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TEILDOKUMENT:


[Seite der Druckausg.: 27 ]


Ulrike Mascher
Zielvorstellungen für eine
Rentenstrukturreform in Deutschland


Ich freue mich, heute bei der Friedrich-Ebert-Stiftung die Vorstellungen der Bundesregierung zur Alterssicherung in Deutschland darstellen zu können und von den neuen Entwicklungen in Europa zu hören.

Am Ende des 20. Jahrhunderts unterliegt die moderne Industriegesellschaft einem tiefgreifenden Wandlungsprozess, der auch die sozialen Sicherungssysteme in ganz Europa nicht unbeeinflusst lässt. Die sozialen Sicherungssysteme in Europa stehen im Spannungsfeld weltwirtschaftlicher Veränderungen, großer demographischer Herausforderungen und veränderter Gesellschaftsstrukturen. Sie müssen deshalb neu justiert werden.

Technischer Fortschritt und eine weitgehende Liberalisierung der Märkte haben zu einer Vernetzung der Volkswirtschaften in bisher nicht gekanntem Ausmaß geführt, die mit dem Stichwort „Globalisierung„ umschrieben wird.

Die Alterung der Bevölkerung stellt nicht nur, aber vor allem die sozialen Sicherungssysteme vor neue Herausforderungen, für deren Bewältigung die Spielräume in Europa angesichts hoher Arbeitslosigkeit gering sind.

Europa definiert sich dabei als ein soziales Europa, das sich zum Ziel gesetzt hat, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz zu erreichen.

Der Sozialschutz ist ein grundlegender Bestandteil unseres Gesellschaftsmodells, das sich über Jahrzehnte in den einzelnen Mitgliedstaaten aufgrund der jeweiligen Traditionen entwickelt hat und Grundlage für die Lebensplanung der Menschen geworden ist.

Die Menschen identifizieren sich mit ihren Systemen. Diese sind Teil ihrer sozialen Identität geworden. Änderungen der Sozialschutzsysteme berühren deshalb unmittelbar die Interessen fast aller Bürgerinnen und Bürger.

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Gerade deshalb dürfen wir die Augen vor den notwendigen Reformen nicht verschließen. Es ist vielmehr unsere Aufgabe, die Sozialschutzsysteme den sich verändernden Bedingungen anzupassen.

Dies sind:

  1. die veränderte demographische Entwicklung,

  2. der technologische Fortschritt und die damit verbundenen Veränderungen in der Arbeitswelt sowie

  3. der Wertewandel in der Gesellschaft.

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Gesellschaftliche Veränderungen:
1. Demographische Entwicklung


In allen lndustriegesellschaften steigt der Anteil alter Menschen aus zwei Gründen an: Die durchschnittliche Lebenserwartung nimmt zu, die Menschen werden also immer älter, und die Geburtenrate geht zurück bzw. verharrt auf einem niedrigen Niveau. Diese Entwicklung kann als weltweiter Trend in den industrialisierten Ländern bezeichnet werden.

Verantwortlich für den Rückgang der Geburtenzahl ist ein nachhaltig verändertes generatives Verhalten der Bevölkerung.

Parallel zum Rückgang der Geburtenrate hat sich die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland innerhalb der letzten 100 Jahre verdoppelt.

Die Folgen für die Rentenversicherung sind klar ersichtlich: Mit einem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung steigen auch die durchschnittlichen Rentenbezugszeiten an.

Ferner ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland seit Anfang der siebziger Jahre deutlich gesunken. Im letzten Jahr lag es bei 60 Jahren, wenn wir Altersrente und Erwerbsunfähigkeitsrente zusammenfassen.

Niedrige Geburtenrate und hohe Lebenserwartung führen dazu, dass es bis zum Jahr 2030 zu einer starken Verschiebung in der Alterszusammensetzung der Bevölkerung kommen wird.

