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[Seite der Druckausg.: 11 (Fortsetzung)]

A. Braun: Ja. Es ist nicht ratsam mitzuschreiben; wir haben die Foren alle dokumentiert. Das vom vorigen Jahr ist gerade im Druck; also Sie können damit rechnen, daß Sie spätestens nächsten Herbst die Dokumentation vorliegen haben, so wie bei den bisherigen Foren auch.

Frau Dr.Narten stellen Sie sich bitte kurz vor.

Dr. Renate Narten: Mein Name ist, wie gesagt, Renate Narten, das steht ja im Programm, ich bin Architektur - Soziologin und ich beschäftige mich seit 10 Jahren ungefähr mit dem Wohnungsbau für ältere Menschen, besonders mit der Frage bedürfnisgerechten Wohnungsbaus für ältere Menschen, also mit dem Zusammenhang zwischen dem, was man sich als sozialem Leben in den Räumen vorstellt und den Räumen, die dann gebaut werden, und speziell mit neuen Wohnformen im Alter.

Mit dem Thema, zu dem ich jetzt den Vortrag halte, beschäftige ich mich im Rahmen dieser neuen Wohnformen im Alter. Und ich muß gleich etwas dazu sagen, zu dem Titel „Betreutes Wohnen als Grundprinzip der Altenarbeit", der ist nicht von mir erfunden. Sondern Herr Braun rief mich an und fragte mich, ob ich zu diesem Thema etwas sagen wollte, und er erwischte mich gerade beim Kofferpacken für den Urlaub. Ich sagte ja, ich will dazu schon gerne was sagen, aber ob ich den Titel so richtig finde, weiß ich nicht; weil ich weiß nicht, ob man das betreute Wohnen nun gerade zum Grundprinzip der Altenarbeit machen kann, ob das nicht ein bißchen anmaßend ist.

A. Braun: Den Titel habe ich bei Roland Schmidt geklaut.

R. Narten: Eben, der hat das gesagt, genau. Und als ich im Urlaub war, dachte ich, das habe ich ja ganz geschickt gemacht, denn jetzt wird natürlich die Einladung gedruckt genau mit diesem Titel, und darüber

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reden wird man nicht mehr können, wenn ich aus dem Urlaub zurück bin. Ich werde also ein klein bißchen anders meinen Vortrag gestalten, als es jetzt hier vielleicht vermutet wird. Ich bin mir eben nicht sicher, ob man das betreute Wohnen zum Grundprinzip der Altenarbeit machen sollte. Ich werde darüber reden, was ist eigentlich das Prinzip des betreuten Wohnens und welche Wirkung hat es eventuell auch auf die Altenarbeit aus meiner Sicht als einer Außenstehenden, die nicht direkt selbst in der Altenarbeit tätig ist. Ich werde dann über die verschiedenen Möglichkeiten berichten, wie sich dieses Prinzip in bauliche und soziale Strukturen bei verschiedenen Projekten umsetzt und zum Schluß eben noch etwas über die möglichen Konsequenzen für die Altenarbeit sagen.

Das betreute Wohnen ist ja entstanden eigentlich aus der Kritik an dieser einseitigen Orientierung: man konnte sich ja nur entscheiden beim Wohnen, will man zuhause wohnen bleiben oder will man ins Heim oder muß man ins Heim. Und am Heim wurde ja sehr stark kritisiert, daß erstens die Menschen dort nicht hinwollen. Daß sie andererseits zwar häufig aufgrund einer Einschränkung und einem Aspekt von Pflegebedürftigkeit eingewiesen werden, im Grunde aber in vielen anderen Lebensbereichen noch selbständig wirtschaften könnten, und daß sie dort dann auch aus diesem Grund teilweise überversorgt sind. Und es wurde nach Wegen gesucht, wie man das verhindern kann, daß man also nicht aufgrund von einer Hilfebedürftigkeit sofort in ein System Heim integriert werden muß. Also einerseits dieser Wunsch älterer Menschen, solange wie möglich zuhause und selbständig leben zu können und andererseits hilfebedürftig zu sein und Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen, hier galt es, eine andere Lösung zu finden, als sofort in eine Institution übersiedeln zu müssen.

