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TEILDOKUMENT:




Peter Fricke:
„Integriert oder desintegriert?"
Berufliche, schulische und sprachliche Situation jugendlicher Spätaussiedler


1.
Der Zuzug von Spätaussiedlern aus Osteuropa und den asiatischen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verringert. 1994 wanderten ca. 223.000, 1995 ca. 218.000, 1996 ca. 178.000 und 1997 ca. 134.000 Personen zu. Für 1998 wird ein weiterer Rückgang des Spätaussiedlerzuzugs prognostiziert. Für die Integration der Spätaussiedler stellt der Bund im Haushaltsjahr 1998 insgesamt ca. 2,5 Milliarden DM zur Verfügung, davon ca. 520 Millionen DM für Sprachkurse zum Erlernen der deutschen Sprache.

Die Altersstruktur der Zuwanderer unterscheidet sich erheblich von der Altersstruktur der einheimischen Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland. 1997 waren 36% der Spätaussiedler und ihrer Angehörigen unter 20 Jahre alt, 41% waren in der Altersgruppe von 20 – 45 Jahren und 23% waren älter als 45 Jahre. Im Vergleich dazu waren von der einheimischen Bevölkerung 1994 20,8% unter 20 Jahren, 36,8% zwischen 20 – 45 Jahren und 42,4% über 45 Jahren. Der Anteil der jugendlichen Spätaussiedler liegt konstant über 40% bei jedem Zuwanderungsjahrgang.

Der Anteil der Spätaussiedler nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) ist im Verhältnis zum Anteil der aufgenommenen nichtdeutschen Ehegatten und Abkömmlinge nach § 7 Abs. 2 BVFG und den sonstigen in die Verteilung mit einbezogenen Familienangehörigen nach § 8 Abs. 2 BVFG in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. 1995 betrug er noch 55,4%, 1996 47,68% und 1997 nur noch 39,71%. Ein weiterer Rückgang ist im Jahre 1998 zu erwarten, da wegen der Alters- und Familienstruktur verstärkt jüngere Spätaussiedler mit vielen nichtdeutschen Familienangehörigen im Wege der Aufnahme einreisen werden. Im Ergebnis bedeutet dies, daß künftig zum überwiegenden Teil Personen über das Aufnahmeverfahren nach Deutschland kommen werden, die keine deutschen Volkszugehörigen im Sinne von § 6 BVFG sind und außer einem Ehe- und Verwandtschaftsverhältnis keine Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf die Kenntnis der deutschen Sprache, zu erfüllen brauchen.

Die Zuständigkeit des Bundes zur Integration von Spätaussiedlern ergibt sich aus Artikel 120 des Grundgesetzes (GG). Dieses gilt somit auch für die jugendlichen Spätaussiedler, soweit die schulischen Angebote der Bundesländer nicht ausreichend sind. In der Spätaussiedlerpolitik verfolgt die Bundesregierung ein doppeltes Ziel:

• – einerseits den deutschen Volkszugehörigen in den Aussiedlungsgebieten zu helfen, ihre Identität zu wahren und neue Volksgruppenstrukturen aufzubauen und

• – andererseits das Tor nach Deutschland im Rahmen des Gesetzes zur Bereinigung von Kriegsfolgenschäden (KfbG) offen zu halten.

Der Zuzug deutscher Volkszugehöriger aus den Gebieten außerhalb der ehemaligen UdSSR ist so gut wie abgeschlossen. In den letzten Jahren sind kontinuierlich mehr als 90% der Zusiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR zu uns gekommen. Die Bundesregierung geht nach allgemeinen Schätzungen davon aus, daß in den Staaten Ostmittel-, Ost- und Südeuropas einschließlich der asiatischen Nachfolgestaaten der Sowjetunion noch insgesamt etwa 3 – 3½ Millionen Angehörige der deutschen Minderheit leben.

