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2. Der Androzentrismus in der Armutsdiskussion



2.1 Der Androzentrismus in den Konzepten der Armutsforschung

Wenn über die Ursachen der Armut geforscht oder diskutiert wird, geht es auch immer um die Möglichkeiten der Bekämpfung von Armut. Die Variablen, die in der Analyse von Armut vorkommen, bilden letztlich auch die Bezugspunkte der Entwicklung von Strategien zur Verhinderung von Armut. Die dynamische Armutsforschung hat den bislang breitesten Ansatz zur Erfassung von Armut entwickelt und bietet auch für die Berücksichtigung der Geschlechterfrage den besten Ansatzpunkt (Leibfried u.a. 1995). Armut wird hier nicht als individuelles Schicksal oder als Ergebnis sozialen Fehlverhaltens interpretiert, sondern auch durch die Strukturen des Sozialstaates als Mitgestalter des Lebenslaufes betrachtet. Wenn der Sozialstaat für die Vielfalt der sozialen Risiken Vorsorge treffen soll, dann ist das Auftreten von Armut auch ein Indikator für Mängel in dieser Vorsorge.

Für die materielle Sicherung des Lebensunterhaltes gibt es im bundesdeutschen Sozialstaat verschiedene Systeme: das private Unterhaltssystem, das Erwerbsarbeitssystem und die sozialstaatlichen Sicherungssysteme, wobei letztere für die „Ausfälle" der beiden anderen System zuständig sind. Alter und Geschlecht sind die entscheidenden Kriterien dafür, welches System jeweils die Lebensunterhaltssicherung zu leisten hat. Kinder und Jugendliche sollen von ihren Eltern unterhalten werden, der Sozialstaat bietet eine relativ geringe Unterstützung durch Subventionen und infrastrukturelle Angebote. Erwachsene Männer sollen über das Erwerbssystem für sich „und ihre Familien" den Unterhalt sichern. Der Sozialstaat bietet Versicherungssysteme für die Krisenfälle, in denen ihnen das nicht möglich ist. Und im Alter erfolgt die Unterhaltssicherung über verschiedene Versicherungssysteme. Für Erwachsene steht das private Unterhaltssystem in Form der Ehe - nach den Unterhaltsleistungen der Eltern - weiterhin offen, wenn sie keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Da die Betreuung von Kindern und alten Menschen im Sozialstaat feminisiert und privatisiert ist, nehmen faktisch fast nur erwachsene Frauen dieses private Unterhaltssystem weiterhin in Anspruch. Selbst als Altersvorsorge soll es taugen, dadurch, daß abgeleitete Witwenbezüge vorgesehen sind. Bereits diese sicherlich sehr grobe Skizze des Sozialstaatssystems kann bei der Analyse spezifischer Armutslagen nach Geschlecht hilfreich sein, läßt sich doch erkennen, an welchen Stellen die besondere Betroffenheit der Frauen im Vergleich zu Männern liegt. Feministische Sozialstaatskritikerinnen weisen darauf hin, daß der Sozialstaat und seine Regelungen dadurch das traditionelle Geschlechterbild konstituieren und die entsprechende Vorsorge und Risikoabsicherung auf das Bild des männlichen Familienernährers abgestimmt ist. Als verborgenes Muster sind alle sozialstaatlichen Versicherungssysteme, außer der Sozialhilfe, so ausgelegt, daß sie Risiken der männlichen Lebensform wie Krankheit, Unfall und Arbeitslosigkeit berücksichtigen, die Risiken der weiblichen Lebensform, insbesondere Kinder privat und alleine zu erziehen, aber vernachlässigen (Ostner 1995, Veil 1996, Leitner 1997).

