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TEILDOKUMENT:


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Winfried Mengelkamp
Strukturwandel in Nordrhein-Westfalen - Eine moderne Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik


Nordrhein-Westfalen ist ein moderner Wirtschaftsstandort mit einer vielfältigen Branchenstruktur. Nordrhein-Westfalen ist nach wie vor industrielles Kernland der Bundesrepublik Deutschland und hat sich zudem zu einem herausragenden Dienstleistungsstandort entwickelt. 7,36 Mio. von insgesamt 35 Mio. Erwerbstätigen im Bundesgebiet haben hier ihren Arbeitsplatz. Die gesamtwirtschaftliche Rezession der Jahre 1992/93 hat auch in NRW tiefe Spuren hinterlassen.

Seit Beginn des Jahres 1996 hat NRW mehr als 800.000 gemeldete Arbeitslose. Erst für Ende 1996 können wir mit einer leicht steigenden Zahl der Beschäftigung rechnen. 1996 erwartet das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) eine Wachstumsrate von 1,7% in NRW gegenüber 1,9% in Westdeutschland. Damit scheint sich die Wachstumsschere zwischen NRW und dem westlichen Bundesgebiet wieder zu schließen. Die nur mäßige Rate des wirtschaftlichen Wachstums wird jedoch zunächst noch keinen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit leisten.

Zwischen 1991 und 1995 hat NRW mehr als jeden sechsten Arbeitsplatz im produzierenden Gewerbe - rund 460.000 Arbeitsplätze - verloren. Allein 1995 ist die Zahl der Beschäftigten im produzierenden Gewerbe im Vergleich zum Vorjahr um 2,5% gesunken. Die Hauptverlierer dieser Entwicklung sind der Maschinenbau mit rund 70.000 Arbeitsplätzen, die Stahlindustrie mit rund 50.000 Arbeitsplätzen, Textil und Bekleidung mit 31.000 Arbeitsplätzen, der Steinkohlenbergbau mit rund 30.000 Arbeitsplätzen, die Kfz-Industrie mit rund 25.000 Arbeitsplätzen, die Chemische Industrie mit rund 24.000 Arbeitsplätzen und die Hersteller von Geräten der Elektrizitätserzeugung und -verteilung mit rund 24.000 Arbeitsplätzen.

Im Dienstleistungssektor stieg die Beschäftigung im gleichen Zeitraum nur um 0,3%. In zahlreichen Dienstleistungsbranchen wurde sogar Perso-

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nal abgebaut. Mit einer Trendumkehr ist vorerst nicht zu rechnen. Damit ist fast die Hälfte des Beschäftigungsgewinns der letzten zehn Jahre in Höhe von 800.000 neuen Arbeitsplätzen zunichte gemacht. Der Personalabbau in den nordrhein-westfälischen Betrieben setzt sich gegenwärtig fort. Das RWI geht davon aus, daß z.Zt. in NRW rund 40.000 Risikoarbeitsplätze potentiell zur Disposition stehen. Eine zu erwartende Reduzierung der Stahlproduktion um 4 bis 6% jährlich würde den Abbau von weiteren 20.000 Arbeitsplätzen bedeuten. Dies muß ergänzt werden um die aufgrund der gegenwärtigen Diskussion über die Steinkohlehilfen gefährdeten Arbeitsplätze, die allein nach dem Vorschlag der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie immerhin noch eine Reduzierung der Arbeitsplätze im Bergbau um 44.000 und in der Metallwirtschaft um 57.000 Arbeitsplätze zur Folge hätte. Das RWI geht bei der Entwicklung der Erwerbstätigkeit bis zum Jahr 2000 von einer pessimistischen Variante aus, die jedoch als die realistischere anzusehen ist. Danach ist im Jahr 2000 mit einer Erwerbstätigenzahl von 7,03 Mio. und einer Zahl von 870.000 Arbeitslosen zu rechnen.

