dem Durchschnittsverdienst der einkommensstärksten 15 Jahre.

  3. der (bedürfnisabhängigen) Rentenzulage
    Man kann einen Zuschuss zur Rente erhalten, wenn man keine oder nur eine niedrige einkommensbezogene Rente erhält. Das alte Rentensystem basiert auf dem Umlageverfahren.

Das reformierte Rentensystem besteht aus:

  1. einer einkommensbezogenen Rente
    Die Rente basiert auf dem Umlageverfahren, berechnet nach dem Lebenseinkommen.

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  2. einer obligatorischen Prämienrente
    Sie ist vollständig kapitalgedeckt.

  3. einer (steuerfinanzierten) Garantierente
    Für diejenigen, die keine oder nur eine kleine einkommensbezogene Rente erhalten.

Das alte Rentensystem war ein System mit feststehenden Leistungen. In einem solchen System wissen die Pensionäre immer im Voraus, wie hoch die Rente ist, die sie erhalten. Die Beiträge, die der aktive Teil der Bevölkerung aufzubringen hat, müssen entsprechend angepasst werden, um die Renten zu bezahlen.

Die demographische Entwicklung in Schweden und in anderen Ländern macht es sehr schwer, an einem System mit feststehenden Leistungen festzuhalten. Im Jahr 1960 betrug in den OECD-Staaten der Anteil der Älteren, die über 65 Jahre waren, 15% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Bis zum Jahr 2030 könnte dieser Anteil auf 35% hinaufschnellen.

Es gibt nicht nur mehr Menschen im Ruhestandsalter, sondern die Menschen gehen auch früher in Rente und leben länger. Wie Mr. Hicks bereits ausgeführt hat, konnten zum Beispiel Männer im Jahr 1960 von einer Lebenserwartung von rund 68 Jahren ausgehen, davon verbrachten sie 50 Jahre mit einer Erwerbstätigkeit. Heute können Männer von einer Lebenserwartung von 76 Jahren ausgehen, davon wird nur rund die Hälfte – 38 Jahre – mit einer Erwerbstätigkeit verbracht.

Aus diesen Gründen ist es sehr schwierig, ein System mit feststehenden Leistungen aufrechtzuerhalten. Um es aufrechtzuerhalten, müssten die Beiträge auf eine solche Höhe angehoben werden, die auf Dauer für die arbeitende Bevölkerung inakzeptabel ist. Das ist der Hauptgrund, warum Schweden nun auf ein System mit feststehenden Leistungen umgestellt hat. Folglich werden in dem neuen System die Beiträge auf Dauer auf 18,5% des (rentenbegründenden) Einkommens festgelegt und, falls erforderlich, wird die Rente entsprechend angepasst.

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2. Das neue Rentensystem – Allgemeiner Überblick

Einige Bemerkungen zu den Hauptmerkmalen des neuen Rentensystems. Wie bereits erwähnt, basiert die Höhe der Rente unter dem System auf dem

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Einkommen, das im Laufe eines Lebens erzielt wurde, und nicht, wie es der Fall in dem alten Rentensystem war, auf dem Verdienst der einkommensstärksten 15 Jahre.

Das bedeutet, dass einige Personen, die einige Jahre studiert haben und eine vergleichsweise kurze berufliche Karriere mit (hoffentlich) gutem Einkommen vorweisen können, länger arbeiten müssen, um dieselben Rentenleistungen wie unter dem alten Rentensystem zu erhalten. Auf der anderen Seite aber ist das neue Rentensystem ein Garant dafür, dass es in der Tat immer noch ein Rentensystem gibt, wenn die jüngere Generation in den Ruhestand geht.

Ein anderes Merkmal des neuen Rentensystems ist, dass es eine Grundversorgung geben wird. Diese Grundversorgung wird durch die Garantierente gewährleistet.

Das dritte Merkmal des neuen System ist, dass es an das Wirtschaftswachstum gekoppelt wird. Wenn die Wirtschaft in Schweden wächst, sind die Renten höher.

Es ist sehr wichtig, dass ein Rentensystem stabil ist, sowohl aus politischen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen. Das Streben nach Stabilität ist das vierte Merkmal des schwedischen Systems.

Die politische Stabilität rührt von der Tatsache her, dass das Rentensystem das Ergebnis einer Übereinkunft von fünf im schwedischen Parlament vertretenen politischen Parteien ist, wohingegen die wirtschaftliche Stabilität durch einen speziellen Mechanismus ermöglicht wird, der das Rentensystem ausbalanciert. Dieser Mechanismus wird weiter unten im Detail noch näher beschrieben.