Die Bundesregierung sieht in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion zur Armut in der Bundesrepublik die Armut nur als Frage der ökonomischen Verteilung zwischen den Gesellschaftsmitgliedern (Antwort auf die Große Anfrage 1995). Dabei wird eine wesentliche Grundstruktur der Gesellschaft, nämlich der Geschlechtervertrag, vernachlässigt. Für Frauen entstehen nämlich aus diesem Vertrag innerhalb der bestehenden sozialstaatlichen Bedingungen Armutsrisiken, die nur sie haben und die durch Ab-

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hängigkeit und mangelnde Eigenständigkeit gekennzeichnet sind. Verbleiben Frauen im traditionellen Vertragsmuster und reduzieren ihre Arbeitszeit zur Kinderbetreuung, handeln sie sich eine starke Abhängigkeit vom Vater der Kinder ein, die nur solange erträglich ist, wie eine emotional positive Beziehung zwischen beiden besteht. Verlassen Frauen das traditionelle Muster, geben sie die Ehe auf oder erziehen sie ihre Kinder von vornherein alleine, müssen sie die Abhängigkeit von anderen ertragen, entweder von Eltern oder vom Sozialstaat. Bislang gibt es nämlich weder eine unabhängige materielle Absicherung noch Erwerbsarbeitsbedingungen, die die private Betreuungsarbeit für kleine Kinder oder alte Menschen ohne materielle Verluste ermöglichen (Bäcker, Stolz-Willig 1997). Dadurch kann es zu einer speziellen Form der Armut von Frauen kommen, die auf dem Geschlechtervertrag beruht und die durch die traditionellen Geschlechterbilder hervorgebracht wird, die auch in die sozialstaatlichen Regelungen eingewoben sind. Diese spezielle Form wird im mainstream der Armutsforschung aber nicht auf den Geschlechtervertrag bezogen, sondern eher als besondere Lebenslage von Frauen interpretiert.

Eine entsprechende Verschleierung findet in der Debatte über die Wirkungen der Armut statt, wenn für Frauen in der Alternativrolle als Hausfrau eine Kompensation für den Verlust der Erwerbsarbeit gesehen wird (Kronauer 1997). Wer diese Rolle als einen gesellschaftlich akzeptierten Status bezeichnet, der in der Lage wäre, den Streß, den Arbeitslosigkeit bei Männern hervorruft, zu verhindern, manifestiert noch einmal die Differenz in den Lebensformen von Männern und Frauen, anstatt sie abzubauen: Während der erwerbslosen Frau die Hausfrauenrolle, also ihre Position in der Ehe, als gesellschaftliches Integrationsmuster zugeschrieben wird, bietet offenbar dieselbe Ehe für den Mann keine hinreichenden Kompensationen bei Erwerbslosigkeit. Der vermeintliche Vorteil für Frauen ist aber nur ein Schein: Ihre Abhängigkeit vom Ehemann und insbesondere von ihrer Fähigkeit, die emotionale Beziehung zu ihm zu erhalten, und das Risiko, das sie eingehen muß, wenn ihr das nicht gelingt, werden dabei als naturgegeben angesehen und nicht als spezifische Belastung erkannt. Die Leistungen, die Frauen erbringen müssen, um ihre finanzielle Absicherung zu erhalten, bleiben vergessen. Ohne ihre Hausarbeit für den Ehemann und die Kinder, ohne ihre Gefühlsarbeit bis hin zum Einsatz von Sexualität zur Aufrechterhaltung ihrer Beziehung gelingt der Frau ihre materielle Existenzsicherung kaum, und dies ist der Preis für ihre Abhängigkeit. Entsprechendes wird verheirateten Männern, wenn sie erwerbslos werden, nicht zugemutet. Können sie ihrer Ernährerrolle nicht mehr nachkommen, wird ihnen keine Alternative in einer abhängigen Familienrolle angeboten. Zwar werden auch sie im selteneren Fall, wenn ihre Ehefrau weiterhin erwerbstätig ist, durch sozialstaatliche Regelungen auf deren Einkommen verwiesen, aber die Geschlechterideologie sieht Haus- und Beziehungsarbeit für Männer als Gegenleistung nicht vor, vielmehr gilt die finanzielle Abhängigkeit des Ehemannes von der Ehefrau als beschämend. Und viele Ehefrauen versuchen, diese Beschämung durch ihren besonderen Einsatz in der Familienarbeit zu mildern.