2.
Für die Förderung der deutschen Minderheit in den Nachfolgestaaten der UdSSR und im sonstigen Osteuropa hat die Bundesregierung 1997 144,5 Mio. DM zur Verfügung gestellt. 1998 werden es ca. 125 Mio. DM sein. Um möglichst vielen Rußlanddeutschen auch außerhalb der Förderungsschwerpunkte (Westsibirien mit deutschen nationalen Rayons, St. Petersburg, Wolgagebiet) eine Chance zu geben, die deutsche Kultur besser kennenzulernen und zu pflegen, ist seit 1996 die sogenannte Breitenarbeit intensiviert worden. In Rußland gibt es inzwischen (Stand Januar 1998) 244 Begegnungsstätten, in Kasachstan 52. Derzeit werden in Rußland und Kasachstan mehr als 100.000 Sprachkursplätze angeboten, die auch von den Rußlanddeutschen zur Aufbesserung ihrer Sprachkenntnisse genutzt werden können und auch genutzt werden. Seit 1996 wurden an 650 Orten ca. 6.200 Deutschkurse durchgeführt.

Seit 1996 werden in den Herkunftsgebieten verstärkt Sprachtests durchgeführt. Die Bedeutung der Sprache ist vom Bundesverwaltungsgericht in jüngster Zeit mehrfach betont worden. Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind danach eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme als Spätaussiedler in die Bundesrepublik Deutschland. Die potentiellen Spätaussiedler müssen in einem einfachen standardisierten Gespräch nachweisen, daß sie die deutsche Sprache zumindest mit Grundkenntnissen noch beherrschen. Bis Ende 1997 wurden etwa 115.000 Personen zu einem Sprachtest eingeladen, etwa 65.000 Tests wurden durchgeführt. Ca. 37% der Teilnehmer haben den Sprachtest nicht bestanden. Eine Wiederholung des Tests ist nicht möglich. Verpflichtend ist der Test nur für den Spätaussiedler selbst. Für Familien besteht die Möglichkeit einer bevorzugten Einreise in die Bundesrepublik, wenn alle am Sprachtest teilgenommen und ihn bestanden haben. Eine wesentliche Ursache für den Rückgang der Zuzugszahlen in den letzten Jahren dürften die inzwischen notwendigen Sprachtests sein. Darüber hinaus dürfte aber auch eine Rolle spielen, daß die Informationen über die Bundesrepublik Deutschland inzwischen von den potentiellen Spätaussiedlern realistischer bewertet werden, da inzwischen auch Aufnahmebescheide für 100.000 Personen länger als ein Jahr nicht genutzt worden sind. Möglicherweise hängt der Rückgang auch damit zusammen, daß die wirtschaftlichen Entwicklungschancen in den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR positiver eingeschätzt werden.

Trotz der Sprachtests und der in den Herkunftsländern angebotenen Deutschkurse sind die Sprachkenntnisse der hier eintreffenden Spätaussiedler noch nicht auffällig besser geworden. Dies wird sich allerdings in den kommenden Jahren stark verändern, weil sich auch bei den Spätaussiedlern die Erkenntnis durchsetzt, daß zumindest die Wartezeit bis zur Ausreise mit einer Auffrischung der deutschen Sprachkenntnisse gut genutzt ist.

3.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Februar 1998 im Auftrag des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages eine Studie in Auftrag gegeben, mit der untersucht werden wird, wie die Sprachkurse hier in der Bundesrepublik Deutschland und die Sprachkurse in den Herkunftsländern besser aufeinander abgestimmt werden können, damit die Spätaussiedler möglichst schnell über verwertbare und weiterentwickelbare Sprachkenntnisse verfügen. Die Studie wird Ende 1998 abgeschlossen sein.