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Gesellschaftliche Veränderungen:
2. Technologischer Fortschritt und Strukturwandel


Wir beobachten in den letzten Jahren eine rasante Beschleunigung des technischen Fortschritts. Das Wissen veraltet innerhalb weniger Jahre, und die Ansprüche an die Qualifikation der Mitarbeiter steigen: Lebenslanges Lernen ist unumgänglich.

Die Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften verändert sich. International arbeitsteilige Produktions- und Vertriebspolitik mit Just-in-Time-Vernetzungen ist alltäglich geworden, Wertschöpfung erfolgt zunehmend in weltweit verbundenen multinationalen Unternehmen.

Mit dem technischen Fortschritt verändert sich auch die Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur.

Die Konsequenz für unser Alterssicherungssystem liegt auf der Hand. Die klassische Erwerbsbiographie von 45 Jahren in einem Beruf wird es nicht mehr geben. Arbeit wird flexibilisiert: Die Abgrenzungen zwischen abhängiger und selbstständiger Erwerbsarbeit verlieren an Eindeutigkeit. Teilzeitarbeit ist im Vormarsch, und unregelmäßige Erwerbsbiographien werden auch für Männer immer häufiger. Darauf muss sich ein Rentensystem einstellen, dessen Finanzierungsgrundlage die Erwerbsarbeit ist.

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Gesellschaftliche Veränderungen:
3. Wertewandel


In modernen Gesellschaften sind Veränderungsprozesse zu beobachten, die durch Begriffe wie sozialer Wandel und Veränderung sozialer Werte mehr umschrieben als beschrieben werden.

Der Wunsch nach mehr Spielraum bei der eigenen Lebensgestaltung ist ebenso unübersehbar wie ein Wandel des geschlechtsspezifischen Rollenverständnisses. So ist auch in Westdeutschland die Erwerbsquote von Frauen, insbesondere die Teilzeitquote, kontinuierlich angestiegen.

Auf all die beschriebenen Veränderungen muss die Sozialpolitik reagieren.

Mit der Rentenstrukturreform setzen wir uns die Ziele:

  • den Beitragssatz zur Rentenversicherung zu senken und zu stabilisieren, um auch im europäischen Vergleich die Arbeitskosten zu senken,

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  • das Rentenniveau zu stabilisieren und verlässlich auszugestalten, wobei das abstrakte Rentenniveau nur wenig über die materielle Lage im Alter, z.B. die Absicherung des Lebensstandards aussagt,

  • die Eigenvorsorge zu verbreitern und zu verstärken,

  • die Rentenversicherung dauerhaft armutsfest zu machen und

  • die eigenständige Alterssicherung der Frau zu verbessern.

Hierbei müssen alle mitwirken – alle Bürger als Steuerzahler, die Rentner und die aktiven Arbeitnehmer.

Niedrige Beitragssätze zur Sozialversicherung erhöhen die Chance, dass neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Stabile Beitragssätze über längere Zeiträume stärken die Bereitschaft, im System der solidarischen Rentenversicherung zu bleiben. Auch das ist Zukunftsvorsorge für unser Alterssicherungssystem.

Wir haben in Deutschland damit begonnen, schrittweise die Energie stärker zu besteuern. Die Einnahmen aus dieser „Ökosteuer„ fließen der Rentenversicherung zu. Dadurch wird bereits jetzt eine Senkung des Beitrags zur Rentenversicherung um 1,0 Prozentpunkte erreicht.

Dies bedeutet konkret, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils um 7,5 Milliarden DM im Jahr entlastet werden. Ein Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Verdienst verfügt damit über rund 270 DM mehr pro Jahr.

In den nächsten Jahren werden weitere Schritte in dieser Richtung folgen. Damit haben wir einen Weg beschnitten, der auch in anderen europäischen Ländern praktiziert bzw. diskutiert wird.

Zu dieser Beitragssatzentwicklung tragen aber auch die Rentnerinnen und Rentner bei, wenn wir in den Jahren 2000 und 2001 von der Rentenanpassung entsprechend der Nettolohnentwicklung abgehen und Rentenanpassungen entsprechend der Inflationsrate des jeweiligen Vorjahres vorsehen.