Frauenerwerbslosigkeit führt also genauso wie Männererwerbslosigkeit zur Risikoarmut in der Ehe (vgl. Kap. 3) und darf nicht durch die Hausfrauenrolle als kompensiert angesehen werden. Die „Alternativrolle" Hausfrau ist weder ein ökonomischer noch ein psychologischer Armutsschutz und er schützt auch nicht vor sozialer Isolation, vielmehr ist sie der potentielle Beginn einer frauenspezifischen Armutsspirale. Die Risiken liegen darin, daß ihr nur unter bestimmten Umständen, nämlich, wenn sie eine gute Beziehung zu einem verdienenden Mann hat, eine relative Absicherung gewährleistet ist. Wird der Ehemann erwerbslos oder scheitert die Beziehung, gerät auch die Frau in Armut. Solan

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ge in der sozialpolitischen Diskussion über Armut die Risikolagen der Geschlechter unterschiedlich bewertet werden und die Ehe als Möglichkeit der Inklusion der Frauen in die Gesellschaft angesehen wird, die anders als für Männer Risiken abbaut, solange hat sich die grundgesetzliche Idee der Gleichstellung der Geschlechter in der Armutsforschung nicht durchgesetzt.

Wenn nur für Frauen eine materielle Absicherung über die Ehe vorgesehen wird, und die Ehe gar als Ausweg aus der Armut empfohlen wird. werden geschlechtsspezifische Lösungen herangezogen, die der Gleichstellung der Geschlechter widersprechen. Während die Krise des Erwerbsarbeitssystems für die materielle Sicherung der Männer diskutiert wird, wird die Krise der Ehe als Unterhaltssystem selten benannt. Der Verweis auf die Alternativrolle Hausfrau ist vielmehr der Versuch einer Restauration des patriarchalen Geschlechterverhältnisses. Das Armutsrisikos für Frauen kann nicht zu Lasten ihrer Selbständigkeit und ihrer gleichen Ansprüche auf eigenständige materielle Sicherung gemindert werden.

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2.2 Androzentrismen in den Armutsdefinitionen

Die gängige Definition der Armut, die auch von der Bundesregierung benutzt wird, verschleiert die wirkliche Armut: Wer die Anzahl der Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen als Indikator für die Armut in der Gesellschaft nimmt, verfehlt nicht nur das Ausmaß der Armut, sondern fällt auch noch in den Zirkelschluß, daß es in der Bundesrepublik gar keine Armut gibt, da ja gerade Sozialhilfeempfänger und -empfängerinnen so viel staatliche Unterstützung erhalten, daß sie aus der Armutszone herausgehalten werden. Armut wird durch diese Definition zunächst dadurch verschleiert, daß die Grenze für den Sozialhilfebezug als Armutsgrenze gezogen wird und dazu nicht gesagt wird, daß diese Grenze eine politische Größe ist, die, wie gerade in jüngster Vergangenheit wieder geschehen, verschoben werden kann. Damit wird relativ willkürlich die Anzahl der „Bedürftigen" bestimmt. Darüber hinaus wird die Dunkelziffer für diejenigen, die trotz gegebener Voraussetzungen keine Leistungen nach dem BSHG (Bundessozialhilfegesetz) in Anspruch nehmen, verkannt. Sie liegt nach Schätzungen zwischen 50 und 100 Prozent.

Wenn auch die Sozialhilfeempfänger nach Geschlecht und Alter registriert werden, so daß die besondere Betroffenheit von Frauen deutlich werden kann, gibt es dennoch eine androzentrische Betrachtung der Gründe für die nach Sozialhilfebezug definierte Armut. Unter den dazu benutzten Kategorien findet sich auch die: „Ausfall des Ernährers". In diese Kategorie fallen die Lebenssituationen von Frauen, die ohne den Vater ihres Kindes leben, sich von ihm getrennt oder geschieden haben. Diese Kategorie ist so benannt, daß die Frauen als „Verlassene", Defizitäre erscheinen, für die der Staat eintritt. Die Sprache ist hier ein Indikator für das Bild, das gesellschaftlich von diesen Frauen gebildet wird. Sie verweist nicht auf ein eigenständiges Recht der Bürgerin auf Existenzsicherung, wenn sie für ein Kind sorgt, sondern sie verweist auf den „Notfall" der aus dem traditionellen Ernährermodell der Geschlechterbeziehung herausgefallenen Frauen. Wenn eine Mutter ihr Kind alleine erzieht, ist nicht der Ernährer ausgefallen, sondern der Vater hat sich seiner rechtlichen und sozialen Pflichten dem Kind gegenüber entzogen und die Mutter lebt nicht nach dem traditionellen Versorgermodell für Ehefrauen. Sie lebt nicht eine eheliche Beziehung, um ihre eigene Existenz und die ihres Kindes materiell zu sichern. Es fehlt ihr also nicht der Ernährer, sondern es fehlt ihr eine materielle Existenzsicherung für ihre Betreuungsarbeit bzw. öffentliche Einrichtun

