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Einführung

Die westeuropäischen Länder haben sich in den vergangenen Jahrzehnten im Zusammenhang mit umfangreichen Prozessen der Zuwanderung und dauerhaften Niederlassung von Arbeitsmigranten, Flüchtlingen, kolonialen Migranten und Personen, die von den jeweiligen Aufnahmegesellschaften ethnisch als „zugehörig" betrachtet werden, zu Einwanderungsgesellschaften entwickelt. [Fn.1: Von besonderem Gewicht für den sozialen Prozeß und Tatbestand der Einwanderung, d.h. für Zuwanderungen, die zu einer dauerhaften Niederlassung in den Aufnahmegesellschaften geführt haben, ist die Entwicklung der konjunkturellen Gastarbeiter- zur strukturellen Minderheitenfrage (vgl. beispielhaft Heckmann 1992, S. 4ff. und 59ff.). Zu Indikatoren dieses Prozesses gehören insbesondere die Zahl der im Inland lebenden „Ausländer" bzw. Immigranten, der nachgezogenen Ehegatten, der im Inland geborenen oder nachgezogenen Kinder, der älteren Migranten und derjenigen Arbeitsmigranten, die sich zu selbständigen Unternehmern entwickelt haben. Zu den aktuellen Daten, die diese Sachverhalte verdeutlichen, vgl. Deutscher Bundestag. Drucksache 13/5065, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Ausländer 1995 und Mehrländer/Ascheberg/Ueltzhöffer 1996 (für die Bundesrepublik) sowie Fassmann/Münz 1996 und Organisation for Economic Co-Operation and Development 1997 (für andere Länder).]
Da ein erheblicher Anteil der Zugewanderten unter ethnisch-kulturellen Gesichtspunkten von der jeweiligen einheimischen Mehrheitsbevölkerung abweicht, haben sich innerhalb der Aufnahmeländer Phänomene und Tendenzen einer Pluralisierung der Kultur entwickelt. Unter diesem Gesichtspunkt werden die betreffenden Gesellschaften, Regionen und Kommunen auch als multikulturelle oder multi-ethnische Gebilde begriffen. [Fn.2: Unter multikulturell wird in diesem Zusammenhang eine Gesellschaft verstanden, die idealtypisch durch ethnisch-kulturelle Vielfalt gekennzeichnet ist; der Begriff kann sowohl beschreibend-analytisch als auch normativ-programmatisch verwandt werden. Die Entstehung von multikulturellen Gesellschaften kann auf unterschiedliche soziale Faktoren zurückgeführt werden, z.B. auf Prozesse der sozialen Differenzierung, die Herausbildung regionalkultureller Unterschiede im Rahmen von Großgesellschaften, die imperiale Einverleibung von anderen Territorien und Völkern in Vielvölkerstaaten und auf Prozesse der internationalen Migration. Bei den zuletzt genannten Prozessen liegt der Schwerpunkt der folgenden Betrachtung. In diesem Zusammenhang wird Kultur in der Regel in einem weiten Sinne, als (alltägliche) „Lebenswelt" aufgefaßt, die Werte und Normen, Sprache, Religion, soziale Einstellungen und Verhaltensweisen umfaßt (vgl. unten). Als ethnisch lassen sich gesellschaftliche Gruppen kennzeichnen, die durch Vorstellungen gemeinsamer Herkunft, ein Zusammengehörigkeitsbewußtsein, Gemeinsamkeiten von Kultur und Sprache, eine auf „eigenen" und „fremden" Zuschreibungen beruhende kollektive Identität gekennzeichnet und durch gemeinsame Institutionen und Beziehungssysteme verbunden sind (Heckmann 1992, S. 30ff.). Unter Multikulturalismus werden Konzeptionen und Politiken verstanden, in denen die im Zusammenhang mit Zuwanderungsprozessen stehende ethnisch-kulturelle Vielfalt der Gesellschaft betont und im Prinzip positiv bewertet wird. Zum Begriff der multikulturellen Gesellschaft vgl. einführend u.a. Hillmann 1994, S. 583; Hufen 1994, S. 115; Werner 1994, S. 144; Schmidt 1995, S. 626f.]
Dabei handelt es sich aller Voraussicht nach nicht bloß um eine kurzfristige Erscheinung, sondern um ein Phänomen mit längerfristigem Charakter.

