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TEILDOKUMENT:


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5. Die islamischen Organisationen im einzelnen

5.1 Organisationen türkisch-sunnitischer Muslime *

    *[Die Reihenfolge der Darstellung der einzelnen Verbände kann nach unterschiedlichen Kriterien erfolgen. Neben dem Jahr der Gründung kann die Zahl der Ortsvereine oder die der Mitglieder einen Anhaltspunkt dafür bieten. Im vorliegenden Fall wurde eine Zuordnung entlang der gesellschaftspolitischen Ausrichtung der Verbände vorgenommen, indem dabei ihr Selbstverständnis und ihre Zielsetzung zugrunde gelegt wurden. Dies mag nicht immer bei jedem einzelnen Ortsverein oder jedem einzelnen Mitglied im Detail zutreffen. Doch bietet diese Einteilung eine Orientierung über die grundsätzliche Ausrichtung der verschiedenen Verbände.]


5.1.1 Der staatlich verwaltete Islam: Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB)

Die mit Abstand größte türkisch-islamische Organisation ist die am 5. Juli 1984 in Köln gegründete Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. [Ein Verein dieses Namens war bereits am 12. Januar 1982 in Berlin entstanden, doch wurde aus dem Kölner Verein der für Deutschland und Europa zuständige Verband.]
Der türkische Vereinsname Diyanet Isleri Türk-Islam Birligi / DITIB ist schon aussagekräftig genug und verweist auf eine Behörde der türkischen Republik mit der Bezeichnung Diyanet Isleri Baskanligi / DIB. Aus dem Namen geht damit bereits hervor, daß der Verein in Beziehung zum sogenannten Präsidium für Religionsangelegenheiten steht. [Zum Präsidium für Religionsangelegenheiten: Rumpf 1989.]

Dabei handelt es sich um eine direkt dem türkischen Ministerpräsidenten unterstellte Behörde zur Verwaltung aller Angelegenheiten der islamischen Religion und ihrer Ausübung. Hierzu gehören unter anderem die Einrichtung und Verwaltung von Moscheen, die Bestellung und Besoldung des dafür notwendigen Personals, die Herausgabe und Zensur religiösen Schrifttums, die Organisation von Korankursen, die Klärung theologischer Fragen durch verbindliche Rechtsgutachten, die Durchführung der Wallfahrt nach Mekka sowie ausdrücklich die religiöse Betreuung der Auslandstürken. [Für den Religionsunterricht an Schulen sowie für die Ausbildung von Vorbetern an den sogenanntenImam-Hatip-Schulen und an den theologischen Fakultäten ist laut Verfassung das Nationale Erziehungsministerium (Milli Egitim Bakanligi / MEB) zuständig. Die Verwaltung der zahlreichen religiösen Stiftungen hingegen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Direktion für das Stiftungswesen (Vakiflar Genel Müdürlügü / VGM) , zu der eine Religionsstiftung der Türkei (Türkiye Diyanet Vakfi / TDV) für die finanzielle Förderung von Unternehmungen des DIB gehört.]
Diese Aufgaben sind im Zusammenhang der laizistischen Verfassung der türkischen Republik zu verstehen. Sie macht die Verwaltung religiöser Angelegenheiten im Sinne des laizistischen Grundprinzips zur Aufgabe des türkischen Staates. Daraus ergibt sich die bisweilen paradoxe Situation, daß Beamte des laizistischen Staates über die religiösen Belange seiner Bürger zu befinden haben. Die vom Staatsgründer verfügte Trennung der Religion vom Staat hat auf diesem Wege zur Kontrolle der Religion durch den Staat geführt. Dabei darf jedoch nicht außer Acht bleiben, daß das Verhältnis der türkischen Politik zum Islam seit der Einführung des Mehrparteiensystems 1950 ständigen Wandlungen unterworfen ist. [Vgl. Steinbach 1996.] Der verstärkt zu beobachtende Einfluß religiöser Kreise auf die Politik ist auf Dauer nicht ohne Auswirkungen auf die mit der Verwaltung religiöser Angelegenheiten betraute Behörde geblieben, die in ihrem Rahmen zur Reislamisierung der türkischen Gesellschaft beigetragen hat. [Vgl. Spuler-Stegemann 1996, S. 239-244. Die Autorin faßt diesen Prozeß folgendermaßen zusammen: Das DIB hat sich „aus einer Behörde zur Kontrolle islamischer Aktivitäten zu einer mächtigen Institution der Förderung des Islams in der Türkei durch den laizistischen, religiös also eigentlich neutralen Staat gewandelt" (S. 241).]

Die Aufgabe der in Deutschland tätigen DITIB besteht ihrer Satzung zufolge in der religiösen Betreuung der türkischen Muslime: „Der Verein hat den Zweck, die in der Bundesrepublik

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Deutschland lebende türkische Gemeinschaft in allen Angelegenheiten der islamischen Religion zu betreuen, aufzuklären und zu unterweisen, geeignete Räume für religiöse Andachten und Unterweisungen einzurichten und zu unterhalten, Laienprediger auszubilden, Sprachkurse, soziale und kulturelle Aktivitäten sowie Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Bildung der türkischen Staatsangehörigen durchzuführen" (§ 2 Abs. 1 S. 1). [Die Zuständigkeit der DITIB beschränkte sich der ursprünglichen Fassung ihrer Satzung nach auf die „in Köln lebende türkische Gemeinschaft" und wurde durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 26. April 1987 auf ganz Deutschland ausgeweitet.] Zur Verwirklichung dieser Aufgabe fördert der Verein, „die Bildung von jeweils auf die Gemeinde einer Moschee bezogenen Zweigvereinen, welche satzungsgemäß die gleichen Zwecke verfolgen und ihrerseits Mitglieder des Vereins in seiner Funktion als Hauptverein sind" (§ 2 Abs. 1 S. 2).
Daraus ergibt sich weiterhin die Aufgabe „als Dachorganisation die schon gegründeten oder noch zu gründenden türkisch-islamischen Kulturvereine in der Bundesrepublik Deutschland," die der DITIB angeschlossen sind, „zu beaufsichtigen, in allen, insbesondere in religiösen, sozialen, kulturellen und gemeinnützigen Fragen zu unterstützen und ihnen Gründungshilfe zu gewähren" (§ 2 Abs. 2 S. 1). Diese Aussagen verdeutlichen, daß die DITIB sich als Dachorganisation türkisch-islamischer Vereine im Bundesgebiet versteht. Das Verhältnis zu den örtlichen Vereinen findet seinen Ausdruck darin, daß diese ihrerseits Mitglieder der DITIB werden. So heißt es in ihren Satzungen daher stets folgerichtig: „Der Verein ist Mitglied der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V." Doch nicht nur die Vereine werden Mitglieder der DITIB, sondern darüber hinaus auch deren Mitglieder, wie die Satzung der DITIB ausdrücklich formuliert: „Mitglieder des Zweigvereins werden zugleich Mitglieder der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. ohne Stimmrecht und Beitragspflicht" (§ 4 Abs. 3 S. 3). Nach eigenen Angaben gehörten dem Verband Mitte des Jahres 1999 insgesamt 776 Vereine im Bundesgebiet an. [Vgl. Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. 1999, S. 2.]
Die Zahl der Mitglieder läßt sich aus den bereits genannten Gründen nur schwer schätzen. Die von Abdullah für das Jahr 1993 angenommene Zahl von europaweit 110.000 Mitgliedern scheint realistisch zu sein. [Vgl. Abdullah 1993, S. 31.] Obwohl DITIB später als alle anderen bedeutenden türkisch-islamischen Verbände entstand, avancierte sie zur größten Organisation in Deutschland.

Die Zugehörigkeit von Vereinen zum Verband ist äußerlich oft schon daran zu erkennen, daß sie den Namen „Diyanet Türkisch-Islamischer Kulturverein e.V." [Der Name kann in den unterschiedlichsten Varianten und Schreibweisen vorkommen.] tragen oder die Bezeichnung „DITIB" wie einen Firmennamen an ihren Gebäuden führen. Bilder des Staatsgründers Atatürk in den Büros oder den Vorräumen der Moschee sind weiterhin ein untrügliches Zeichen der Verbindung zur DITIB. [In einer DITIB-Moschee in Hattingen ist ein bemerkenswertes und seltenes Foto zu sehen, daß den Laizisten Atatürk anläßlich des Opferfests beim Beten zeigt.]

Darüber hinaus geht die Zugehörigkeit zur DITIB eindeutig aus der Vereinssatzung hervor. Sie folgt bei den meisten DITIB-Vereinen einem Satzungsmuster, in das lediglich der Name des Vereins und das Gründungsdatum eingefügt werden. Die wesentlichen Bestimmungen der Mustersatzung sind:

  • Der Verein hat unter anderem den Zweck, die DITIB als beratende Institution anzuerkennen und mit ihr zusammenzuarbeiten (§ 2 Abs. e).

  • Der Verein ist Mitglied der DITIB (§ 3).

  • Das Vereinsvermögen fällt im Auflösungsfall an die DITIB (§ 5).

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  • Der DITIB ist eine Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen, sie kann dazu einen Beobachter entsenden und enthält eine Kopie des Protokolls (§ 9).

  • Der Vorstand der DITIB ist über beabsichtigte Satzungsänderungen vorher zu informieren (§ 10).

  • Der Verein wird durch den Vorstand der DITIB betreut, was die Überwachung seiner satzungsgemäßen Tätigkeit und seiner Finanzen einschließt (§ 13).

  • Der Verein kann einen Jahresbeitrag an die DITIB entrichten (§ 17).

  • Der Verein kann seine Grundstücke der DITIB überschreiben (§ 18).

Daraus ergibt sich, daß die DITIB-Vereine zwar eigenständig sind und bleiben, ihre Satzungen dem Verband aber weitreichende Mitwirkungs- und Aufsichtsmöglichkeiten einräumen. Der Verband macht davon im Rahmen seiner eigenen Tätigkeiten durchaus Gebrauch, indem er die Ortsvereine in ihren Angelegenheiten beaufsichtigt und berät. Die Überschreibung der Grundstücke auf die DITIB ist nicht nur eine theoretische Möglichkeit, sondern in vielen Fällen tatsächlich vorgekommen. Eine besondere Mitwirkungsmöglichkeit besteht jedoch darin, daß die DITIB-Vereine einen hauptamtlichen Vorbeter aus der Türkei für die Dauer von fünf bis sechs Jahren zur Verfügung gestellt bekommen. Bei diesen Vorbetern handelt es sich um in der Türkei ausgebildete Religionsbeauftragte des DIB, die nach mehreren Jahren Inlandstätigkeit für eine befristete Zeit zur religiösen Betreuung der türkischen Muslime ins Ausland entsandt werden. [Das Zentrum für Türkeistudien gab die Gesamtzahl der Religionsbeauftragten im Ausland für das Jahr 1993 mit 815 Personen an, von denen 414 in Deutschland tätig waren (Zentrum für Türkeistudien 1997, S. 116f. Anm. 152).]
Als Beamte oder Angestellte des türkischen Staats bekommen sie zu diesem Zweck eine Aufenthaltsgenehmigung für ihre Tätigkeit und werden durch die türkischen Konsulate den jeweiligen Gemeinden zugewiesen. [Nur die vom DIB offiziell entsandten Religionsbeauftragten erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufenthaltsgenehmigung (Blumenwitz 1985).]
Die Bezahlung und Dienstaufsicht erfolgt durch das zuständige Konsulat. Diese besondere „Dienstleistung" des türkischen Staats ist sicher einer der Gründe, der für die zunehmende Attraktivität der DITIB gegenüber den anderen Verbänden spricht, deren Vorbeter nicht immer eine entsprechende Ausbildung absolviert haben und die ihre Tätigkeit meist nebenberuflich oder ehrenamtlich ausüben. Der Vorteil für die türkischen Muslime hat sich auf der anderen Seite als Nachteil für ihre nichttürkischen Gesprächspartner erwiesen. Selbst bei bestem Willen sind diese offiziellen Vorbeter oftmals wenig zur Zusammenarbeit mit ihnen in der Lage, da sie weder die Lebensverhältnisse der türkischen Migranten in Deutschland kennen noch die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Somit sind diejenigen, die aufgrund ihrer Qualifikation und ihres Amtes als Gesprächspartner für die religiösen Belange der Muslime am meisten gebraucht werden, leider selbst oftmals sprachlos.

Der Beitritt eines Vereins zur DITIB vollzieht sich entweder dadurch, daß schon bestehende Vereine ihren Namen und ihre Satzung entsprechend ändern oder dadurch, daß Neugründungen in diesem Sinne erfolgen. Viele der heutigen DITIB-Vereine sind älter als der Verband selbst und haben seit ihrer Gründung mehrere Namensänderungen und Neufassungen der Satzungen durchgemacht, bis das Verhältnis zum Verband in der jetzigen Form seinen Ausdruck fand. [Die Nähe der vor 1984 gegründeten DITIB-Vereine zum türkischen Staat ergibt sich oftmals bereits daraus, daß bei der Gründung Angehörige der türkischen Botschaft mitgewirkt haben und die ursprüngliche Satzung dem Botschaftsrat für Religionsangelegenheiten im Auflösungsfall Mitsprache bei der Verwendung des Vereinsvermögens einräumt.]
Die Zugehörigkeit zum Verband ist nicht in jedem Fall endgültig. So ist es vorgekommen, daß Vereine von einem anderen Verband zur DITIB gewechselt sind und sich u-

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gekehrt DITIB-Vereine nachträglich einem anderen Verband angeschlossen haben. [Der 1972 gegründete Islamische Bund Mannheim e.V. gehörte zunächst zum VIKZ und schloß sich 1987 der DITIB an. Das Islamische Zentrum Freiburg e.V. war 1988 als DITIB-Verein entstanden und vollzog 1991 den Anschluß an die heutige IGMG.]
Besonders in den Jahren nach der Gründung der DITIB in Köln scheint der Verband eine große Anziehung auf Vereine ausgeübt zu haben, die eine stärkere Anbindung an das durch die Religionsbehörde repräsentierte Verständnis des Islams angestrebt haben. Diese Veränderungen gingen damals zu Lasten der sogenannten „freien" türkisch-islamischen Verbände.

Aufgrund der beschriebenen Rechtsverhältnisse zwischen dem Verband und seinen Ortsvereinen, wie sie sich aus den jeweiligen Satzungen ergeben, läßt sich die dezentrale Organisationsstruktur der DITIB deutlich erkennen. Sie findet ihre Ergänzung durch regionale Strukturen. Zum einen gibt es eine Reihe regionaler Zentren der DITIB in verschiedenen deutschen Großstädten, in denen sich die Ortsvereine der unmittelbaren Umgebung zusammengeschlossen haben. [Ein Beispiel dafür ist die DITIB in Hamburg. Der Verein gehört seiner Satzung zufolge der DITIB in Köln an und fördert in Hamburg die Bildung von Zweigvereinen, die sich ihm als Mitglied anschließen.]
Zum anderen sind zur Koordinierung der Tätigkeit der einzelnen DITIB-Vereine im Wirkungsbereich der türkischen Konsulate sogenannte Koordinierungsräte entstanden. Sie haben ihren Sitz am Ort des jeweiligen Konsulats und umfassen die zur DITIB gehörenden Vereine im Konsulatsbezirk, wozu nicht nur Moscheevereine, sondern auch Kultur-, Eltern- und Sportvereine gehören können. [Folgendes Beispiel sei hierfür genannt: Am 20. Januar 1991 gründeten zehn türkische Vereine aus dem Raum Düsseldorf den Koordinationsrat der türkischen Vereine in NRW e.V. , dem damals außer sieben türkisch-islamischen Vereinen ein Elternverein, ein Kulturverein und ein deutsch-türkischer Freundeskreis angehörten. Der Zweck des Vereins besteht laut Satzung unter anderem in der „Koordinierung und Förderung der Zusammenarbeit der in Düsseldorf und Umgebung aktiv tätigen türkischen Vereine" (§ 2 Abs. f). Die Beziehung zum türkischen Staat findet darin ihren Ausdruck, daß auch die Pflege national-türkischer Interessen, wie die Wahrung der Reformen Atatürks (§ 2 Abs. a), die Beobachtung von gegen die Türkei gerichteten Aktivitäten (§ 2 Abs. b) und der Schutz der nationalen Einheit und der kulturellen Werte der Türkei (§ 2 Abs. d) zu den Aufgaben des Vereins gehören. Im Fall seiner Auflösung fällt das Vereinsvermögen an die DITIB in Köln (§ 9).]
Da die Konsulate auch für die Religionsbeauftragten der einzelnen Moscheen zuständig sind, stellen sie wichtige Bindeglieder zwischen dem Verband und seinen Ortsvereinen dar.

Auf dem direkten wie auf dem indirekten Wege ergibt sich damit eine enge Bindung der einzelnen DITIB-Vereine an Institutionen des türkischen Staates. Gegenüber der deutschen Öffentlichkeit sind Repräsentanten der DITIB jedoch stets bemüht, den eigenständigen Charakter ihrer Organisation hervorzuheben und die Verbindung zur Türkei demgegenüber herunterzuspielen. Diesem Bemühen kann kein Erfolg beschieden sein, da sowohl die Satzung der DITIB als auch die tatsächlichen Vereinsaktivitäten andere Schlußfolgerungen fordern.

Der Satzung der DITIB vom 5. Juli 1984 zufolge ist der Präsident des DIB von Amts wegen Ehrenvorsitzender und Beiratsvorsitzender der DITIB (§§ 10+11). In der zuerst genannten Funktion hat er das Recht, an Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen teilzunehmen. Davon hat der derzeitige Amtsinhaber, Mehmet Nuri YIlmaz, in der Vergangenheit wiederholt Gebrauch gemacht. [So leitete er die Mitgliederversammlungen der DITIB vom 23. April 1994 und vom 1. Juni 1996. Bei der zweiten Versammlung war zusätzlich der damalige türkische Botschafter, Volkan Vural, zugegen.]
Seit der Gründung hat dem Verein stets ein Botschaftsrat als Vorsitzender vorgestanden. Zu Beiratsmitgliedern wurden 1984 neben dem Präsidenten des DIB Angehörige der diplomatischen Vertretungen der Türkei in Deutschland und den Nachbarländern berufen. Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen der DITIB, die als Spenden in Katastrophenfällen gedacht sind, dürfen laut Satzungsergänzung vom 5. Juli 1987 „nur an den Dachverband der DITIB in der Türkei erfolgen" (§ 2 Abs. 7 S. 2). Diese Formulierung, in Verbindung mit den anderen Details und dem Vereinsnamen, läßt keine andere Schlußfolg-

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rung zu als die, daß es sich bei der DITIB um die für Europa zuständige Auslandsorganisation des DIB handelt. [Die Zuständigkeit der DITIB für ganz Europa ergibt sich nicht zwangsläufig aus ihrem satzungsgemäßen Auftrag. Sie wird aber schon daran deutlich, daß dem Beirat Bedienstete der diplomatischen Vertretungen in den Nachbarländern angehören. Wie bei den anderen türkisch-islamischen Verbänden hat auch die Zentrale der DITIB in Köln koordinierende Aufgaben für die zahlenmäßig kleineren türkischen Gemeinschaften in anderen Ländern Europas.]

Diese Zuordnung hat in der Vergangenheit immer wieder dazu geführt, in der DITIB einen Garanten für eine auf dem Prinzip des Laizismus basierende nichtpolitische Ausrichtung des türkischen Islams zu sehen und sie von offizieller Seite gegenüber den nichtstaatlichen Organisationen zu favorisieren. [Auf die Erleichterungen beim Erwerb einer Aufenthaltsgenehmigung für die durch das DIB entsandten Religionsbeauftragten ist bereits hingewiesen worden. Darüber hinaus haben die DITIB-Vorbeter vielerorts Zugang zu türkischen Strafgefangenen in deutschen Gefängnissen, da die Vollzugsbehörden die offiziellen Vorbeter gegenüber den „freien" bevorzugen.]
Bedenkt man jedoch, daß das Verhältnis der türkischen Politik zum Islam starken Wandlungen unterworfen ist und das DIB als eine staatliche Behörde hiervon nicht unabhängig ist, sind erhebliche Bedenken gegen diese Position angebracht. [Es sei nur daran erinnert, daß der türkische Islamistenführer Cemalettin Kaplan seinerzeit als Mufti von Adana im Auftrag des DIB tätig war.]
Die Ausrichtung des DIB und der von ihm abhängigen DITIB ist im Spannungsfeld zwischen Politik und Religion in der Türkei zu betrachten. So hat bei den Koalitionsverhandlungen der islamistischen Wohlfahrtspartei nach deren Wahlsieg von 1995 mit den bürgerlichen Parteien auch die Zuständigkeit für das DIB eine wichtige Rolle gespielt. Genauso kann die Beteiligung der Nationalisten an der gegenwärtigen türkischen Regierung mittelfristig nicht ohne Auswirkungen auf das DIB bleiben.

Die Struktur der DITIB als Verband verhindert eine eindeutige Zuordnung der einzelnen Ortsvereine. Aufgrund des dezentralen Organisationsmodells hängt die Ausrichtung von den jeweiligen Machtverhältnissen in den Ortsvereinen ab. Daher kann es vorkommen, daß einzelne Vereine stärker am offiziellen Verständnis des türkischen Islams orientiert sind, während andere eine Hinwendung zum nationalistisch oder politisch ausgerichteten Islam vollzogen haben. Somit können die Verhältnisse vor Ort in den Vereinen tatsächlich sehr unterschiedlich sein. Die Ausrichtung des Verbands hängt jedoch von den Leitlinien der jeweiligen türkischen Regierungspolitik ab, die derzeit unverkennbar national geprägt ist.