Das fünfte Merkmal ist die Tatsache, dass es im neuen System kein bestimmtes Rentenalter mehr geben wird. Es wird möglich sein, schon mit 61 Jahren in Rente zu gehen und es wird keine obere Altersgrenze geben. Je später man in Rente geht, umso höher wird die Rente sein. Rentenansprüche kann man bereits von 16 Jahren an erwerben. Es wird keine obere Altersgrenze geben.

In dem alten Rentensystem wurde die Rente auf der Basis des Durchschnittseinkommens der 15 einkommensstärksten Jahre berechnet. Das bedeutete,

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dass man seine Arbeitszeit reduzieren konnte, um zum Beispiel für Kleinkinder zu sorgen, ohne Einbußen bei der Rente befürchten zu müssen.

In dem neuen System zählt jeder verdiente Pfennig. Das bedeutet, dass wir die Zeiten, die mit der Betreuung von Kleinkindern, im Wehr- oder Zivildienst oder mit akademischen Studien verbracht werden, in anderer Weise kompensieren müssen. Dieser Ausgleich wird unten beschrieben.

Der Hauptteil der neuen Regelung des Rentensystems trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Die ersten Auszahlungen werden im Jahr 2001 erfolgen.

Es ist nicht möglich, ein neues Rentensystem über Nacht einzuführen. Das neue System wird daher schrittweise eingeführt. Wer 1937 oder früher geboren wurde, erhält die Rente selbst über das Jahr 2001 hinaus nach den Bestimmungen des alten Rentensystems. Das heißt, mit einer Ausnahme. Die Grundrente, die Rentenzulage und die spezielle Steuerermäßigung für Rentner werden übergangsweise durch eine garantierte Rente ersetzt.

Der Grund dafür liegt darin, dass die Renten unter dem neuen System vollständig besteuert werden. Es wäre seltsam und ein wenig schwierig, Renten nach zwei verschiedenen Ausführungsbestimmungen zu verwalten, wonach einige Renten besteuert werden und andere nicht. Das ist der Grund, warum übergangsweise eine garantierte Rente eingeführt wird, eine Rente, die in derselben Weise wie der Lohn besteuert wird.

Wenn man plötzlich Steuern auf eine Leistung erhebt, die bisher steuerfrei war, bedeutet das natürlich, dass die fragliche Leistung niedriger wird. Folglich müssen die Rentner dafür einen Ausgleich erhalten. Dieser erfolgt dadurch, dass der höchste Steuersatz im Land den Renten hinzugerechnet wird. Als Folge davon wird niemand Einbußen an seiner Rente aufgrund von Besteuerung hinnehmen müssen.

Versicherte, die zwischen 1938 und 1953 geboren wurden, werden einen Teil ihrer Rente nach dem neuen System und den übrigen Teil nach dem alten System erhalten. Nach welchem System sich der Anteil bestimmt, den eine Person erhält, hängt davon ab, in welchem Jahr er oder sie geboren wurde. Eine nach 1954 geborene Person wird ihre gesamte Rente nach dem neuen System erhalten. In dem alten System wurde die Höhe der Rente nach dem Durchschnittsverdienst der einkommensstärksten 15 Jahre berechnet. Um eine volle Rente zu erhalten, war es ebenfalls notwendig, min-

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destens 30 Jahre in Schweden gearbeitet zu haben. Die Rentenhöhe war ebenfalls von dem Eintrittsalter abhängig, ab dem der Rentenbezug begann.

Das Rentenalter unter dem alten System war 65 Jahre, aber es war möglich, die Rente auch früher zu beziehen. Die Rentenminderung würde dann 0,5% der Rente für jeden Monat betragen, für den eine Person vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Lebensjahren eine Rente bezog.

Es war ebenfalls möglich, mit dem Rentenbezug erst nach der Altersgrenze von 65 Lebensjahren zu beginnen. Die Rente wäre dann um 0,7% für jeden Monat höher, den man nach Erreichen des 65. Lebensjahres mit dem Beginn des Rentenbezugs wartete.

In dem neuen System wird die Rentenhöhe durch mehrere Faktoren bestimmt. Da jeder Pfennig zählt, würde eine Person, die wegen der Betreuung von Kleinkindern zu Hause bleibt, Wehr- oder Zivildienst ableistet, ihre Rentenansprüche verlieren.

Das neue System wird die Jahre, die mit der Betreuung von Kleinkindern, mit akademischen Studien oder im Wehr- oder Zivildienst verbracht wurden, in der später beschriebenen Weise kompensieren.

Andere Faktoren, die die Rentenhöhe beeinflussen, sind das inländische Wirtschaftswachstum, die Lebenserwartung und der individuelle Ertrag aus der Prämienrente und das Renteneintrittsalter.

