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Christoph Hübenthal
Netzwerke fördern, Selbsthilfepotentiale stärken: Vom Konzept zur Praxis


Ich möchte Ihnen in der gebotenen Kürze einen Überblick darüber geben, wie das Bundesverwaltungsamt in seiner Förderungs- und Beratungspraxis die Netzwerk-Konzeption umsetzt.

Wie Sie vermutlich wissen, bewirtschaften wir rd. 42,5 Mio. DM aus dem Haushalt des BMI und fördern Maßnahmen zur Integration von Spätaussiedlern. 1999 haben wir mit diesen Mitteln etwa 1500 größere und kleinere Maßnahmen an rund 550 verschiedenen Orten gefördert. Dabei haben wir bevorzugt Projekte gefördert, die aus einem Netzwerk heraus gestellt wurden. Dies werden wir in diesem Jahr noch intensivieren. Ich will versuchen, anhand von einigen einfachen Fragen unsere Konzeption in ihren Grundzügen zu erläutern.

Was ist überhaupt ein Netzwerk?

Wenn es um unsere konkrete Förderungspraxis geht, stehen die kommunalen Netzwerke im Vordergrund.

Dies beruht auch auf dem Gedanken, daß die Beteiligten vor Ort die Probleme und mögliche Lösungen am besten kennen. Deshalb verbietet sich die Definition eines „Idealnetzwerkes". Hier kommt es vielmehr auf die konkreten Verhältnisse vor Ort an. Dennoch läßt sich sagen: Ein Netzwerk ist mehr als die Kooperation zwischen verschiedenen Organisationen oder die Abstimmung mit einer Stelle der Kommune. Gewollt ist eine institutionalisierte Zusammenarbeit aller im Integrationsbereich mitwirkenden Stellen, Endziel eine übergreifende Gemeinwesenarbeit im Sinne eines umfassenden Sozialraum-Managements. Der Aussiedler- oder Migrantenarbeitskreis soll auch mit anderen Arbeitskreisen zusammenarbeiten, solange das umfassende Sozialraum-Management noch nicht realisiert ist. So bieten sich

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die vielfach vorhandenen Präventionsräte ebenso an wie die von den Kommunen zur Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes eingerichteten Arbeitskreise.

Die auf der Abbildung dargestellte Zusammensetzung eines Netzwerkes ist daher nur als Beispiel zu verstehen.

Abbildung: Zusammensetzung eines Netzwerkes




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Was sind die Aufgaben eines Netzwerkes?

Die kommunalen Netzwerke sollen die Probleme vor Ort analysieren und durch geeignete Projektträger zielgenaue Anträge beim Bundesverwaltungsamt stellen. Damit wird eine hohe Problemnähe und eine Abstimmung mit anderen am Ort laufenden Integrationsmaßnahmen sichergestellt.

Daneben spielen die Netzwerke auch eine wichtige Rolle bei der Evaluation: Sie können das Projekt prozeßbegleitend analysieren, ggf. kurzfristig Korrekturen in der Vorgehensweise vornehmen und so den Erfolg des Projektes gewährleisten.

Welche Ziele verfolgt der Bund mit der Netzwerkkonzeption?

Das folgt aus dem gerade Gesagten:

  • Die Problemanalyse wird verbessert;

  • das Vorgehen der verschiedenen Akteure wird besser abgestimmt;

  • eine Evaluation ist schon projektbegleitend möglich;

  • der Mitteleinsatz wird damit insgesamt effektiviert.

Die Konsequenzen für das BVA sind:

  • bevorzugte Förderung von netzwerkgestützten Projekten;

  • modellhafte Förderung von einzelnen Maßnahmen zum Aufbau eines Netzwerks.

Was tut das BVA für eine bessere Vernetzung?

Das BVA stimmt seine Förderung vor der Bewilligung umfassend mit den Bundesländern ab. Im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft ist das Abstimmungsverfahren kürzlich optimiert worden, damit die Länder ihre Erkenntnisse über den Bedarf einbringen, Rückmeldungen über die Wirkungen der laufenden Projekte geben und ihre eigene Förderung effektiv auf die Bun-

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desförderung abstimmen können. Ferner werden sämtliche Kreise und kreisfreien Städte schriftlich über die vom BVA dort geförderten Projekte informiert. Hier würden wir uns eine stärkere Resonanz durchaus wünschen. Die Kreise und kreisfreien Städte können uns wertvolle Hilfe bei der Beurteilung von laufenden Projekten geben.

Was ist noch zu verbessern?

Der Netzwerkgedanke geht aber über den kommunalen Bereich hinaus. Mittelfristig soll auch ein Bundesnetzwerk für Integration unter Einbeziehung der Länder und der gesellschaftlichen Gruppen entstehen. Das BVA stimmt schon jetzt – wie gerade erläutert - seine Projektförderung mit den Ländern und mit den Kreisen ab. Dies ermöglicht einen Ressourcen schonenden Mitteleinsatz bei Bund, Ländern und Kreisen und sichert uns zusätzliche Informationen über den Bedarf im Land. Es besteht aber durchaus noch Bedarf an einer stärkeren Bündelung der Zuständigkeiten. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Sprachförderung. Nachdem im Auftrag des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine Studie erstellt worden ist, wird nun innerhalb der Bundesregierung intensiv über eine Neuorganisation der Sprachförderung diskutiert. Sie soll bedarfsgerechter werden, die Qualitätsstandards sollen vereinheitlicht und die Erfolgskontrolle verbessert werden. Die Diskussion hierzu ist noch nicht abgeschlossen, da natürlich auch haushaltsrechtliche Zwänge zu beachten sind.

Der Aussiedlerbeauftragte hat in seinem Papier „Aussiedlerpolitik 2000" angeregt, im BVA eine Bundeszentrale für Integration einzurichten, mit umfassender Zuständigkeit auch für Haushaltstitel des BMFSFJ. Wir arbeiten bereits jetzt eng mit den Kolleginnen und Kollegen im BMFSFJ zusammen, unsere Projekte für die Jugendlichen sind häufig an den Jugendgemeinschaftswerken angekoppelt, was nicht nur die wichtige Arbeit der JGW´s sinnvoll ergänzt, sondern auch Synergie-Effekte erzeugt. Eine Bündelung aller Fördermöglichkeiten des Bundes auf administrativer Ebene im BVA unter Einschluss der Sprachförderung wäre daher der konsequente Weg und würde auch die Entwicklung eines Gesamtintegrationskonzeptes erheblich erleichtern.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | November 2000

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