Aufgrund seines Selbstverständnisses und der Rückbindung an den türkischen Staat kann die DITIB weder eine Mitgliedschaft im Zentralrat noch im Islamrat anstreben. [DITIB gehörte dem Islamischen Arbeitskreis in Deutschland (IAK) an, aus dem 1994 der Zentralrat hervorgegangen ist. Im Zusammenhang mit dessen Gründung legte DITIB großen Wert auf die Feststellung, weder sein Mitglied zu sein, noch als Beobachter an seinen Sitzungen teilzunehmen (Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V. 1994).]
In der deutschen Öffentlichkeit macht der Verband in den letzten Jahren durch die Moscheebauprojekte seiner Ortsvereine von sich reden. Nachdem das Erscheinungsbild des Islams lange Zeit von den sogenannten Hinterhofmoscheen geprägt war, sind seit zehn Jahren immer mehr Neubauten von Moscheen entstanden. Die meisten von ihnen, wie die Moscheen in Mannheim, Pforzheim, Wesseling und Neuss, gehören zur DITIB, was nicht nur damit zu erklären ist, daß DITIB selbst der größte Verband ist, sondern in vielen Orten auch die an Mitgliedern größten Vereine stellt. Da die Verwirklichung von Bauvorhaben wesentlich von den aufgebrachten Spenden der Gemeinden abhängt, ist die Größe des Bauträgers hierfür nicht unerheblich. Hinzu kommt, daß der Verband seinen Mitgliedsvereinen bei der Umsetzung eines Bauvorhabens seine Unterstützung und Beratung zukommen läßt. Als weitere Dienstleistung ist der 1992 eingerichtete Bestattungsfonds der DITIB zu nennen, der seinen Mitgliedern und ihren Angehörigen im Todesfall die Überführung in die Türkei und die dortige Bestattung gewährlei-

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stet. [Vgl. Karakasoglu 1996, S. 97-101.]
Wie die anderen Verbände bietet DITIB darüber hinaus zahlreiche weitere Angebote im religiösen und sozialen Bereich an, wie z.B. die Organisation der Wallfahrt nach Mekka oder die Durchführung von Kursen und Fortbildungsangeboten für Frauen und Jugendliche.

5.1.2 Der politisierte Islam

5.1.2.1 Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG)

Die unter der Bezeichnung Milli Görüs bekannte zweitgrößte türkisch-islamische Organisation hat eine lange und komplizierte Entstehungsgeschichte: Am 22. November 1976 entstand in Köln die Türkische Union Europa e.V., die sich am 19. Dezember 1982 in Islamische Union Europa e.V. umbenannte. Der nach wie vor bestehende Verein mit Sitz in Köln ist ein Vorläufer der heutigen IGMG. Im Laufe des Jahres 1984 kam es innerhalb der Islamischen Union zu heftigen Auseinandersetzungen um die politische Ausrichtung des Vereins. Dieser, in der Person von Cemaleddin Kaplan personifizierte Richtungsstreit, erreichte seinen Höhepunkt mit der Abspaltung Kaplans und seiner Anhänger im Herbst des Jahres. In der Folge dieser Auseinandersetzungen gründete sich am 20. Mai 1985 in Köln die Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V. (Avrupa Milli Görüs Teskilatlari / AMGT) als Nachfolgerin der mittlerweile bedeutungslos gewordenen Islamischen Union. [Zu diesen Vorgängen: Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland 1994, S. 198f.]
Diesen Namen führte der Verein bis zu einer grundlegenden Neuorganisation Mitte der neunziger Jahre.

Am 21. Dezember 1994 benannte sich die AMGT in Europäische Moscheebau und
-unterstützungs Gemeinschaft e.V. (EMUG) um. Einen Monat später, am 23. Januar 1995, erfolgte die Umbenennung eines seit 1992 in Bonn bestehenden AMGT-Ortsvereins in Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG). Diese Neuorganisation steht im Zusammenhang mit einer Aufgabenteilung der beiden Vereine: „Die EMUG verwaltet die Immobilien der ehemaligen AMGT. Die neugegründete Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. (IGMG) übernahm die religiösen, sozialen und kulturellen Aufgaben der Gemeinschaft." [Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. 1996, S. 2f.] Seither gibt es zwei Vereine, die in der Rechtsnachfolge der früheren AMGT stehen. Die EMUG mit Sitz in Köln ist für die wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten zuständig, während die IGMG mit Sitz in Bonn die religiösen Aufgaben der früheren AMGT übernimmt. [Der Satzung zufolge hat die EMUG folgende Aufgaben: „Der Verein soll für die in Europa lebenden Muslime als Islamische Gemeinde Zentren nutzbare Räumlichkeiten erschließen und den jeweiligen Gemeinden zuführen. Der Verein soll bereits bestehende Gemeinden unterstützen. Der Verein soll die Grundlage für ein islamisches Gemeindeleben schaffen und jeder Muslima und jedem Muslim Hilfestellungen bei der Verrichtung der religiösen Gebote geben. Der Verein organisiert die flächendeckende religiöse Versorgung der Muslime. Der Verein versucht die religiösen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Muslime zu befriedigen. Zu diesem Zweck trifft der Verein alle notwendigen Maßnahmen und errichtet alle hierzu notwendigen Institutionen" (§ 2). Zum Vereinszweck der IGMG: Anm. 50.]

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Übersicht zur Entstehung der heutigen IGMG

Noch schwieriger als die Entstehungsgeschichte ist die Organisationsstruktur des Verbands zu durchschauen. Einem Gutachten von 1994 zufolge, das das Zentralinstitut Islam-Archiv- Deutschland e.V. über die damalige AMGT angefertigt hatte und das Grundlage einer Selbstdarstellung der IGMG von 1996 wurde, zeichnet der Verband sich durch eine Mischung von zentralistischen, dezentralistischen und föderativen Organisationsformen aus. [Vgl. Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland 1994, S. 199f.] In der besagten Selbstdarstellung heißt es: „Die Mitgliedsgemeinden und -vereine können in der Regel in zwei Gruppen unterteilt werden: A) Die Gemeinden als IGMG-Zweigstellen, deren Vorstände vom IGMG-Hauptvorstand ernannt werden und die in ihrer Rechtsfähigkeit nach außen hin in einem gewissen Umfang eingeschränkt sind. Die rechtliche Vertretung über diese Gemeinden wird vom IGMG-Hauptvorstand wahrgenommen. B) Selbständige Föderationen, Gemeindezentren und Vereine, die eigenverantwortlich als Mitgliedsinstitutionen der IGMG-Religionsgemeinschaft angehören. Die Gebietsvereinigungen sind föderativ geordnet. Das hat dazu geführt, daß ‘Islamische Föderationen’ in nahezu allen Bundesländern der Religionsgemeinschaft IGMG angehören." [Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. 1996, S. 3.] Demnach gehören sowohl unselbständige Zweigstellen als auch eigenständige Vereine und Zusammenschlüsse von Vereinen zur IGMG.

Zur ersten Kategorie sind alle Vereine zu zählen, die nach 1985 entstanden sind und die die Bezeichnung AMGT-Ortsverein in ihrem Namen führen. Auch wenn sie alle eingetragene Vereine sind, so sind sie durch entsprechende Regelungen der Satzungen in ihrer Eigenständigkeit erheblich eingeschränkt. Hierzu gehören vor allem die folgenden Regelungen: Der Vorstand der AMGT in Köln ernennt und entläßt den Vorstand des Ortsvereins. Dieser kann bestimmte Rechtsgeschäfte nur mit Zustimmung des Vorstands der AMGT vornehmen. Das Vereinsvermögen des Ortsvereins fällt im Auflösungsfall direkt oder indirekt an die AMGT in Köln. Die Satzungen entsprechen in der Regel einem Muster, in das der Name des Ortsvereins

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und das Datum der Gründung eingetragen werden. [Bisher sind zwei verschiedene Fassungen von AMGT-Mustersatzungen bekannt, die sich in Einzelheiten voneinander unterscheiden. Die Bestimmungen bezüglich des Vorstandes und der Einschränkungen seiner Rechtsfähigkeit finden sich in beiden als § 11. Zu den weiteren Einzelheiten: Lemmen 1999c, S. 78f.]
Die Umbenennung der AMGT in EMUG hat keine Umbenennung der Ortsvereine zur Folge gehabt, in den meisten Fällen führen sie nach wie vor die Bezeichnung AMGT-Ortsverein in ihrem Namen. Während sich einige nachträglich in IGMG-Ortsverein umbenannt haben, fanden Neugründungen nach 1995 unter diesem Namen statt. Die Satzungen entsprechen jeweils denen der früheren AMGT-Ortsvereine. Mit der Neuorganisation des Verbands in den Jahren 1994/95 ging die Zuständigkeit über die AMGT-Ortsvereine auf die EMUG über, während die IGMG für die umbenannten oder neugegründeten IGMG-Ortsvereine verantwortlich ist. Da mittlerweile dieselben Personen die leitenden Vorstandspositionen in der EMUG und der IGMG innehaben, ist die Aufteilung der Zuständigkeiten letztlich unerheblich. [Daß der Verband seine eigenen komplizierten Strukturen und Zuständigkeiten nicht immer zu durchschauen scheint, zeigt sich an folgendem Beispiel: Der Vorstand der AMGT ernannte am 2. Oktober 1995 immer noch den Vorstand des AMGT-Ortsvereins Kiel-Friedrichsort, obwohl die AMGT zu diesem Zeitpunkt bereits in EMUG umbenannt worden war.]

In den letzten Jahren sind Umstrukturierungen von verschiedenen Ortsvereinen bekannt geworden, die eine Zugehörigkeit zum Verband nicht mehr erkennen lassen. Hierzu gehören im wesentlichen die Streichung aller Zuständigkeiten des IGMG-Vorstands aus der Satzung sowie ein neuer Vereinsname ohne die Bezeichnung des Verbands. [Ein Beispiel bietet der frühere IGMG-Ortsverein Köln-Mülheim. Der Verein benannte sich am 9. Mai 1998 in Islamische Gemeinschaft Köln-Mülheim e.V. um, und die an diesem Tag beschlossene neue Vereinssatzung enthält keinerlei Hinweise mehr auf Mitwirkungsmöglichkeiten des Vorstands der IGMG.]
Ob die betreffenden Ortsvereine damit tatsächlich eine größere Eigenständigkeit vom Verband erlangt haben oder vielmehr ein solcher Eindruck entstehen soll, läßt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Die Vermutung liegt jedoch nahe, daß der Verband damit seinem negativen Erscheinungsbild in der deutschen Öffentlichkeit zu begegnen versucht.

Unter die zweite Kategorie fallen alle Vereine, die durch ihren Namen oder ihre Satzung nicht als Ortsvereine zu erkennen sind und ihnen gegenüber zudem weitgehend eigenständig sind. Die Zugehörigkeit zur IGMG ergibt sich erst aus einer Reihe weiterer Kriterien. Schlußfolgerungen lassen sich in vielen Fällen aus dem Vergleich der Namen der Vorstandsmitglieder, der Adressen der Vereinssitze und der Begünstigten im Falle der Vereinsauflösung ziehen. Dabei kann man mitunter erst auf Umwegen zu einem Ergebnis gelangen. Ohne auf die Einzelheiten eingehen zu können, seien zusammenfassend einige Beispiele von Vereinen angeführt, deren Zugehörigkeit zur IGMG nahe liegt: [Hinsichtlich der Einzelheiten vgl. Lemmen 1999c, S. 81-84.]

Das Zentrum für Erforschung von Sozial- und Wirtschaftsordnungen e.V. (ZESW), das Moslemische Sozialwerk in Europa e.V. (MSE) und die Deutschsprachige Islamische Frauengemeinschaft (DIF) haben ihren Sitz bei der EMUG und werden von Personen aus deren unmittelbarem Führungskreis geleitet. Die Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) e.V. befindet sich am Sitz des Islamischen Zentrums Freiburg e.V., das sich 1991 der damaligen AMGT angeschlossen hat. Der erste Vorsitzende der IHH, Abdurrahman Çigdem, ist gleichzeitig Geschäftsführer der von der IGMG betriebenen SELPA Lebensmittelshandels GmbH in Köln. Das Institut für Internationale Pädagogik und Didaktik (IPD) ist im Haus der Familie Erbakan in Köln untergebracht. Der Sitz der Gesellschaft Muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler/Innen e.V. (GMSG) und des Vereins Islamic Relief - Humanitäre Organisation in Deutschland e.V. ist an einem Ort, an dem sich zeitweise das Sekretariat der Muslim Studenten Vereinigung in Deutschland e.V. (MSV) befunden hat. Vorstandsmitglied aller drei Vereine ist Ibrahim Farouk El-Zayat, dessen Schwager, Mehmet Sabri Erbakan, stellvertre-

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tender Vorsitzender der EMUG und Generalsekretär der IGMG ist. Vollkommen kompliziert und undurchsichtig sind die Verhältnisse bei anderen Vereinen: Der Islamische Kulturverein in Neuenfelde und Umgebung e.V. und der Internationale Studentenbund Hamburg (ISBH) e.V. haben beide im Falle ihrer Auflösung die Gesellschaft der türkischen Arbeiter in Hamburg und Umgebung zur Gründung und Erhaltung einer Moschee e.V. begünstigt. Sie ist der Träger der zur IGMG gehörenden Merkez-Moschee und hat ihrerseits im Fall der Auflösung das Islamische Zentrum Köln e.V. begünstigt, welches seinen Sitz bei der Islamischen Union Europa e.V. hatte.

Unter die dritte Kategorie fallen schließlich die als Islamische Föderationen bekannten Zusammenschlüsse von Vereinen in verschiedenen Bundesländern. Der Selbstdarstellung der IGMG zufolge gehören „‘Islamische Föderationen’ in nahezu allen Bundesländern der Religionsgemeinschaft IGMG" an. Trotz dieser eindeutigen Aussage und der Tatsache, daß die Islamischen Föderationen in der Regel ihren Sitz bei einer IGMG-Moschee in der jeweiligen Landeshauptstadt haben, [Vgl. ebd., S. 86 Anm. 100.] bestreiten sie mitunter die Zugehörigkeit zur IGMG und betonen demgegenüber ihren eigenständigen Charakter. [In einer Selbstdarstellung der Islamischen Föderation Berlin e.V. (IFB) ist zu lesen: „Zu dem Vorwurf der Verbindung mit Milli Görüs können wir nur sagen, daß sich viele Muslime in Berlin zu dieser Organisation und ihrem Dachverband AMGT bekennen, auch von denen, die der IFB angehören. Doch die IFB ist eine eigenständige und unabhängige Organisation von Muslimen aller Nationalitäten in Berlin, und viele ihrer religiösen Initiativen sind später von Milli Görüs übernommen und weitergeführt worden." Eberhard Seidel weist jedoch in einem Beitrag der TAZ vom 21. Februar 2000 darauf hin, daß nicht nur führende Vertreter der IFB Mitglieder von Milli Görüs sind, sondern die Föderation auch in einem dem Verband gehörenden Gebäude untergebracht ist.]
Im Hinblick auf ihre Tätigkeit und auf die unter ihrem Namen betriebenen Projekte versuchen sie auf diese Weise gegenüber der Öffentlichkeit ihre Unabhängigkeit vom Verband zu behaupten. Selbst wenn die Islamischen Föderationen sich nicht ausschließlich aus Vereinen zusammensetzen, die direkt oder indirekt der IGMG zuzuordnen sind, so ist zumindest ihre Nähe zum Verband nicht zu leugnen. Bisher sind die folgenden Islamischen Föderationen bekannt:

Islamische Föderation Berlin e.V. (IFB);

Islamische Föderation Bremen e.V.;

Bündnis der Islamischen Gemeinden in Norddeutschland e.V.; [Die Föderation Islamischer Gemeinden in Norddeutschland e.V. trägt seit 1996 diesen Namen.]

Islamische Föderation Niedersachsen e.V.;

Föderation Islamischer Gemeinden im Ruhrgebiet e.V.;

Föderation Muslimischer Gemeinschaften in Nordrhein-Westfalen e.V.;

Islamische Föderation Hessen e.V.;

Islamische Föderation Baden-Württemberg e.V.;

Föderation Islamischer Vereine und Gemeinden im Land Bayern e.V.

Die Islamischen Föderationen in Berlin, Bremen, Norddeutschland, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern gehören dem Islamrat als eigenständige Mitglieder an.

Wie viele Vereine und Personen insgesamt zur IGMG zu zählen sind, läßt sich aufgrund dieser überaus komplexen Organisationsstrukturen nur sehr schwer feststellen. Die bisher bekannten Zahlen lassen keine sicheren Erkenntnisse über die Größe des Verbands zu. Der Selbstdarstellung von 1996 zufolge hatte die IGMG 35.392 Mitglieder in ganz Europa sowie 15 Gebietsvereinigungen mit 271 Gemeinden in Deutschland. Aus dem Protokoll der Dele-

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giertenversammlung vom 12. Mai 1996 ergibt sich die Zahl von genau 8.857 Mitgliedern in 475 Ortsgruppen, womit wahrscheinlich die eingeschriebenen Mitglieder und die Ortsvereine gemeint sind. Die Angaben in der Literatur gehen jedoch über diese Zahlen hinaus und rechnen mit weitaus mehr Mitgliedern. [Im einzelnen werden folgende Zahlen genannt: 26.500 Mitglieder in Deutschland (Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 1998, S. 210), 73.000 Mitglieder in Deutschland (Spuler-Stegemann 1998, S. 77), 161.536 Mitglieder in Europa (Zentrum für Türkeistudien 1997, S. 126), 200.000 Mitglieder in Europa (Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland 1994, S. 200). Die vorletzte Zahl ist einer Informationsbroschüre der IGMG zum Lastschriftverfahren der Mitgliedsbeiträge von 1996 entnommen. Sie läßt sich aufschlüsseln in: 161.536 Gemeindemitglieder; 57.048 Mitglieder, 8.750 zahlende Mitglieder.]
Alles in allem betrachtet ist die IGMG zweifellos die zweitgrößte islamische Organisation in Deutschland.

Wie die anderen Verbände sieht auch die IGMG ihre Aufgabe in der religiösen Versorgung der türkischen Muslime und betreibt zu diesem Zweck zahlreiche Gebetsstätten. Darüber hinaus gibt es in vielen Ortsvereinen spezielle Angebote für besondere Gruppen innerhalb der muslimischen Gemeinde. Die Arbeit der Moscheen findet daher ihre Ergänzung durch Frau-
en-, Jugend- und Studentenorganisationen der IGMG-Ortsvereine. [Nach eigenen Angaben gehörten 1996 im Bundesgebiet 338 Frauenvereine, 535 Jugendvereine und 55 Hochschulgruppen zur IGMG.]
Dies läßt auf eine sehr differenzierte Binnenstruktur der IGMG sowohl als Verband als auch in ihren Ortsvereinen schließen, die eine effiziente Arbeitsweise in den verschiedenen Bereichen des islamischen Lebens in Deutschland ermöglichen. Hinzu kommen eigene Unternehmungen der IGMG für besondere Angelegenheiten muslimischer Religionsausübung. Darunter fallen ein Bestattungsfond, eine Wallfahrtsorganisation, ein Buchvertrieb für religiöse Literatur, ein muslimisches Sozialwerk sowie eine Reihe von Handelsgesellschaften für den Import und Export von Lebensmitteln und anderen Gütern. Im weiteren Umfeld des Verbands sind Immobilien-, Versicherungs- und Kapitalanlagegesellschaften anzusiedeln. [Ohne an dieser Stelle auf weitere Details eingehen zu können, sei auf folgende Beiträge zum Thema hingewiesen: Binswanger 1990a; Bulut 1997; Senyurt 2000.]
Kaum ein anderer muslimischer Verband entfaltet gleichzeitig derartige wirtschaftliche Aktivitäten wie die IGMG und die zu ihr gehörenden Unternehmen. Auch wenn der Verband sich damit wesentlich an den Bedürfnissen seiner Mitglieder orientiert, ist die Frage nach dem Stellenwert und dem Gesamtumfang der wirtschaftlichen Unternehmungen einer sich selbst als Religionsgemeinschaft betrachtenden Vereinigung angebracht. Nicht von ungefähr haben daher ihre wirtschaftlichen Aktivitäten die IGMG in den letzten Jahren wiederholt in einem dubiosen Licht erscheinen lassen. Hierunter fallen die Zusammenarbeit mit den Scientologen, der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs im Zusammenhang der Durchführung der Wallfahrt nach Mekka, der Vorwurf der Veruntreuung von Spendengeldern für Bosnien-Herzegowina sowie der Versuch, sich der Spendengelder der PDS an eine islamische Organisation in Berlin zu bemächtigen. [Dazu im einzelnen: Lemmen 1999c, S. 93-97.]