Über die Frage, welche Bedeutung dieser ethnisch-kulturellen Pluralität in westlichen Gesellschaften zukommt, wird nun allerdings unter wissenschaftlichen und gesellschaftspolitischen Gesichtspunkten kontrovers diskutiert. [Fn.3: Zu den Kontroversen über die multikulturelle Gesellschaft und den Multikulturalismus vgl. u.a. Schulte 1990;Friedrich-Ebert-Stiftung 1992; Kürsat-Ahlers 1992; Robertson-Wensauer 1993; Jansen/Baringhorst 1994; Ostendorf 1994; Bauböck/Heller/Zolberg 1996; Mintzel 1997. So wird z.B. unter gesellschaftstheoretischen Gesichtspunkten darüber gestritten, ob „Ethnizität" bzw. ethnische Differenzierung ein Element „traditionaler" Gesellschaften ist und diesem Phänomen somit in „modernen" und „funktional differenzierten" Gesellschaften nur ein vorübergehender Charakter zukommt (vgl. die Kontroverse zwischen Esser 1988/1989 und Kreckel 1989). Kontroverse Antworten werden auch auf die Frage gegeben, ob von einer multikulturellen Gesellschaft eher Vorteile zu erwarten sind, wie z.B. eine soziokulturelle Bereicherung der eigenen Lebensmöglichkeiten, eine Verbesserung des Verständnisses für andere Kulturen und Völker sowie des weltweiten friedlichen Zusammenlebens und eine Verminderung sozialer Probleme in Wohlstandsgesellschaften wie der Überalterung der angestammten Bevölkerung und künftig drohender Arbeitskräfteverknappung, oder ob sie für die Aufnahmegesellschaften eher eine Zunahme sozialer Probleme, Konflikte und Gefahren mit sich bringen, wie z.B. eine Überfremdung und Beseitigung der eigenen Kultur, Ethnie und kollektiven Identität, ferner Ghettobildung, Integrationsprobleme, Verschärfung von Wohnungsnot und Arbeitsplatzrivalität, Arbeitslosigkeit, wachsende Kriminalität und Drogensucht, durch Ausländerhaß gesteigerte politische Radikalisierung sowie eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Lebensform (Hillmann 1994, S. 584).]
Innerhalb dieser Kontroversen

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hat in letzter Zeit ein Aspekt besondere Aufmerksamkeit gefunden, nämlich die Frage der sozialen, insbesondere ethnisch-kulturellen Spannungen und Konflikte und die davon ausgehenden Gefahren der gesellschaftlichen Desintegration.

Diese Konflikte bestehen oder entwickeln sich - in sehr unterschiedlicher Intensität - zum einen zwischen der Mehrheitsgesellschaft und den zugewanderten Minderheiten, aber auch zwischen unterschiedlichen Gruppen auf jede der beiden Seiten, wobei bei den jeweiligen Konfliktparteien unter Gesichtspunkten von (ungleich verteilter) Macht und Herrschaft zwischen „oben" und „unten" unterschieden werden muß. Die Konflikte enthalten strukturelle und kulturelle Dimensionen und betreffen unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche und Fragen. So geht es

  • im rechtlich-politischen Bereich insbesondere um Fragen, die den Status der verschiedenen Arten von „Zuwanderern" (Arbeitsmigranten, Flüchtlinge, Asylbewerber usw.) betreffen, also um Fragen der Einreise, des Aufenthaltes und der Aufenthaltsbeendigung, der Beschäftigung und der sozialen Sicherheit, des Nachzugs von Familienangehörigen, der politischen Beteiligung und des Erwerbs der Staatsangehörigkeit

  • in sozialer Hinsicht zum einen um die Lage der Zugewanderten in wichtigen Lebensbereichen (Arbeit, Beruf, Wohnung, Bildung etc.), zum anderen aber auch um Fragen der Konkurrenz zwischen Einheimischen und Zugewanderten, z.B. auf dem Arbeitsmarkt, im Wohnbereich und im Bildungssystem sowie um Formen und Fragen der Kriminalität, und

  • unter kulturellen Gesichtspunkten um Möglichkeiten und Formen der kulturellen Entfaltung der Angehörigen der Einwanderungsminderheiten und des gesellschaftlichen Umgangs mit kultureller Vielfalt.