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gen, in denen ein Teil der Betreuungs- und Erziehungsarbeit professionell geleistet wird. Die Bezeichnung der Kategorie in der Sozialhilfestatistik soll den Notfall charakterisieren, die gesellschaftliche Entwicklung zeigt aber, daß dieser Notfall für viele Frauen zum Normalfall geworden ist. Frauen wollen sich beim Scheitern einer Beziehung nicht zu Bittstellerinnen des Sozialstaates degradieren lassen, sondern ihr Recht behaupten, ihre Kinder unter den gegebenen Bedingungen zu betreuen und dabei nicht zu verarmen.

Androzentrismen, also die selbstverständliche Orientierung an dem männlichen Lebenskonzept, liegen auch vor, wenn Armut definiert wird als das Unvermögen, sich über Erwerbsarbeit oder eigene Leistung die materielle Existenz zu sichern und dabei stillschweigend vorausgesetzt wird, daß es für Frauen noch zusätzlich die Absicherung über ihre Ehe gibt. In der Ehe ist die Existenzsicherung nämlich nicht aufgrund der eigenen Arbeit oder Leistung, sondern nur über den Status gewährleistet, und eine Sicherung über den Status als Ehemann sieht die Geschlechterideologie nicht vor. Androzentrismen liegen auch vor, wenn Armut als mangelnde Absicherung in Risikolagen definiert wird und die Risikolage, die dadurch entsteht, daß kleine Kinder privat betreut oder bedürftige Personen privat gepflegt werden, nicht ebenso einbezogen wird.

Eine andere, auch im europäischen Rahmen gebräuchliche Definition von Armut geht von dem real verfügbaren Haushaltseinkommen aus, das ins Verhältnis zum durchschnittlich verfügbaren Einkommen aller Haushalte gesetzt wird (Ressourcenkonzept). Auf dieser Basis lassen sich dann Armutsschwellen bestimmen. Wer über weniger als 50 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens verfügt, gilt als arm, wer über weniger als 40 Prozent verfügt, gilt als verschärft bzw. absolut arm und wer über weniger als 60 Prozent verfügt, wird als schwellenarm oder armutsnah bezeichnet. Mit einer solchen Definition wird zunächst Armut als gesellschaftliche Realität anerkannt, weil sie berechenbar wird, und der politische Charakter der Armutsdefinition transparenter, weil die Bestimmung der Armutsschwellen in verschiedenen Varianten erfolgt. Auch hier gibt es allerdings androzentrische Verschleierungen. Die Bezugsgröße zur Bewertung des Einkommens ist der Haushalt: Als Lebens- und Wohngemeinschaft, die, so wird unterstellt, zur Verfügung stehende finanzielle Mittel für die gemeinsame Lebensführung verbraucht. Wenn dabei ein Pro-Kopf-Nettoeinkommen, gewichtet oder nicht, zugrunde gelegt wird, so besteht implizit die Annahme, daß diese Summe auch für die einzelnen Haushaltsmitglieder jeweils zur Verfügung steht und für sie und von ihnen verbraucht werden kann. Allerdings ist der Zugang zu den Ressourcen nicht schon deswegen gegeben, weil die Ressourcen rechnerisch vorhanden sind. Lebensgemeinschaften sind durch viele psychosoziale Mechanismen geprägt, und dabei spielt die Geschlechterhierarchie eine entscheidende Rolle. Die Dominanz des Mannes, erst recht, wenn er der einzige Verdiener ist, kann dazu führen, daß den übrigen Familienmitgliedern, der Frau und den Kindern, gerade nicht der Zugang zu ihren berechneten und unterstellten Anteilen an den finanziellen Ressourcen offensteht, sondern, daß der Mann für sich sehr viel mehr Geld beansprucht als ihm zustünde und die Frau nur durch eigenen Verzicht die Lebensbedingungen für die Kinder und sich sichern kann. Frauen beugen sich der Regel:

„Wer anschafft, bestimmt", nicht zuletzt aus der berechtigten Angst heraus, in Konfliktfällen über die Verwendung des Einkommens den Kürzeren zu ziehen. Immerhin kann der Ernährer damit drohen, sich gänzlich zurückzuziehen und die Mutter mit den Kindern allein zu lassen. Die Bezugsgröße Haushaltseinkommen ist also insofern nicht angemessen, weil sie davon ausgeht, daß bei einem entsprechenden Einkommen kein Familienmitglied als arm anzusehen ist. Armut der nicht erwerbstätigen oder gering erwerbstätigen Frauen kann allerdings trotz relativ ausreichendem Haushaltseinkommen

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entstehen, wenn der besser verdienende Ehemann das Einkommen nicht partnerschaftlich teilt. Die sogenannte Intraressourcenverteilung der Mittel im Haushalt ist auch in der neuen Armutsforschung immer noch ungeklärt, und es ist zu vermuten, daß sich hinter dieser Unklarheit eine unentdeckte Armut von Frauen verbirgt.

Eine solche Konstellation ist nicht dem individuellen Schicksal zuzuschreiben, sondern ein Ausdruck patriarchaler Strukturen des Geschlechterverhältnisses, das die jeweils einzelnen nicht gänzlich zu verantworten haben. Die gesellschaftliche Prägung darf nicht verkannt werden und müßte bei der Konzeption der Ressourcenarmut mit berücksichtigt werden.

Demgegenüber sind gerade in den letzten Jahren Armutskonzepte und -definitionen entwickelt worden, die gendersensibel sind, d.h. die konzeptionell in der Lage sind, die unterschiedlichen sozialen Positionen der Geschlechter zu erfassen.

Eine Armutsdefinition bezieht sich auf das verfügbare Einkommen aus Erwerbsarbeit. Das individuelle Einkommen aus Erwerbsarbeit bei Vollzeitbeschäftigung wird in Relation zum Durchschnitt des Erwerbseinkommens aller Vollbeschäftigten gesetzt. Damit wird nicht das gesamte Ausmaß der ökonomischen Armut erfaßt, weil diejenigen Personen, die nur Teilzeit arbeiten, ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse haben oder gar nicht erwerbsarbeiten, nicht einbezogen sind. Dennoch hat auch dieser Zugang zur Einkommensarmut seine Berechtigung, weil er darauf hinweist, daß es Armut trotz Erwerbsarbeit in einem beträchtlichen Ausmaße gibt (Schäfer 1996). Selbst die vollzeitige Erwerbsarbeit reicht oft nicht aus, um eine eigenständige, angemessene materielle Existenzgrundlage zu schaffen. Die Analyse der obligatorischen Meldungen der Arbeitgeber über sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zeigt, daß das Ausmaß der Einkommensarmut ganzjährig vollzeitbeschäftigter Frauen fast zehnmal so hoch ist wie das der Männer und 1990 25,9 Prozent aller vollzeitarbeitenden Frauen betraf. Die Analysen zur Einkommensarmut zeichnen sich durch einen hohen Grad an Gendersensibilität aus:

Methodische Varianten werden diskutiert und in ihren Implikationen transparent gemacht. So wird etwa darauf verwiesen, daß die Wahl der Bezugsgröße einen Einfluß auf das Ergebnis hat und die „wirkliche" Einkommensarmut der Frauen erst dann deutlich wird, wenn die Einkommen der Frauen in Relation zum durchschnittlichen Einkommen der Männer gesetzt werden. Wählt man nämlich als Bezugsgröße die durchschnittlichen Verdienste von Männern und Frauen, werden die relativen Diskriminierungen der Fraueneinkommen wieder teilweise nivelliert.