Das Konzept einer „Voll-Rente„ ist dem neuen Rentensystem unbekannt. Das Rentenalter unter dem neuen System ist flexibel. Es wird möglich sein, bereits mit 61 Jahren eine Rente zu beziehen. Es wird keine Obergrenze geben. Je später der Beginn des Rentenbezugs, umso höher ist die Rente. In dem alten Rentensystem konnte ein Rentenanspruch nur bis 64 Jahre erworben werden. Unter dem neuen System gibt es keine obere Altersgrenze.

Ein Rentenanspruch kann von 16 Lebensjahren an erworben werden. Wenn jemand aufgrund einer Erwerbstätigkeit ein Einkommen erzielt, das 24% des Grundbetrags übersteigt, begründet das gesamte Einkommen einen Rentenanspruch.

Wenn jemand für mehr als einen Arbeitgeber gearbeitet hat, muss das Einkommen bei jedem Arbeitgeber 1.000 SEK übersteigen, um als rentenbegründendes Einkommen angerechnet zu werden.

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Der Begriff „Grundbetrag„ wird in diesem Vortrag häufig verwendet. Ich denke, es ist an der Zeit zu erklären, was unter einem „Grundbetrag„ zu verstehen ist. Der „Grundbetrag„ ist ein allgemeiner Index der Preissteigerungsrate, nach dem die Renten und andere Sozialleistungen angepasst werden. Im Jahr 1999 betrug der Preisgrundbetrag 36.400 SEK.

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3. Das Umlageverfahren

Das neue Rentensystem besteht hauptsächlich aus einem Umlageverfahren, aber, und das ist der Unterschied zu dem alten System, es enthält auch kapitalgedeckte Elemente.

Die Beiträge sind auf 18,5% des rentenbegründenden Einkommens festgelegt. Davon gehen 16% in das Umlagesystem und werden an die Rentner ausbezahlt. Die Beiträge werden nicht auf ein Sonderkonto für jeden einzelnen Beitragszahler einbezahlt, sondern sie begründen einen Rentenanspruch für die Zeit des Ruhestands. Die verbleibenden 2,5% des rentenbegründenden Einkommens werden direkt in eine kapitalgedeckte Prämienrente einbezahlt. Unter diesem System wird das Geld für jeden Versicherten individuell in einem Fonds seiner Wahl angelegt. Jeder Versicherte in Schweden wird ab Herbst 2000 die Wahl haben, in welchen Fonds seine Beiträge eingezahlt werden sollen. Dazu später mehr.

Wie bereits erwähnt, basiert die jährliche Rentenanwartschaft auf 16% des rentenbegründenden Einkommens.

Die Beiträge werden nicht einzelnen Konten gutgeschrieben, sondern der Beitragszahler erhält für jedes Jahr erworbener Rentenanwartschaft eine persönliche Übersicht auf einem virtuellen Konto. Dieser Kontostand wird an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst.

Bei Renteneintritt wird eine Teilung der Rentenansprüche des Antragstellers durch einen speziellen Divisor vorgenommen, der die durchschnittliche Lebenserwartung widerspiegelt. Je später ein Versicherter in den Ruhestand geht, umso niedriger ist der Divisor und desto höher ist die Rente.

Wie ich bereits sagte, zählt jeder Pfennig. Es ist daher wichtig, den Versicherten für Zeitabschnitte in ihrem Leben, in denen sie vom gesellschaftlichen Standpunkt aus sinnvolle Dinge taten, aber keinen nennenswerten

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Rentenanspruch erwerben konnten, einen Ausgleich zu zahlen. Ein Beispiel für eine solche Phase wären Kindererziehungszeiten.

Um für einen Rentenanspruch wegen Kindererziehungszeiten qualifiziert zu sein, muss die betreffende Person nicht tatsächlich zu Hause mit ihren Kindern geblieben sein. Es genügt, kleine Kinder zu haben, um einen Anspruch für diese Rentenart zu begründen.

Für diese Rentenansprüche werden die ersten vier Lebensjahre pro Kind berücksichtigt, aber sie können nur für ein Kind gleichzeitig erworben werden. Nur ein Elternteil kann einen Rentenanspruch wegen Kindererziehungszeiten pro Jahr geltend machen.

Eine Rente wegen Kindererziehungszeiten kann wahlweise nach drei Methoden berechnet werden. Der in Frage kommende Elternteil braucht nicht selbst die für ihn beste Alternative zu wählen. Die beste Alternative wird automatisch von der zuständigen staatlichen Stelle ausgewählt. Man könnte sagen, dass die Alternativen zwei unterschiedliche Ansichten widerspiegeln. Auf der einen Seite stehen diejenigen, die nach Möglichkeit zu Hause bleiben möchten und ihre Kinder erziehen, ohne Einbußen ihrer Rentenanwartschaften hinnehmen zu müssen. Auf der anderen Seite sollte das Rentensystem keinen Anreiz bieten, mit kleinen Kindern nicht zu arbeiten. Dies könnte zu einer gefährlichen Beeinträchtigung einer möglichen beruflichen Karriere der Frauen führen.