Gerade dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen. Ohne ihn ist die notwendige Senkung und Stabilisierung des Beitragssatzes aber nicht zu erreichen.

Denn wir bewahren mit der vorgesehenen Anpassung entsprechend der Inflationsrate grundsätzlich die Kaufkraft. Dies war in den letzten Jahren keineswegs die Regel, sondern die Ausnahme. Kaufkraftverluste für die Rent-

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nerinnen und Rentner gab es von 1995 bis 1998; einen Kaufkraftzuwachs gibt es erst wieder in diesem Jahr, und zwar vor allem deshalb, weil wir den demographischen Faktor der alten Regierung ausgesetzt haben.

Wir halten unser Konzept mit einer vorübergehenden Anpassung entsprechend der Inflationsrate nicht nur für tragfähiger, sondern im Ergebnis für zumutbar, für sozial verantwortbar auch aus der Sicht der alten Menschen. Ich will dies näher begründen:

  1. Während der demographische Abschlag für mindestens 15 Jahre, wenn nicht auf Dauer eine Abkehr von der Lohnanpassung bewirkt, wird beim Konzept der Bundesregierung die Lohnanpassung ab 2002 wieder hergestellt.

  2. Das Rentenreformgesetz der alten Regierung sah die Niveauabsenkung bis auf 64% vor, nach dem neuen Konzept erfolgt eine Stabilisierung bei 67%. Diese Berechnung wird vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte bestätigt.

  3. Der demographische Faktor kennt keine Kaufkraftklausel. Nach dem neuen Konzept gilt jetzt für zwei Jahre Kaufkraftsicherung, dann wird wieder nach Lohnentwicklung angepasst.

Lassen Sie mich nun aber zum Beitrag der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere der jungen Menschen in unserem Konzept kommen.

Ihr Beitrag besteht im Aufbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge, die sich nach unserer Vorstellung speisen soll aus einem von 2003 bis 2007 von 0,5 auf 2,5% steigenden individuellen Sparbeitrag, aus dem sich ein individueller, grundsätzlich vererblicher, voll eigentumsgeschützter zusätzlicher Versorgungsanspruch entwickelt.

Damit verfolgen wir zum einen das Ziel, zusammen mit den Renten der gesetzlichen Rentenversicherung langfristig eine Lebensstandardsicherung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf einem Niveau zu sichern, das deutlich über dem heutigen Leistungsniveau der Rentenversicherung liegt. Zum anderen verfolgen wir damit das Ziel, die Vorteile des Umlageverfahrens und der kapitalgedeckten Finanzierung einer Alterssicherung zu kombinieren.

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Auf beide Finanzierungsmethoden zu setzen verspricht langfristig geringere Risiken für die Finanzierung der Alterssicherung.

Die Bundesregierung ist fest entschlossen, diesen Aufbau kapitalgedeckter Zusatzvorsorge über das bisherige Maß hinaus zu fördern.

Allerdings beschränkt sich die freiwillige Vorsorge und die betriebliche Altersversorgung heute weitgehend auf Arbeitnehmer mit mittlerem und höherem Einkommen und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Vor allem Frauen und Beschäftigte in den neuen Ländern haben häufig keine Zusatzsicherung.

Der Ausbau der zusätzlichen Altersversorgung trifft also nicht auf Neuland, sondern kann und muss sich einfügen in schon bestehende Strukturen. Die Bundesregierung will beim Ausbau der zusätzlichen Altersvorsorge diesem Umstand Rechnung tragen und grundsätzlich Wahlfreiheit im Rahmen der Formen der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vermögensbildung zum Zwecke der Altersvorsorge bestehen lassen. Vor allem will sie aber auch die Unterstützung geben, die notwendig ist, um gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen in den Stand zu setzen, zusätzliche Eigenvorsorge zu betreiben.

