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TEILDOKUMENT:
[Seite der Druckausg.: 94 = Leerseite ] Thomas Inden
Zur Notwendigkeit und Errichtung eines Clearing- und Verbundsystem der Jugendberufshilfe in Leverkusen Wie unter anderem im 8. Jugendbericht der Bundesregierung aufgezeigt, stellen Ausbildung, Beruf und Arbeit zentrale Lebens- und Erfahrungsbereiche dar, die sowohl soziale und persönliche Identität vermitteln, als auch materielle Existenz sichern. Ihnen kommt daher nach wie vor im gesellschaftlichen Eingliederungsprozeß der heranwachsenden Generation eine fundamentale Bedeutung zu. Die fortschreitende Technisierung und die viel beschworenen Konjunkturspitzen schaffen zum einen neue Arbeitsplätze, führen aber auch zu einer stärkeren Differenzierung und zu höheren Leistungsanforderungen in einzelnen Berufsbildern. Die überwiegende Mehrzahl der Betriebe hat keinen Bedarf mehr an Einfacharbeitsplätzen; im Handwerk, in der Industrie und im Dienstleistungssektor steigen die Qualitätsanforderungen, insbesondere in bezug auf theoretische Kenntnisse und Ausbildungsanteile. Das Schlagwort von der Ingenieurisierung der Facharbeiterberufe" macht die Runde. Laut Prognose der einschlägigen Forschungsinstitute ist in den nächsten Jahren mit dem Wegfall von ca. 3 Millionen Arbeitsplätzen für Un- und Angelernte zu rechnen. Die so entstehende Divergenz schärft die Ausbildungs- und Berufsnot, gerade für solche junge Menschen, deren persönliche und schulische Erfahrungen ihnen wenig Lern- und Leistungsmotivation eröffnet hat. Zur Zeit verlassen bundesweit mehr als 30.000 Jugendliche die Hauptschule ohne Abschluß. Schulabgänger ohne bzw. mit schlechtem Abschluß werden zunehmend zu Verlierern eines Verdrängungswettbewerbes. Diese Entwicklung trifft insbesondere auch die ausländischen Jugendlichen, die in- [Seite der Druckausg.: 96 ] folge unzureichender gesellschaftlicher und schulischer Integration Opfer verdrängender und konkurrierender Prozesse werden. Unabhängig von der demographischen Entwicklung und den Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt zeigt die Analyse, daß die Zahl der aus den unterschiedlichsten Gründen leistungsschwachen jungen Menschen weitgehend konstant geblieben ist, der Kern der schwervermittelbaren Jugendlichen sich eher verfestigt hat. Die Auswirkungen der anhaltenden Krise des Arbeitsmarktes sind in der Jugend- und Sozialhilfe besonders spürbar. In den letzten Jahren ist eine starke Zunahme der durch Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Familien zu verzeichnen. Dies zeigt sich unter anderem daran, daß die Zahl der jungen Sozialhilfeempfänger steigt, wobei persönliche Resignation der Betroffenen sich schlimmstenfalls Bahnen in Gewalt und politischen Radikalisierungen sucht. Damit steigen zwangsläufig auch die kommunalen Aufwendungen der Jugend- und Sozialhilfe für unterschiedliche Betreuungsleistungen und materielle Hilfen zur Existenzsicherung - und das bei gleichzeitiger Verringerung kommunaler Einnahmen. Derzeit erhalten bundesweit ca. 100.000 junge Menschen im Rahmen der Beschäftigungsförderung des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) eine Vollausbildung in außerbetrieblichen Verfahren oder werden über ausbildungsbegleitende Hilfen gefördert. Grundgedanke des Benachteiligten-Programmes ist bis heute die Forderung, benachteiligte Jugendliche durch besondere Förderinstrumente in das Regelausbildungssystem zu integrieren. Die strukturbedingte Verminderung von Einfacharbeitsplätzen sowie der Mangel an Ausbildungsplätzen hat dazu geführt, daß viele berufsvorbereitende Maßnahmen nicht zum Einstieg, sondern zu Warteschleifen und Parkplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene werden. Nicht selten schließen an die beendeten Maßnahmen weitere an und begründen somit nicht selten sogenannte Maßnahmekarrieren". Die statistischen Arbeitsmarktdaten, auch hier in Leverkusen, belegen, daß die Zahl derjenigen Jugendlichen zunimmt, die sich in besonders schwierigen Problemlagen befinden. Gründe sind hier insbesondere die Erhöhung der Qualifizierungsanforderungen in den meisten Ausbildungsberufen und zunehmende individuelle und soziale Problemlagen, die häufig in der materiellen Not der Familien begründet sind bzw. konvergieren. Die benachteiligten arbeitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen kommen im- [Seite der Druckausg.: 97 ] mer häufiger aus der Gruppe der 2,2 Millionen Bundesbürger, die der Kinderschutzbund als arm" bezeichnet hat. In der Entwicklung der Maßnahmesequenzen der Jugendberufshilfe in den vergangenen Jahren werden die Maßnahmeträger und Projektmitarbeiter zunehmend mit Alkoholproblemen, Delinquenz, Jugendobdachlosigkeit und weiteren gravierenden psychischen und sozialen Störungen konfrontiert. In der Praxis zeigt sich dies deutlich an folgenden Auswirkungen:
Dies bedeutet für die Träger der Jugendberufshilfe wie für die Mitarbeiter der Arbeitsämter, daß sie in der Lage sein müssen, junge Menschen individuell und unter Einbeziehung sozialpädagogischer Hilfestellungen umfassend zu fördern und realistische, den Problemlagen der einzelnen Jugendlichen angepaßte. Maßnahmeangebote zu unterbreiten. Die derart abgestufte Umsetzung dieser Ziele kann allerdings nur erreicht werden, wenn der Arbeitsmarkt in der Lage ist, auch minderqualifizierte Arbeitsuchende aufzunehmen. Vor dem Hintergrund der o.a. skizzierten Entwicklung wurde bereits im Frühjahr 1990, auf Anregung des Sozialdezernenten der Stadt Leverkusen, eine Arbeitsgruppe beauftragt, die örtlichen Maßnahmen der Jugendberufshilfe zu sondieren, ihre Effektivität und Aufeinanderbezogenheit zu prüfen und ein Verbundsystem zu entwickeln, das miteinander verzahnt auf die lokalen Verhältnisse abgestimmt ist, um eine Optimierung der Vermittlung von schwervermittelbaren Jugendlichen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu erreichen. Nach Erarbeitung eines Konzeptentwurfes durch die Arbeitsgruppe wurde dieser den örtlichen Trägern der Jugendhilfe sowie Vertretern der Arbeitsverwaltung Ende 1991 vorgestellt. Die rechtliche Klärung der Datenschutzproblematik sowie die inhaltliche Abstimmung, insbesondere mit der Arbeitsverwaltung und dem Schulbereich, konnte erst Anfang 1996 abgeschlossen werden. Dieser langfristige Planungszeitraum verdeutlicht, daß die Vernetzung sozialer Arbeit, insbesondere mit der Absicht der Kooperation unter [Seite der Druckausg.: 98 ] den Bedingungen verschiedener Rechts- bzw. Förderbereiche, ein hochkompliziertes, aber eben deswegen mehr als notwendiges Anliegen beschreibt. Durch das zwischenzeitliche Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) wurde gemäß § 80 Abs. 3 eine Beratung der Konzeption durch die fachlich zuständige Arbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit" erforderlich und in Folge vorgenommen. Seit Beginn des Jahres 1996 nimmt die Offene Jugendberufshilfe (OJB), eine Einrichtung der Katholischen Jugendwerke Leverkusen e.V., die Funktion der Clearingstelle im Rahmen des Clearing- und Verbundsystems Jugendberufshilfe wahr. Insgesamt verbindet die Jugendverwaltung der Stadt Leverkusen, die im Bereich der Jugendberufshilfe tätigen Träger und das zuständige Arbeitsamt Leverkusen mit dem Clearing- und Verbundsystem die Hoffnung, daß
werden kann, um einer möglichst großen Anzahl von jungen Menschen langfristig erfolgversprechende Berufsperspektiven und damit echte Lebenschancen zu bieten. Dokumentation: Clearing- und Verbundsystem Jugendberufshilfe in Leverkusen Zielsetzung Die am Clearing- und Verbundsystem beteiligten Träger und Einrichtungen kooperieren mit dem Ziel, geeignete Maßnahmen gegen Jugendarbeitslosigkeit im Rahmen der Jugendberufshilfe auf der Grundlage einer [Seite der Druckausg.: 99 ] individuellen Förderplanung unter Einbezug und Bearbeitung aller individuellen, sozialen und kognitiven Benachteiligungen bereitzustellen. Auf diesem Hintergrund dient das Verbundsystem Jugendberufshilfe dazu, die Maßnahmen im Bereich der Jugendberufshilfe kontinuierlich zu sondieren und ihre Effektivität und Aufeinanderbezogenheit zu klären und darüber hinaus neuerlich entstehende Bedarfe zu skizzieren und konzeptionelle Ansätze zur Bedarfsregulierung zu entwickeln. Mit diesem Auftrag gewährleisten die beteiligten Träger und Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendsozialarbeit in der Stadt Leverkusen. Die beteiligten Träger und Einrichtungen garantieren für eine bestimmte Zielgruppe der Jugendberufshilfe ein verbindliches Betreuungs- und Förderverfahren. Sie stehen hierbei bereit, im Verlaufe ihrer Arbeit weitere Partner am Clearing- und Verbundsystem Jugendberufshilfe zu