Die Alternativen sind:

  1. Einen Ausgleich der Differenz der Einkünfte der Eltern im Jahr vor und denen im Jahr nach der Geburt. Das ist normalerweise die beste Alternative für einen gut verdienenden Elterteil, der zu Hause mit seinen Kindern bleiben will.

  2. Ein Vergleich des Einkommens während der Kindererziehungszeiten mit 75% des Durchschnittseinkommens. Diese Alternative ist besonders günstig für Bezieher niedriger Einkünfte, die wegen der Kindererziehung zu Hause bleiben wollen.

  3. Ein Zuschuss in Höhe des jeweils geltenden Einkommensgrundbetrages. Dies ist normalerweise die beste Alternative, wenn ein Elternteil während der Erziehungszeiten bis zu einem gewissen Grad voll weiterarbeitet.

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Rentenanwartschaften für Kindererziehungszeiten können rückwirkend bis zum Jahr 1960 gewährt werden.

Eine andere heftig diskutierte Frage war, welcher der beiden Eltern einen Anspruch auf Kindererziehungszeiten geltend machen sollte. Es gab unterschiedliche Regelungen, einerseits für die Jahre zwischen 1960 und 1998 und andererseits ab dem Jahr 1999. Für den Zeitraum zwischen 1960 und 1998 kommen die Rentenansprüche grundsätzlich der Mutter zugute. Der Vater kann nur dann einen Rentenanspruch erhalten, wenn er einen Antrag stellt und ein niedrigeres rentenbegründendes Einkommen während des Erziehungsjahres als die Mutter hat.

Seit 1999 erhält grundsätzlich der Elternteil mit dem niedrigeren rentenbegründenden Einkommen den Rentenanspruch für das betreffende Erziehungsjahr.

Der Ausgleich der rentenbegründenden Anwartschaften während der Zeit des Wehr- oder Zivildienstes ist ein weiteres wichtiges Merkmal. Er ist deshalb wichtig, weil eine Person, die Wehr- oder Zivildienst leistet, sehr häufig überhaupt kein Einkommen hat (abgesehen von einer sehr kleinen staatlichen Beihilfe). Dieser Ausgleich entspricht 50% des durchschnittlichen Renteneinkommens aller Versicherten in Schweden während des betreffenden Jahres. Diese fiktive Rente kann rückwirkend ab 1995 gewährt werden. In der Frage der rentenbegründenden Anwartschaften während eines Studiums hat das Parlament die Bestimmungen im Detail noch nicht festgelegt, aber es ist offenkundig, dass diese fiktive Rente ebenfalls rückwirkend ab 1995 gewährt wird.

Einige internationale Fachleute haben die Rentenanwartschaften für ein Studium mit dem Argument in Frage gestellt, dass die Aufnahme eines Universitätsstudiums völlig freiwillig sei und als Investition für die Zukunft angesehen werden könnte. Für die meisten, mit Ausnahme möglicherweise der Beamten, wird ein Studium zu höheren Einkommen und damit auch zu höheren Renten führen.

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4. Das Prämienrentensystem

Wenden wir uns nun dem Prämienrentensystem zu. Das Prämienrentensystem ist ein vollständig kapitalgedecktes Rentensystem und ist im Rahmen des schwedischen Sozialversicherungssystems ein neues Element.

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Die verbleibenden 2,5% des rentenbegründenden Einkommens (etwa 16 Milliarden SEK pro Jahr) werden für jeden Versicherten individuell in einem Fonds seiner Wahl investiert. Die Regierung wird zu diesem Zweck keinen Sonderfonds gründen. Stattdessen handelt es sich um normale Wertpapierfonds, die von normalen Anlageberatern verwaltet werden.

Seit dem Jahr 1995 sind die Mittel angespart worden, aber für den Zeitraum zwischen 1995 und 1998 sind nur 2% der rentenbegründenden Einkommen im Rahmen des Prämienrentensystems angespart worden. Diese Mittel sind bei der Staatlichen Schuldenverwaltung vorübergehend angelegt worden und werden dort verwaltet.

Die Prämienrente besteht natürlich aus dem angesparten Kapital plus den Zinserträgen, aber auch aus dem so genannten Hinterbliebenenbonus minus der Verwaltungskosten. Der Hinterbliebenenbonus bedeutet, dass das Rentenguthaben eines Versicherten bei Todesfall den Versicherten des gleichen Geburtsjahrgangs zufällt und dadurch ihre Renten erhöht.