Die seit 1985 angenommene Selbstbezeichnung Milli Görüs ist für die gesellschaftspolitische Zuordnung des Verbands aufschlußreich. Der Verband selbst hat den Begriff stets mit neuer Weltsicht wiedergegeben, obwohl er eigentlich nationale Sicht bedeutet. [Die offizielle Selbstbezeichnung des Verbands von 1985 bis zur Neuorganisation 1994/95 lautete: Avrupa Milli Görüs Teskilatlari - Vereinigung der neuen Weltsicht in Europa e.V.] Dabei handelt es sich um einen Begriff aus dem politischen Konzept des türkischen Islamistenführers Necmettin Erbakan. [Zu Erbakans politischem Werdegang und der unter seiner Führung stehenden Partei: Steinbach 1996; Hagemann 1996; Kramer 1996; Meier / Schmidt 1996.]
Der Name Erbakan steht in der Türkei seit Anfang der siebziger Jahre für eine politische Bewegung, welche die Wiedereinführung einer islamischen Staats- und Gesellschaftsordnung zum Ziel hat. Die aus ihr hervorgegangene Partei hat seither eine bedeutende

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Rolle in der türkischen Innenpolitik gespielt. Obwohl sie aufgrund ihres islamistischen Charakters immer wieder von den Militärs aufgelöst wurde, ist sie stets unter einem anderen Namen neu entstanden und nennt sich derzeit Tugendpartei (Fazilet Partisi / FP). [Die Vorläufer der heutigen Tugendpartei waren die Partei der Nationalen Ordnung (Milli Nizam Partisi / MNP) von 1970/71, die Nationale Heilspartei (Milli Selamet Partisi / MSP) von 1972 bis 1980 und die Wohlfahrtspartei (Refah Partisi / RP) von 1983 bis 1997.]
Erbakan selbst hat die türkische Politik nachhaltig mitgestaltet und war mehrmals an Regierungsbildungen beteiligt, zuletzt nach seinem Wahlsieg vom 24. Dezember 1995 und der daraufhin mit Tansu Çiller von der Partei des Rechten Weges (Dogru Yol Partisi / DYP) am 28. Juni 1996 eingegangenen Koalitionsregierung, die bis Mai 1997 Bestand hatte. Sein politisches Grundkonzept läßt sich in seiner programmatischen Vorstellung der Gerechten Ordnung (Adil Düzen) finden. Innerhalb dieses Konzepts nimmt der Begriff Milli Görüs eine zentrale Rolle ein, insofern damit eine auf dem Islam basierende Lebensweise oder Weltanschauung gemeint ist, die der Antrieb zur Verwirklichung der Gerechten Ordnung ist. [In dem 1991 veröffentlichten Buch Adil Ekonomik Düzen (Gerechte Wirtschaftsordnung) von Necmettin Erbakan findet sich auf S. 96 eine Übersicht, die diesen Zusammenhang veranschaulicht.]
Wenn ein türkisch-islamischer Verband in Deutschland ausdrücklich diesen Begriff als Namen führt, bringt er damit unweigerlich seine Verbindung zur politischen Bewegung Erbakans zum Ausdruck. So offenkundig diese Beziehungen auch sind, so hartnäckig sind Vertreter des Verbandes bemüht, sie zu bestreiten oder sie zumindest zu verschleiern.

So betonte der frühere stellvertretende Generalsekretär der IGMG und heutige Vorsitzende des Islamrates, Hasan Özdogan, in einem Interview, daß es keine „organisatorische Verbindungen" [Zitiert nach: Klüver 1995.] zwischen Milli Görüs und der damaligen Wohlfahrtspartei gebe. Tatsächlich sind die Beziehungen zwischen beiden Organisationen von anderer Art als sie etwa beim DIB und der DITIB festzustellen sind. Sie beruhen nicht auf direkten organisatorischen Verbindungen, sondern vielmehr auf inhaltlichen und personellen Bezügen. Auf der inhaltlichen Ebene ist zunächst festzustellen, daß Milli Görüs die politischen Anschauungen der Bewegung um Necmettin Erbakan nicht nur teilt, sondern auch unterstützt. In den Ortsvereinen und Moscheen der IGMG sind Videokassetten mit Ansprachen des Politikers genauso verbreitet wie die seiner Bewegung nahestehende Tageszeitung Milli Gazete, die in Europa nur im Abonnement zu beziehen ist. [„Die ‘Milli Gazete’ ist eine Missions-Zeitung, die seit dem 12. Januar 1973 in der Türkei und seit 1986 auch in Deutschland täglich erscheint. In den vergangenen Jahren vertrat die Zeitung nicht nur die Ideen der Wohlfahrtspartei (‘Refah Partisi’), sondern auch die ihrer Vorgänger … In den Berichten und Kolumnen der ‘Milli Gazete’ wird ausführlich über die Aktivitäten der Wohlfahrtspartei und auf Europa bezogen über die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) berichtet" (Zentrum für Türkeistudien 1996, S. 3).]
Gastredner bei Veranstaltungen der IGMG ist häufig Necmettin Erbakan. Wenn er nicht persönlich teilnehmen kann, wie beim dritten europäischen Jugendtag der IGMG am 2. Mai 1998 in Düsseldorf, ist er zumindest telefonisch zugeschaltet und richtet Grußworte an die Teilnehmer.

Wie eng die inhaltlichen Beziehungen sind, geht aus einem Dankesschreiben des damaligen stellvertretenden Vorsitzenden der AMGT, Ali Yüksel, an die Vorsitzende der AMGT-Frauenorganisation, Güleser Topuz, vom 25. Dezember 1994 hervor. Yüksel dankte Frau Topuz für ihr Engagement zugunsten der Türkei und der Wohlfahrtspartei und hob hervor, sie habe sich mit großem materiellen und seelischem Einsatz für die Sache der gerechten Weltordnung engagiert, um die ungerechte Weltordnung abzulösen.

Auch auf der personellen Ebene bestehen vielfache Verbindungen zwischen Funktionsträgern von Erbakans Partei in der Türkei und der Milli Görüs in Deutschland. Innerhalb der früheren AMGT und ihrer heutigen Nachfolgeorganisationen haben stets Familienangehörige des Politikers Schlüsselpositionen eingenommen. Mehmet Sabri Erbakan, der Sohn seines verstorbe-

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nen Bruders Akgün Erbakan, ist seit dem 22. Januar 1995 stellvertretender Vorsitzender der EMUG und seit dem 12. Mai 1996 Generalsekretär der IGMG. Seine Mutter, Amina Erbakan, steht seit langem der Deutschsprachigen Islamischen Frauengemeinschaft (DIF) vor, und seine Schwester Sabiha ist mit Ibrahim Farouk El-Zayat verheiratet, der Vorstandspositionen in einer Reihe von Vereinen im Umfeld von Milli Görüs bekleidet. Darüber hinaus reichen die personellen Verbindungen direkt ins türkische Parlament. Insgesamt sechs IGMG-Funktionsträger kandidierten bei den türkischen Parlamentswahlen vom 24. Dezember 1995 für die Wohlfahrtspartei. Unter ihnen befanden sich der frühere Vorsitzende von EMUG und IGMG, Osman Yumakogullari, und sein Stellvertreter und Nachfolger, Ali Yüksel, der damals zugleich das Oberhaupt der Geistlichen Verwaltung des Islamrates war. Obwohl Yumakogullari im Gegensatz zu Yüksel einen Parlamentssitz erringen konnte, löste dieser ihn erst am 12. Mai 1996 in seinem Amt als Vorsitzender der IGMG ab. [Die Leitung der EMUG war bereits am 22. Januar 1995 auf Ali Yüksel übergegangen.]
Seither sitzt der langjährige Vorsitzende der AMGT und ihrer Nachfolgeorganisationen als Vertreter der Wohlfahrtspartei und ihrer Nachfolgerin im türkischen Parlament. Daß nach wie vor Beziehungen zur deutschen Milli Görüs bestehen, zeigt sich unter anderem darin, daß Yumakogullari am 6./7. Dezember 1999 an einer Konferenz des Islamrates in Bad Neuenahr teilgenommen hat.

Die auf der inhaltlichen und der personellen Ebene festgestellten Verbindungen rechtfertigen die Schlußfolgerung, daß es sich bei dem Verband um die Auslandsorganisation der politischen Bewegung um Necmettin Erbakan handelt. Zu dieser Erkenntnis gelangte Muhammad Salim Abdullah bereits 1981 in seinem Buch Geschichte des Islams in Deutschland: „Bei der ‘Islamischen Union Deutschlands’ haben wir es mit einem Konglomerat von national-religiösen Gruppierungen (Milli Görüs Teskilati = Nationale Sicht) zu tun, die augenfällig der türkischen ‘Nationalen Heilspartei’ (MSP) oder deren politischen bzw. ideologischen Zielen nahestehen." [Abdullah 1981, S. 120.] Über die Ausrichtung von Milli Görüs ist seither viel diskutiert worden, und der Verband fand immer wieder Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern. Dem von Abdullah 1994 im Auftrag der damaligen AMGT angefertigten Gutachten zufolge, hat der Verband jedoch zwischenzeitlich eine derartige Wandlung vollzogen, daß diese Einschätzung nicht mehr zutreffend ist. Vielmehr bescheinigte er der AMGT eine auf die deutsche Gesellschaft hin offene sowie parteipolitisch neutrale Haltung eingenommen zu haben. [Vgl. Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland 1994; im Vorwort der veröffentlichten Fassung des Gutachtens heißt es: „Um Befürchtungen von vornherein entgegenzutreten: Die AMGT hat das Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland e.V. ‘nicht unterwandert’, sie hat es auch nie versucht" (S. 195).]
Dieser Auffassung haben sich die Verfassungsschutzbehörden aufgrund der dargelegten Verbindungen zwischen Milli Görüs und der politischen Bewegung Erbakans jedoch nicht angeschlossen. Vielmehr ordnen sie den Verband nach wie vor als extremistisch ein. [Als Beispiele seien genannt: Ministerium für Inneres und Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 1998a, S. 56-58; Dass. 1998b, S. 34-47.]
Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte mit Beschluß vom 27. April 1995 den Antrag der AMGT auf Unterlassung einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht des Landes ab und stellte fest, daß Äußerungen in der Milli Gazete „als tatsächliche Anhaltspunkte dafür gewertet werden müssen, daß Bestrebungen und Tätigkeiten der Antragstellerin gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind" [Beschluß vom 27. April 1995 - 7 VG 1689/95, S. 6.].

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5.1.2.2 Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden e.V. (ICCB)

Als Aushängeschild des islamischen Extremismus in Deutschland gilt der 1984 unter der Führung von Cemaleddin Kaplan aus der Islamischen Union Europa e.V. hervorgegangene Verband der Islamischen Vereine und Gemeinden e.V. (Islami Cemaat ve Cemiyetler Birligi/ ICCB) mit Sitz in Köln. [Die bislang ausführlichste und kenntnisreichste Darstellung der Kaplan-Bewegung bietet der Beitrag von Werner Schiffauer von Anfang des Jahres 2000.]
Kaplan (1926-1995), der sich selbst Hocaoglu (Sohn des Hocas) nannte und der als Khomeini von Köln bezeichnet wurde, war als hochrangiger Mitarbeiter des DIB in der Türkei tätig gewesen und kam nach dem Militärputsch von 1980 als Asylsuchender nach Deutschland. Schnell fand er Anschluß an die Islamische Union Europa e.V., wo er führende Funktionen wahrnahm. Die Auseinandersetzungen um seine politische Ausrichtung führten zur Spaltung der Vorgängerorganisation der AMGT und zur Gründung des ICCB am 25. November 1984. Neben einzelnen Anhängern Kaplans schlossen sich damals ganze Vereine dem neuen Verband an. [Dem Gutachten von M.S. Abdullah zufolge, spaltete sich seinerzeit die Mehrheit der Mitgliedsvereine ab und kehrte erst mit der Zeit zur AMGT zurück (Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland 1994, S. 198f.).]

Seiner Satzung nach sieht der ICCB seine Aufgabe darin, Moscheen, Kulturzentren, Koranschulen und andere Einrichtungen zu betreiben und die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten (Art. 2 Abs. 5). Die Mitgliedschaft können sowohl einzelne Muslime als auch Vereine erwerben (Art. 3 Abs. 1). Darüber hinaus läßt sich über die Organisationsstrukturen des Verbands wenig sagen. Vieles spricht jedoch dafür, daß zu Lebzeiten Kaplans eine enge Rückbindung der einzelnen Vereine und ihrer Mitglieder an seine Person von entscheidender Bedeutung gewesen ist. Seine Anhängerschaft soll mittlerweile nur noch einige tausend Personen umfassen, und die Zahl der Mitglieder des Verbands soll 1997 auf insgesamt 1.300 Personen zurückgegangen sein. [Vgl. Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 1998, S. 209.]

Das Programm der Bewegung um Kaplan besteht in der Abschaffung der türkischen Republik und der Ausrufung eines islamischen Staates nach iranischem Beispiel. Seine politischen Ansichten, aus denen er nie ein Hehl gemacht hat, finden in seinen auch in deutscher Sprache erscheinenden Publikationen, in der Verbandszeitung Ümmet-i Muhammad (Die Gemeinde Muhammads) sowie im Privatsender HAKK-TV (Fernsehen der Wahrheit) in Deutschland und in der Türkei Verbreitung. [Bereits die Titel der in deutscher Sprache herausgegebenen Schriften Kaplans sind für das dahinterstehende Programm bezeichnend: Die islamische Verfassung (1993); Die Rückgabe des Rechts an den Anspruchsteller (1994); Die neue Weltordnung?! (1995); Das Khalifat und der Khalif (1995).]
Weder die Demokratie noch der laizistische Staat sind seiner Auffassung nach mit den Grundlagen des Islams zu vereinbaren. Die Muslime sind vielmehr unter der Führung Kaplans zur Rückkehr zu einer islamischen Staats- und Gesellschaftsordnung aufgerufen. Damit unterscheidet sich die Bewegung letztlich nicht wesentlich von anderen Verbänden, die auch eine erneute Islamisierung der Türkei zum Ziel haben. Grundlegend anders sind hingegen die Militanz und Exklusivität, mit der sie diesen Anspruch vertritt und die zur weitgehenden Abschottung der Gemeinschaft sowohl gegenüber der deutschen Gesellschaft als auch gegenüber anderen türkisch-islamischen Verbänden geführt haben. [Werner Schiffauer macht zu Recht darauf aufmerksam, daß die Bewegung spätestens mit der Ausrufung des Kalifatsstaates den Charakter einer Sekte angenommen hat (Schiffauer 1998, S. 429f.).]
Aufgrund dieser eindeutigen politischen Ausrichtung stufen die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern die Bewegung als extremistisch ein.

Im Jahr 1988 zog die Kaplan-Bewegung das Interesse der Öffentlichkeit auf sich, als die Stadt Köln ein von ihr geführtes Internat verbot und durch die Polizei räumen ließ. Nach der Ausrufung eines Föderativen Islamischen Staates am 18. April 1992 und der am 8. März 1994 erfolg-

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ten Proklamation Kaplans zum Kalifen bezeichnet die Bewegung sich selbst als Kalifatsstaat (Hilafet Devleti). Als Cemaleddin Kaplan am 15. Mai 1995 verstarb, übernahm sein Sohn Metin Kaplan, der sich selbst auch Müftüoglu (Sohn des Muftis) nennt, die Nachfolge in der Leitung der Gemeinschaft und im Amt des Kalifen. Bereits zu Lebzeiten seines Vaters hatte die Zahl der Anhänger der Bewegung und der dem Verband angeschlossenen Vereine stark abgenommen. Als Abspaltungen entstanden 1989 in Köln die Islamische Bewegung (IB) und 1990 in Bochum der Verband der muslimischen Vereine (MCB). Dieser Prozeß beschleunigte sich unter Metin Kaplan, dessen Führungsanspruch innerhalb der Bewegung stark umstritten ist.

Einer seiner Gegner, Ibrahim Sofu, der sich in Berlin zum Gegenkalifen ausrufen ließ, wurde am 8. Mai 1997 ermordet. Es ist nicht abwegig, diese Tat im Zusammenhang mit einem von Metin Kaplan erlassenen religiösen Gutachten zu sehen, das in der Verbandszeitung Ümmet-i Muhammed vom 19. Juli 1996 erschienen ist und den Tod des Gegenkalifen forderte. [Wörtlich heißt es in dem Gutachten: „Was passiert mit einer Person, die sich, obwohl es einen Kalif gibt, als einen zweiten Kalifen verkünden läßt? Dieser Mann wird zur Reuebekundung gebeten. Wenn er nicht Reue bekundet, dann wird er getötet." Zitiert nach: Ministerium für Inneres und Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 1998b, S. 50.]
Eine weitere Radikalisierung der Bewegung zeichnete sich mit einem Aufruf Kaplans vom 14. Mai 1998 ab, in dem er einen „Mobilisierungsruf zum allgemeinen Glaubenskampf" [Eine Wiederholung des Aufrufs in deutscher Sprache findet sich in einem Flugblatt vom 22. August 1998 (Ebd. S. 52).] verkündete. Aufgrund dieser Ereignisse leitete der Generalbundesanwalt ein Ermittlungsverfahren gegen ihn und andere Personen aus dem Führungskreis des Verbands wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie wegen des Mordes an Ibrahim Sofu ein. Nachdem Metin Kaplan am 25. März 1999 in Untersuchungshaft genommen wurde, hat der Prozeß gegen ihn am 8. Februar 2000 vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf begonnen. Gleichzeitig ist bekannt geworden, daß die Kaplan-Bewegung Kontakte zur türkischen Hisbollah unterhalten soll.

5.1.3 Der mystische Islam *

    * [Die Zuordnung der beiden folgenden islamischen Gruppierungen unter die Kategorie des mystischen Islams ist nicht eindeutig vorzunehmen. Während beide im Bezug auf die Stifterpersönlichkeiten und die internen Organisationsformen typische Merkmale eines mystischen Ordens, einer tariqa, aufweisen, tragen sie in anderer Hinsicht deutliche Züge einer islamischen Lehranstalt, einer madrasa. Hinzu kommt, daß sie sich ausdrücklich nicht als mystische Orden im eigentlichen Sinne bezeichnen. In der Bewertung dieses Zusammenhangs ist nicht außer Acht zu lassen, daß beide in einer Zeit entstanden sind, als die typischen Erscheinungsformen des mystischen Islams in der Türkei durch ein Gesetz verboten und aufgelöst wurden. Somit wundert es nicht, daß sie in ihrer Organisation eine andere und unverdächtige Erscheinungsform annehmen mußten. Den Hinweis auf diesen Zusammenhang verdankt der Autor einer Bemerkung von Ursula Spuler-Stegemann. Zur Frage der Zuordnung: Dreßler 1997, S. 2f.]

5.1.3.1 Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ)

Am 15. September 1973 wurde durch die Gründung des Islamischen Kulturzentrums Köln e.V. (IKZ) der Grundstein zur heute drittgrößten Organisation türkischer Muslime in Deutschland gelegt. Seit dem 29. Juni 1980 trägt der Verein den Namen Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ). Der VIKZ ist damit der älteste ununterbrochen bestehende türkisch-islamische Verband in Deutschland.

Der heutigen Satzung zufolge besteht seine Aufgabe darin, den in Deutschland lebenden Muslimen die Möglichkeit zur Religionsausübung anzubieten. Dies soll vor allem durch die „Einrichtung von Gemeinden und deren Organisation in der ganzen Bundesrepublik Deutschland" und die „Unterweisung im islamischen Glauben und Lehre und Wahrung der islamischen kulturellen Werte" (§ 3 Abs. 1 S. 2+3) geschehen. Darüber hinaus betont der Verband

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seine parteipolitische Neutralität und Gesetzestreue (§ 2 Abs. 1+2) sowie seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen islamischen Organisationen, sofern sie in Einklang mit diesen Absichten stehen (§ 3 Abs. 2). Ferner legt er Wert auf die Feststellung, als Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes anerkannt zu sein (§ 1 Abs. 4). [Dabei handelt es sich keineswegs um einen formellen Anerkennungsakt, sondern lediglich darum, daß das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Schreiben an den VIKZ vom 12. August 1994 davon ausgeht, daß es sich beim Verband um eine Religionsgemeinschaft handelt und er daher nicht der Meldepflicht der Durchführungsverordnung zum Vereinsgesetz unterliegt.]
Der Verband beantragte 1994 beim Kultusministerium von Nordrhein-Westfalen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, bislang jedoch ohne Erfolg.

Seine Organisationsstruktur erfolgt nach dem zentralistischen Modell. Demnach sind die einzelnen Gemeinden rechtlich gesehen Zweigstellen des als Verein eingetragenen Verbandes. Sein Vorstand benennt und entläßt der Satzung zufolge die Vorstände der Zweigstellen, die als seine Beauftragten vor Ort handeln und ihm gegenüber verantwortlich sind (§ 4). Diese Organisationsstruktur erstreckt sich nicht nur auf Deutschland, sondern umfaßt - mit Ausnahme der Türkei - sämtliche Niederlassungen des Verbandes weltweit. Nach eigenen Angaben hatte der VIKZ Anfang des Jahres 1997 304 Niederlassungen im Bundesgebiet und 125 Niederlassungen in anderen Ländern. [Auf andere Länder entfielen folgende Zahlen von Niederlassungen: Niederlande 28; Österreich 34; Frankreich 15; Schweiz 7; Schweden 11; Belgien 7; Norwegen 5; Dänemark 3, Großbritannien 2; Italien 2; Australien 2; Saudi-Arabien 2; Tschechien 1; USA 5; Kanada 1. Mehr als die Hälfte der deutschen Niederlassungen befindet sich im Besitz des Verbandes, bei den übrigen Immobilien handelt es sich um gemietete Objekte (Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. 1997).]
Innerhalb Deutschlands sind die einzelnen Zweigstellen zu Regionen zusammengefaßt. Zur Region Mönchengladbach zum Beispiel gehören die Zweigstellen in Aachen, Alsdorf, Stolberg, Baesweiler-Setterich, Hückelhoven, Nettetal und Mönchengladbach. Die jeweiligen Regionalverwaltungen sind für die Angelegenheiten der Zweigstellen in ihrem Bereich zuständig und stellen das Bindeglied zur Hauptverwaltung in Köln dar. Zusätzlich zu diesen bereits bekannten Strukturen ist es in den letzten beiden Jahren zu einer weiteren Binnendifferenzierung des Verbandes gekommen. Auf das Gebiet von einzelnen Bundesländern bezogen sind Landesverbände der Islamischen Kulturzentren mit Sitz in der jeweiligen Landeshauptstadt entstanden, die in einem Bundesverband zusammengefaßt sind, der seinerseits einem Europaverband zugeordnet ist. Die zentralistische Grundstruktur des VIKZ erfährt damit eine eindrucksvolle Ausgestaltung auf der Ebene von Gemeinden, Regionen, Bundesländern und Staaten innerhalb Europas. Auf die Bundesrepublik Deutschland bezogen ist dieser Schritt einer Neuorganisation eindeutig in Richtung der Anerkennung der verschiedenen Landesverbände als Körperschaften des öffentlichen Rechts zu bewerten. Eigenen Angaben zufolge gehören dem Verband 21.000 Vereinsmitglieder und weitere 80.000 Gemeindemitglieder an, woraus sich eine Gesamtzahl von 101.000 Mitgliedern ergibt. [Vgl. Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. 1998a, S. 6.]