NRW ist Außenhandelsplatz Nr. 1. Deshalb steht NRW in einem internationalen Standortwettbewerb, wie er in dieser Härte noch nie dagewesen ist.

Die Globalisierung der Wirtschaft ist für viele Branchen inzwischen Realität. Bisherige Standortvorteile der westlichen Industrieländer werden heute von vielen aufstrebenden Ländern in der Welt angeboten. Ein Drittel aller Industriearbeitsplätze in Deutschland ist akut gefährdet. Ähnliche Entwicklungen sind im Dienstleistungsbereich zu erwarten, wenn die aus dem Einsatz moderner luK-Technologien resultierenden Rationalisierungseffekte realisiert werden.

Die deutsche Wirtschaft befindet sich inzwischen mit vielen Produkten und Diensten auf den Weltmärkten in einem harten Preiswettbewerb mit der Konsequenz, daß hier Rationalisierungsinvestitionen dominieren. Es gibt nur noch wenige Märkte bzw. Technologiefelder, auf denen wir Innovationsvorsprünge gegenüber unseren Konkurrenten haben. In einigen Technologiefeldern haben wir unsere gute Position, die sich u.a. durch die Hochschul- bzw. Grundlagenforschung begründet, nicht in wirtschaftliche Betätigungen umsetzen können.

So liegen wir in der Informations- und Kommunikationstechnologie um

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ca. drei Jahre und in der Bio- und Gentechnologie zehn Jahre hinter den USA zurück. Selbst im Bereich der Umwelttechnologie haben wir unseren Spitzenplatz an die USA verloren. Viele Unternehmen, die früher eigene Lösungen für technische Herausforderungen entwickelt haben, kaufen heute technische Problemlösungen im Ausland ein. Unsere hochqualifizierten Hochschulabsolventen bzw. -erfinder gehen ins Ausland, z.B. in die USA oder nach Japan, um sich dort selbständig zu machen und dort in Unternehmen ihre Ideen einzubringen. Dieser Wettbewerb trifft nicht nur die „alten" Industrien, sondern auch die sogenannten Paradeindustrien der deutschen Wirtschaft.

Mit unserer Technologiepolitik wollen wir die Situation der Unternehmen verbessern, damit sie in diesem Technologiewettlauf mithalten können. Der Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ist bei uns im Vergleich zu den USA und Japan stockend. Wir haben inzwischen in NRW eine dichte Landschaft von Einrichtungen, die im Bereich der Technologiepolitik und des Technologietransfers aktiv sind. Die Umsetzung der Forschung in Patente bzw. die Anwendungsorientierung der Hochschulen muß deutlich erhöht werden.

Dazu gehört der Einsatz multimedialer Produkte und Dienste, die vor großen Entfaltungsmöglichkeiten stehen. In NRW befinden sich mit einer Ausnahme alle großen Anbieter auf dem Zukunftsmarkt der Telekommunikation. Bereits heute arbeiten rund 130.000 Menschen in NRW in der Kommunikationswirtschaft. Die wirtschaftlichen Potentiale sind jedoch noch längst nicht ausgeschöpft. Nicht nur die großen Anbieter auf dem Telekommunikationsmarkt, sondern auch kleine und mittlere Unternehmen können zahlreiche unerschlossene Geschäftsfelder öffnen. Um den Einsatz moderner Telekommunikationstechniken in der Wirtschaft zu beschleunigen ist es überaus wichtig, entsprechende Organisations- und Einsatzkonzepte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu entwickeln.