Die jährliche Rente aus dem Prämienrentensystem wird nach versicherungsmathematischen Prinzipien und auf gleicher Basis für Männer und Frauen errechnet, ungeachtet der Tatsache, dass Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben und deswegen eine geringere Rente haben sollten.

Obwohl der Beitrag für das Prämienrentensystem lediglich 13,5% der Gesamtbeiträge für das Rentensystem beträgt, wird ein Versicherter, der seine Rente nach dem neuen System beziehen wird, etwa 50% seiner ausbezahlten Rente durch die Prämienrente erhalten.

Wenden wir uns nun der Verwaltung der Fonds zu. Bei den Fonds handelt es sich um normale Wertpapierfonds, die von normalen Anlageberatern verwaltet werden. Im Dezember 1999 waren 67 Anlageberater und etwa 500 Fonds bei der Behörde registriert. Ungeachtet der Tatsache, dass es sich um normale Anlageberater mit normalen Wertpapierfonds handelt, gibt es für die Anlageberater im Rahmen des Prämienrentensystems spezielle Anforderungen.

Diese Anforderungen sind:

  • ihren Fond registrieren zu lassen und mit der Aufsichtsbehörde für kapitalgedeckte Renten einen Vertrag abzuschließen;

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  • wenn erforderlich, die einzelnen Sparer zu informieren, unabhängig davon, dass sie formal nicht Besitzer der Fondsanteile sind. Diese Information soll aus dem Jahresbericht, dem Halbjahresbericht und der Informationsbroschüre des Fonds bestehen. Der Versicherte soll in der Lage sein, die Information auf Verlangen zu erhalten oder sie aber auch zu abonnieren;

  • einmal im Jahr der Aufsichtsbehörde einen Bericht über die getätigten Ausgaben vorzulegen, die sie aus dem Fonds entzogen haben, aufgelistet nach der Art der Ausgaben.

Im Herbst 2000 werden die Schweden zum ersten Mal einen Fonds ihrer Wahl aussuchen können. Jede in Schweden lebende Person wird über ihre festgelegten Rentenanwartschaften benachrichtigt werden und ein Formular zur Auswahl des Fonds erhalten. Innerhalb von drei Monaten muss das Formular mit den ausgewählten Fonds an die Behörde zurückgeschickt werden.

Die Behörde tritt dann als Käufer der Aktien auf. Da die Behörde die Aktien kauft, weiß der Fondsmanager nicht, wer tatsächlich Kunde eines bestimmten Fonds ist. Der individuelle Sparer bleibt für den Fondsmanager völlig anonym. Der Grund dafür ist, dass der einzelne Sparer nicht aus kommerziellen Gründen durch den Fondsmanager unter Druck gesetzt werden sollte. Wenn alle Sparer anonym bleiben, wird der Fondsmanager nicht so viel Mittel für Werbekampagnen ausgeben und kann deshalb die Kosten niedrig halten. Es ist nicht notwendig, jedes Jahr seinen Fonds auszusuchen. Wenn man mit dem Fondsmanager zufrieden ist, muss man überhaupt nichts machen. Das Geld wird dann genauso angelegt wie im Vorjahr.

Weitere wichtige Elemente des Systems sind, dass es einen staatlichen Sonderfonds für „Nicht-Wähler„ geben wird und dass es möglich sein wird, den Fonds oder Fondsmanager jederzeit zu wechseln. Die Fondsmanager dürfen für einen solchen Wechsel keine Gebühren erheben, aber die Behörde wird eine Verwaltungsgebühr verlangen, die der einzelne Anleger selbst zahlen muss.

Nicht jeder Versicherte wird, aus unterschiedlichen Gründen, einen Fondsmanager zur Verwaltung der Prämienrente bestimmen. Wir gehen davon aus, dass nur 60% einen Fondsmanager im ersten Jahr aussuchen werden.

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Für die Gruppe von Versicherten, die nicht selbst auswählen, hat die Regierung im Rahmen des 7. AP-Fonds einen Sonderfonds für „Nicht-Wähler„ aufgelegt. Dieser Fonds wird als „Prämiensparfonds„ bezeichnet und mit dem Schwerpunkt auf Anlagen in Wertpapiere für die Sparer verwaltet. Dabei werden folgende Investitionsstrategien verfolgt:

  • 70% in Wertpapiere

  • 20% in schwedischen Aktien

  • 10% in ausländischen Aktien.

Es ist zum Verständnis wichtig, dass, nur weil dieser Fonds durch den Staat verwaltet wird, es nicht bedeutet, dass das Guthaben garantiert ist. Das Risiko liegt immer bei dem einzelnen Sparer.

Es wird den Versicherten möglich sein, den staatlichen Sonderfonds als ihren Fondsmanager zu bestimmen. Zu diesem Zweck ist der „Prämiensparfonds für Wähler„ aufgelegt worden.