Zum Umfeld des VIKZ zählen außer den genannten Zweigstellen zwei eigenständige islamische Organisationen, die besonderen Aufgaben dienen. Der seit dem 25. August 1985 bestehende Islamische Wohlfahrtsverband e.V. hat die Förderung der Wohlfahrtspflege für die Muslime in Deutschland zum Ziel. Er kann seiner Satzung zufolge Träger von sozialen Einrichtungen werden und Kindergärten, Kindertagesstätten, Jugendheime, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime betreiben (§ 2). Damit sind zumindest die Voraussetzungen für ein umfassendes soziales Wirken geschaffen, auch wenn der Wohlfahrtsverein über diesen Anspruch hinaus bisher noch nicht tätig geworden ist. [Der Verein wurde unter dem Namen Wohlfahrtsverband für Türken islamischen Glaubens in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin e.V. gegründet und trägt die heutige Bezeichnung seit dem 8. April 1989. Die Beziehung zum VIKZ ergibt sich daraus, daß die Vereine sich gegenseitig im Auflösungsfall begünstigen und teilweise dieselben Vorstandsmitglieder hatten.]

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Das Islamische Bildungswerk e.V. ist am 11. Oktober 1995 in der Hauptverwaltung des Verbandes zum Zweck der Familien- und Erwachsenenbildung von Muslimen und Nichtmuslimen gegründet worden. Zur Verwirklichung dieser Aufgabe kann der Verein seiner Satzung nach Träger einer Einrichtung im Sinne des Weiterbildungsgesetzes sein (§ 2). [Die Gründung des Vereins erfolgte als Islamisches Familienbildungswerk e.V. ; am 20. Februar 1998 wurde er umbenannt und unter dem jetzigen Namen eingetragen. Das Vereinsvermögen fällt im Auflösungsfall an den VIKZ, dessen Vorsitzender und Generalsekretär dem Aufsichtsrat des Vereins angehören.]
Als eine solche Einrichtung des Vereins nahm die Islamische Akademie Villa Hahnenburg (ISLAH) zum Anfang des Jahres 1999 ihre Tätigkeit auf und erlangte mittlerweile die Anerkennung als Bildungsstätte nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben. Zum Programm der ISLAH gehören Vorträge, Seminare, Kurse und Tagungen in verschiedenen Bereichen der Weiterbildung. Als Zweigstellen für die Durchführung von Sprachkursen und Vortragsveranstaltungen fungieren mittlerweile verschiedene Niederlassungen des VIKZ in den jeweiligen Regionen. [Dem aktuellen Programm der ISLAH zufolge finden ihre externen Bildungsangebote in Hagen, Dortmund, Gelsenkirchen, Duisburg, Mönchengladbach und Bielefeld statt. Daneben werden Sprachkurse in Hückelhoven, Mönchengladbach, Dortmund und Waldrop angeboten.]

Der Verband betreibt in eigener Regie eine Wallfahrtsorganisation und einen Bestattungsfond sowie die ‘Merkez’ Handels GmbH für Konsumgüter, von der aus die Lebensmittelgeschäfte der verschiedenen Zweigstellen mit Fleisch und anderen Nahrungsmitteln beliefert werden. Nachdem der Verband den von ihm mit gegründeten Islamrat wieder verlassen hatte, schloß er sich dem Islamischen Arbeitskreis an und ist heute das bedeutendste Mitglied des daraus hervorgegangenen Zentralrates.

Seit Beginn seines Wirkens in Deutschland hat man den Verband der türkischen Süleymanci-Bewegung zugeordnet, und an dieser Einschätzung hat sich seither nichts geändert. [In einer der ersten Darstellungen über Muslime in Deutschland hat M.S.Abdullah diese Zuordnung bereits vorgenommen (Abdullah 1978, S. 14f.).] Zwar hat der VIKZ stets großen Wert auf die Feststellung gelegt, daß keine formellen Verbindungen zu Organisationen in der Türkei bestehen, doch hat er Beziehungen inhaltlicher Art zur Süleymanci-Bewegung nicht bestritten. Er erklärt sie damit, daß „unter den Gründern des Verbandes Schüler des Gelehrten Süleyman Hilmi Tunahan Efendi mitgewirkt haben, … die den Grundstein für die religiösen Einrichtungen in Deutschland gelegt und die Dienste in ihren heutigen Zustand gebracht haben." [Verband der Islamischen Kulturzentren 1998c, S. 12+15.] In einer Stellungnahme aus dem Jahre 1998 ist zum ersten Mal offiziell von „Schwesterorganisationen in der Türkei und anderen Staaten" die Rede, zu denen jedoch „keinerlei organische Bindungen" [Ders. 1998a, S. 4f.] bestehen.

Die Organisation, um die es sich dabei handelt, geht auf den islamischen Rechtsgelehrten Süleyman Hilmi Tunahan (1888-1959) zurück. [Der VIKZ vertreibt neuerdings eine in Englisch abgefaßte Kurzbiographie von Süleyman Hilmi Tunahan.] Sein Wirken ist im Zusammenhang der Säkularisation der Türkei der zwanziger und dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu verstehen. [Zur sogenannten kemalistischen Revolution und ihren Auswirkungen: Steinbach 1996, S. 123-144.]
Inmitten einer Zeit, die einen radikalen Einschnitt im religiösen Leben der türkischen Muslime markiert, bemühte er sich, die religiöse Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck organisierte er die Durchführung von Korankursen und Religionsunterricht sowie die Ausbildung von Religionsgelehrten. Mit der Verstaatlichung des Erziehungswesens, der schrittweisen Abschaffung des Religionsunterrichts und vor allem mit der Schriftreform, die die arabisch-osmanische Schrift durch die lateinische ersetzte, drohte ein Verlust der religiösen Identität der nachfolgenden Generationen. Um dieser Bedrohung wirkungsvoll zu begegnen, schufen Tunahan und seine Anhänger ein

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entsprechendes System religiöser Bildungsstätten und setzten sich damit zwangsläufig dem Konflikt mit den laizistischen Behörden aus. Mit der Einführung eines Mehrparteiensystems nach dem Zweiten Weltkrieg konnte seine Korankursbewegung einen legalen Charakter annehmen und ihre Tätigkeiten nunmehr öffentlich ausüben. Nach dem Tod des Stifters übernahm sein Schwiegersohn Kemal Kaçar bis auf den heutigen Tag die Leitung der Bewegung. Unter der Bezeichnung Föderation der Vereine zur Förderung der Schüler und Studenten [Diese Bezeichnung geht aus einer Stellungnahme des VIKZ von 1998 hervor (Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. 1998a, S. 4). Die Satzung des IKZ in der Fassung vom 12. Dezember 1976 begünstigte im Fall der Auflösung eine Föderation dieses Namens.] betreibt sie gegenwärtig mehrere Tausend Einrichtungen in der Türkei und ist über den VIKZ im Ausland tätig.

Anders als die Bewegung um Erbakan hat die Süleymanci-Bewegung niemals den Charakter einer politischen Partei angenommen, sondern ist im wahrsten Sinne des Wortes überparteilich geblieben, indem sich ihre Anhänger in verschiedenen Parteien und gesellschaftlichen Kreisen des Landes wiederfinden. Im Rahmen der bestehenden politischen Verhältnisse ist ihr Wirken auf eine allmähliche Rückkehr des Islams in das öffentliche Leben der Türkei ausgerichtet. Ohne das bestehende System abzulehnen haben sie sich darin eingerichtet und nutzen es für ihre religiösen und politischen Zwecke.

Für das richtige Verständnis der Süleymanci-Bewegung sind jedoch die Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich aufgrund ihres mystischen Charakters ergeben. Süleyman Hilmi Tunahan gehörte zweifellos der mystischen Tradition der Naqschbandiyya an und praktizierte mit seinen Anhängern deren religiöse Übungen, die im Gottesgedenken, dhikr genannt, zum Ausdruck kommen. [Die Zugehörigkeit Tunahans zur Naqschbandiyya, eine der bedeutendsten Ausprägungen des mystischen Islams, steht auch in Selbstdarstellungen des VIKZ nicht in Frage (Verband der Islamischen Kulturzentren 1998c, S. 14).]
Die auf ihn zurückgehende Bewegung hat dennoch nicht die Erscheinungsform eines mystischen Ordens, einer tarika angenommen, sondern vielmehr jene einer islamischen Lehranstalt, einer madrasa, weshalb seine Anhänger sich auch „Schüler des Süleyman Efendi" [ Ebd.] nennen. Für eine solche Entwicklung waren allerdings die äußeren Umstände verantwortlich. Da mystische Orden durch ein Gesetz von 1925 verboten waren, konnte die Bewegung sich nicht in dieser Weise organisieren und mußte zumindest nach außen ein anderes Erscheinungsbild an den Tag legen. Nach innen hin scheinen die Strukturen und Hierarchien eines mystischen Ordens eine ungleich größere Bedeutung zu haben, als man von außen ermessen kann. So gilt Süleyman Hilmi Tunahan seinen Anhängern als das dreiunddreißigste und letzte Glied einer Kette von mystischen Meistern, murschid genannt, die unmittelbar auf den Propheten Muhammad zurückgeht. [Diese Aussage findet sich nicht nur in der englischen Biographie, sondern die Dissertation eines Sülemanci enthält darüber hinaus eine Abbildung der Überlieferungskette (Ucum 1998, S. 364).]
Dabei nehmen sie an, daß sich seine spirituelle Ausstrahlung über seinen Tod hinaus fortsetzt und weiter auf seine Anhänger übergeht. Diese Annahme beruht auf einer Unterscheidung innerhalb des mystischen Islams zwischen den Orden, bei denen die Lehrautorität von einem murschid auf den nächsten übergeht, und jenen, bei denen sie von einem verstorbenen murschid auf seine Anhänger weiter reicht. [In der Biographie heißt es wörtlich: „Being the 33 rd and the last chain of the Golden Line, Süleyman Hilmi Tunahan has led many people from the pit of infidelity and misguidance to the enligthenment of faith and piety and still continues to do so. The Murshed-e Kamils (Sufi Guides of highest order) continue to exert their spiritual power even after they die. Their spirituality freed from the cage of their bodies, like unsheathed swords, will be much sharper and more powerful. This fact, well known among Sufis, was manifested gloriously after the death of this great person." Zur Bestätigung dieser Ansicht findet sich am Ende des Werks ein Abschnitt mit dem Titel: „Some information about the continuity of the authorization of the Murshed-i Kamil after their death in Tasavvuf".] In diesem Fall gewinnt der bereits verstorbene murschid dieselbe Bedeutung und

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Autorität wie im anderen Fall ein lebendes Oberhaupt der Gemeinschaft. Anders gesagt ist Süleyman Hilmi Tunahan diesem System zufolge für die innere wie äußere Ausrichtung seiner Gemeinschaft nach wie vor maßgeblich. Demzufolge nehmen seine Lehren im Leben der Bewegung eine zentrale Bedeutung ein. [Die Süleymanci treten in Deutschland in einem überaus gepflegten äußeren Erscheinungsbild auf, weshalb man in dem Zusammenhang gerne vom „Nadelstreifen-Islam" spricht. Dies kann auf eine Aussage Tunahans zurückgehen, die sich in der Biographie findet: „Up until now they despised the Muslims and tried to portray them as shabby and dirty looking. My children will always be dressed cleanly. They will walk the streets with self-respect. They will represent Islam properly and introduce the nobility of Islam to this nation."]
Daraus folgert eine für den Islam unübliche Verehrung einer verstorbenen Person, die darin zum Ausdruck kommt, daß Abbildungen des Grabmals von Tunahan in den Wohnungen der Süleymanci und in den Büros der Niederlassungen des VIKZ zu finden sind. Diese Besonderheiten, die in einer Vielzahl religiöser Eigenheiten ihre Fortsetzung finden und die Ausdruck eines gewissen Überlegenheitsgefühls sind, haben dazu geführt, daß die Süleymanci anderen Muslimen als merkwürdig oder suspekt gelten. [So ist bekannt, daß Süleymanci nur das Fleisch jener Tiere für den Verzehr erlaubt halten, die von einem Mitglied der Gemeinschaft geschlachtet wurden. Die muslimischen Speise- und Schlachtvorschriften erfahren damit eine weitere Einschränkung in ihrer religiösen Praxis. Dies führt in der Regel dazu, daß sie sich außerhalb ihrer Familien oder Gemeinden ausschließlich vegetarisch ernähren.]
Der VIKZ reagiert auf diesen Vorwurf, indem er demgegenüber seine Zugehörigkeit zum sunnitischen Islam und zur hanafitischen Rechtsschule betont. [In seiner Erwiderung auf einen Beitrag des Spiegels Nr. 12 vom 16. März 1998, in dem der VIKZ neben anderen Gruppierungen als mystische Sekte bezeichnet wurde, setzt er sich mit den gegen ihn erhobenen Vorwürfen auseinander und betont, daß die auf Süleyman Hilmi Tunahan zurückgehende Bewegung ihren Platz innerhalb des sunnitischen Islams einnimmt und nicht als eine Sondergruppe zu gelten hat (Verband der Islamischen Kulturzentren 1998b).]

Diese Erkenntnisse berechtigen insgesamt zu der Annahme, daß auch beim VIKZ zwischen den äußeren Erscheinungsformen des Verbands und den inneren Strukturen der Süleymanci-Bewegung zu unterscheiden ist und demnach ein innerer Kreis von Mitgliedern oder Funktionsträgern einer mystischen Gemeinschaft zuzuordnen ist, die ihren Bezugspunkt in dem verstorbenen Oberhaupt der Gemeinschaft hat. Darüber hinaus ist mit einem weitaus größeren Kreis von Vereins- oder Gemeindemitgliedern zu rechnen, die am religiösen Leben des Verbands teilnehmen.

5.1.3.2 Die Nurculuk-Bewegung in Deutschland

Unter der Bezeichnung der Nurculuk-Bewegung sind im folgenden alle Organisationen zusammengefaßt, die sich die Verbreitung der Lehren von Said Nursi zur Aufgabe gemacht haben. Anders als im vorhergehenden Fall läßt sich hierbei keine einheitliche Organisationsstruktur erkennen, sondern sowohl in der Türkei als auch in Deutschland ein Nebeneinander verschiedener Gruppierungen mit derselben Zielsetzung beobachten. Sie haben ihren gemeinsamen Bezugspunkt in dem islamischen Gelehrten Said Nursi (etwa 1873-1960), der unter dem Beinamen Bediüzzaman (der Überragende seiner Zeit) bekannt ist. [Das Schrifttum zu Said Nursi und der Nurculuk-Bewegung ist sehr umfangreich. Zu erwähnen sind besonders die im Literaturverzeichnis aufgeführten Beiträge von Ursula Spuler-Stegemann.]
Die Bezeichnung macht bereits deutlich, welche überragende Bedeutung seine Anhänger ihm beimessen. Said Nursi hat sich diesen Namen durch die Abfassung einer großen Zahl theologischer Schriften gemacht, in denen er sich im Licht des Korans um eine Auseinandersetzung mit der modernen Welt bemüht. Dieser Gedanke findet sich bereits im Titel seines Hauptwerks, dem Risale-i Nur (die Abhandlung vom Licht). Sein Hauptanliegen sieht Ursula Spuler-Stegemann in der „Anfertigung eines umfassenden Werkes, das den Koran in eine veränderte und moderne islamische Welt hineintragen, ihr religiöse Kraft verleihen und wahre Erleuchtung bringen soll, ‘Risale-i Nur’. Offenbar haben Bedeutung und Einflußkraft des Koran selbst im Islam als

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der ‘Religion des Buches’ ihm die Überzeugung gegeben, auf diesem Wege sein Ziel erreichen zu können. Wie den Koran selbst soll man auch sein nunmehr Baustein für Baustein wachsendes eigenes Werk achten und beherzigen; es steht völlig gleichrangig neben dem Koran, ja in der praktischen Bedeutung für seine Anhänger sogar an erster Stelle." [Spuler 1973, S. 131f.]

Zur Verbreitung dieses Werks entstand die Nurculuk-Bewegung, deren Mitglieder sich dementsprechend Nurcular (Lichtträger) nennen. Sie erfüllen diese Aufgabe, indem sie die Werke Said Nursis lehren und kommentieren, sie in verschiedene Sprachen übersetzen, drucken und vertreiben sowie Vorträge und Konferenzen dazu organisieren und durchführen. [In deutscher Sprache sind in den letzten Jahren einzelne Teile aus dem Gesamtwerk Said Nursis als Übersetzungen aus dem Englischen und/oder Türkischen erschienen: Das oberste Zeichen (1986); Die Auferstehung (1987); Die Auferstehung und das Jenseits (1990).]
In einzelnen Gesichtspunkten ihrer Struktur, wie den Aufnahmeriten, der hierarchischen Gliederung und der Autorität des Gründers, erweckt die Bewegung den Anschein eines mystischen Ordens. Abgesehen davon, daß sie sich aufgrund des seinerzeit erlassenen Verbotes überhaupt nicht in dieser Form etablieren konnte, betrachtet sie sich selbst auch nicht als mystischen Orden, sondern vielmehr als Lehranstalt. Für diese Sicht spricht, daß Said Nursi selbst niemals einem solchen Orden angehört hat und keinen Nachfolger für die Leitung der Bewegung hinterlassen hat. In seiner Eigenschaft als Bediüzzaman nimmt er für seine Anhänger hingegen eine einmalige und einzigartige Position ein. [Vgl. Spuler 1981, S. 439-442.]

Wie die Süleymanci-Bewegung ist auch die Nurculuk-Bewegung unter Voraussetzungen entstanden, die sie mit ihrem religiösen Bildungsprogramm unweigerlich in Konflikt mit der staatlichen Säkularisation brachten. Wiederholt hatte Said Nursi sich vor Gericht für sein Tun zu verantworten und wurde zu Verbannung oder Gefängnisaufenthalt verurteilt. Mit dem Wandel der politischen Verhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg konnte auch die Nurculuk-Bewegung zunehmend einen legalen Charakter annehmen und zu einer bedeutenden religiösen Kraft in der gegenwärtigen Türkei werden. Dabei hat sie sich nicht in Richtung einer politischen Partei entwickelt, sondern vielmehr durch die Unterstützung bestimmter politischer Kreise, wie der Partei des Rechten Weges (Dogru Yol Partisi / DYP) und der Mutterlandspartei (Anavatan Partisi / ANAP), ihren Einfluß ausgeübt. [Vgl. Hagemann 1996, S. 109-111.] Unter den verschiedenen Gruppierungen, die aus der Nurculuk-Bewegung hervorgegangen sind, ist die nach dem Wanderprediger Fetullah Gülen benannte Gruppe der Fetullahci die wohl bedeutendste. Ihr Begründer ist vor allem durch seine Predigten bekannt geworden, die im ganzen Land durch Kassetten Verbreitung fanden. Neben zahlreichen Bildungszentren, dershane genannt, gehören die Tageszeitung Zaman, mehrere Zeitschriften, regionale und überregionale Rundfunksender sowie ein Fernsehsender zur Bewegung um Fetullah Gülen. [Dazu im einzelnen: Spuler-Stegemann 1998, S. 143 Anm. 236.]

Auch in Deutschland tritt die Nurculuk-Bewegung nicht in einem einheitlichen Erscheinungsbild auf, sondern in einer Vielfalt unterschiedlicher Organisationen. Sie sind meist daran zu erkennen, daß sie den Namen des Gründers oder die Bezeichnung Nur (Licht) tragen. Insgesamt sollen ihr etwa 120 Lehrhäuser mit einigen Tausend Mitgliedern angehören. [Vgl. Jama ‘ at un-Nur Köln e.V. o.J., S. 1.] Die bedeutendste Gruppierung ist die am 14. Januar 1979 in Köln gegründete Jama’at un-Nur Köln e.V., die sich selbst auch Islamische Gemeinschaft Jama’at un-Nur nennt. Ihrer Satzung nach hat sie folgende Aufgabe: „Sie verbreitet die Lehren von Bediüzzaman Said Nursi und nimmt sich insbesondere des Studiums der islamischen Pflichtenlehre an" (§ 2 S. 2). Zu diesem

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Zweck betreibt sie eine Reihe von Lehrhäusern, die ihr als Zweigstellen angehören oder eigenständig sind. Sie gibt ferner die übersetzten Werke Said Nursis sowie die Zeitschrift Nur - Das Licht heraus und führt Konferenzen und Veranstaltungen zur Verbreitung seines Gedankenguts durch. [Am 4./5. Dezember 1999 fand im Haus der Geschichte in Bonn das erste deutsche Symposium mit dem bezeichnenden Titel Said Nursi - eine zeitgenössische Annäherung an das Verständnis des Islam statt.]