Unterstützung gibt im übrigen auch die Beitragssatzsenkung und -stabilisierung, die Steuerzahler und Rentner mit ihren Beiträgen zum Rentenkonzept ermöglichen. Sie schafft finanziellen Spielraum für eine ergänzende Altersvorsorge.

Bei dem Aufbau einer solchen zusätzlichen Altersvorsorge kommt der Tarifpolitik große Bedeutung zu. Bereits heute enthalten zahlreiche Tarifverträge Klauseln, nach denen die Arbeitgeber Aufwendungen für vermögenswirksame Sparverträge ganz oder teilweise übernehmen. Hier wollen wir ansetzen und gezielt den Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge mit einer besonderen Unterstützung für untere Einkommensbezieher fördern.

Die gewünschte Breitenwirkung, an der es insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung fehlt, verlangt tarifvertragliche und betriebliche Lösungen. Kollektivvertragliche Kapitalvorsorgebeiträge würden sich ebenso wie Sparbeiträge auf einer verpflichtenden gesetzlichen Grundlage auf die Nettolohnentwicklung auswirken und damit auch die Beitragssatzentwicklung dämpfen.

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Die Bundesrepublik würde mit kollektivrechtlichen Lösungen dem Beispiel anderer Länder folgen.

Wir wollen mit unserem Konzept gleichzeitig eine moderne Rentenversicherung schaffen, die den permanenten Wandel in der Arbeitswelt antizipiert und die trotzdem armutsfest ist.

Darum wollen wir zur Vermeidung von Altersarmut eine bedarfsorientierte, soziale Grundsicherung einführen. Ihre Finanzierung erfolgt aus Steuermitteln.

Anspruch auf die soziale Grundsicherung sollen alle Personen ab 65 sowie aus medizinischen Gründen dauerhaft Erwerbsunfähige haben.

Die soziale Grundsicherung entspricht in ihrem finanziellen Rahmen in pauschalierter Form der Hilfe zum Lebensunterhalt aus der Sozialhilfe. Daneben bleibt die Hilfe in besonderen Lebenslagen bestehen. Bei Ansprüchen aus der Grundsicherung erfolgt kein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder.

Den Grundsicherungsberechtigten wird der Weg zum Sozialamt erspart. Und dies ist aus unserer Sicht wichtig; denn bei der Altersarmut gibt es heute eine hohe Dunkelziffer.

Ältere Menschen trauen sich oft aus Scham nicht zum Sozialamt, und sie scheuen vielfach auch den Rückgriff, den das Sozialamt bei ihren Kindern nimmt.

Mit der sozialen Grundsicherung wollen wir diesen Menschen einen Lebensabend in Würde ermöglichen und so ein wichtiges Stück sozialer Gerechtigkeit herstellen.

Die Reform der Alterssicherung der Frauen und der Hinterbliebenenversorgung, die ein weiterer wichtiger Bestandteil unseres Konzepts ist, soll dem modernen partnerschaftlichen Eheverständnis entsprechen.

Die heutige Alterssicherung der Frau in Gestalt der Witwenrente ist eine von der Alterssicherung des Ehemannes abgeleitete Sicherung. Dies entspricht vielfach nicht mehr dem heutigen Rollenverständnis der Frauen. Das traditionelle Familienmodell, nach dem der Ehemann lebenslang vollzeiterwerbstätig ist und die Ehefrau wegen Haushaltsarbeit und Kindererziehung nur für wenige Jahre erwerbstätig ist, entspricht nicht mehr der Realität bei einer immer größeren Zahl von Partnerschaften.

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In vielen Familien wird eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Ehe und Familie praktiziert. Daraus ergibt sich das Prinzip des partnerschaftlichen Teilens, nicht das geltende Unterhaltsersatzprinzip.

Allerdings: Familienmuster und Lebensentwürfe sind vielgestaltig. Auch dem wollen wir Rechnung tragen. Wir meinen, dies am besten durch die Öffnung von Wahlmöglichkeiten tun zu können.