Eine weitergehende Definition der Armut bezieht sich auf das Lebenslagekonzept. Hier wird die tatsächliche Lebenssituation in verschiedenen Dimensionen wie Einkommen, Beschäftigung, Ausbildung, Wohnen und Gesundheit betrachtet und versucht, eine mehrdimensionale Unterversorgung zu ermitteln. Eine solche Betrachtung ermöglicht es, Armutspotentiale sowie spezielle Risikogruppen zu identifizieren. Diese Definition ist ebenfalls gendersensibel. Mit diesem Konzept lassen sich zum Beispiel Armutskarrieren junger Frauen herausarbeiten: Junge Frauen, die in durch Drogen oder Alkohol belasteten familiären Verhältnissen aufwachsen, versuchen diesen häufig dadurch, daß sie ein Kind bekommen, zu entgehen. Dadurch verpassen sie eine Ausbildung und die Heirat ist nur eine vorübergehende Sicherheit. Eine Trennung macht sie wohnungslos, ihre eigenen Ressourcen, sich aus der Armut zu befreien, sind sehr gering. Eine solche umfassende Sichtweise auf die Armut dient auch dazu, ein Konzept der Armutsbekämpfung zu entwickeln, das über die Gewährung einer materiellen Grundsicherung weit hinausgeht und insbesondere Infrastrukturleistung wie sozialen Wohnungsbau, Kinder- und

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Jugendhäuser sowie spezifische Bildungs- und Beratungsangebote umfaßt, die wiederum geschlechtsspezifisch gestaltbar sind.

Die dynamische Armutsforschung benutzt keine andere Definition von Armut, aber eine andere Blickweise, nämlich die auf Armutsverläufe. Erste empirische Ergebnisse über die Lebenslaufarmut verweisen auf die Verzeitlichung der Armut, aber auch auf die Bedeutung von Lebensereignissen wie Partnerverlust oder Rentenbeginn für Armutslagen hin (Leibfried 1995). Auch dieses Konzept ist gendersensibel, weil die Lebensrealitäten von Männern und Frauen differenziert erfaßbar sind. Da es darauf abzielt, die Ursachen von Armut zu erfassen, sind Erkenntnisse über geschlechtsspezifische Lebensbedingungen integrierbar und können in Strategien der Armutsbekämpfung aufgenommen werden.

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2.3 Androzentrismen in der Interpretation von Befunden

Auch bei der Interpretation von Befunden gibt es androzentrische Züge. In der Armutsdiskussion wird der Geschlechtervertrag oft berührt, allerdings selten genannt. Vielmehr werden die abgeleitete soziale Sicherung und die Zuständigkeit für Kinder als besondere Probleme von Frauen diskutiert und nicht konsequent als Ausdruck des Geschlechterverhältnisses analysiert.

Immer wieder finden sich Aufzählungen von besonderen Risikogruppen und dabei werden Frauen als Kategorie neben anderen Kategorien wie Alleinerziehende oder Arbeitslose aufgenommen. Hier wird die Kategorie Frau wie ein besonderes Merkmal behandelt, das einen spezifischen Zustand oder eine Lebenssituation beschreiben soll, so wie Arbeitslosigkeit oder Obdachlosigkeit. Es ist allerdings wenig logisch, in einer Aufzählung spezifischer Merkmale ein Merkmal zu benutzen, das gleichzeitig in allen anderen auch mitenthalten ist, denn es gibt keine geschlechtsfreien Personen. Demnach sind alle Personen, die alleinerziehend sind oder arbeitslos, entweder Frauen oder Männer. Ebenso sind Frauen als Geschlechtsgruppe nicht deswegen arm, weil sie Frauen sind, sondern deswegen, weil damit spezifische armutserzeugende gesellschaftlich bedingte Lebenslagen verknüpft sind. Die Frauen waren in keiner Phase des Wohlfahrtsstaates arm, aber immer waren es Frauen, die von Armut in besonderer Weise betroffen waren und sind. Der Armutsforschung muß es um eine genaue Analyse der Lebenslagen gehen, der bloße Rekurs auf das Geschlechtsmerkmal täuscht über spezifische Lebenslagen hinweg und legt nahe, in der Geschlechtsgruppe Frau ein besonderes Merkmal zu sehen, das zur Armut führt. Der Blick auf das Geschlechterverhältnis wird bei der unkritischen Benutzung der Kategorie Frau verschleiert. Frauen sind nämlich nur deswegen in besonderen armutserzeugenden Lebenslagen, weil der gesellschaftliche Geschlechtervertrag an spezifischen Stellen zugunsten von Männern konstruiert ist. Dem ist jedoch eher auf die Spur zu kommen, wenn man sich von der einfachen Kategorie Frau trennt und Lebenslagen, in die Frauen aufgrund des Geschlechtervertrages geraten, differenziert erfaßt. So ist ein Vergleich zwischen alleinerziehenden Müttern und alleinerziehenden Vätern, ein Vergleich zwischen Witwen und Witwern, ein Vergleich zwischen arbeitslosen Frauen und arbeitslosen Männern besser in der Lage, gesellschaftliche Realitäten zu erfassen. Solche Zugänge zu Armutslagen sind gleichzeitig auch handlungsrelevant, da sie Strategien zur Armutsbekämpfung entwickeln oder beurteilen lassen. Aus der Kategorie Frau allein lassen sich nämlich keine armutsbekämpfenden Strategien ableiten, da das Geschlecht weder verändert noch abgeschafft wer-