Ein weiteres Technologiefeld, das viele Zukunftschancen bietet, ist die Bio- und Gentechnologie. Die Bio- und Gentechnologie trägt mit dazu bei, daß die chemische Produktion modernisiert wird. Sie stabilisiert damit die vorhandene Beschäftigung in der Chemischen Industrie. Darüber hinaus ist die Bio- und Gentechnologie insbesondere im Bereich der Pharmazeutika und Diagnostika ein heute nicht mehr wegzudenkender Innovationsfaktor. In NRW gibt es eine breite Grundlagen- und anwendungsbezogene

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Forschung. Die wirtschaftliche Verwertung der Forschungsergebnisse kann jedoch noch deutlich verbessert werden. Mit der Landesinitiative Bio-Gentechnik NRW haben sich Wirtschaft, Wissenschaft, Gewerkschaft, Politik und Verwaltung auf die verantwortliche Nutzung der Bio- und Gentechnologie und ihre nachhaltige Förderung in NRW verpflichtet. Ein besonders interessantes und wichtiges Projekt in NRW ist die Errichtung des rechtsrheinischen Technologiezentrums, das mit einem Laboratorium ausgestattet wird, in dem gentechnische Arbeiten bis zur Sicherheitsstufe 3 ausgeführt werden können. Dieses sogenannte S 3-Labor kann von Unternehmen und Forschungs- bzw. Entwicklungsgruppen angemietet werden. Dies ist eine deutliche Entlastung für die Unternehmen, da sie in diesem Bereich keine eigenen Investitionen vornehmen müssen. Im Bundeswettbewerb „Bio-Regio", der vom Bundesforschungsministerium ausgeschrieben worden ist, gehört die rheinische Bio-Regio zu den drei Preisträgern. Damit ist der Standort NRW von unabhängigen Sachverständigen als bedeutende Biotechnologie-Region herausgehoben worden. Die rheinische Bio-Regio erhält in den kommenden fünf Jahren insgesamt 50 Mio. DM aus dem Biotechnologieprogramm des BMBF.

Zur Realität in NRW gehört auch, daß 75% der Beschäftigung heute in kleinen und mittleren Unternehmen stattfindet. Deshalb haben wir unsere Wirtschaftspolitik konsequent auf die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen ausgerichtet. So wurden in den letzten fünf Jahren im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung ca. 3.500 Investitionsvorhaben mit einem Betrag von rund 3,8 Mrd. DM gefördert. Damit konnten Investitionen in Höhe von 20 Mrd. DM angestoßen, 40.000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 9.000 gesichert werden. 85% der Unternehmensförderung entfielen dabei auf kleine und mittlere Unternehmen.

Die Landesregierung hat Ende 1995 eine „Gründungsoffensive" gestartet, für die in diesem Jahr rund 320 Mio. DM zur Verfügung stehen und für die im Haushalt 1997 rund 360 Mio. DM zur Verfügung gestellt werden. Ziel der Gründungsoffensive ist es, die Zahl der Existenzgründungen deutlich zu erhöhen und insbesondere die Überlebensfähigkeit junger Unternehmen in den ersten Gründungsjahren deutlich zu erhöhen. Dabei müssen die Existenzgründer und die Jungunternehmer durch Beratungs- und Coaching-Angebote unterstützt werden. Ein besonders wichtiger Teil der Gründungsoffensive ist die Unterstützung von Existenzgründungen im Hand-

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werksbereich. Dafür stellt das Land 30 Mio. DM jährlich für die sogenannte „Meistergründungsprämie" zur Verfügung. Hierbei erhalten Meisterinnen und Meister, die sich innerhalb von zwei Jahren - gerechnet seit der Meisterprüfung - selbständig machen, einen einmaligen nicht zurückzahlbaren Zuschuß in Höhe von 20.000,- DM.

Bei der Gründung und der Expansion insbesondere technologieorientierter Unternehmen gibt es bislang eine unüberwindbare Hürde. In Deutschland gibt es ausreichend Kapital. Es wird jedoch nicht als Beteiligungskapital für neue und innovative Ideen eingesetzt. Dies liegt zum einen an der Kreditgesetzgebung und zum anderen an der steuerlichen Bevorzugung anderer Anlagemöglichkeiten. Deshalb soll in NRW im kommenden Jahr ein Beteiligungskapitalfonds aufgebaut werden, der nicht in erster Linie nach der Sicherheit und der Bonität fragt, sondern die Produktidee und ihre Vermarktungschancen prüfen soll. Hieran sollen sich das Land und die Banken beteiligen.