4.
Durch das Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler (Wohnortzuweisungsgesetz) ist es zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Spätaussiedler entsprechend der Quote nach § 8 Abs. 3 des BVFG auf alle Bundesländer gekommen. Die Bildung von neuen Zuzugsschwerpunkten konnte dadurch verhindert werden. Durch das 3. Änderungsgesetz zum Wohnortzuweisungsgesetz vom 22.12.1997 wurde die zweijährige Befristung aufgehoben. Die Befristung der Wohnortzuweisung und der Bindung von Sozialhilfe und Leistungen der Arbeitsförderung an den Zuweisungsort wurde für alle nach dem 1.3.1996 eingereisten Spätaussiedler bis zum 15.07.2000 verlängert. Durch dieses Änderungsgesetz ist sichergestellt, daß es nicht erneut zu einer starken Binnenwanderung zwischen den Bundesländern kommen kann. Aktives und von der einheimischen Bevölkerung akzeptiertes Einleben in der Bundesrepublik ist nur möglich, wenn nicht zu viele Spätaussiedler an einem Ort sind oder es an einem anderen Ort so wenig Spätaussiedler gibt, daß etwa Sprachkurse nicht durchgeführt werden können.

5.
Die im Herkunftsland begonnene Entwicklung und Lebensplanung der jugendlichen Spätaussiedler wird durch die Aussiedlung unterbrochen und muß in der Bundesrepublik Deutschland im Spannungsfeld zweier Kulturen fortgesetzt werden. Die vertraute Umgebung und ggf. die Freunde müssen zurückgelassen werden. Die Orientierung am Elternhaus wird schwieriger, da die Eltern, die auch selbst Probleme mit der Integration haben, hierfür nicht mehr wie in den Herkunftsländern Sorge tragen können. Spätaussiedlerjugendliche müssen feststellen, daß sie sowohl wegen der sehr geringen Sprachkenntnisse als auch aufgrund einer andersartigen Sozialisation nur sehr schwer Zugang zu in Deutschland geborenen Gleichaltrigen finden. Das Schulsystem in den Herkunftsländern funktionierte anders als das in der Bundesrepublik. Die Unterrichtsschwerpunkte waren andere, die Wissensvermittlung unterscheidet sich sehr, Kritik und Auseinandersetzung mit Autoritäten war nicht vorgesehen. Im Schulsystem der Bundesrepublik stehen dagegen im Vordergrund das Vertreten einer eigenen Meinung und die Entwicklung von Kritikfähigkeit. Die Konkurrenz unter den Schülern ist groß. Die jugendlichen Spätaussiedler müssen dann auch sehr schnell erfahren, daß ihre Schul- und Ausbildungsqualifikationen hier z.T. nicht anerkannt werden und daß sie im Schulsystem gemeinsam mit in der Regel zwei bis drei Jahre jüngeren Mitschülern in Klassenverbände eingeschult werden.

Der nur sehr schwer oder überhaupt nicht mögliche Zugang zu einheimischen Jugendlichen führt dazu, daß sich die Spätaussiedlerjugendlichen in ihren eigenen Kreisen organisieren, in denen auch nur Russisch gesprochen wird. Von den deutschen und den ausländischen Jugendlichen in der Bundesrepublik wird diese Gruppenbildung wiederum negativ wahrgenommen. Die Spätaussiedlerjugendlichen, die sich in den Herkunftsländern häufig als Nationalsozialisten beschimpfen lassen mußten, werden jetzt zu Russen und bezeichnen sich auch selbst so, um eine Identifikation zu finden.

Spätaussiedlerjugendliche sind in besonderem Maße gefährdet, als Folge von Enttäuschungserfahrungen ein negatives Selbstbild zu entwickeln, das z.B. in aggressive Verhaltensweisen, Alkoholismus, Drogenkonsum und -vertrieb, Mitarbeit in kriminellen Vereinigungen münden kann.