Beide Fonds im Rahmen des 7. AP-Fonds werden völlig separat verwaltet, um ihnen keine Wettbewerbsvorteile zu gewähren.

In diesem Zusammenhang ist es vielleicht ganz interessant zu wissen, dass es in Schweden sehr populär ist, in Aktien zu investieren. In der Altersgruppe der 15- bis 74-Jährigen halten 48% Aktien oder haben ihr Guthaben in Fonds angelegt, die in Aktien investieren.

Die Prämienrente kann mit 61 Lebensjahren bezogen werden. Das normale Verfahren nach dem Ausscheiden sieht vor, dass man sein Guthaben im Fonds belässt. Der monatliche Rentenbetrag wird dann schwanken. Für diejenigen, die dies zu riskant finden, gibt es die Möglichkeit, die Rente als Leibrente mit monatlich garantierten Beträgen zu beziehen. Es ist ebenfalls möglich, nur einen Teil der Rente einzufordern. Dies kann jederzeit widerrufen werden. Die anfallenden Kosten müssen von dem Einzelnen selbst getragen werden. Die Höhe der Rente wird für Männer und Frauen auf der gleichen Basis berechnet.

Informationen sind ein wichtiger Aspekt, wenn es um Innovationen innerhalb der Sozialversicherung geht. Renten sind sicherlich keine Ausnahme von dieser Regel. Eine Rente wird normalerweise für die meisten Menschen die einzige Einkommensquelle im Alter sein. Es ist daher nur natürlich, dass sie besorgt sind, wenn die Bestimmungen, die dieses wichtige Einkommen

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regeln, verändert werden. Um das neue Rentensystem für die Allgemeinheit akzeptabel zu machen, ist es wichtig, verschiedene Informationen bereitzustellen. Wenn es um die Prämienrente geht, ist es selbstverständlich sehr wichtig, über das System als solches und über das individuelle Guthaben der Prämienrente zu informieren, aber man muss auch äußerst objektiv über den Fonds und die Fondsmanager informieren. Die Verantwortung für Informationen zur Prämienrente liegt bei einer neu gegründeten staatlichen Stelle, die das Prämiensparen verwaltet – der PPM.

Das neue Rentensystem besteht aus drei Teilen, die zum Teil von unterschiedlichen staatlichen Stellen verwaltet werden. Es wäre für den Einzelnen nicht sehr befriedigend, wenn er mehrere Stellen wegen Informationen über das Rentensystem aufsuchen müsste. Aus diesem Grund koordiniert das Nationale Sozial-Versicherungsamt (RFA) die Bereitstellung der Informationen über die verschiedenen Teile des Rentensystems.

Schweden ist eine auf weitestgehender Gleichheit beruhende Gesellschaft, aber sie ist sicher nicht gänzlich gleich. Es gibt immer noch signifikante Unterschiede zwischen den Einkommen der Männer und Frauen. Nach Angaben des Bundesamtes für Statistik verdienen Männer im Durchschnitt 20% mehr als Frauen. Wenn Ehegatten diesen Unterschied ausgleichen möchten, enthält das Rentensystem dazu einige Möglichkeiten. Wenn ich hier von Ehegatten spreche, schließe ich die so genannten „registrierten Partner„ mit ein. Eine Möglichkeit ist, die Anwartschaft der Prämienrente auf den anderen Ehepartner zu übertragen. Es ist nicht möglich, nur einen Teil der Prämienpension zu übertragen. Es heißt, ganz oder gar nicht für jedes Jahr!

Die Bestimmungen für diese Übertragung sind:

  • Der Übertragende muss gegenwärtig in Schweden versichert sein.

  • Es gibt keine Bestimmung, dass der Begünstigte gegenwärtig in Schweden versichert sein muss, aber er oder sie sollten vorher in Schweden versichert gewesen sein.

Die Übertragung dauert solange an, bis der Übertragende die Behörde benachrichtigt, dass er den Transfer beenden will. Bei Tod oder Scheidung wird die Übertragung ebenfalls beendet.

Frauen leben länger als Männer. Wenn daher alle Männer ihre Ansprüche auf die Frauen übertragen würden, was üblich wäre, betrügen die Kosten

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für das Rentensystem 17%. Um Diskriminierungen zu vermeiden, sind diese Kosten herausgenommen, egal ob der Transfer von einem Mann auf eine Frau oder umgekehrt erfolgt. Das Prämienrentensystem sieht ebenfalls einen Schutz für Hinterbliebene vor. Es gibt zwei Arten des Schutzes, beide sind freiwillig.