Seit Mitte der achtziger Jahre haben wir in NRW eine regionalisierte Strukturpolitik aufgebaut. Diese wurde durch das Engagement der Kommunen, der Wirtschaft, der Verbände und der Gewerkschaften zu einem Exportschlager entwickelt. Diese regionalisierte Strukturpolitik haben wir verbunden mit einer intelligenten Industriepolitik. Ausgehend von den Stärken einer Region und den Verflechtungen der Unternehmen bzw. Branchen innerhalb der Region müssen neue Produkte und neue Märkte erschlossen und damit neue Beschäftigung geschaffen werden.

Neue Technologien lassen sich nur dann umsetzen, wenn es entsprechend gut qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt. Deshalb muß im gleichen Maße die Qualifizierungspolitik und hier insbesondere die berufliche Erstausbildung wieder in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik treten. Die Zahl der neuabgeschlossenen Ausbildungsverträge geht seit Anfang der neunziger Jahre zurück. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Ausbildungsplatzbewerber, insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung, stark zu. Das Vorzeigemodell „duale, berufliche Erstausbildung" hat an Attraktivität verloren. Hier müssen kurz- und mittelfristig Maßnahmen ansetzen, um das berufliche Erstausbildungssystem wieder für die jungen Menschen und die ausbildenden Betriebe attraktiv zu machen.

Die SPD-Landtagsfraktion hat im April 1996 einen Beschluß zur Sicherung und Qualitätssteigerung der beruflichen Erstausbildung gefaßt. Dem

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schloß sich ein viermonatiger Diskussions- und Verhandlungsprozeß mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, der Landesregierung und der Arbeitsverwaltung an. Am Ende dieses Prozesses stand die Unterzeichnung des Ausbildungskonsenses NRW am 13.9.1996.

Der Kern des Ausbildungskonsenses ist: „Jeder junge Mensch in Nordrhein-Westfalen, der ausgebildet werden will, wird ausgebildet." Der Ausbildungskonsens, der vom Wirtschaftsminister, vom Arbeitsminister und der Schulministerin, von den Industrie- und Handelskammern, den nordrhein-westfälischen Kammerorganisationen des Handwerks, dem Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Landesarbeitsamt und der SPD-Landtagsfraktion unterzeichnet worden ist, setzt sich zum Ziel, das duale Berufsausbildungssystem qualitativ und quantitativ zu sichern und auszubauen. Dies ist eine mittelfristige Aufgabe, die in den nächsten fünf Jahren durch mehrere Säulen abgesichert werden soll:

  1. Neue Berufsbilder sollen schnell entwickelt und für Ausbildung geöffnet werden. Experten gehen hier von erheblichen zusätzlichen Ausbildungsangeboten aus.

  2. Die Beratung und Vermittlungstätigkeit soll auf noch breitere Basis gestellt und intensiviert werden.

  3. Die Bereitschaft zur Mobilität der Jugendlichen soll durch frühzeitige Beratung und Hilfe geweckt werden.

  4. Die verbesserte Koordination zwischen den Notwendigkeiten des Berufsschulunterrichts und den Voraussetzungen für erfolgreiche Ausbildung am Lernort Betrieb soll Ausbildungshemmnisse abbauen.

  5. Der zügige Aufbau einer, wie seit langem geforderten, Differenzierung in der Berufsausbildung wird für viele erst die tatsächliche Zugangsmöglichkeit in eine erfolgreiche Berufsausbildung schaffen.