Es kommt zu Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen, die inzwischen mindestens auch in der regionalen Presse eine große Rolle spielen. Abweichendes Verhalten, insbesondere kriminelles Verhalten junger Spätaussiedler in Deutschland ist ebenfalls zunehmend Gegenstand von Medienberichterstattungen. Insbesondere sind die Ballungsgebiete der Spätaussiedler betroffen. Gestützt werden diese Meldungen durch regionale Untersuchungen, die auf eine gestiegene Kriminalität hinweisen. Bundesweit liegen jedoch keine gesicherten Erkenntnisse hierzu vor. Die offiziellen Kriminalitätsstatistiken erfassen Spätaussiedler nicht gesondert. Bei dieser Diskussion muß beachtet werden, daß bezüglich der Altersstruktur der Anteil jugendlicher Spätaussiedler etwa doppelt so hoch ist wie der entsprechende einheimischer Jugendlicher. Signifikante Unterschiede zwischen jugendlichen Spätaussiedlern und einheimischen sowie ausländischen Jugendlichen in ähnlichen sozialen Problemlagen (schlechtes Wohnumfeld, geringes Familieneinkommen, Arbeitslosigkeit, usw.) können bisher nicht repräsentativ festgestellt werden. Die Bundesregierung nimmt jedoch die Gefahr einer wachsenden Kriminalität sehr ernst und hat inzwischen auch zahlreiche Initiativen ergriffen. Besonders zu nennen sind z.B. das Wohnortzuweisungsgesetz, das eine starke Zusammenballung von Spätaussiedlern verhindert, die Verbesserung des Betreuungs- und Beratungsangebotes und die Unterstützung beim Aufbau eines Jugendverbandes der Rußlanddeutschen. Den Wohlfahrts- und Vertriebenenverbänden sowie den kirchlichen Organisationen werden über das Bundesministerium des Innern verstärkt Mittel (ca. 1 Mio. DM) für den Jugendbereich zur Verfügung gestellt, vor allem für die wohnumfeldbezogene Arbeit in Brennpunktgebieten.

6.
Mit dem Garantiefonds wird die sprachliche, schulische, berufliche und damit zusammenhängende soziale Eingliederung der jungen Spätaussiedler, Abkömmlinge von Spätaussiedlern u.a. bis zum 27. bzw. 30. Lebensjahr gefördert. Auf die Förderung nach dem Garantiefonds besteht kein Rechtsanspruch. Sie ist nachrangig gegenüber Ansprüchen auf andere Leistungen z.B. nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, auf Sozialhilfe usw.

Der Garantiefonds gliedert sich in zwei Teile, in den Bereich Schul- und Berufsbildung, für den die Bundesländer die Mittel zugewiesen bekommen, und in den Hochschulbereich, der über die Otto-Benecke-Stiftung e.V. (OBS e.V.) verwaltet wird. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage entsprechender Richtlinien. Sie sind kürzlich neu überarbeitet worden und am 1.3.1998 in Kraft getreten.

Die Verteilung der Mittel im Schul- und Berufsbildungsbereich beruht im wesentlichen auf der Zuzugsquote nach § 8 Abs. 3 BVFG. Für die Bewilligungen der Maßnahmen sind in den Bundesländern die Kreise und kreisfreien Städte zuständig. Diese melden ihren jährlichen Bedarf im voraus an. Entsprechend den zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln werden die Mittel dann den Bundesländern zugewiesen. Im Schul- und Berufsbildungsbereich werden schulpflichtige und nicht mehr schulpflichtige jugendliche Spätaussiedler gefördert. Schulpflichtige junge Spätaussiedler können außerschulischen Nachhilfeunterricht erhalten, soweit dies zur Erreichung eines Klassenziels notwendig ist und die von den Schulen angebotenen Förderunterrichte nicht ausreichend sind. Nicht mehr schulpflichtige Jugendliche erhalten Intensivsprachkurse, die zehn Monate dauern und mit einer Sprachprüfung enden. Neben Intensivsprachkursen werden Sprachkurse angeboten mit dem Ziel, einen qualifizierten Schulabschluß nachzuholen, sowie Sprachkurse mit berufsorientierenden Bestandteilen.