Eine solche Reform ist natürlich langfristig angelegt. Für die heutigen Witwen und Witwer sowie für Ehepaare, die lange vor Inkrafttreten der Reform geheiratet haben, muss es unverändert beim geltendem Recht der Hinterbliebenenversorgung bleiben.

Für Mütter und Väter, die Kinder unter 10 Jahren erziehen, werden die Entgelte nach den Grundsätzen der Rentenberechnung nach Mindesteinkommen aufgewertet. Dadurch wird Teilzeitbeschäftigung von Eltern erleichtert und rentenrechtlich höher bewertet.

Ein Blick über die Grenzen zeigt, dass andere Mitgliedstaaten uns bei der eigenständigen Sicherung der Frau noch voraus sind; dies gilt naturgemäß insbesondere für Systeme, in denen die Alterssicherung allein durch das Wohnen in dem Land aufgebaut wird, wie etwa in den Niederlanden; in solchen Systemen haben Frauen und Männer die gleiche Grundversorgung. Hier wollen wir „aufholen„.

Dies sind die Eckpfeiler unseres Konzepts. Es packt die Probleme endlich an.

Es ist zum Teil sicher auch schmerzhaft. In der Gesamtbetrachtung bringt es die Veränderungen, die für die Rentenversicherung, die Rentner und Beitragszahler und insbesondere auch für die jungen Menschen notwendig sind, um eine sichere Zukunft zu haben.

Es ist bemerkenswert, und dies wird auch während der Tagung deutlich zum Ausdruck kommen, dass auch in anderen Mitgliedstaaten große Reformanstrengungen zur Sicherung und Modernisierung des Sozialschutzes unternommen worden sind.

Ich meine, es ist Zeit, dass wir unsere Erfahrungen intensiver untereinander austauschen. Auch hier können wir viel voneinander lernen.

Ich erwähne beispielhaft Schweden, das sein System komplett umstellt von einem im Wesentlichen steuerfinanzierten Einwohnersystem hin zu einem

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jedenfalls im Grundsatz beitragsfinanzierten System; diese Umstellung erfolgt nach und nach, sie ist im Konsens aller großen gesellschaftlichen Gruppen in Schweden beschlossen worden. Als weitere Beispiele lassen sich Frankreich und Italien nennen.

Wenn man sich intensiv mit anderen Sozialsystemen in Europa befasst, ist man immer wieder erstaunt angesichts der Unterschiedlichkeit der Systeme. Da stehen steuerfinanzierte Systeme gegen Beitragssysteme, da gibt es unterschiedliche Altersgrenzen ebenso wie unterschiedliche Invaliditätsdefinitionen. Das alles ist aber kein Nachteil, Europa lebt nicht zuletzt auch davon, dass tradierte Systeme nicht mit dem Rasenmäher vereinheitlicht und uniformiert werden, sondern dass ihre Existenz als historisch gewachsene Systeme respektiert wird. Schließlich prägen gerade die tradierten Sozialsysteme maßgeblich die soziale Identität eines Volkes. Die Vielfalt der Systeme ist daher kein Nachteil – im Gegenteil: Sie kann inspirierend wirken. Wir können von anderen Mitgliedstaaten und deren Erfahrungen, die sie mit bestimmten Lösungsansätzen gemacht haben, lernen – ebenso wie andere Staaten sich vielleicht von unseren Lösungsansätzen anregen lassen. Daher begrüße ich es ausdrücklich, wenn die Europäische Kommission sich verstärkt mit der Entwicklung der Sozialsysteme befasst, so jüngst in ihrer Mitteilung „Eine konzertierte Strategie zur Modernisierung des Sozialschutzes„. Ich begrüße es auch ausdrücklich, wenn die Kommission hier einen verstärkten Gedankenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten anregt, ein entsprechender Beschluss ist gerade vor zwei Wochen vom Rat der Arbeits- und Sozialminister gefasst worden.

Und ich bedanke mich bei der Friedrich-Ebert-Stiftung, die solch einen Gedankenaustausch hier in Berlin ermöglicht.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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