  6. Die Empfehlungen des Landesausschusses für Berufsbildung des Landes NRW „Welche Anforderungen stellt das Berufsbildungs- und Beschäftigungssystem an Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die eine Berufsausbildung aufnehmen?", die am 28.8.1996 beschlossen worden sind, sollen zügig und schnell umgesetzt werden.

Kurzfristig haben sich die Unterzeichner des Ausbildungskonsenses darauf verständigt, im Oktober 1996 regionale Ausbildungskonferenzen

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durchzuführen. Jugendliche, die zu diesem Zeitpunkt eine berufliche Ausbildung wünschen, denen aber kein Ausbildungsplatz vermittelt werden konnte, sollen von der Arbeitsverwaltung benannt werden. Für diese konkreten Fälle soll durch das beschlossene Aktionsprogramm ein möglichst wohnortnahes Ausbildungsverhältnis im gewünschten oder einem diesem naheliegenden Berufsfeld gesichert werden.

Jugendliche, die nach Einschätzung von Arbeitsverwaltung, Berufsschulen und Kammern (noch) nicht ausbildungsfähig sind, werden in Berufsvorbereitungsmaßnahmen vermittelt. Arbeitsverwaltung, Berufsschulen und Kammern sollen geeignete Maßnahmen absprechen.

Diejenigen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen, die trotz aller Anstrengungen und zusätzlicher Vermittlungsbemühungen nicht in einen betrieblichen Ausbildungsplatz vermittelt werden konnten, sollen von den Kammern der Wirtschaft unter Berücksichtigung der Wirtschaftskraft der betreffenden Wirtschaftsbereiche und anderen in kammereigenen oder von den Kammern initiierten außerbetrieblichen Ausbildungszentren ausgebildet werden. Die Ausbildungszentren sollen dabei so betriebsnah wie möglich organisiert werden, damit sich aus derartigen Notmaßnahmen keine dauerhafte Form einer Ausbildung parallel zum dualen System entwickelt. Die Vermittlung ins duale System ist in jedem Fall vorzuziehen, auch der Umstieg aus einer außerbetrieblichen Ausbildung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis.

Zur Finanzierung der außerbetrieblichen Ausbildung sollen alle Ressourcen der Wirtschaft und alle öffentlichen Finanzierungsquellen im bisherigen Umfang herangezogen werden. Zusätzliche Mittel aus dem Programm der EU sollen erschlossen werden.

Von Ende September 1996 bis zum 15. November 1996 konnte die Zahl der unvermittelten Bewerber im Rahmen des Ausbildungskonsenses von 7.918 auf 4.375 reduziert werden. Dem stand am 15. November ein Angebot an freien Ausbildungsstellen in Höhe von 5.716 gegenüber. Nach Einschätzung der Unterzeichner des Ausbildungskonsenses werden ca. 1.700 bis 2.000 Jugendliche, die ausbildungswillig sind, in eine überbetriebliche Ausbildung vermittelt werden müssen. Damit wird der Ausbildungskonsens seine erste Bewährungsprobe bestehen. Nun geht es um die Umsetzung der mittelfristigen Maßnahmen für die kommenden Ausbildungsjahre.

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Durch die Unterzeichnung des Ausbildungskonsens NRW ist aus Sicht der SPD in NRW die Diskussion über eine Kammerumlage oder eine Ausbildungsplatzabgabe obsolet geworden. Der Ausbildungskonsens NRW beruht auf Freiwilligkeit, setzt auf Kooperation und soll durch die Umsetzung des Aktionsprogramms die berufliche Erstausbildung in NRW wieder so attraktiv machen, daß ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.

Fazit:

Durch die dargestellten wirtschaftspolitischen Maßnahmen wollen wir neue Produkte fördern, die Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte unterstützen, ihnen Kapital zur Verfügung stellen, neue Technologien entwickeln und das Qualifizierungssystem modernisieren. Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, vorhandene Beschäftigung zu sichern und neue Arbeitsplätze zu schaffen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000

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