In den letzten Jahren ist die Förderung von Kindern in den Klassen 1 – 4 der Grundschule reduziert worden. Eine Förderung dieser Kinder ist nur noch in Einzelfällen möglich, wenn deren Notwendigkeit von den Schulen mit besonderer Begründung bescheinigt wird. Der Schwerpunkt der Förderung liegt bei den Schülern der 5. bis zur 10. Klasse. Wichtigstes Ziel der Garantiefondsförderung ist es, daß jugendliche Spätaussiedler einen Schulabschluß erhalten, der ihnen die Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses ermöglichen soll. Die nicht mehr schulpflichtigen Spätaussiedler, für die die Integration über das Schulsystem nicht mehr stattfinden kann, erhalten durch die Intensivsprachkurse eine Chance, nach einem erfolgreichen Abschluß ein Ausbildungsverhältnis aufzunehmen.

Im Hochschulbereich werden jugendliche Spätaussiedler aufgenommen, die im Herkunftsland bereits ein Attestat (Hochschulzugangsberechtigung in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion) erhalten oder die Hochschulzugangsberechtigung via Abitur (sonstige Staaten Osteuropas) haben bzw. bereits eine Hochschulausbildung begonnen haben. Sie erhalten sechsmonatige Sprachkurse, die sie dazu befähigen, entweder in Sonderlehrgängen, die von den Bundesländern eingerichtet worden sind, das deutsche Abitur nachzuholen oder direkt zur Hochschule zu gehen. Letzteres ist für jugendliche Spätaussiedler aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR jedoch nur dann möglich, wenn sie bereits vier Semester im Herkunftsland studiert haben. Die Sprachkurse werden im Auftrag der Otto-Benecke-Stiftung e.V. von 12 Sprachkursträgern durchgeführt. Die jugendlichen Spätaussiedler absolvieren zu 75% diese Sprachkurse erfolgreich. Von denjenigen, die durchfallen, erreichen ca. 90% in einer Wiederholungsprüfung, die nach weiteren zwei Monaten Sprachausbildung möglich ist, das Ausbildungsziel.

Die sprachliche Förderung im Schul- und Berufsbildungsbereich kann, insbesondere in Intensivsprachkursen, im Normalfall sehr schnell beginnen, d.h. es bestehen derzeit keine Wartezeiten. Wartezeiten können allerdings dann auftreten, wenn es nicht gelingt, eine ausreichende Anzahl von Teilnehmern für einen Sprachkurs zu rekrutieren. Auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen beginnt ein Sprachkurs im Normalfall erst dann, wenn mindestens 15 Teilnehmer gefunden werden konnten.

Im Hochschulbereich bestehen teilweise Wartezeiten von durchschnittlich vier Monaten. Diese haben sich aber in den letzten Monaten drastisch reduziert. Es ist davon auszugehen, daß eine weitere Verkürzung der Wartezeiten eintreten wird.

Für den Garantiefonds standen seit 1990 zur Verfügung

Jahr

Soll DM

Spätaussiedlerzuzug

Auslastungsquote (%)

1990

486.000.000

397.000

88,1

1991

510.000.000

220.000

92,9

1992

450.000.000

230.000

92,9

1993

360.000.000

218.000

96,8

1994

300.000.000

223.000

84,1

1995

240.000.000

218.000

99,2

1996

240.000.000

178.000

98,2

1997

200.000.000

135.000

97,2

1998

180.000.000

ca. 120.000


Die Garantiefondsmittel sind, orientiert an den Zuzugszahlen seit 1991, kontinuierlich zurückgegangen. Seit 1995 liegt der Auslastungsgrad bei über 97%. 1997 wurde der Garantiefonds zu 97,2% ausgeschöpft; das liegt auch an der zum 31.10.1997 erlassenen Haushaltssperre.