Der erste Schutz setzt während der aktiven Erwerbstätigkeit in Form einer vorübergehenden Hinterbliebenenrente ein, die für fünf Jahre bezahlt wird. Sie kann als relativ billige und unkomplizierte Risikoversicherung beschrieben werden, die in keinerlei Hinsicht auf tatsächliches Ansparen abstellt. Die Kosten sind vom Alter des Versicherten abhängig. Je älter man ist, umso teurer ist der Versicherungsschutz. Zum Beispiel würde ein 20-Jähriger rund 220 SEK pro Jahr bezahlen, um eine Versicherungssumme von 3.000 SEK im Monat (das entspricht dem Preisgrundbetrag pro Jahr) für seine Hinterbliebenen zu erhalten. Demgegenüber müsste ein 65-Jähriger 1.480 SEK pro Jahr für denselben Versicherungsschutz aufbringen. Diese Art der Versicherung kann im Prinzip nur bis dem Zeitpunkt abgeschlossen werden, bis der Versicherungsnehmer 50 Jahre alt wird.

Der andere Versicherungsschutz für Hinterbliebene bezieht sich auf die Zeit als Rentner. Das bedeutet, dass die Prämienrente neu berechnet wird, um sowohl den Versicherten als auch die Partnerin oder den Partner zu schützen. Die Rente wird solange ausbezahlt, wie einer der Ehegatten lebt. Die Neuberechnung hat zur Folge, dass die Rente des Versicherten so weit gekürzt wird, wie es nötig ist, um sie lebenslang an die Ehegatten auszuzahlen.

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5. Die Garantierente

Die Garantierente ersetzt drei Elemente des alten Rentensystems, nämlich die Grundrente, die bedürfnisabhängige Rentenzulage und die spezielle Steuerermäßigung für Rentner. Zusammen mit dem Wohngeld für Rentner stellt diese Garantierente die Grundversorgung der Rentner im neuen Rentensystem dar. In der Anfangsphase des neuen Rentensystems werden etwa 40% der Rentner eine Garantierente von einigem Umfang erhalten, aber nur 2% werden vollständig auf diese Rente angewiesen sein.

Die Grundmerkmale der Garantierente sind, dass sie eine Grundversorgung nur für die Bezieher der niedrigsten Renten darstellt. Das ist ein Unterschied

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zu heute, wo die Grundrente jedem gewährt wird, der die Qualifikationszeit erfüllt hat. Außerdem ist die Garantierente darauf abgestellt, eine angemessene Kostendeckung zu haben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass es sich immer lohnen sollte, zu arbeiten und Rentenansprüche zu begründen. Eine Garantierente können Personen erhalten, die 1938 oder später geboren wurden. Sie kann nur ab dem 65. Lebensjahr bezogen werden und kann aufgrund der Gesetze nur Personen gewährt werden, die ihren Wohnsitz in Schweden haben.

Aufgrund der EU-Regelungen der Sozialversicherung, die in den EG-Richtlinien 1408/71 und 574/72 zu finden sind, kann eine Rente immer dann ausgezahlt werden, solange die fragliche Personen ihren Wohnsitz in dem Geltungsbereich der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) hat.

Um sich für eine Garantierente zu qualifizieren, muss der Betreffende mindestens drei Jahre in Schweden gelebt haben. Um eine volle Garantierente zu erhalten, muss man mindestens 40 Jahre in Schweden gewohnt haben.

Die Garantierente soll die einkommensbezogene Rente ergänzen und sie wird nach sehr technischen Regeln bei Vorliegen einer anderen staatlichen Rente gekürzt, aber nicht dann, und das ist eine wichtige Feststellung, wenn daneben noch eine private Altersversorgung existiert. Die Garantierente ist (im Gegensatz zur ehemaligen Grundrente) wie ein Gehalt voll zu versteuern.

Um Ihnen einen Eindruck von der Größe einer Garantierente zu geben, sollten einige Zahlen erwähnt werden.

Eine nicht reduzierte Garantierente entspricht 2.13 Grundbeträgen für einen Alleinstehenden und 1.90 Grundbeträgen für Verheiratete. Das scheint nicht viel zu sein und ist es in der Tat auch nicht. Aber es ist wichtig festzustellen, dass eine Person, die nur eine Garantierente oder eine niedrige einkommensbezogene Rente erhält, einen Anspruch auf ein zusätzliches Wohngeld für Rentner hat. Dieser Zuschuss ist maximal 90% des Mietpreises von 100 – 4.000 SEK.

Eine andere Feststellung bezieht sich darauf, dass in Schweden ungefähr 90% der abhängig Beschäftigten aufgrund von Tarifverträgen einen Anspruch auf eine betriebliche Rente haben, die in etwa 10% des Gehalts entspricht.

