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1. Problemstellung

In fast allen Gesetzen zur Gleichberechtigung in Bund und Ländern findet sich ein Paragraph, in dem die Qualifikation erwähnt wird, die durch Familienarbeit und Ehrenamt erworben wird. Die Bedeutung und Bewertung dieser Qualifikation für die Besetzung einer Stelle oder Beförderung ist unterschiedlich geregelt. In den meisten Gesetzen ist jedoch verankert, daß die Qualifikationen aus der Familienarbeit und/oder ehrenamtlichen Arbeit bei der Beurteilung der Eignung zu berücksichtigen sind, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit von Bedeutung sind.

Bisher gibt es Defizite in zwei Bereichen: Wenn auch meistens davon ausgegangen wird, daß man in der Familienarbeit so etwas wie soziale Kompetenzen erwirbt, fehlen einerseits verbindliche Definitionen der Qualifikationen, die durch die Familienarbeit und ehrenamtliche Arbeit erworben werden können. Die kritischen Diskussionen von Gewerkschafterinnen in den letzten Jahren haben andererseits immer deutlicher werden lassen, daß auch die Erfassung von sozialen Qualifikationen in den Anforderungsprofilen oder tariflichen Bewertungsrastern von Stellen sehr mangelhaft ist. Bei dieser Ausgangslage ist es äußerst schwierig zu sagen, welche Qualifikationen jemand durch die Familienarbeit erworben hat, und darüber hinaus sind in den Anforderungsprofilen und Tarifverträgen wenig Anhaltspunkte gegeben, an welchen Stellen diese Qualifikationen überhaupt gefordert werden.

Im folgenden werden beide Problembereiche näher erläutert, erste Vorschläge entwickelt und Umsetzungsprobleme diskutiert. Dabei wird die soziale Qualifikation im Mittelpunkt stehen. Die Auswahl dieses Qualifikationsbereiches soll nicht den Eindruck erwecken, in der Familienarbeit würden ausschließlich soziale Qualifikationen erworben. Vielmehr soll die soziale Qualifikation beispielhaft für andere Qualifikationsbereiche stehen, zum einen, weil hier bereits erste Forschungsergebnisse vorliegen, zum anderen, weil soziale Qualifikationen besonders geeignet sind, die Brücke zwischen Erwerbsarbeit und Familienarbeit zu schlagen: Daß sie im Familienleben gebraucht werden, ist unumstritten und daß sie in der Erwerbsarbeit notwendig sind, wird zunehmend akzeptiert. Nicht zuletzt zeigt gerade ihre Ausblendung aus den Anforderungsprofilen und Tarifverträgen besonders deutlich, wie die den Frauen zugeschriebenen Kompetenzen diskriminiert werden, aber auch an welchen Stellen dies überwunden werden kann.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

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