Im Jahre 1996 wurden über den Garantiefonds (Schul- und Berufsbildungsbereich und Hochschulbereich zusammen) insgesamt 90.000 Jugendliche gefördert, ca. 82.000 jugendliche Spätaussiedler im Schul- und Berufsbildungsbereich und ca. 8.000 Jugendliche über das Programm der OBS e.V.

7.
Die Intensivsprachkurse sowohl im Schul- und Berufsbildungsbereich als auch im Hochschulbereich sehen eine sehr intensive Vermittlung der deutschen Sprache vor. Dafür sind im Schul- und Berufsbildungsbereich 30 Wochenstunden vorgesehen. Im Hochschulbereich sind es sogar 32. Zehn weitere Wochenstunden können eingesetzt werden für sozialpädagogische Betreuung. Die sozialpädagogischen Betreuer haben insbesondere die Aufgabe, sich intensiv mit den Jugendlichen und deren Problemen auseinanderzusetzen und ihnen Hilfestellung während der Ausbildung zu geben. Sie helfen aber auch – und das wird in der Folgezeit immer wichtiger – nach dem Sprachkurs, indem sie sich um Anschlußmaßnahmen kümmern. Dies gelingt häufig: Ein Großteil der Jugendlichen geht in weiterführende schulische Anschlußmaßnahmen, erhält einen Ausbildungsplatz oder beginnt ein Arbeitsverhältnis. Deutlichere Aussagen zu der Frage einer Integration nach Garantiefondsmaßnahmen sind Ende 1998 zu erwarten, da inzwischen Fragen der Evaluation stärker in den Vordergrund gestellt worden sind. Durch den Garantiefonds wird vorrangig der Spracherwerb und damit die Kommunikationsfähigkeit der jugendlichen Spätaussiedler gefördert. Der Schwerpunkt der Förderung nach dem Garantiefonds sollte in den ersten zwei Jahren nach der Einreise abgeschlossen sein.

Die Integrationsförderung über die Beratung und Betreuung erfolgt über das Eingliederungsprogramm, das den gesamten Eingliederungsprozeß, der in der Regel erst nach fünf Jahren abgeschlossen werden kann, unterstützt.

Ca. 300 ortsnahe Jugendgemeinschaftswerke mit ca. 580 hauptamtlichen Mitarbeitern sowie weitere Mitarbeiter, die über andere Programme gefördert werden bzw. ehrenamtlich tätig sind, leisten diese Arbeit.