Dazu kommen Konflikte, die mit Phänomenen der sozialen Diskriminierung, des Rassismus, der Fremdenfeindlichkeit und des Rechtsextremismus einerseits, mit Erscheinungsformen des „Fundamentalismus" andererseits in Zusammenhang stehen oder damit in Zusammenhang gebracht werden. [Fn.4: Hufen weist zu Recht darauf hin, daß es sich bei „Fundamentalismus" um ein vielschichtiges Problem handele und es von daher problematisch sei, generell von „dem" Fundamentalismus zu sprechen. Trotz dieser Vielfalt seien aber für fundamentalistische Verhaltensweisen bestimmte Ursachen und Merkmale kennzeichnend. Dazu zählt er die Angst vor Identitätsverlust in „modernen" Gesellschaften, die Rückkehr zum „Fundamentalen", die Neigung zu Vereinfachungen, die Verweigerung des Dialogs, die Tendenzen der Abgrenzung nach außen einerseits und der Disziplinierung nach innen andererseits sowie der universelle Veränderungsanspruch und die damit einhergehende politische Tendenz, die Trennung von Staat und fundamentalistischer Lehre aufzuheben. Diese Merkmale sind nach Hufen in unterschiedlichsten Gruppen religiöser, politischer und ökologischer Art zu finden (Hufen 1992, S. 455ff.). Wenn im folgenden von „Fundamentalismus" gesprochen wird, so ist damit in erster Linie ein Fundamentalismus islamischer Prägung gemeint, der selbst allerdings durchaus unterschiedliche Erscheinungsformen annehmen kann (vgl. auch Mandt 1993).]
Schließlich muß berücksichtigt werden, daß die im Bereich von Migration, Integration und Multikulturalität existierenden oder sich entwickelnden Konflikte auch durch „externe" Faktoren, Probleme und Zusammenhänge beeinflußt und geprägt werden. [Fn.5: Die Existenz derartiger Konflikte verweist darauf, daß Vorstellungen von einer multikulturellen Gesellschaft, in denen diese als harmonisches und konfliktfreies „Come together" oder „Garten Eden" gesehen wird, die gesellschaftliche Realität romantisieren und idyllisieren (vgl. zur Kritik Cohn-Bendit/Schmid 1992). Kritisch zu beurteilen sind aber auch solche Sichtweisen, in denen die bestehende Gesellschaft als eigentlich heile Welt angesehen wird und deren Probleme, Konflikte und „Bedrohungen" ausschließlich auf Zuwanderungen und die damit zusammenhängende ethnisch-kulturelle Heterogenität zurückgeführt werden.]

Aufgrund ihrer Vielzahl und Intensität stellen die mit der ethnisch-kulturellen Heterogenität multikultureller Gesellschaften einhergehenden Konflikte eines der großen Probleme dar, mit denen die westlichen Demokratien gegenwärtig und in absehbarer Zukunft

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konfrontiert sind. [Fn.6: Bezeichnend sind hierfür die Sammelbände von Bauböck/Heller/Zolberg 1996, Crespi/Segatori 1996, Bade 1996 und Heitmeyer 1997a und 1997b.] Von zentraler Bedeutung für das Zusammenleben der Angehörigen von einheimischen und zugewanderten Bevölkerungsgruppen und dessen politische Gestaltung ist damit die Auseinandersetzung mit der Frage, die Giddens folgendermaßen formuliert hat:

„Unter welchen Bedingungen können die Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen oder kultureller Gemeinschaften miteinander auskommen? Und unter welchen Umständen arten die Beziehungen zwischen ihnen wahrscheinlich in Gewalt aus?" (Giddens 1997, S. 324 f.) [Fn.7: Vgl. auch die von Smolicz, einem führender Vertreter des australischen Multikulturalismus formulierte Frage: „Wie können die verinnerlichten Werte verschiedener Gruppen innerhalb eines pluralistischen Milieus in Einklang gebracht werden? Wie kann ein Konglomerat von ungleichartigen Gruppen politisch stabil bleiben und sich kulturell entwickeln?" (Smolicz 1982, S. 44f.; vgl. ähnliche Fragestellungen bei Rex 1996, S. 99) Werden diese Fragestellungen allgemeiner formuliert, so wird damit die Frage nach dem Verhältnis von „Konflikt" und „Integration" in westlichen Demokratien gestellt. Diese Frage hat Göhler in der folgenden Weise beschrieben: „Welches sind die Bedingungen der Möglichkeit, daß Konflikte im Gemeinwesen um seiner Existenz als Einheit willen nicht unterdrückt werden müssen, vielmehr eine konstitutive, sogar integrierende Funktion entfalten können?" und in die folgenden zwei Teilfragen aufgespalten: „Unter welchen Bedingungen wirken Konflikte nicht desintegrierend, und welche Mechanismen sind erforderlich, damit sie darüber hinaus auch integrierend wirken können?" (Göhler 1992, S. 140)]