Die Jama’at un-Nur ist der Satzung nach zentralistisch organisiert und unterhält demnach im ganzen Bundesgebiet Niederlassungen. Zu den wichtigsten eigenständigen Vereinen der Nurculuk-Bewegung gehören das Islamische Jugendzentrum Ahlen e.V., die Bediüzzaman-Said-Nursi-Kulturstiftung mit Hauptsitz in Aschaffenburg und der Unabhängige Islamische Gemeindedienst e.V. in Berlin. Als eigene Unternehmen betreibt sie die Asya Verlags GmbH in Köln und die Ittihad Druck- und Verlags GmbH in Berlin. [Die Werke Said Nursis und wertvolle Koranausgaben sind in der Berliner Druckerei hergestellt worden.]
Die Jama’at un-Nur und das Jugendzentrum in Ahlen sind Mitglieder des Islamrates.

Seit einigen Jahren sind auch die Anhänger Fetullah Gülens in Deutschland tätig geworden und haben eine Reihe von Einrichtungen in verschiedenen Städten geschaffen, die als Bildungsvereine oder Bildungszentren auftreten. [Die folgenden Einrichtungen sind dem Verfasser bekannt: Gesellschaft zur Förderung der Erziehung und Bildung e.V. (Zühre-Bildungszentrum Düsseldorf); Internationaler Bildungs- und Umweltverein e.V. (Sistem-Bildungszentrum Hamm); Feyza-Bildungsverein e.V. (Feyza-Bildungszentrum Duisburg); Zirve Eltern- und Bildungsverein e.V. (Zirve-Bildungszentrum Wuppertal); Türkisch-Deutscher Bildungsverein Mannheim e.V. (Ufuk-Bildungszentrum Mannheim). Auch in Köln soll neuerdings ein Bildungszentrum entstanden sein.] Sie sind alle eigenständige Vereine und gehören keinem Verband und keiner Spitzenorganisation an. Wie bei den Einrichtungen Fetullah Gülens in der Türkei besteht ihre Aufgabe in einer Kombination der Vermittlung seiner Lehren zusammen mit modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen. [Vgl. Spuler-Stegemann 1998, S. 143.] Darüber hinaus dienen die in Mörfelden-Walldorf erscheinende Europaausgabe der Zeitung Zaman und die Zeitschrift Die Fontäne diesen Zwecken.

5.1.4 Der nationale Islam *

    * [Die drei nachfolgend vorgestellten Verbände zeichnen sich dadurch aus, daß ihre religiöse Ausrichtung mehr oder weniger stark von nationalen Vorstellungen bestimmt ist. Letztlich gehen sie auf eine nationale Bewegung zurück, in die erst sekundär religiöses Gedankengut eingeflossen ist. Da sie als Abspaltungen voneinander entstanden sind, lassen sich erhebliche Unterschiede in der Art und Weise ihrer nationalen und religiösen Ausrichtungen feststellen.]


5.1.4.1 Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V. (ADÜTDF)

Die Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e.V. (Avrupa Demokratik-Ülkücü Türk Dernekleri Federasyonu / ADÜTDF), die auch unter dem Namen Türkische Föderation (Türk Federasyon / TF) bekannt ist, entstand am 18. Juni 1978 in Frankfurt am Main durch den Zusammenschluß zahlreicher türkischer Vereine. Der Zweck der Föderation besteht der Satzung zufolge in der „Förderung der Zusammenarbeit und Solidarität der in Europa lebenden türkischen Staatsangehörigen" sowie der in ihr zusammengeschlossenen Mitgliedsvereine (§ 2 Abs. 1+2). Aufgrund der föderativen Organisationsstruktur können nur eingetragene Vereine eine Mitgliedschaft erwerben. Der Föderation gehören nach Schätzungen derzeit etwa 200 Mitgliedsvereine in Deutschland und den Nachbarstaaten an. Die türkischen Bezeichnungen Türk Kültür Ocagi oder Türk Kültür Dernegi lassen in vielen Fällen bereits die Zugehörigkeit zur Föderation erkennen. Die Zahl der Vereinsmitglieder wird auf

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10.000 Personen geschätzt, die der Anhänger auf insgesamt 80.000 Personen. [Zu den Zahlen: Aslan / Bozay 1997, S. 227. Die Autoren verzeichnen die ihnen bekannten Mitgliedsvereine der ADÜTDF in Deutschland, den Niederlanden und Belgien (S. 242-246).]
Bei der Mitgliederversammlung am 5. Oktober 1996 in Essen soll eine Umwandlung des Verbands in eine Konföderation für Europa mit Sitz in Brüssel und eine Föderation für Deutschland mit Sitz in Frankfurt am Main stattgefunden haben. [Dem Dachverband mit dem Namen Konföderation der idealistischen Türken in Europa (Avrupa Ülkücü Türk Dernekleri Konfederasyonu / AÜTDK) gehören nationale Föderationen in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern an. Die deutsche Föderation soll nunmehr Deutsche Türkische Föderation (Almanya Türk Federasyon / ATF) heißen (Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 1997, S. 232f.).]
Dessen ungeachtet ist der Verband beim zuständigen Amtsgericht nach wie vor mit seinem bisherigen Namen gemeldet und soll auch im folgenden so genannt werden.

Seit ihrem Bestehen wird die ADÜTDF als Auslandsorganisation der türkischen Partei der Nationalistischen Bewegung (Milliyetçi Hareket Partisi / MHP) betrachtet. [Zur MHP und ihrer Ideologie: Aslan / Bozay 1997.] Hierbei handelt es sich um eine nationalistisch ausgerichtete Partei, in deren Mittelpunkt die ideologische Vorstellung der nationalen Einheit aller Turkvölker auf der Grundlage der türkischen Identität steht. Das Symbol der Bewegung ist der sogenannte Graue Wolf (Bozkurt), der mystischen Überlieferungen zufolge den Stammvater der Türken vor dem Verhungern bewahrt und ihm zehn Söhne geboren haben soll.

Die bewußte Anknüpfung an vorislamisches Gedankengut war zunächst mit der Ablehnung des die türkische Identität überlagernden arabischen Islams verbunden. Diese Sichtweise veränderte sich in den siebziger Jahren durch die sogenannte Türkisch-Islamische Synthese (Türk Islam Sentezi), in der eine ideologische Verbindung von nationaler und religiöser Identität stattfand. Der Islam wurde als die Religion der Türken in das nationale Konzept der Bewegung integriert. [Diese Prozesse blieben nicht auf die MHP beschränkt, sondern vollzogen sich auch in anderen politischen Kreisen. Angesichts einer zunehmenden Bedeutung des Islams in der türkischen Gesellschaft war diese Entwicklung notwendig, um ein größeres Wählerpotential ansprechen zu können. Zur Türkisch-Islamischen Synthese in der MHP: Ebd. S. 86-91.] Dieser Sinneswandel verdeutlicht sich im veränderten Logo der Partei: Der heulende Wolf wird von einem Halbmond umschlossen. Die Geschichte der MHP in der Türkei ist untrennbar verbunden mit ihrem langjährigen Vorsitzenden Alparslan TürkeS (1917-1997), der die türkische Innenpolitik über Jahrzehnte nachhaltig mit gestaltet hat. Nachdem die von ihm begründete und geführte Partei 1995 nicht mehr den Einzug ins Parlament schaffte, ging sie aus den Wahlen von 1999 als die zweitstärkste Kraft hervor und ist seither an der Regierung beteiligt.

Wie die MHP in der Türkei hat sich auch die ADÜTDF in Europa und in Deutschland zunächst nicht als religiöse Kraft verstanden, sondern den nationalen Aspekt der türkischen Identität hervorgehoben. Weder im Namen noch in der Satzung des Verbandes finden sich Anzeichen religiöser Betätigung. In seiner Geschichte des Islams in Deutschland aus dem Jahre 1981 ordnete M.S.Abdullah ihn daher folgerichtig den politischen türkischen Gruppierungen zu. [Vgl. Abdullah 1981, S. 139f.] Mittlerweile hat der Verband jedoch die in der Türkei erfolgte Türkisch-Islamische Synthese nachvollzogen und betreibt in seinen Mitgliedsvereinen neben Kultur- und Sportvereinen auch religiöse Einrichtungen, wie Gebetsstätten und Korankurse. [Diese Neuorientierung ergibt sich bereits aus dem Vereinsemblem, das die Silhouette einer Moschee mit Halbmond und Stern zeigt. Daneben dient nach wie vor der Graue Wolf als Erkennungszeichen.] Der Verband gehört weder dem Islamrat noch dem Zentralrat an.

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Auf der formalen Ebene läßt sich keine organisatorische Verbindung zwischen der MHP und der ADÜTDF feststellen. Dies rührt daher, daß seinerzeit das türkische Parteiengesetz den Parteien die Gründung von Auslandsorganisationen untersagte. Unter diesen Voraussetzungen vollzog sich die Entstehung von Organisationen der nationalistischen Bewegung im Ausland auf der Basis sogenannter Idealistenvereine. Damit wählten sie oftmals dieselbe Erscheinungsform und Bezeichnung unter der die Partei in der Türkei in allen Lebensbereichen organisiert und verbreitet ist. [Die verschiedenen Untergruppierungen der MHP führen die Bezeichnung Ülkücü (Idealist) in ihrem Namen und nennen sich Ülkücü Ocaklarc (Idealistenvereine) (Aslan / Bozay 1997, S. 58f.+63f.).] Ohne den Namen der Partei auch nur zu nennen, ist damit für den Kenner offenkundig, worum es sich bei den Idealistenvereinen und ihrer Föderation handelt. Beziehungen zur MHP werden auch darin deutlich, daß ihr Vorsitzender Alparslan TürkeS ein gern gesehener Gast und Redner bei Veranstaltungen der ADÜTDF gewesen ist. Noch ein halbes Jahr vor seinem Tod nahm er an der Mitgliederversammlung am 5. Oktober 1996 in Essen teil. Wie die Partei scheint sich auch die Föderation dem Erbe ihres großen BaSbug (Führers) verpflichtet zu wissen. [Ein Plakat zu einer Veranstaltung der nordrhein-westfälischen Sektion der Föderation und eines Kölner Kulturvereins am 29. Januar 2000 läßt im Hintergrund deutlich das Porträt von Türkes erkennen und kündigt Funktionäre der MHP als Gastredner an.]

In der Vergangenheit ist die ADÜTDF aufgrund ihrer nationalistischen Ausrichtung und der Bereitschaft zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit ihren politischen Gegnern wiederholt Gegenstand der Beobachtung von Verfassungsschützern gewesen. Gegenwärtig scheinen keine Erkenntnisse vorzuliegen, die eine Erwähnung der Organisation im Verfassungsschutzbericht von Bund oder Ländern rechtfertigen würden. Dennoch heißt es warnend im Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen von 1997: „Das friedliche Zusammenleben der hier lebenden Türken kann allerdings leicht gestört werden, wenn Konflikte zwischen der nationalistischen Organisation und ihren politischen Gegnern entstehen." [Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 1998, S. 216f.] Diese Befürchtung ist nicht unangemessen, da die ADÜTDF laut der von Wilhelm Heitmeyer verantworteten Studie jenen Organisationen zuzurechnen ist, die die national-religiösen Gefühle türkischer Jugendlicher für ihre politischen Absichten instrumentalisieren. [Vgl. Heitmeyer / Müller / Schröder 1997, S. 132-143.]

5.1.4.2 Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V. (ATIB)

Durch die 1987 erfolgte Abspaltung von Mitgliedsvereinen der ADÜTDF entstand ein neuer türkisch-islamischer Verband. [Vgl. Aslan / Bozay 1997, S. 221-223.] Die abgespaltenen Vereine schlossen sich am 21. Mai 1988 in Koblenz zur Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine e.V. (Türk Islam Kültür Dernekleri Birligi / TIKDB) zusammen. Der Verband führt seit 1993 den Namenszusatz in Europa und verlegte gleichzeitig seinen Sitz von Frankfurt am Main nach Köln. [Aufgrund von Beanstandungen bei der Gründung des Vereins, seiner Umbenennung und der Sitzverlegung liegen jeweils unterschiedliche Daten vor, da für die Eintragungen des Amtsgerichts die berichtigten Beschlüsse der Mitgliederversammlungen maßgeblich sind.] Allgemein ist er unter der Bezeichnung ATIB bekannt. Dahinter verbirgt sich die türkische Kurzform des Vereinsnamens: Avrupa Türk-Islam Birligi - Türkisch-Islamische Union in Europa. Wie ihre Vorgängerorganisation ist die ATIB nach einem föderativen Modell strukturiert und setzt sich ausschließlich aus eingetragenen Vereinen zusammen. Nach eigenen Angaben gehören ihr derzeit 126 Vereine mit insgesamt 25.100 Personen an. [Vgl. Oeckl 1998/99, S. 896.]

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Aus dem Namen und der Satzung geht die religiöse Zielsetzung der ATIB deutlicher hervor, als dies bei der ADÜTDF der Fall ist. Neben kulturellen, sozialen und pädagogischen Anliegen sieht ihre Satzung ausdrücklich auch religiöse Betätigungsfelder als Aufgaben des Vereins vor (§ 3). Der Verband betreibt eine Wallfahrtsorganisation sowie einen Bestattungsfond, und viele seiner Mitgliedsvereine unterhalten Gebetsstätten. Daneben gehören jedoch auch Studenten- und Frauenvereine sowie Bildungszentren für Kinder und Jugendliche zum Verband. [Vgl. Zentrum für Türkeistudien 1997, 156-158.] ATIB ist nach dem VIKZ das zweitgrößte Mitglied des Zentralrates und war zeitweise Mitglied des Islamrates.

Der Verband ist als Abspaltung der ADÜTDF aus dem Feld des stark national geprägten türkischen Islams hervorgegangen. Allerdings hat er die von seiner Vorgängerin in der Türkisch-Islamischen Synthese begonnene Hinwendung zum Islam intensiver vollzogen. Die Verbindung von nationalen mit religiösen Vorstellungen hat bei ihm zur Hervorhebung der religiösen Merkmale geführt. Damit verbunden hat eine politische Entwicklung eingesetzt, die zur Trennung von der MHP und der gleichzeitigen Annäherung an die ANAP führte. Somit kann die ATIB nicht mehr als Auslandsorganisation der MHP angesehen werden. [Zusammenfassend urteilt Ursula Spuler-Stegemann: „So hat sich beispielsweise ATIB gleichzeitig mit der Abspaltung von der ADÜTDF auch von deren politischer Orientierung abgewandt und sich statt dessen der ANAP … des Mesut Yilmaz zugewandt" (Dies. 1998, S. 104 Anm. 153).]

5.1.4.3 Föderation der Weltordnung in Europa (ANF)

Der unter seiner türkischen Bezeichnung Avrupa Nizam-i Alem Federasyonu / ANF auftretende Verband ist 1996 entstanden. Ob es sich bei ihm um eine Abspaltung von der ATIB oder von der ADÜTDF handelt, ist bisher weitgehend ungeklärt. [Während Ursula Spuler-Stegemann annimmt, daß es sich um eine Abspaltung von der ATIB handele (Ebd. S. 126), legte deren Generalsekretär in einem Schreiben an den Verfasser dieser Studie Wert auf die Feststellung, daß die ANF als Abspaltung von der ADÜTDF hervorgegangen sei.] Eigenen Angaben zufolge gehören ihm 21 Vereine in Deutschland sowie weitere 12 Vereine in den Nachbarstaaten an. [Diese Kenntnisse entstammen einer Anzeige in der Tageszeitung Zaman vom 28. Februar 1997, die Ursula Spuler-Stegemann dem Verfasser zur Verfügung gestellt hat.] Viele davon bezeichnen sich als Nizam-i Alem Dergahi oder als Dergah, womit in der mystischen Tradition ein Konvent von Mystikern gemeint ist. Trotz dieser Bezeichnung handelt es sich bei der ANF nicht um eine klassische Organisation der islamischen Mystik. Vielmehr scheint der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der religiösen und kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen zu liegen. [Dies ergibt sich aus den vorliegenden Informationen über ANF-Vereine in München (Anderson 1996, S. 52-54), Frankfurt am Main (Amt für multikulturelle Angelegenheiten der Stadt Frankfurt am Main 1996, S. 132f.) und Köln.] Daneben unterhalten seine Mitgliedsvereine jedoch auch Gebetsstätten, und der Verband selbst bietet religiöse Dienstleistungen an, wie zum Beispiel die Durchführung der Wallfahrt nach Mekka. Ob die ANF die Mitgliedschaft in einem der beiden islamischen Spitzenverbände in Deutschland erworben hat oder anstrebt, ist bisher nicht bekannt.

Die politische Ausrichtung der ANF weist in Richtung der Großen Einheitspartei (Büyük Birlik Partisi / BBP); zu ihr unterhält sie in der Türkei enge Verbindungen. [Fikret Aslan und Kemal Bozay sehen in der ANF sogar die Auslandsorganisation der BBP (Dies. 1997,
S. 245).]
Die BBP ist 1992 als Abspaltung eines radikalen islamischen Flügels der MHP entstanden und vertritt innerhalb des nationalistischen Spektrums eine ausgeprägt islamische Position. Durch ein Wahlbündnis mit der ANAP unter Mesut Yilmaz schaffte die kleine und bedeutungslose Partei 1995 den

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Einzug in das türkische Parlament, trennte sich jedoch wieder von der ANAP und unterstützte fortan die Regierungskoalition von Necmettin Erbakan und Tansu Çiller. [Zur Entstehung der BBP, ihrer Ausrichtung und ihrer Bündnispolitik: Ebd. S. 90+96; Kramer 1996, S. 8+16; Meier / Schmidt 1996, S. 67-69.]

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5.2 Organisationen türkisch-alevitischer Muslime *

    * [Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, steht die Frage der Zugehörigkeit der Aleviten zum Islam aufgrund ihrer religiösen Eigenarten zur Diskussion. Zu ihren religiösen Besonderheiten und ihrem Status in der Türkei: Kehl-Bodrogi 1993; Elsas 1994; Steinbach 1996, S. 373-386.]


5.2.1 Föderation der Aleviten Gemeinden in Europa e.V. (AABF)

Die in Deutschland und den Nachbarländern lebenden Aleviten organisierten sich später als die Sunniten. Vor allem hat dies damit zu tun, daß es erst im letzten Jahrzehnt innerhalb des Alevitentums zu einer religiösen Wiederbelebung gekommen ist, aufgrund derer die Aleviten sich zunehmend als eigenständige religiöse und kulturelle Gemeinschaft verstehen. Der hohe Organisationsgrad der sunnitischen Verbände hat zudem den Prozeß der Schaffung alevitischer Strukturen nötig gemacht und begünstigt.

Am 19. Mai 1990 entstand in Trebur-Astheim bei Mainz Die Vereinigung der Aleviten-Gemeinden e.V., die seit dem 14. Dezember 1993 ihren Sitz in Köln hat und sich seit dem 29./30. Oktober 1994 Föderation der Aleviten Gemeinden in Europa e.V. (Avrupa Alevi Birlikleri Federasyonu / AABF) nennt. Dem Verband gehören aufgrund seiner föderativen Struktur ausschließlich Vereine als Mitglieder an. Dabei kann der Satzung nach aus jeder Stadt nur ein Verein die Mitgliedschaft erwerben, was offensichtlich einen Zusammenschluß von Ortsvereinen bewirken soll (§ 4 Abs. 5 S. 1). Über Deutschland hinaus umfaßt die AABF Vereine von Aleviten aus den europäischen Nachbarländern. [An der 5. außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 24./25. Februar 1996 nahmen laut Protokoll 521 Delegierte aus 95 Mitgliedsvereinen in Deutschland, Frankreich, Österreich, der Schweiz und Großbritannien teil.] Laut eigenen Angaben hat die Föderation derzeit 86 Mitgliedsvereine; die Zahl der Mitglieder soll zwischen 20.000 und 30.000 Personen liegen. [Diese Zahlen nannte der Vorsitzende der AABF, Turgut Öker, im Rahmen einer Veranstaltung seines Verbandes am 23. März 2000 in Köln.]

Ihrem Selbstverständnis nach können nur alevitische Vereine eine Mitgliedschaft erwerben
(§ 4 S. 1), und die AABF sieht ihre Hauptaufgabe darin, „die kulturelle Identität und die religiösen oder philosophischen Werte der in Europa lebenden Aleviten zu bewahren bzw. die Entwicklung dieser Werte zu fördern" (§ 2 Abs. 6). Sie versucht, die kulturellen und sozialen Bedürfnisse der Aleviten zu befriedigen und strebt deren Integration in die Aufnahmegesellschaften unter Wahrung der alevitischen Identität an. Im Sinne ihres Selbstverständnisses bemüht sie sich um eine laizistische und demokratische Erziehung ihrer Jugendlichen und setzt sich für die Vermittlung alevitischer Kultur und Lehre an alevitische Schüler in öffentlichen Schulen ein (§ 2 Abs. 6a-f). [Neuerdings nimmt die AABF zum Thema des islamischen Religionsunterrichts Stellung. Ihre Vorstellungen reichen in dieser Frage von der Forderung nach einem eigenen alevitischen Religionsunterricht bis zur Teilnahme an einem „Religionsunterricht für alle" nach dem Modell von Hamburg (Föderation der Aleviten Gemeinden in Deutschland e.V. 2000).]