1994

1995

1996

I. Allgemeines




1. Anzahl der Jugendgemeinschaftswerke

341

313

311

Anzahl der Außenstellen

107

111

105

2. LeiterInnen der Jugendgemeinschaftswerke (Stellen)

342,30

302

295,39

3. Weitere hauptamtliche MitarbeiterInnen (Stellen)

318,56

288,30

280,87

4. Anzahl der weiteren MitarbeiterInnen, ABM-Kräfte, PraktikantInnen, Zivis

449,71

411,84

418,70

5. Anzahl der Honorarkräfte

1.505,50

1.606,45

1.699,55

6. Anzahl der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen

634

590

698

II. Gesamtzahl der Betreuten im Berichtszeitraum

104.451

106.068

107.562

Quelle: Jugend, Beruf, Gesellschaft, 8.97, S. 14

Die Jugendgemeinschaftswerke haben einmal die Aufgabe, die jugendlichen Spätaussiedler möglichst schnell in geeignete Maßnahmen zu vermitteln. Sie nehmen Kontakt auf zu den Schulen, den Jugendämtern, den Sozialämtern und unterstützen die jugendlichen Spätaussiedler und deren Eltern bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen. Darüber hinaus bieten die Jugendgemeinschaftswerke Orte der Begegnung, einmal zwischen den jugendlichen Spätaussiedlern selbst, zum anderen aber auch, um mit einheimischen Jugendlichen zusammenzukommen. Die Maßnahmen der Jugendgemeinschaftswerke werden inzwischen sehr stark unterstützt, was auch durch Finanzmittel des Bundesministeriums des Innern, das die Förderung der Jugendkultur zu einem neuen Schwerpunkt gemacht hat, geschieht. Dafür werden die Träger der Jugendgemeinschaftswerke, aber auch andere regionale Vereine und Verbände, die sich die Integration von jugendlichen Spätaussiedlern zum Ziel gesetzt haben, unterstützt.

Staatliche Angebote können nur dann effektiv und effizient sein, wenn eine Bündelung stattfindet. Nur wenn das Fachwissen, das über die Probleme der Migration und ihrer Folgen an vielen Stellen existiert, wie z.B. bei den Jugendgemeinschaftswerken, bei den Trägern der offenen Jugendhilfe, bei der Jugendgerichtshilfe, der Schulsozialarbeit und den sozialpsychologischen Diensten, aber auch bei den Kirchen und ehrenamtlichen Einrichtungen, gebündelt wird und zu kooperativen Arbeitsformen führt, kann die Eingliederungsaufgabe wirksam erfüllt werden.

8.
Der Eingliederungsprozeß ist seit Mitte der neunziger Jahre schwieriger geworden. Ursächlich dafür sind die Reduzierung der Eingliederungsleistungen für erwachsene Spätaussiedler (z.B. Kürzung der Sprachkursdauer von 18 auf sechs Monate nach dem Arbeitsförderungsgesetz), die äußerst angespannte Arbeitsmarktlage und die rückläufige Akzeptanz in der einheimischen Bevölkerung. Dies hat dazu geführt, daß sich die Spätaussiedler stärker in ihre eigene Gruppe zurückgezogen haben, häufig untereinander nur noch Russisch sprechen und deshalb nur sehr schwer Arbeit und Zugang zur einheimischen Bevölkerung finden. Die aus den Herkunftsgebieten mitgebrachten Lebensgewohnheiten werden stärker als in den Jahren vor 1995 beibehalten.

Auch bei den jugendlichen Spätaussiedlern ist die Ausbildungs- und Arbeitsplatzsituation schlechter geworden. Sie bringen allerdings ein erhebliches Energiepotential mit. Der Großteil lernt und arbeitet mit großer Energie und Motivation, um hier in der Bundesrepublik möglichst schnell Fuß fassen zu können. Dies ist naturgemäß sehr schwer, wenn die Akzeptanz bei den hier geborenen Jugendlichen nicht erreichbar ist.

Die Eingliederung wird sich in den nächsten Jahren erheblich verändern. Dies ist erstens bedingt durch die stark rückläufigen Spätaussiedlerzuzugszahlen und zum zweiten werden sich durch die Sprachtests und die Sprachkursangebote in den Herkunftsländern die deutschen Sprachkenntnisse wesentlich verbessern; denn auch den Spätaussiedlern ist klar, daß in Deutschland die Integrationsmöglichkeiten wesentlich von der Beherrschung der Sprache abhängen. In den Herkunftsländern ist deshalb schon ein Trend erkennbar, daß ausreisewillige Familienmitglieder gemeinsam einen Sprachkurs absolvieren.

Integration muß im wesentlichen über Schule, Ausbildung und Beruf stattfinden. Eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation hätte deshalb auch eine problemlosere Eingliederung zur Folge. Diese kann nur schnell gelingen, wenn diese Rahmenbedingungen vorhanden sind. Die Spätaussiedler müssen einerseits eine hohe Motivation zur Eingliederung selbst mitbringen. Andererseits muß die einheimische Bevölkerung die Spätaussiedler wieder stärker als eine Gruppe wahrnehmen, die eine Bereicherung für unsere Gesellschaft bedeuten kann.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | November 1998

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