beteiligen, um einen weitestgehenden Versorgungsgrad der betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erreichen. Das Clearing- und Verbundsystem setzt an der Schnittstelle von Berufshilfe und Jugendhilfe an und trägt dazu bei, die Zusammenarbeit der Stellen der Bundesanstalt für Arbeit, der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und der Sozialhilfe auf kommunaler Ebene zu intensivieren. Dies entspricht den Anforderungen, wie sie im § 32 Arbeitsförderungsgesetz (AFG), in den §§ 13 und 81 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) und dem § 10 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beschrieben werden. Zielgruppe Das Clearing- und Verbundsystem richtet sich speziell an solche jugendliche Arbeitslose, die aufgrund ihrer Lebensgeschichte, ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung als schwervermittelbar gelten müssen und für die oftmals mehrere vermittlungshemmende Merkmale zusammentreffen. Die Clearingstelle richtet sich darüber hinaus speziell an solche Klienten, die von sich aus aktiv den Weg zu berufsberatenden und -fördernden Institutionen nicht oder nicht mehr suchen. Dies macht deutlich, daß das Clearing- und Verbundsystem die bestehende Angebotspalette der Jugendberufshilfe nicht modifiziert, sondern um eine [Seite der Druckausg.: 100 ] der o.g. Zielgruppe entsprechende Ansprache- und Förderorganisation erweitert. Jugendliche Arbeitslose und SchülerInnen im Übergang Schule - Beruf, deren Förderbedarf dem herkömmlichen Anforderungsprofil entspricht, werden demnach auch weiterhin durch die vorhandenen berufsberatenden und -fördernden Institutionen und Maßnahmen allein und ausschließlich betreut. Dies gilt sowohl für den Bereich der beratenden Angebote (Berufsberatung und Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes, Beratungsstellen) als auch für den Bereich berufsfördernder Einrichtungen und Maßnahmen (Jugendwerkstatt, Ausbildungsbegleitende Hilfen, Berufsförderlehrgänge usw.). Die Clearingstelle Die Clearingstelle nimmt im Clearing- und Verbundsystem Jugendberufshilfe Leverkusen fünf Funktionen wahr:
Clearingkonferenz Die Clearingkonferenz wird bei solchen Einzelfällen der Jugendberufshilfe mit fallangemessener Zusammensetzung einberufen, bei denen die her- [Seite der Druckausg.: 102 ] kömmlichen Zugangsverfahren keinen ausreichenden Erfolg versprechen. Dies sind in der Regel solche, bei denen absehbar ist, daß eine bestimmte oder schon organisierte Maßnahme der Jugendberufshilfe zur beruflichen Integration des Klienten nicht ausreicht. Die Clearingkonferenz hat die Aufgabe, die im Förderplan durch die Clearingstelle, einen Träger der Jugendberufshilfe, der Jugendhilfe, der Arbeitsverwaltung oder die Schule/ Verwaltung dargestellten Sachverhalte zu erörtern, die darüber hinaus notwendigen Förderschritte festzulegen und die Abfolge und Umsetzung zu organisieren. Es versteht sich von selbst, daß in diesem Prozeß die Berufsberatung und/oder Arbeitsvermittlung des Arbeitsamtes maßgeblich zu beteiligen ist. Zur Gewährleistung des Datenschutzes wird vor Einberufung einer Clearingkonferenz der Klient und gegebenenfalls dessen Personensorgeberechtigter über das Ziel und die an der Beratung zu beteiligenden Institutionen informiert, hierzu dessen Einverständnis eingeholt und der Betreffende gegebenenfalls beteiligt. Fördervereinbarung/Hilfeplan Ziel der Arbeit der Clearingstelle bzw. der Clearingkonferenz ist die Fertigung eines Hilfeplanes analog dem Verfahren nach § 36 KJHG, der die Einzelförderelemente chronologisch beschreibt. Dieser Fördervertrag wird gemeinsam vom Klienten, gegebenenfalls dessen Personensorgeberechtigtem und von den an der Förderung bzw. Förderplanung beteiligten Behörden, Einrichtungen und Maßnahmen aufgestellt und abgestimmt. Die Clearingstelle steht bereit, im Laufe ihrer Arbeit mit weiteren Partnern zu kooperieren. Diese Vereinbarungen sollen dazu dienen, daß im Falle einer akuten Arbeitslosigkeit als auch im Falle einer drohenden Arbeitslosigkeit eine schnelle Zuführung der Klienten in das System der Jugendberufshilfe gewährleistet wird. Mögliche Partner für derartige Kooperationen sind weiterführende Schulen, Betriebe, Kammern und Träger und Einrichtungen der Erziehungshilfe und Wohlfahrtspflege. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000 |