Zur Verwirklichung dieser Ziele betreibt die AABF keine typisch muslimischen Institutionen wie Moscheen, Korankurse oder Medresen. Den Besonderheiten ihrer Glaubenspraxis zufolge unterhalten die Mitgliedsvereine vielmehr als cem evi bezeichnete Gebetsstätten oder Kultur-

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häuser für ihre vielfältigen Aktivitäten im kulturellen Bereich. Hierunter fallen große Veranstaltungen wie die Alevitischen Kulturfeste oder die Herausgabe von Publikationen wie Die Stimme der Aleviten. [Für den 13. Mai 2000 ist unter dem Titel Das Epos des Jahrtausends in der Kölnarena eine Großveranstaltung geplant. Die Zeitschrift Die Stimme der Aleviten ist das offizielle Zentralorgan der Föderation.] Von den zahlreichen alevitischen Einrichtungen im Bundesgebiet seien nur das 1992 gegründete Alevitische Kulturzentrum Mannheim e.V., das 1997 gegründete Alevitisch-Bektaschitische Kulturinstitut e.V. in Bonn sowie das 1995 eingerichtete Alevitische Kulturzentrum in Köln genannt, wo auch die Föderation ihren Sitz hat. Ihrem Selbstverständnis und Wesen zufolge gehört die AABF keiner Spitzenorganisation der Muslime in Deutschland an. Sie hat vielmehr im Jahre 1995 einen Antrag auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts beim Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt. [Vgl. Erbektas 1998.]

Genauso wie die bisher dargestellten Verbände hat auch die AABF enge Verbindungen zu ihr nahestehenden Organisationen in der Türkei. So heißt es in ihrer Satzung: „Die AABF unterhält in der Türkei zu Vertretern und Institutionen alevitisch-bektaSitischen Glaubens und Kultur freundschaftliche Beziehungen. Sie unterstützt Bemühungen von Organisationen und Vereinen zur Schaffung einer demokratischen und modernen Türkei. Die AABF bemüht sich um die Schaffung einer einheitlichen alevitischen Gemeinde in der Türkei" (§ 2 Abs. 11
S. 1-3). In diesem Sinne fühlt die Föderation sich den Aleviten in der Türkei verbunden und steht jenen politischen Kreisen nahe, die deren Interessen vertreten und sich um den Erhalt der laizistischen Staatsordnung bemühen. Hierzu gehört vor allem die sozialdemokratisch ausgerichtete Republikanische Volkspartei (Cumhuriyet Halk Partisi / CHP) unter Deniz Baikal. [Zur Entstehung der CHP und ihrer Bedeutung in der türkischen Politik: Steinbach 1996, S. 123-144.] Die Beziehungen zueinander sind recht offenkundig, ohne allerdings struktureller Art zu sein. Der frühere Vorsitzende der AABF, Ali Riza Gülçiçek, war Abgeordneter der CHP im türkischen Parlament. An einem Symposium des Alevitisch-Bektaschitischen Kulturinstituts e.V. am 10./11. Januar 1998 in Bonn nahmen Abgeordnete und frühere Minister der CHP teil und hielten Grußworte.

Vertreter alevitischer Vereine sind kommunal- oder ausländerpolitisch häufig in sozialdemokratischen Kreisen anzutreffen. Neben ihren spezifisch religiösen und kulturellen Aktivitäten findet sich daher vielfach unter ihnen ein ausgeprägt politisches Bewußtsein. Dabei spielt sicherlich eine Rolle, daß die in der Türkei aufgetretenen Konflikte und Auseinandersetzungen sich auch nach Deutschland verlagert haben. Die gegen Aleviten gerichteten gewalttätigen Ausschreitungen in verschiedenen türkischen Städten in den Jahren 1993 und 1995 haben zu deutlichen Reaktionen hierzulande geführt. [Zu beiden Ereignissen: Ebd. S. 323f.; 373-375.] Die Opfer des Massakers von Sivas vom 2. Juli 1993 sind bis heute bei den Aleviten unvergessen geblieben, und die AABF rief anläßlich der Ereignisse im Istanbuler Stadtteil GasiomanpaSa vom 12. März 1995 zu einer Demonstration in Köln auf.

Die Aleviten unterscheiden sich in mehrfacher Hinsicht erheblich von den türkischen Sunniten. Sie lassen sich weder religiös noch gesellschaftspolitisch unter die bereits genannten Verbände subsummieren. Dies kann zur Folge haben, daß in Fragen der öffentlichen Religionsausübung zwischen ihren und den Interessen der Sunniten und Schiiten zu unterscheiden ist und umgekehrt deren Belange nicht von der Akzeptanz der Aleviten abhängig zu machen sind. [Die öffentliche Diskussion um Einzelfragen muslimischer Religionsausübung, wie zum Beispiel der Bau von Moscheen, kreist häufig um die Haltung der Aleviten zu diesen Themen.]

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5.2.2 CEM-Stiftung

Unter der vollständigen Bezeichnung Cumhuriyetçi Egitim ve Kültür Merkezi Vakfi (Republikanisches Stiftungszentrum für Bildung und Kultur) erfolgte im Jahre 1995 in der Türkei die Gründung einer halbstaatlichen Stiftung für Aleviten. [Vgl. Aslan / Bozay 1997, S. 169-173.] Die offizielle Abkürzung CEM Vakfi weckt unweigerlich gedankliche Assoziationen mit dem alevitischen Ritual des cem. Bei der Stiftung handelt es sich um eine dem türkischen Staat nahestehende Einrichtung, deren vorrangiges Bemühen darin besteht, die Aleviten zu spalten und in den sunnitischen Islam einzubinden. Mit aufwendigen Mitteln, die aus dem Staatshaushalt stammen sollen, baut die Stiftung ihre organisatorischen Strukturen auf und wirbt prominente Führer der Aleviten für ihre Zwecke ab. Fikret Aslan und Kemal Bozay sprechen dabei bezeichnenderweise von einer „Islamisierung der Aleviten" und betonen: „Es ist kein Zufall, daß sich neben oder in Gebetshäusern (cem evi) der C.E.M. Vakfi auch kleine Moscheen (mescit) befinden." [Ebd. S. 170f.] Über die Türkei hinaus ist die Stiftung mittlerweile auch in Deutschland tätig geworden und unterhält seit dem 26. April 1997 eine Niederlassung mit Sitz in Essen. Der CEM-Stiftung sollen gegenwärtig zehn Vereine mit 300 Mitgliedern und insgesamt 1.000 Anhängern angehören. [Vgl. ebd. S. 227.] Aufgrund ihrer sunnitischen Ausrichtung und deutlichen Nähe zum türkischen Staat unterscheidet sie sich erheblich von der AABF und kann mit Recht als „die DITIB der Aleviten" [Die Information verdankt der Verfasser dem Journalisten AhmetSenyurt.] betrachtet werden.

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5.3 Organisationen arabischer Muslime

5.3.1 Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD)

Der in München ansässige Verband ist eine der ältesten islamischen Institutionen in Deutschland. Als Moscheebau-Kommission e.V. am 9. März 1960 gegründet, benannte er sich am 3. Februar 1962 zunächst in Islamische Gemeinschaft in Süddeutschland e.V. und am 4. Dezember 1982 in Islamische Gemeinschaft in Deutschland e.V. (IGD) um. Seine ursprüngliche Bestimmung, die Errichtung einer Moschee, erfüllte der Verein mit dem Bau des Islamischen Zentrums München (IZM), das in den Jahren 1967 bis 1973 entstand. Zum IZM gehören seit dem 6. Mai 1974 ein islamischer Kindergarten und seit dem 15. September 1981 eine staatlich anerkannte islamische Grundschule. Das Zentrum gibt seit Jahren die deutschsprachige Vierteljahresschrift Al-Islam mit der Beilage Al-Islam Aktuell sowie die Schriftenreihe des Islamischen Zentrums München heraus. [Zum IZM, seinen Einrichtungen und seinen Aktivitäten: Denffer 1995.]

Mit den beiden Umbenennungen war eine Ausdehnung der Tätigkeiten des Vereins über die Stadt München und den süddeutschen Raum hinaus verbunden. Durch die Schaffung weiterer Islamischer Zentren in Frankfurt am Main, Marburg, Nürnberg, Stuttgart und anderen Städten entwickelte sich die IGD zu einem Verband arabischer Muslime. [Die einzelnen Niederlassungen sind aufgelistet in: Feindt-Riggers / Steinbach 1997, S. 38f.] Seiner Satzung nach sind die einzelnen Islamischen Zentren Zweigstellen der IGD. Deren Vorsitzender kann sie einrichten und ihre Leiter benennen (§ 12 Abs. 1+2). Wie der VIKZ ist die IGD zentralistisch organisiert.

Außer diesen Zweigstellen gehören eine Reihe eigenständiger Vereine zur IGD. Hierunter fallen zunächst einige Vereine im unmittelbaren Umfeld des IZM, die dort gegründet wurden,

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bei ihm ihren Sitz haben, von Personen aus seiner Umgebung geleitet werden und das IZM im Auflösungsfall begünstigen. [Es handelt sich hierbei um den Deutschsprachigen Muslimkreis im Islamischen Zentrum München e.V. , den Verein zur Förderung muslimischer Kinder und Jugendlicher e.V. , die Freunde des Islamischen Zentrums München e.V. und die Islamische Drogenhilfe e.V. (ISDOH). Im einzelnen: Lemmen 1999c, S. 121.] Darüber hinaus bestehen enge Verbindungen zu zwei Vereinen außerhalb Münchens, zur Muslim Studenten Vereinigung in Deutschland e.V. (MSV) und zum Islamischen Zentrum Köln e.V. (IZK). [Zu den komplexen Einzelheiten dieses Beziehungsgefüges verweist der Autor auf seine diesbezüglichen Ausführungen (Ebd. S. 121-125).]

Die MSV ist am 21. Dezember 1964 in München entstanden und hat seit dem 18. November 1992 ihren Sitz beim Islamischen Zentrum Frankfurt am Main. Nach eigenen Angaben gehörten ihr zum Zeitpunkt der Sitzverlegung 35 muslimische Studentengruppen im Bundesgebiet an. Die enge Beziehung zur IGD ergibt sich aus mehrfacher Hinsicht: Die MSV hat ihren Sitz bei der Zweigstelle der IGD in Frankfurt am Main, mehrere ihrer Vorsitzenden waren gleichzeitig Mitglieder der IGD, und im Auflösungsfall begünstigt die MSV die IGD. Darüber hinaus verweist die Tatsache, daß Ibrahim Farouk El-Zayat zusammen mit Mehmet Sabri Erbakan der MSV vorsteht, auf Beziehungen des Vereins zur IGMG.

Der zweite Verein, das IZK, unterhält ebenfalls Verbindungen zur heutigen IGMG. In deren Selbstdarstellung ist darüber zu lesen: „Das am 21. September 1978 unter dem Vorsitz des Juristen Muhammad Rassoul in Köln gegründete ‘Islamische Zentrum Köln e.V.’ übernahm in dieser Zeit einen wichtigen Teil der internationalen Aktivitäten der Religionsgemeinschaft in der Diaspora und ergänzte damit die vielfältige Arbeit der ‘Islamischen Union Europa e.V.’" [Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e.V. 1996, S. 2.] Das IZK hat lange Zeit seinen Sitz in Räumlichkeiten der Islamischen Union Europa e.V. gehabt. Führende Personen aus dem Umfeld der früheren AMGT, wie Osman Yumakogullari und Akgün Erbakan, der Bruder Necmettin Erbakans, bekleideten zeitweise Vorstandspositionen im IZK.

Daneben sind offenkundige Verbindungen des IZK zur IGD festzustellen. Mitglieder der IGD gehörten dem IZK an und umgekehrt. Zeitweise hatten dieselben Personen Vorstandspositionen in beiden Vereinen inne. Seit dem 19. März 1997 ist Ibrahim Farouk El-Zayat Vorsitzender des IZK. In der Fassung seiner Satzung vom 15. November 1980 begünstigte der Verein im Auflösungsfall die IGD (§ 7 Abs. 2). Neuerdings weist ein Schild an seiner Hauswand das IZK als Zweigstelle der IGD aus. [In einer E-Mail vom 29. Oktober 1999 mit dem Absender EMUG e.V. lud Ibrahim Farouk El-Zayat interessierte Muslime zu einer Veranstaltung in die „Räumlichkeiten der Islamischen Gemeinschaft in Deutschland e.V. in der Roonstr. 39-41" (dem heutigen Sitz des IZK) ein.]

Diese komplizierten Zusammenhänge verdeutlichen, daß es sich bei der IGD um einen Verband mit sehr differenzierten Strukturen handelt, der durch seine Verbindungen zur MSV und zum IZK auch über Beziehungen zur IGMG verfügt. Sowohl die IGD, als auch das IZM und der MSV waren Gründungsmitglieder des Zentralrates. Daneben gehört die IGD als Gründungsmitglied der Föderation Islamischer Vereine und Gemeinden im Land Bayern e.V. gleichzeitig zum Islamrat.

Der ursprüngliche Trägerverein der Münchner Moschee setzte sich aus zwei verschiedenen Personengruppen zusammen. Zum einen waren es ehemalige Wehrmachtsangehörige islamischen Glaubens aus Osteuropa, die unter der Bezeichnung Muslimflüchtlinge in Süddeutschland lebten, und zum anderen arabische Studenten und Akademiker. [Als Betreuungsverein der Muslimflüchtlinge war am 7. Mai 1958 in München die Geistliche Verwaltung der Muslimflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland e.V. gegründet worden. Zur Geschichte dieser Personengruppe: Abdullah 1981, S. 34-42.] Bereits Anfang der

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sechziger Jahre kam es zwischen beiden Gruppen zu derartigen Konflikten, daß die Muslimflüchtlinge am 25. März 1962 geschlossen aus dem Verein austraten. Schon ein Jahr zuvor hatte einer von ihnen, Nuriddin Namangani, seinen Rücktritt als stellvertretender Vereinsvorsitzender mit den folgenden Worten erklärt: „Die Moscheebau-Kommission ist also von ihrem anfänglichen Ziel weit abgekommen und läuft gegenwärtig Gefahr, zu einer Sammelstelle der Politiktreibenden zu werden." [Aus der Erklärung zum Rücktrittsgesuch von Nuriddin Namangani als stellvertretender Vorsitzender der Moscheebau-Kommission e.V. vom 7. November 1961.] Damit sprach er einen Verdacht aus, der seither beständig und immer wieder im Zusammenhang mit der IGD und ihren Beziehungen zu politischen Organisationen in der arabischen Welt erhoben wird. [Das Protokoll der Generalversammlung vom 18. Januar 1975 gibt die Worte eines früheren Vorsitzenden zu dem Vorwurf wieder: „Es sei auch behauptet worden, daß das Zentrum in der Hauptsache von der Muslim-Bruderschaft oder durch deren Initiative errichtet worden sei, was seiner Ansicht nach nicht den Tatsachen entspreche und was er daher in seinem Rundbrief gegen den Ausschuß angeführt habe."] Seit ihren Anfängen wird die Münchner Moschee in Verbindung mit den ägyptischen Muslimbrüdern gebracht. Ansatzpunkt dafür war die Tatsache, daß ihre Gründung von einem prominenten Muslimbruder aus Ägypten, Dr. Said Ramadan, ausgegangen ist, der den Verein mehrere Jahre aus seinem Genfer Exil geleitet hat. [Vgl. Abdullah 1981, S. 118; Binswanger 1990b, S. 140-142. Said Ramadan war der Schwiegersohn von
Hasan Al-Banna, dem Gründer der Muslimbrüder. Einer seiner Mitarbeiter, Ghaleb Himmat, der mittlerweile in Lugano lebt, ist nach wie vor Vorsitzender der IGD.]
Bei den Muslimbrüdern handelt es sich um eine politische Organisation, die 1928 in Kairo entstanden ist. Mittlerweile ist sie in verschiedenen Ländern verbreitet und strebt die Schaffung von islamischen Staats- und Gesellschaftsordnungen an. Das bringt sie unweigerlich in Konfrontation mit den jeweiligen Staatsführungen. [Zu den Muslimbrüdern: Forstner 1983/84; Steinbach 1993; Reissner 1996.] Inwieweit sich die Beziehungen zu den Muslimbrüdern vierzig Jahre nach der Gründung des Moscheevereins noch auswirken, läßt sich nur schwer abschätzen. Sollten sie nach wie vor von Bedeutung sein, ergäbe sich aufgrund der Verbindungen zur IGMG ein schwer zu durchschauendes Geflecht der arabischen Muslimbrüder mit den türkischen Islamisten.

5.3.2 Islamisches Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) e.V. (IZA)

Die Initiative zum Bau einer Moschee in Aachen ging Anfang der sechziger Jahre von arabischen Studenten und Akademikern aus. Am 11. Mai 1960 gründeten sie die Internationale Muslim Studenten Union Aachen e.V. (IMSU), deren vorrangiges Ziel die Errichtung einer Moschee sein sollte (§ 2 Abs. 3). Bereits 1964 konnte mit dem Bau der Gebetsstätte begonnen werden, die nach dem ersten Muezzin in der Geschichte des Islams, Bilal, benannt wurde. [Vgl. Islamisches Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) e.V. 1990a, S. 1.] Nach ihrer Fertigstellung übertrug die IMSU die Trägerschaft am 15. November 1970 auf eine selbständige Moscheestiftung, aus der am 29. Juni 1978 das Islamische Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) e.V. (IZA) als eigentlicher Trägerverein hervorging. Das IZA sieht seine Hauptaufgabe in der Unterhaltung der Moschee zum Zwecke der Religionsausübung für die im Raum Aachen lebenden Muslime (§ 2). Hierzu gehören neben den primären Aufgaben, der Durchführung von Gebet und religiöser Unterweisung für Kinder und Jugendliche, eine Reihe weiterer Betätigungsfelder, wie die Organisation von Vorträgen und Seminaren zur Fortbildung von Muslimen sowie der Dialog mit den Nichtmuslimen im Einzugsbereich der Moschee. Seit dem 22. November 1979 besteht ferner eine Abmachung mit der Stadt Aachen über die Durchführung islamischer Bestattungen. [Vgl. Lemmen 1999a, S. 32 Anm. 51.]

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Anders als ihr Pendant in München unterhält die Aachener Moschee keine Zweigstellen im Bundesgebiet. Vielmehr sind eine Reihe eigenständiger Organisationen in seinem Umfeld anzusiedeln, die über inhaltliche, personelle oder strukturelle Beziehungen zum IZA verfügen. [Im einzelnen: Ders. 1999c, S. 125-128.]

Hierbei ist an erster Stelle die Union Muslimischer Studenten-Organisationen in Europa e.V. (UMSO) mit Sitz in Bonn zu nennen. Die Vertreter von sieben muslimischen Studentenvereinen wandelten die seit 1963 bestehende UMSO bei einer Versammlung, die vom 23. bis zum 25. Dezember 1978 im IZA stattfand, in einen eingetragenen Verein um und schufen damit einen europäischen Dachverband muslimischer Studentenorganisationen. Die Delegiertenkongresse der UMSO haben seither stets in den Räumen des IZA stattgefunden. Zu ihren Gründungsmitgliedern gehörte neben der IMSU auch die MSV. Zu den Mitgliedern zählten einer Selbstdarstellung aus dem Jahre 1991 zufolge auch eine Reihe von Moscheen und muslimische Studentenvereine im europäischen Ausland. [Vgl. United Muslim Students Organization in Europe 1991, S. 9-11.]

Dazu zählt auch die am 21. September 1976 in Köln gegründete Islamische Gemeinde Köln e.V., die seither eine Gebetsstätte in der Michaelstraße unterhält und gegenwärtig eine neue Moschee in der Kölner Innenstadt baut. Zu ihrem ersten Vorsitzenden wählten die Mitglieder Metwaly Mousa. Er steht der Gemeinde seither als Imam zur Verfügung und wirkte zwei Jahre später an der Gründung des IZA und der UMSO mit. Über seine Aufgabe in Köln hinaus ist Metwaly Mousa nach eigenen Angaben auch im IZA als Imam tätig und betreut seit einigen Jahren zudem die ehemals afghanische Moschee in der Theaterstraße in Bonn. Laut Satzung der Islamischen Gemeinde Köln fällt das Vereinsvermögen im Auflösungsfall an das IZA.

In den Räumen der Gemeinde und unter der Leitung ihres Imams fand am 26. Dezember 1979 die Gründung der Union für in europäischen Ländern arbeitende Muslime e.V. (UELAM) statt, die im Auflösungsfall ebenfalls das IZA begünstigt. Ihre satzungsgemäße Aufgabe sieht die UELAM in der „Erhaltung und Verbreitung der islamischen Weltanschauung und Lebensweise in den Reihen der muslimischen Arbeitnehmer in Europa" (§ 2 S.1). Sie versteht sich daher als Verband zur religiösen Betreuung der muslimischen Arbeitnehmer und kann zur Verwirklichung ihrer Aufgaben Zweigstellen unterhalten (§ 4).

Mit dem Bundesverband für islamische Tätigkeiten e.V. entstand schließlich am 8. November 1987 ein Zusammenschluß von arabischen Moscheen im Großraum Köln. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten Vertreter aus Köln, Bonn, Brühl, Troisdorf, Hilden, Bergisch Gladbach und anderen Städten. Der Verband hat seinen Sitz bei der Islamischen Gemeinde Köln, wird von deren Imam geleitet und begünstigt im Auflösungsfall das IZA. Zu den Tätigkeiten des Verbandes gehört unter anderem die Durchführung gemeinsamer Bildungsveranstaltungen für muslimische Kinder und Jugendliche unter Mitwirkung von Angehörigen des IZA. Die in der sogenannten Islamischen Jugend (IJ) zusammengeschlossenen Jugendlichen treffen sich abwechselnd in den Moscheen des Verbandes zu Vorträgen und Seminaren.

Die aufgezeigten Verbindungen rechtfertigen die Schlußfolgerung, daß die vier genannten Vereine in enger Beziehung zum IZA stehen und gemeinsam mit ihm die religiöse Betreuung der arabischen Muslime wahrnehmen. Bis auf die Islamische Gemeinde Köln gehören sie mit dem IZA zu den Gründungsmitgliedern des Zentralrates.