Die folgenden Überlegungen versuchen, einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage zu leisten. [Fn.8: Die Überlegungen orientieren sich vor allem an Gesichtspunkten von Policy- bzw. Politikfeldanalysen. Unter dem Begriff der „policy" wird in der Politikwissenschaft die inhaltliche Dimension von Politik verstanden. Dieser Begriff wird abgegrenzt von „politics", bei dem die prozessuale Dimension, und von „policy", bei dem die normative und institutionelle Dimension des Politischen hervorgehoben wird (vgl. u.a. Schubert 1991, S. 25ff.). In Policy-Analysen wird im allgemeinen davon ausgegangen, daß staatliche Politiken zur Problemlösung und Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse beitragen sollen. Dieser Sichtweise liegt wiederum im Kern die Auffassung zugrunde, daß die gesellschaftliche Entwicklung grundsätzlich offen für Veränderungen und gestaltende Eingriffe ist. Thematisiert werden von daher insbesondere die Inhalte, Instrumentarien, Gründe, Voraussetzungen und Einflußfaktoren sowie die (beabsichtigten und unbeabsichtigten) Folgen und Wirkungen staatlicher Politiken.]
Allerdings sind Antworten, die sowohl analytischen und normativen Anforderungen gerecht werden als auch Relevanz für die politische Praxis haben sollen, nicht einfach zu finden. Die Problematik hat nämlich einen sehr komplexen Charakter und zudem existiert im Hinblick auf die genannten Dimensionen eine Vielzahl kontroverser Positionen. [Fn.9: Von daher muß vor der „Illusion schnell greifender Patentlösungen" (Albers 1994, S. 196) gewarnt werden.]
Um diesem Sachverhalt gerecht zu werden, wird im folgenden versucht, bei der Darlegung und Begründung der eigenen Auffassung auch auf Probleme, Ungewißheiten, Ambivalenzen und Kontroversen hinzuweisen.

Schwerpunktmäßig werden in den Ausführungen zwei Gesichtspunkte berücksichtigt. Zum einen geht es um den Bereich der sozialen Konflikte, gefragt wird hier nach deren Ausprägungen, Gegenständen. Ursachen, Akteuren, der Art und Weise ihrer Austragung sowie deren Folgen. Zum zweiten geht es um die Frage, wie soziale Konflikte politisch und pädagogisch bearbeitet werden (können bzw. sollen). Unter diesem Gesichtspunkt wird untersucht, wie sie wahrgenommen und bewertet werden und wie mit ihnen politisch und pädagogisch umgegangen wird bzw. werden sollte. Im Vordergrund steht insgesamt die Frage nach den Möglichkeiten und Erfordernissen einer demokratischen Integration von sozialen Konflikten und der Gesellschaft insgesamt. Allerdings kann eine Auseinandersetzung mit den vielen in Frage kommenden Konflikten nur in einem beschränkten Maße erfolgen; im Mittelpunkt steht vielmehr der Versuch, allgemeinere Überlegungen zur Prävention potentieller, Regulierung aktueller und Aufarbeitung abgeschlossener Konflikte im Rahmen von Integrationspolitiken zu entwickeln.

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Die Überlegungen sind sowohl analytisch als auch normativ orientiert; sie zielen insbesondere darauf ab, verschiedene Problem- und Konfliktlagen zu erläutern sowie Orientierungen für gesellschaftspolitische und pädagogische Maßnahmen zu geben. Allerdings sollen und können sie weder demokratische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse noch Kompetenzen ersetzen, die unmittelbar mit praktischen Konflikterfahrungen und -bearbeitungsstrategien im Zusammenhang stehen. In der Darstellung werden vor allem die Situation und die Entwicklung in der Bundesrepublik berücksichtigt, darüber hinaus wird aber auch Bezug genommen auf Strukturen, Konflikte und Problemlösungsstrategien in anderen westeuropäischen Ländern. Da sowohl die Problem- und Konfliktlagen als auch die Integrationspolitiken die kommunale, regionale, nationale und internationale Ebene betreffen, wird versucht, diese verschiedenen Ebenen soweit wie möglich zu berücksichtigen.

In der folgenden Darstellung werden zunächst einige konzeptionelle Grundlagen, die sich auf das Verhältnis von Konflikten, Integration und Demokratie in westlichen Ländern beziehen, näher erläutert. Auf der Basis der Unterscheidung von speziellen und allgemeinen Integrationspolitiken werden dann die im Bereich von speziellen Integrationspolitiken liegenden Probleme und Konflikte und die damit verbundenen zentralen Herausforderungen und Aufgaben, nämlich die Integration der Einwanderungsminderheiten sowie die Steuerung und Integration neuer Zuwanderungen erörtert. Dem schließen sich Überlegungen zu Aufgaben und Erfordernissen im Bereich allgemeiner Integrationspolitiken an; thematisiert werden hier die Bewältigung zentraler gesellschaftlicher und politischer Probleme sowie die Förderung von subjektiven Fähigkeiten und von gesellschaftlichen Kommunikations- und Lernprozessen. Im Anschluß daran werden Überlegungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung von Integrationspolitiken und zu deren Rahmenbedingungen, die in Form des Basiskonsenses insbesondere die Grenzen der autonomen Entfaltung und Konfliktaustragung betreffen, entwickelt.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Januar 2001

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