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Die Garantierente ist im Prinzip abhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung, aber sie wird nicht immer durch die tatsächliche Rente reduziert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Fairness wird sie

a) bei Vorliegen einer Prämienrente nach einem Einheitssatz und nicht nach der tatsächlichen Höhe der Prämienrente gekürzt. Bei der Berechnung, ob eine Person einen Anspruch auf eine Garantierente hat, werden die gesamten 18,5% Beiträge betrachtet als wären sie durch das einkommensbezogene Umlageverfahren ausgezahlt worden.

Hierbei handelt es sich nur um verwaltungstechnische Gründe. Es wäre sehr schwierig, die benötigte Information für die Berechnung zu erhalten, indem die tatsächliche Prämienrente eingesetzt wird. In den ersten Jahren wird dies keine praktischen Auswirkungen haben, da die Personen, die nach In-Kraft-Treten des neuen Rentensystems in Ruhestand gehen, ohnehin nur einen kleinen Teil ihrer Renten nach dem neuen Rentensystem erhalten werden.

Dabei handelt es sich um eine Übergangsregelung. In Zukunft wird die tatsächliche Prämienrente der Maßstab für die Reduzierung der Garantierente sein.

b) Zur Berechnung wird die Rente herangezogen, die bei einem Eintrittsalter von 65 Jahren ausgezahlt worden wäre. Unter dem neuen Rentensystem ist es möglich, bereits mit 61 Jahren eine Rente zu beziehen. Je früher man eine Rente bezieht, umso niedriger wird sie. Es wäre nicht sehr fair, wenn die Garantierente die Frührentner dafür entschädigen würde. Deshalb gilt für den Bezug einer Garantierente als frühestmöglicher Zeitpunkt der Rentenbeginn mit 65 Jahren.

c) Die Rente wird ohne Berücksichtigung übertragener Anwartschaften einer Prämienrente berechnet.

Die Garantierente ist steuerfinanziert und sollte nicht durch freiwillige Verfügungen des Einzelnen betroffen werden.

Da Schweden Teil der EU ist, werden Garantierenten überall innerhalb des Geltungsbereichs der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) ausgezahlt. Anderenfalls könnte dies die Freizügigkeit der Menschen behindern.

Die Garantierente wird jedes Jahr auf der Basis des Grundbetrages neu berechnet. Da eine einkommensbezogene Rente anhand eines Einkommens-

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indexes neu berechnet wird, würde eine Person, die nur eine Garantierente bezieht, sich im Vergleich zu einer Person mit einer einkommensbezogenen Rente schlechter stehen, zumindest wenn die schwedische Wirtschaft prosperiert. Die Garantierente ist steuerfinanziert. Das bedeutet, dass die Regierung es als ihr primäres Ziel ansehen muss, Menschen zu fördern, eine einkommensbezogene Rente zu verdienen.

Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass es für die Bezieher der niedrigsten Renten eine weitere wichtige Sozialleistung gibt, nämlich den Mietzuschuss für Rentner. Dieser Zuschuss existiert seit den vierziger Jahren und wird auch in dem neuen System weiterhin in Kraft sein.

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6. Die automatische Sicherung der finanziellen Stabilität des Rentensystems

Das neue System wird finanziell sehr stabil sein. Wie ich bereits am Anfang meiner Ausführungen erwähnt habe, ist es politisch deswegen stabil, weil es auf einem Konsens aller Parteien im schwedischen Parlament beruht, ausgenommen der alten Kommunistischen Partei und der Grünen.

Es ist nicht weniger wichtig, es auch finanziell stabil zu machen. Um dies zu erreichen, hat Schweden einen neuen Mechanismus eingeführt, die so genannte automatische Sicherung der finanziellen Stabilität des Rentensystems. Das Hauptanliegen dieses Mechanismus ist, dass die Ausgaben des Rentensystems über einen längeren Zeitraum die Einnahmen nicht übersteigen dürfen. Der Ausgangspunkt musste dabei sein, dass das System in der Lage sein muss, die Hauptprobleme eines Rentensystems, nämlich die demographische und die wirtschaftliche Entwicklung, in den Griff zu bekommen.

Zum Abschluss einige Bemerkungen über die Methode der automatischen Sicherung. Ich habe bereits erwähnt, dass das neue System ein System mit feststehenden Beiträgen ist. Die Beiträge für das Umlageverfahren sind ein für alle mal auf 16% des rentenbegründenden Einkommens festgelegt. Die automatische Sicherung besteht nun darin, dass eine jährliche Berechnung der maximalen gesamten Rentenschuld vorgenommen wird, die durch die vorhandenen Beiträge finanziert werden kann. (Es käme dadurch zu einer automatischen Kürzung der Renten, sobald die Gefahr eines größeren Defizits im Rentensystem entstehen würde.)


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