Genauso wie der IGD werden dem IZA Beziehungen zu politischen Kreisen in der arabischen Welt nachgesagt. Die Moschee in Aachen gilt seit Jahren als Sitz der syrischen Muslimbrüder. Der Anhaltspunkt dieser Vermutung liegt vor allem darin, daß der prominente syrische Muslimbruder Isameddin El-Attar das IZA gegründet und lange Zeit geleitet hat. [Vgl. Abdullah 1981, S. 119. Er war von 1978 bis 1997 ununterbrochen Leiter des IZA.] Demgegenüber

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legen Vertreter der Moschee auf die Feststellung Wert, daß ihr ehemaliger Gründer und Leiter sich bereits vor Jahren von den syrischen Muslimbrüdern aufgrund ihrer militanten Ausrichtung getrennt habe und das IZA keine Beziehungen mit ihnen unterhalte. [Im Zusammenhang mit der über mehrere Jahre geführten Diskussion um das mittlerweile gescheiterte Bemühen einer baulichen Erweiterung des IZA haben seine Vertreter wiederholt zu dem Vorwurf Stellung bezogen. Verwiesen sei nur auf die Stellungnahme und Dokumentation vom19. November 1990 (Islamisches Zentrum Aachen (Bilal-Moschee) e.V. 1990b).] Bei allen Bedenken hinsichtlich der Ausrichtung der Moschee ist unzweifelhaft, daß sich das IZA und die mit ihm verbundenen Vereine deutlich von jeder Form der Gewaltanwendung in Deutschland und dem Ausland distanzieren. [Vgl. Ministerium für Inneres und Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen 1998b, S. 23.]

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5.4 Organisationen schiitischer Muslime

5.4.1 Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH)

Der Schwerpunkt schiitischen Lebens in Deutschland liegt in der Hansestadt Hamburg, in der Kaufleute und Händler iranischer Herkunft seit vielen Jahren ansässig sind. Bereits am 23. Juni 1953 schloß sich eine Gruppe von ihnen zum Verein der Förderer einer iranisch-islamischen Moschee in Hamburg e.V. zusammen, um für die in der Stadt lebenden Iraner eine Moschee zu schaffen. Zu diesem Zweck erwarben sie 1958 ein Grundstück an der Außenalster und begannen 1961 mit dem Bau der Moschee, die sie Imam Ali Moschee nannten. [Vgl. Islamisches Zentrum Hamburg e.V. o.J.] Ali, eine zentrale Person schiitischen Glaubens, war Cousin und Schwiegersohn des Propheten. Die Trägerschaft der Moschee ging auf die am 22. September 1962 gegründete Islamisch-Iranische Gemeinde in Hamburg e.V. über, die seit dem 8. Februar 1966 den Namen Islamisches Zentrum Hamburg e.V. (IZH) führt.

Die Aufgabe des IZH besteht der Satzung nach in der „Ausübung der sozialen und religiösen Pflichten der in Europa lebenden Muslime" (§ 4 Abs. b). Dabei versteht der Verein sich besonders als Sachwalter der Schiiten unter ihnen. Seine Moschee gilt als deren geistiger Mittelpunkt. So finden die religiösen Auffassungen der Schiiten in den vom IZH herausgegebenen Publikationen Verbreitung. Hierunter fallen die Zeitschrift Al-Fadschr - Die Morgendämmerung, die Kinderzeitschrift Salam Kinder, die Schriftenreihe Islamisches Echo in Europa sowie Schriften schiitischer Gelehrter. [Den Vertrieb dieser und weiterer Publikationen aus der Hand von Schiiten nimmt außer dem IZH der in Delmenhorst ansässige Verein Islamischer Weg e.V. wahr.] Neben der Imam Ali Moschee kann das IZH zur Verwirklichung seiner Aufgaben auch Zweigstellen außerhalb Hamburgs unterhalten (§ 2). Tatsächlich stehen die verschiedenen Vereine und Moscheen von Schiiten im Bundesgebiet in unterschiedlicher Art und Weise mit ihm in Verbindung. [Einrichtungen der Schiiten sind häufig bereits an ihren Bezeichnungen als solche zu erkennen, da sie die Namen der zwölf Imame oder anderer bedeutender Personen aus dem Umkreis der Schia tragen. Sie nennen sich oft nach Ali, seinen Söhnen Hasan und Husain, seiner Frau Fatima oder nach Salman al-Farsi, einem aus dem Iran stammenden Gefährten des Propheten. Andere nehmen die Selbstbezeichnung für die Schiiten als ahl al-bayt (Leute des Hauses, d.h. der Familie des Propheten) auf und führen diesen Namen. Zu den Vereinen im Umfeld des IZH im einzelnen: Lemmen 1999c, S. 128-131.]

Eine Zweigstelle des IZH ist das am 15. Juni 1985 gegründete Islamische Zentrum in Hannover, das sich seit dem 23. Juli 1994 Islamisches Zentrum Salman Farsi Moschee e.V. nennt. [Durch eine Satzungsänderung vom 14. November 1992 ist aus dem ursprünglich selbständigen Verein eine Zweigstelle des IZH geworden. Zur Begründung erklärte der Vereinsvorsitzende laut Protokoll, „daß man es aus organisatorischen Gründen für nötig hielte, den Verein dem Islamischen Zentrum in Hamburg e.V. zu unterstellen, da man ohnehin mit diesem Verein in enger Zusammenarbeit stünde und ein solcher Schritt die Zusammenarbeit nur noch verbessere."]

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Die derzeitige Vereinssatzung räumt dem IZH weitreichende Kompetenzen ein: Bei wichtigen Vereinsangelegenheiten, wie Änderungen der Satzung, Erwerb und Verkauf von Immobilien, Berufung eines Imams usw., ist die vorherige Zustimmung des IZH einzuholen (§ 1 Abs. 4); das IZH ernennt den Vorsitzenden und den Leiter für Kultur und Religion (§ 9 Abs. 1); das Vereinsvermögen fällt im Auflösungsfall an das IZH (§ 13 Abs. 2). Die Ernennung des derzeitigen Vorsitzenden erfolgte daher durch ein Schreiben des Vorsitzenden des IZH vom
1. September 1995.

Demgegenüber ist das Islamische Zentrum in Münster eine eigenständige Einrichtung. Träger der Moschee ist die am 1. Januar 1988 entstandene Fatime Versammlung e.V. Beziehungen zur Hamburger Moschee ergeben sich dadurch, daß der Verein das IZH in einer früheren Fassung seiner Satzung im Auflösungsfall begünstigte. Auch wenn die Mitgliederversammlung des Vereins diese Regelung später wieder änderte, bleibt die Verbindung indirekt bestehen, da die Fatime Versammlung e.V. dem Ahlul-Beyt Moscheen- und Kulturverband e.V. angehört, der seinerseits das IZH direkt begünstigt.

Als eine Vereinigung deutscher und deutschsprachiger schiitischer Muslime versteht sich der Islamische Weg e.V. in Delmenhorst. Der Verein ist am 25. Januar 1993 entstanden und vertreibt ein reichhaltiges Angebot an schiitischer Literatur. Neben den Publikationen des IZH und der Iranischen Botschaft in Bonn vertreibt der Verein im Eigenverlag Schriften bedeutender schiitischer Gelehrter. [Vgl. Islamischer Weg e.V. 1996.]

Angesichts der Tatsache, daß die Schiiten auch in Deutschland eine Minderheit unter den Muslimen ausmachen, ist es nicht ungewöhnlich, wenn sie Verbindung und Zusammenarbeit untereinander suchen. Die Konzentration schiitischer Organisationen auf ein Zentrum entspricht durchaus der Absicht der Islamischen Republik Iran. Ein Bestandteil ihrer Politik ist die weltweite Einheit aller Schiiten unter iranischer Führung. Zu diesem Zweck entstand im Jahre 1990 in Teheran die Ahl al-bayt-Gesellschaft, eine „Weltgesellschaft der Angehörigen des Prophetenhauses" [Vgl. Buchta 1997, S. 275-287.] , die sich aus schiitischen Gelehrten aus dem Iran und anderen Teilen der Welt zusammensetzt. Über die Vereinigung der Schiiten hinaus besteht ihr Ziel in der „Erringung einer politischen und religiösen Führerschaft der Schia über alle Muslime der Welt." [Ebd. S. 284.] Die Sammlung der schiitischen Einrichtungen in Deutschland um das IZH kann daher als Bestandteil dieser Einheitsbemühungen gesehen werden. Dabei darf man die Verbindung der Hamburger Moschee zur Islamischen Republik Iran nicht übersehen. Von Anbeginn ihres Bestehens an hat sie enge Kontakte zu schiitischen Gelehrten im Iran unterhalten. Prominente Vertreter des schiitischen Islams und der heutigen Islamischen Republik waren zeitweilig Vorsitzende und Imame des IZH, wie der frühere Vorsitzende der Islamischen Republikanischen Partei (IRP), Imam Seyed Mohammad Hosseini Beheschti (1965-1973) und der heutige Staatspräsident des Iran, Imam Seyed Mohammad Khatami (1978-1980). Diese Beziehungen finden ihren Ausdruck darin, daß der Vorsitzende des IZH, der gleichzeitig auch Imam der Moschee ist, laut Satzung durch ein religiöses Oberhaupt der Schiiten berufen wird (§ 10). [Eine Mitarbeiterin des IZH erklärte die Notwendigkeit einer solchen Berufung damit, daß die Moschee hoheitsrechtliche Aufgaben der Islamischen Republik Iran in ehe- und familienrechtlichen Angelegenheiten wahrnehme.] Die Umwandlung des Iran in eine Islamische Republik hat infolge dieser engen Verbindungen notwendigerweise auch zu einer Politisierung der Moschee geführt. Dies zeigt sich bereits daran, daß die Porträts der Revolutionsführer Khomeini und Khamenei den Innenraum der Moschee zieren und das IZH ihre Schriften vertreibt. Dem Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz zufolge, spielt das IZH für „den Export der islamischen Revolu-

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tionsidee ... eine wichtige Rolle, z.B. als Propagandazentrum und europaweit hochrangige Verbindungsstelle der Islamischen Republik Iran." [Landesamt für Verfassungsschutz 2000, S. 224.]

Inwieweit die politischen Veränderungen im Iran sich auf die Moschee in Hamburg auswirken bleibt abzuwarten. Das IZH gehört zu den Gründungsmitgliedern des Zentralrates.

5.4.2 Ahlul-Beyt Moscheen- und Kulturverband e.V.

Bei dem Verband handelt es sich, wie die Bezeichnung Ahlul-Beyt schon verrät, um einen Zusammenschluß schiitischer Vereine. Die Gründung fand am 16. Juli 1994 im Islamischen Zentrum in Münster unter der Bezeichnung Ahlul-Beyt Dachverband Europa e.V. statt. Am 17. Dezember 1994 erfolgte in Duisburg, wo der Verband seinen Sitz genommen hat, eine Neufassung der Satzung unter dem Namen Ahlul-Beyt Moscheen- und Kulturverband e.V. An dieser Versammlung nahmen Vertreter von zwölf schiitischen Vereinen aus Duisburg, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Hagen, Münster, Bochum, Essen und anderen Städten teil. Laut Satzung können nur islamische Vereine, sofern sie die Ziele des Verbandes unterstützen, eine Mitgliedschaft erwerben (§ 3). Zu seinen Aufgaben gehört vor allem „unseren Mitgliedsvereinen jeweils einen Geistlichen zur Verfügung zu stellen. Diese Geistlichen werden für unsere Verbandsmitglieder als Vorbeter (Imame) eingestellt" (§ 2 Abs. c). Ob das IZH diese Imame vermittelt oder sie zur Verfügung stellt, muß an dieser Stelle offen bleiben. Im Falle seiner Auflösung begünstigt der Verband die Hamburger Moschee (§ 10 Abs. b). Zu seinen Mitgliedern gehört unter anderem die Fatime Versammlung e.V., der Träger des Islamischen Zentrums in Münster. Der Verband selbst hat mittlerweile die Mitgliedschaft im Islamrat erworben.

Viele seiner Mitgliedsvereine führen die Selbstbezeichnung ahl al-bayt in der türkisierten Form ehli-beyt, woraus sich schließen läßt, daß es sich dabei um Vereine türkischer Schiiten handelt. Neben den Aleviten repräsentieren sie damit eine weitere religiöse Minderheit aus der Türkei, die lange Zeit nicht zur Kenntnis genommen wurde. Über ihre Zahl und Verbreitung ist bisher wenig bekannt. Vermutlich stammen sie von Aseris ab, die sich mit dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches in der heutigen Türkei niederließen und von dort als Arbeitsmigranten nach Deutschland gelangten. [Diesen Hinweis verdankt der Verfasser einer Bemerkung von Peter Heine.]

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5.5 Organisationen bosnischer und albanischer Muslime

Die Muslime aus dem ehemaligen Jugoslawien stellen nach den Türken derzeit die zweitgrößte Gruppe unter der muslimischen Bevölkerung in Deutschland dar. [Die Zahl der Personen aus Bosnien-Herzegowina und Albanien läßt sich zusammen mit mehr als 200.000 beziffern. Hinzu kommen noch Albaner aus Jugoslawien, deren Zahl nicht genau festzustellen ist. Vor dem Auseinanderbrechen des früheren Jugoslawien gab es etwa 30.000 Kosovo-Albaner in Deutschland, ihre Zahl hat seither wahrscheinlich durch Flüchtlinge stark zugenommen.] Dennoch waren ihre religiösen Organisationen über lange Zeit nicht besonders ausgeprägt und haben sich erst in den letzten Jahren verstärkt herausgebildet. Hierfür sind vor allem zwei Faktoren maßgeblich: Zum einen ist die Zahl der Muslime aus dem ehemaligen Jugoslawien infolge der Flüchtlingsströme aus Bosnien-Herzegowina und dem Kosovo stark angestiegen. Dies bedeutete, daß die wenigen bestehenden Einrichtungen erheblich mehr Menschen erreichen und durch die Übernahme humanitärer Aufgaben zu wichtigen Selbsthilfeorganisationen werden konnten. [Erinnert sei an die Aktion Zajedno pomoci - zajedno moliti (Gemeinsam helfen - gemeinsam beten), die in Köln durch die Zusammenarbeit der bosnischen Moschee und der DITIB mit katholischen, evangelischen sowie anderen Organisationen zur Unterstützung der Bevölkerung verschiedener Städte in Bosnien-Herzegowina zustande kam.] Zum anderen hat der Islam im Leben dieser Muslime durch den Wegfall des athei-

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stischen Sozialismus und die einsetzende Werbung ausländischer islamischer Organisationen zunehmend an Bedeutung gewinnen können. [Während der beiden Balkankriege haben die türkisch-islamischen Organisationen in Deutschland verstärktes Interesse an den Muslimen im ehemaligen Jugoslawien gezeigt und die in Deutschland lebenden Flüchtlinge nicht nur in religiöser Hinsicht unterstützt.] Bis zur beginnenden Rückführung der Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien haben die Vereine und Moscheen von Bosniern und Albanern stark expandiert.

Dabei setzte eine bezeichnende Neuorganisation ein: Die früheren Vereine jugoslawischer Muslime trugen Bezeichnungen wie Islamische Gemeinschaft der Muslime aus der SFR Jugoslawien oder Islamisches Kulturzentrum für die Muslime Jugoslawiens. Mit dem Auseinanderbrechen Jugoslawiens begannen sie sich in bosnische oder albanische Vereine umzubenennen und strichen die Worte Jugoslawien/jugoslawisch aus ihren Satzungen. Daneben entstanden nicht nur zahlreiche neue Vereine, sondern auch Zusammenschlüsse von Vereinen beider Volksgruppen.

So gründeten die Vertreter von zwölf bosnisch-islamischen Vereinen am 15. Oktober 1994 in Dortmund die Vereinigung Islamischer Gemeinden der Bosniaken in Deutschland (VIGB) e.V., die ihren Sitz in Kamp-Lintfort hat. Der Verband hat sich die Zusammenarbeit seiner Mitglieder zur Aufgabe gemacht, um Einrichtungen für die religiösen Belange der Muslime zu schaffen (§ 2). Eine Mitgliedschaft können außer den Gründungsmitgliedern weitere islamische Vereine erwerben (§ 3). Die Gründungsmitglieder waren bosnische Vereine aus Kamp-Lintfort, Hamm, Köln, Düsseldorf, Hamburg, Aachen, Bielefeld, Duisburg und anderen Orten. Mittlerweile soll die VIBG zwischen 35 und 40 Mitgliedsvereine im Bundesgebiet haben. [Vgl. Frese / Hannemann 1995, S. 18.] Im Auflösungsfall begünstigt der Verband das IZA (§ 9 Abs. 3).

Als Dachverband der albanischen Moscheen fungiert die in Hamburg ansässige Union der Islamisch Albanischen Zentren in Deutschland (UIAZD), die bisher noch nicht den Status eines eingetragenen Vereins erworben hat. Der Verband hat seinen Sitz beim 1982 gegründeten Islamisch Albanischen Kulturzentrum Hamburg e.V., das den jetzigen Namen seit dem 21. November 1993 führt. Über die Zusammensetzung der UIAZD, ihre internen Strukturen und ihre Aufgaben sind bisher keine Einzelheiten bekannt. Das Albanische Kulturzentrum in Hamburg scheint Beziehungen zur IGMG zu unterhalten, da sie eine Organisation aus deren Umfeld im Auflösungsfall begünstigt (§ 19 Abs. 2). [Hierbei handelt es sich um die Gesellschaft der türkischen Arbeiter in Hamburg und Umgebung zur Gründung und Erhaltung einer Moschee e.V.]

Sowohl der VIGB als auch die UIAZD haben mittlerweile die Mitgliedschaft im Zentralrat erworben.

Neben den religiösen sind mittlerweile auch politisch und humanitär ausgerichtete Organisationen entstanden. Hierzu gehören die in verschiedenen Städten bestehenden Ortsvereine der bosnischen Regierungspartei Gemeinschaft der Demokratischen Aktion (Stranka Demokratske Akcije / SDA) und die bosnische Hilfsorganisation Merhamet, die über einen Dachverband in Bonn und 14 Ortsverbände in Deutschland verfügt. [Vgl. Lemmen 1999c, S. 132. Die SDA in Köln war Mitglied des Islamrates (Ders. 1999b, S. 16).]

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5.6 Organisationen deutscher Muslime

Die Zahl der deutschen Muslime hat in den letzten Jahren durch Einbürgerungen beständig zugenommen. Dies sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, daß die deutschstämmigen Muslime nur eine verschwindende Minderheit innerhalb der muslimischen Gesamtbevölkerung ausmachen. [Das Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland e.V. gibt die Zahl der deutschstämmigen Muslime derzeit mit insgesamt 11.000 Personen an.] Ihrer geringen Zahl entsprechend haben sie bisher keine großen Organisationen oder Einrichtungen geschaffen. Die von ihnen getragenen Vereine beschränken sich in der Regel auf eine überschaubare Schar von Mitgliedern. Dennoch sind sie in diesem Zusammenhang erwähnenswert, da sie trotz ihrer wenigen Mitglieder beachtliche Aktivitäten entfalten, die sie für das muslimische Leben in Deutschland unverzichtbar machen.

Innerhalb des Spektrums fallen zunächst zwei Organisationen auf, die in Soest verwurzelt sind und den Anspruch einer langen Tradition erheben. Das Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland e.V. behauptet, in der historischen Kontinuität des 1927 gegründeten Islam-Institus zu Berlin zu stehen. [In der Präambel seiner Satzung ist über die Entstehungsgeschichte zu lesen: „Das ‘Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland’ ist am 4. November 1927 von dem syrischen Staatsbürger Mohammed Nafi Tschelebi in Berlin gegründet worden. Am 30. Mai 1942 erhielt das Archiv als ‘Islamisches Zentralinstitut zu Berlin’ die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Die Einweihung des vom Deutschen Reich zur Verfügung gestellten Institutsgebäudes in Berlin-Zehlendorf fand am 18. Dezember 1942 statt. Infolge der Kampfhandlungen bei der Eroberung Berlins durch die Sowjetarmee im Jahre 1945 gingen große Teile der Archivbestände verloren, andere wurden als Kriegsbeute in die Vereinigten Staaten von Amerika verbracht. Ab dem Jahre 1971 wurde das ‘Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland’ in Saarbrücken zunächst als Privatsammlung im Auftrag des Islamischen Weltkongresses wieder aufgebaut. Schließlich übersiedelte das Institut am 18. Februar 1982 nach Soest in Westfalen."] Die von ihm herausgegebene Zeitschrift Moslemische Revue erscheint nach eigenem Bekunden bereits seit 1924. [1994 gab das Zentralinstitut eine Sondernummer zum siebzigjährigen Bestehen der Zeitschrift heraus.] Der Islamische Weltkongreß Deutschland (altpreußischer Tradition) e.V. nimmt für sich in Anspruch, Rechtsnachfolger der 1932 gegründeten Berliner Zweigstelle des Islamischen Weltkongresses zu sein und darüber hinaus an die Gründung der ersten islamischen Gemeinde im Jahre 1739 anzuknüpfen. [In der Präambel der Satzung von 1992 war zu lesen: „Der Verein Islamischer Weltkongreß Deutschland (altpreußischer Tradition = apT) ist Rechtsnachfolger des am 31. Oktober 1932 gegründeten und am 31. Mai 1933 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Lichterfelde eingetragenen Vereins Islamischer Weltkongreß / Zweigstelle Berlin e.V. (95 VR 9828), der damaligen Spitzenorganisation für alle im Deutschen Reich lebenden Anhänger der islamischen Glaubensgemeinschaft. Damit bekennt sich der Verein Islamischer Weltkongreß Deutschland (apT) zur Geschichte, den Traditionen und dem Brauchtum der 1731 durch königliches Dekret zu Potsdam erfolgten ersten islamischen Gemeindegründung auf deutschem Boden, als deren Erbe und Wahrer sich der Verein betrachtet." Die Jahreszahl ist später auf 1739 berichtigt worden (Abdullah 1994, S. 15). Der Verein hat sich am 29. November 1997 mit dem Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen.] Die behaupteten historischen Zusammenhänge halten jedoch in beiden Fällen einer kritischen Überprüfung nicht stand. [Im einzelnen: Lemmen 1999c, S. 134-145.]