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den kann. Demgegenüber stehen die materiellen und sozialen Bedingungen von alleinerziehenden Frauen, Witwen oder arbeitslosen Frauen für politische Gestaltung offen.

Aber selbst eine differenziertere Betrachtung spezifischer Problemgruppen führt nicht automatisch zur Entwicklung von Strategien der Armutsbekämpfung. In der herrschenden Armutsdiskussion werden sehr schnell spezifische Armutsgruppen gegeneinander ausgespielt, und dies geschieht schnell auf Kosten von armen Frauen: Nachdem lange Zeit die alten Frauen als Armutsgruppe galten, wurden es im Anschluß daran die Alleinerziehenden, und in jüngster Zeit werden als neue Problemgruppe die Kinder entdeckt. Diese Urteile basieren auf der Interpretation der Anteile dieser jeweiligen Problemgruppen an allen Sozialhilfeempfängern und -empfängerinnen. Sobald die Anteile etwas rückläufig sind, wird schnell ihre Problemlage als nicht mehr akut betrachtet. Wenn immer nur eine relativ höhere Betroffenheit als Skandal empfunden wird, wird die Betroffenheit an sich politisch verleugnet.

In empirischen Untersuchungen zur Obdachlosigkeit werden als Hauptgründe für diese Form der Armut die marktorientierte und nicht bedarfsorientierte Wohnraumpolitik kritisiert und als Hauptanlaß des Wohnungsverlustes der Mietrückstand angegeben (MAGS 1991). Damit wird zunächst widerlegt, daß individuelles Verhalten wie unwirtschaftlicher Umgang mit Geld oder Apathie eine größere Rolle spielen. Bei der weiteren Beschreibung der Hintergründe werden aber wiederum verschleiernde Formulierungen gewählt: Neben der Arbeitslosigkeit werden auch Geburten und Trennungen, oft als familiäre Ereignisse zusammengefaßt, aufgeführt. Geburten und Trennungen sind nun an sich kein Grund dafür, daß jemand die Miete nicht mehr bezahlen kann. Eine genauere Sprache wäre erhellender. Dahinter steckt nämlich die Auswirkung des Geschlechtervertrags, nach dem nach der Geburt des Kindes die männliche Ernährerrolle voll zum Tragen kommt und der Verdienst des Ernährers den Unterhalt sowohl für das Kind sowie für die Mutter zu sichern hat. Viele Verdienste, auch von Männern, reichen offenbar dazu nicht mehr aus. Trennung bedeutet genauer: Aufkündigung des Ehevertrages und damit die materielle Eigenständigkeit des vorher in einem Haushalt lebenden Paares. In der Regel reichen aber die Verdienste, die der ehemalige Ernährer bekommt, nicht aus, zwei Wohnungen zu finanzieren und/oder den Unterhalt in zwei verschiedenen Haushalten zu bezahlen.

Die Geschlechterhierarchie wird auch verschleiert, wenn die Armut von Frauen damit erklärt wird, daß Erziehungspflichten Frauen an der materiellen Absicherung über

der Erwerbsarbeit hindern. Wer so formuliert, unterstellt, daß es ein frei gewähltes oder überhaupt wählbares Verhalten für Frauen als Mütter gäbe. Es wird verdrängt, daß die sogenannten Erziehungspflichten der Frauen nur deswegen an der Erwerbsarbeit hindern, weil die Väter diese Erziehungspflichten überhaupt nicht wahrnehmen. Das Aufkündigen der Erziehungspflichten der Männer ist aber wiederum die Voraussetzung dafür, daß sie unter den gegebenen Umständen überhaupt einer existenzsichernden Erwerbsarbeit nachgehen können.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 1999

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