Wie im historischen Überblick bereits erwähnt, hielt sich im Jahre 1739 eine Gruppe muslimischer Kriegsgefangener lediglich vorübergehend in Potsdam auf und kehrte von dort in ihre Heimat zurück. Es kam damals nicht zur dauerhaften Gründung einer islamischen Gemeinde. [Vgl. Anm. 10.]

Das 1927 als fromme Stiftung gegründete Islam-Institut zu Berlin hörte bereits in den dreißiger Jahren auf zu existieren. [Zu den historischen Einzelheiten: Lemmen 1999c, S. 16-20.] Zwar fand es eine Fortsetzung in zwei unabhängig voneinander

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gegründeten Instituten, dem Islam Institut (Ma’ahad-ul-Islam) zu Berlin e.V. vom 2. Februar 1939 und dem Islamischen Zentral-Institut zu Berlin e.V. vom 22. Februar 1941, doch gingen beide in den Wirren des Krieges unter. Selbst wenn sie formell bis in unsere Tage weiterbestanden haben, stellt sich die berechtigte Frage, wie und an welches von ihnen das heutige Zentralinstitut historisch und juristisch anzuknüpfen vermag. [Das Islamische Zentral-Institut zu Berlin e.V. ist durch Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg am 5. Mai 1998 gelöscht worden, die letzte Eintragung war am 10. April 1944 erfolgt. Das Islam Institut (Ma’ahad-ul-Islam) zu Berlin e.V. besteht zwar in formeller Hinsicht bis auf den heutigen Tag weiter fort, seit dem 22. Oktober 1940 ist jedoch keine Eintragung mehr vorgenommen worden. Einem Rechtsanwalt, der die Frage der Rechtsnachfolge zu klären versuchte, teilte das Amtsgericht mit Schreiben vom 30. März 1990 mit: „Aus der Akte ist auch nicht ersichtlich, daß das ‘Islamische Zentralinstitut zu Berlin e.V.’ einen Rechtsnachfolger hat."]

Die Zeitschrift Moslemische Revue geht ursprünglich auf keines der drei genannten Institute zurück, sondern ist von 1924 bis 1940 von Angehörigen der Moschee in Berlin-Wilmersdorf herausgegeben und vertrieben worden. Es ist daher nicht zutreffend, die Zeitschrift in Zusammenhang mit dem Islam-Institut zu Berlin zu bringen, handelt es sich doch bei der Moschee um eine Niederlassung der Lahore-Ahmadis. Die Moslemische Revue hat ihr Erscheinen 1940 eingestellt. [Dementsprechend ist in M.S.Abdullahs Geschichte des Islams in Deutschland zu lesen: „Vor allem die von Professor Abdullah redigierte Moslemische Revue (gegründet im April 1924, letzte Ausgabe 1940) war in jener Zeit ein Begriff für die Fachwelt" (S. 29).]

Noch eindeutiger liegen die Verhältnisse beim Islamischen Weltkongreß. Der am 31. Oktober 1932 gegründete Verein Islamischer Weltkongreß, Zweigstelle Berlin e.V. zeigte bereits laut Aktenvermerk des Polizeipräsidenten von Berlin vom 27. Dezember 1939 keinerlei Aktivitäten mehr. Er wurde durch eine Verfügung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg am 14. November 1956 von Amts wegen gelöscht. Aus diesem Grund kann er keinen Rechtsnachfolger in einem heute bestehenden Verein haben. [Im Zusammenhang der beabsichtigten Neugründung entgegnete M.S.Abdullah dem Amtsgericht Berlin-Charlottenburg auf dessen Mitteilung der Löschung des 1932 gegründeten Vereins mit Schreiben vom 8. Februar 1984: „Wäre die Löschung der Berliner Zweigstelle amtlicherseits nicht erfolgt, wäre es sicherlich möglich gewesen, die Nachfolge dort anzusetzen."]

Aufgrund dieser Erkenntnisse ist die Schlußfolgerung gerechtfertigt, daß es sich in beiden Fällen um Neugründungen von Vereinen handelt und die behauptete historische Kontinuität und Rechtsnachfolge nicht aufrecht zu erhalten ist. Das Soester Zentralinstitut geht auf einen Trägerverein mit dem Namen Verein zur Förderung und Erhaltung des Islam-Archiv-Deutschland e.V. zurück, der vom 17. Januar 1984 bis zum 18. März 1992 bestanden hat. Am 11. April 1992 ist seine Aufgabe auf den Verein Zentralinstitut Islam-Archiv-Deutschland e.V. übergegangen. Neben der Dokumentation der muslimischen Präsenz in Deutschland hat der Verein sich die religiöse und soziale Betreuung der Muslime sowie die Beratung öffentlicher Einrichtungen zum Ziel gesetzt (§ 2 Abs. 3). Nach eigenen Angaben unterhielt das Institut 1996 Außenstellen in Bremen, Hamburg, Münster / Osnabrück, Köln und Berlin, [Vgl. Mitteilung der Moslemischen Revue, 2, S. 94f.] von denen bisher nur die Außenstelle Bremen durch Aktivitäten überhaupt in Erscheinung getreten ist. Zahlreiche Anhaltspunkte weisen darauf hin, daß das Zentralinstitut nicht so unabhängig ist wie es zu sein vorgibt, sondern vielmehr unter dem Einfluß der IGMG steht. [Folgende Anhaltspunkte lassen sich nennen: Die AMGT gehörte dem früheren Trägerverein des Instituts an; M.S.Abdullah wurde 1991 die Ehrenmitgliedschaft in der AMGT verliehen; führende Personen aus dem Umfeld der IGMG bekleideten zeitweise wichtige Funktionen im Institut; EMUG, IGMG und Islamrat begünstigen das Zentralinstitut im Auflösungsfall.] Gegen die Äußerung dieser Behauptung hat das Zentralinstitut 1997/98 zweimal ohne Erfolg vor Gericht geklagt.

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Auch der Islamische Weltkongreß in Deutschland geht auf eine Neugründung unter dem Namen Islamischer Weltkongreß / Deutsche Sektion e.V. vom 19. August 1984 in Berlin zurück. Aufgrund von Auseinandersetzungen trennte sich die deutsche Sektion 1992 von der Mutterorganisation in Karachi. Zu diesem Zweck löste sich der Verein durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 14. Juni 1992 auf und formierte sich am selben Tag unter dem Namen Islamischer Weltkongreß Deutschland (altpreußischer Tradition) e.V. neu. [Laut Protokoll ist die Auflösung „aufgrund neuerer politischer und religiöser Entwicklungstendenzen in der islamischen Welt, die mit der liberalen Haltung des Islamischen Weltkongresses / Deutsche Sektion e.V. unvereinbar sind" erfolgt.] Der Satzung zufolge dient der Verein „der religiösen, sozialen und kulturellen Betreuung der in Deutschland lebenden Moslems" (§ 3 Abs. 1). Zu diesem Zweck soll er unter anderem die Einheit unter den Muslimen fördern und ihre Interessen in der Öffentlichkeit vertreten (§ 3 Abs. 3). Am 29. November 1997 hat er sich mit dem Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen.

Im Überblick sind die folgenden Organisationen deutscher Muslime zu nennen:

Am 30. Januar 1954 entstand in Hamburg die Deutsche Muslim-Liga e.V. (DML-Hamburg), die sich „als Sachwalterin der besonderen Interessen von Muslimen mit deutscher Staatsbürgerschaft" (§ 4) versteht. Eine ordentliche Mitgliedschaft im Verein können daher nur deutsche oder in Deutschland geborene oder aufgewachsene Muslime erwerben (§ 6 Abs. a). Die Liga war die erste islamische Organisation, die bereits in den fünfziger Jahren einen Antrag auf Anerkennung als Körperschaft öffentlichen Rechts stellte. [Vgl. Abdullah 1981, S. 50.] Bekannt ist sie vor allem durch die Herausgabe des im Abstand von zwei Monaten erscheinenden DML Rundbriefs, der neben theologischen Grundsatzthemen vor allem Alltagsfragen der Muslime in der Minderheit behandelt. [Unter dem Titel Islam im Alltag sind die bis Ende 1996 erschienenen Beiträge mittlerweile nach Themen geordnet in Buchform herausgegeben worden (Borek 1997).]

Unter Federführung des deutschen Muslims Scheich Bashir Ahmad Dultz gründeten einige Mitglieder der DML-Hamburg am 22. April 1989 die Deutsche Muslim-Liga Bonn e.V. (DML-Bonn) als eigenständige Organisation. Die Neugründung war laut Dultz notwendig, um eine betont interreligiöse Ausrichtung zu ermöglichen. Der Verein sieht daher sein besonderes Anliegen in der „Befolgung des Koranischen Gebotes, mit den Anhängern der ‘Buchreligionen’, das heißt Juden und Christen, ‘im Guten zu wetteifern’ und für ihre im Koran festgeschriebenen Minderheitenrechte in der islamischen Welt einzutreten" (§ 4 Abs. 1 S. 3). Dieser Aufgabe kommen der Verein und seine Mitglieder durch die Mitwirkung in zahlreichen interreligiösen Aktivitäten nach. Die DML-Bonn ist einer der Träger der seit mehr als 25 Jahren im Hedwig-Dransfeld-Haus (HDH) in Bendorf bei Koblenz tagenden Ständigen Konferenz von Juden, Christen und Muslimen in Europa (JCM). Mitglieder der DML-Bonn engagieren sich maßgeblich in der Christlich-Islamischen Gesellschaft e.V. (CIG) in Köln und in der deutschen Sektion der Weltkonferenz der Religionen für den Frieden (WCRP). Verschiedene von ihnen gehören zusätzlich der von Scheich Bashir Ahmad Dultz geleiteten Tarikat as-Safinah an, die einen Zweig der mystischen Gemeinschaft der Alawiyya darstellt. [Vgl. Dreßler 1997, S. 5; Schleßmann 1999, S. 20.]

Zur islamischen Mystik sind ferner die drei folgenden Vereine überwiegend deutscher Muslime zu rechnen: Im brandenburgischen Trebbus hat seit 1992 das Institut für Islamstudien - Sufi-Archiv Deutschland e.V. seinen Sitz. [Vgl. Dreßler 1997, S. 7; Schleßmann 1999, S. 18f.] Unter der Leitung von Scheich Abdullah Halis

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Dornbrach entstand dort in einem ehemaligen Landwirtschaftsbetrieb eine Niederlassung des Mevleviye-Ordens. Sie dient vor allem der klassischen Ausbildung der sogenannten Tanzenden Derwische, deren Einrichtungen in der Türkei zu Zeiten Atatürks geschlossen wurden.

Unter der Bezeichnung Haqqani Trust - Verein für neue deutsche Muslime e.V. haben sich die Anhänger des aus Nordzypern stammenden Scheich Muhammad Nazim Adl al-Haqqani in Deutschland organisiert. [Vgl. Dreßler 1997, S. 5f.; Schleßmann 1999, S. 16-18.] Als ihr Zentrum betreiben sie die Osmanische Herberge im Eifeldorf Kall-Sötenich. Die Lehren des Scheichs finden in der Zeitschrift Der Morgenstern und in zahlreichen weiteren Publikationen des Turban-Verlags, der einem ihrer Mitglieder gehört, Verbreitung. Die Gemeinschaft soll im Bundesgebiet bis zu 500 überwiegend deutsche Anhänger haben.

Das am 1. Mai 1995 gegründete Weimar Institut für geistes- und zeitgeschichtliche Fragen e.V. läßt sich den Anhängern des aus Schottland stammenden Scheich Abdulqadir as-Sufi al-Murabit zuordnen. [Vgl. Kaweh 1997, S. 33f.] Die Gruppe gibt die alle vierzehn Tage erscheinende Islamische Zeitung heraus. Sie hat bisher vor allem durch verschiedene obskure Aktivitäten Aufsehen erregt, wie das Gutachten über die Anerkennung Goethes als Muslim oder die Herausgabe einer islamischen Währung. Darüber hinaus standen die unter der Bezeichnung Murabitun auftretenden Anhänger des Scheichs 1991 in Freiburg im Breisgau unter dem Verdacht der antisemitischen und nationalsozialistischen Agitation. [Vgl. Lemmen 1999b, S. 36.]

In Lützelbach im Odenwald betreibt der am 8. Februar 1982 gegründete Verein Initiative „Haus des Islam" (HDI) die Einrichtung gleichen Namens. Der Verein sieht seine Aufgabe unter anderem darin, einen „Beitrag zum rechten Verständnis des Islam als Glaubenslehre und Lebensweise" (§ 2 S. 2) zu leisten. Zu diesem Zweck organisiert das HDI die seit 1976 jährlich stattfindenden Treffen deutschsprachiger Muslime (TDM). An den mehrtägigen Treffen nehmen mehrere hundert deutsche oder deutschsprachige Muslime aus dem Bundesgebiet teil. Die TDM können im übertragenen Sinne als Kirchentage deutschsprachiger Muslime betrachtet werden, da sie den Teilnehmern durch vielfältige Angebote ein intensives religiöses Erleben ermöglichen.

Die 1979 in Berlin gegründete Islamische Gemeinschaft deutschsprachiger Muslime & Freunde des Islam Berlin e.V. (IGDM) sieht ihre Hauptaufgabe in der Förderung der Begegnung und Zusammenarbeit deutschsprachiger Muslime und in der Verbreitung von Kenntnissen über den Islam unter Muslimen wie Nichtmuslimen (§ 2 Abs. a+b). Zu diesem Zweck vertreibt die IGDM das Informationsblatt Berlin aktuell - Allahu akbar und veranstaltet in ihren Räumlichkeiten Vorträge und Seminare zum Islam und zum Leben der Muslime. Durch die 1998 bekannt gewordene Zusammenarbeit mit den Scientologen in Form einer Interreligiösen Koalition für Religionsfreiheit hat der Verein seinem Ansehen in Berlin und darüber hinaus schwer geschadet. [Vgl. ebd. S. 51.]

Während das Weimar Institut dem Islamrat angehört, haben sich die DML-Hamburg, die DML-Bonn und das HDI dem Zentralrat angeschlossen. Der Haqqani-Trust gehört beiden Organisationen an. Die IGDM ist aufgrund ihrer Beziehungen zu den Scientologen aus dem Zentralrat ausgeschieden, um einem gegen sie angestrebten Ausschluß zuvor zu kommen.

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5.7 Organisationen der Ahmadis

Die Ahmadis sind in Deutschland mit ihren beiden Hauptrichtungen, der Lahore- und der Qadiani-Gruppe, vertreten. [Die Ahmadiyya hat sich 1914 über die Frage nach der Bedeutung ihres Gründers, Mirza Ghulam Ahmad (1835-1908), in zwei Richtungen gespalten. Die Mehrheit der Ahmadis, die Qadiani-Gruppe, hielt an seinem Anspruch auf das Prophetenamt fest und zog daraus die Konsequenz, daß nur ein Kalif seine Nachfolge antreten kann. Für die Minderheit, die Lahore-Gruppe, war Ahmad hingegen ein Erneuerer des Islams, dessen Nachfolge die Gemeinschaft als solche antritt. Zur Verbreitung ihrer Lehren haben beide Gruppen seither eine rege Missionstätigkeit entfaltet und gelangten im vergangenen Jahrhundert auch nach Europa. Während die Qadianis in dieser Hinsicht überaus erfolgreich waren und heute weltweit mehr als eine Million Anhänger zählen, müssen die Lahoris um ihren Weiterbestand fürchten. Unabhängig von ihren internen Differenzen gelten beide Gruppen aus der Sicht vieler Muslime als nicht mehr zum Islam zugehörig (Ahmed 1990, S. 416-419).]

Die Lahore-Ahmadis sind seit den zwanziger Jahren ununterbrochen in Deutschland tätig. Von Woking in Großbritannien aus kommend, legten sie am 9. Oktober 1924 den Grundstein zur Wilmersdorfer Moschee in Berlin und gründeten am 22. März 1930 die Deutsch-Muslimische Gesellschaft e.V., die bis zum 7. November 1956 Bestand hatte. Von 1924 bis 1940 gaben sie die Moslemische Revue heraus und legten 1939 die erste deutsche Koranübersetzung aus muslimischer Hand vor. Nach dem Zweiten Weltkrieg lebten die religiösen Aktivitäten der Berliner Muslime zunächst in der stark beschädigten Wilmersdorfer Moschee wieder auf. [Vgl. Hobohm 1994.] Mit dem Entstehen der Moscheen anderer Organisationen büßte sie jedoch ihre zentrale Rolle in Berlin ein. Als Förderverein für die Moschee der Lahoris entstand am 17. November 1990 die Gesellschaft zur Erhaltung der Moschee e.V. Die Interessen der wenigen hundert Lahore-Ahmadis im Bundesgebiet vertritt die Ahmadiyya Anjuman Ishaat-i-Islam (Lahore).

Nachdem sich auch die Qadiani-Ahmadis in den zwanziger Jahren vergeblich um die Gründung einer Niederlassung in Berlin bemüht hatten, gelang es ihnen nach dem Zweiten Weltkrieg in Hamburg Fuß zu fassen. [Vgl. Höpp 1990/91, S. 142f.; Abdullah 1981, S. 54.] Am 9. August 1955 gründeten sie dort die Ahmadiyya Bewegung in der Bundesrepublik Deutschland e.V. Im Jahre 1969 verlegten sie den Vereinssitz nach Frankfurt am Main und nennen sich seit 1988 Ahmadiyya-Muslim-Jamaat in der Bundesrepublik Deutschland e.V. Der Verein ist Bestandteil der weltweit verbreiteten Ahmadiyya-Bewegung des Islams und unterhält Moscheen in Frankfurt am Main, Hamburg, Berlin, Köln und anderen Städten. In Wittlich an der Mosel entstand in den vergangenen Jahren ein Moscheeneubau. Die Rückbindung der deutschen Qadianis an die Weltgemeinschaft der Ahmadiyya-Bewegung findet in der Satzung des Vereins ihren Ausdruck. Der Verein fühlt sich demnach dem Oberhaupt der Ahmadiyya in Rabwah in Pakistan verbunden (§ 1 Abs. 2+3) und hat deren Ausbreitung zum Ziel (§ 2 Abs. 1-3). Die Vereinsmitgliedschaft ist faktisch auf Ahmadis beschränkt (§ 3 Abs. 1). Das Oberhaupt der Bewegung setzt den Vorsitzenden des Vereins ein (§ 6 Abs. 3) und muß auch einer eventuellen Auflösung des Vereins zustimmen (§ 11 Abs. 2).

Von ihrer Hauptniederlassung in Frankfurt am Main aus entfalten die Qadianis eine rege publizistische Tätigkeit. Über den Verlag Der Islam finden ihre Koranübersetzungen in zahlreichen Sprachen, deutschsprachige Periodika sowie Abhandlungen der Lehren des Gründers der Ahmadiyya Verbreitung. In Mannheim veranstaltete die Bewegung Ende August 1996 ein internationales Ahmadi-Treffen, an dem 25.000 Personen teilnahmen. [Vgl. Becker 1996.] Mit Muslim Television Ahmadiyya (MTA) betreibt die Ahmadiyya-Bewegung einen weltweit zu empfangenden Fernsehsender.

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Der 1974 durch das pakistanische Parlament erfolgte Ausschluß der Ahmadis aus der Weltgemeinschaft der Muslime hat auch Auswirkungen für die in Europa lebenden Ahmadis gezeigt. Von Großbritannien aus agieren verschiedene pakistanisch-islamische Organisationen unter der Bezeichnung Khatme Nabuwat (Siegel des Prophetentums) gegen sie. Die Selbstbezeichnung der Organisation sowie ihrer Aktivitäten bringt bereits ihr Verständnis von der Endgültigkeit der Sendung Muhammads zum Ausdruck. Damit ist unweigerlich die Ablehnung aller Muslime verbunden, die diesen Anspruch bestreiten, womit letztlich die Ahmadis gemeint sind. Die von der Organisation entfalteten Tätigkeiten erschöpfen sich nicht in der Veranstaltung von Konferenzen und der Verbreitung von Anti-Ahmadi-Pamphleten, sondern bisweilen leider auch in Aufrufen zu gewalttätigen Aktionen gegen sie. Diese Auseinandersetzungen haben sich mittlerweile auch nach Deutschland verlagert: Am 16. August 1998 veranstaltete der Pakistanische Wohlfahrtsverein Mannheim e.V. zusammen mit dem Verein Einheit des Islam e.V. aus Offenbach in den Räumen der Mannheimer Yavuz Sultan Selim-Moschee eine Khatme-Nabuwat-Konferenz. In ihren Äußerungen richteten sich die Anhänger der Khatme Nabuwat dabei nicht nur gegen die Ahmadis, sondern auch gegen die Bundesrepublik Deutschland, da diese ihnen Schutz gewährt. [Vgl. Senyurt 1998.] In Heilbronn existiert mittlerweile ein Verein der Organisation mit dem Namen Pasbane Khatme Nabuwat e.V., der allem Anschein nach Verbindungen zur IGMG unterhält. [Im Auflösungsfall begünstigt der Verein die IGMG in Heilbronn.]


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