Der Grundgedanke des betreuten Wohnens ist deshalb, erstens das selbständige Leben aufrecht zu erhalten in einer normalen Wohnung, mit allen Aspekten der normalen Lebensführung und zweitens die Hilfe, den Hilfebedarf gesichert zu haben durch eine verläßliche Betreuung. Und wichtig war dabei, daß man eben nicht Wohnen und Betreuung automatisch koppelt. Es ist also eigentlich das erste Grundprinzip des betreuten Wohnens, daß man normale Mietverträge für die Woh-

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nung und deshalb auch alle Rechte eines Mieters hat und nicht Heiminsasse ist mit den ganzen einschränkenden Bedingungen, die damit verbunden sind. Man muß sich nicht einer Institution in seiner Lebensführung unterwerfen. Und neben dem Mietverhältnis gibt es die Betreuungsangebote. Und ein weiteres wichtiges Prinzip ist außerdem, daß man diese Betreuungsangebote frei wählen kann. Nicht alle Anlagen des betreuten Wohnens erfüllen diese Bedingungen. Aber im Grunde steckt das als Prinzip dahinter, Wohnen und Betreuung zu trennen und nicht aufgrund irgendeines Hilfebedarfs auch eine bestimmte Wohnform wählen zu müssen. Sondern im Grundsatz sollte man das ganz frei koppeln können: eine bestimmte Betreuungssituation mit einer bestimmten Wohnsituation. Und die sind unterschiedlich kombinierbar, das werde ich dann an verschiedenen Beispielen noch zeigen.

Die Grundpfeiler des betreuten Wohnens, habe ich hier dargelegt, sind einerseits eben eine Wohnung, die zum selbständigen Leben geeignet ist - ich werde darüber heute relativ wenig sagen, weil wir ja noch den Vortrag von Martina Buhtz hören über barrierefreies Wohnen - und eben Betreuungsleistungen, die die Selbstbestimmtheit der alten Menschen respektieren. Das ist für mich eigentlich mit das Wichtigste, die Selbstbestimmtheit respektieren. Denn daraus resultiert auch der Anspruch, daß man die Betreuungsleistung frei wählen kann, Daß man also nicht, wenn man in eine bestimmte betreute Wohnanlage zieht, auch automatisch für eine bestimmte Betreuungsleistung auf Gedeih und Verderb diesen Betreuungsdiensten ausgeliefert ist. Daß man die auch frei wählen und selbst bestimmen kann, das ist eine Grundvoraussetzung für das betreute Wohnen.

Ich werde jetzt also im wesentlichen auf die Betreuungsleistungen eingehen. Die Betreuungsleistungen gliedern sich im betreuten Wohnen eigentlich immer in diesen sogenannten Grundservice und den Wahlservice. Wir haben das ja gestern auf der Exkursion ohnehin reichlich mitbekommen, wie das in der Praxis läuft. Der Grundservice besteht im Kern ersteinmal aus einem Hausnotruf - das ist das Wichtigste im Grundservice - und einer Betreuungsperson, die denjenigen Menschen darin berät, welche Dienstleistung für ihn sinnvoll sind und ihm beim Vermitteln dieser Dienstleistung hilft. Das ist sozusagen der Kern des

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Grundservice. Das ist etwas, das auch hier in Baden-Württemberg als Minimum angesehen wird, was immer in einer betreuten Wohnanlage oder im betreuten Wohnen da sein muß. Darum herum gibt es so ein paar kleinere Dienstleistungen, die häufig auch im Grundservice enthalten sind, etwa so kleine Reparatur- und Hilfsdienste. Und diese kleinen Hilfsdienste beziehen sich auf hauswirtschaftliche Dienste, aber vor allen Dingen auf die Versorgung bei Krankheit, bei vorübergehender Krankheit. Weil das ja so eine Lücke ist, die durch nichts sonst abgedeckt ist: wenn man vorübergehend krank wird, wer unterstützt mich dann, wer bringt mir mein Essen, wer macht meine Wohnung sauber usw.? Und alle Wahlleistungen beziehen sich dann eher auf alles, was darüber hinausgeht, was dauerhafte hauswirtschaftliche Dienste, pflegerische Dienste usw. sind, und das ist sehr unterschiedlich, wie das angeboten wird.

Als Kern des betreuten Wohnens besteht also zuerst mal dieser Mietvertrag und dieser Betreuungsvertrag für den Grundservice. Der Wahlservice ist relativ frei und auch flexibel wählbar, man könnte sich auch theoretisch vorstellen, daß in einer betreuten Wohnanlage auch der Grundservice noch frei wählbar ist. Aber das ist natürlich in der Regel nicht der Fall, sondern in der Regel ist das schon miteinander gekoppelt. Es ist nur wichtig, daß es unterschiedliche Verträge sind und man dort auch aussteigen könnte, wenn man wollte. Also diese zwanghafte Koppelung von Miet- und Betreuungsvertrag ist im Grunde nicht rechtens, weil das sofort in Richtung Heim geht. Da gibt es jetzt also ziemliche Auseinandersetzungen darüber und das wird sich noch eine zeitlang weiter in der Diskussion entwickeln, bis sich da Standards herausgebildet haben.

Über die Art des Grund- und Wahlservices und über die Vertragsgestaltung hat Ursula Kremer-Preiß im Rahmen des zweiten Altenberichts eine Expertise erstellt. Aus dieser Expertise werde ich jetzt einige Dinge vorstellen, weil ich die für ganz wichtig halte. Sie hat zunächst mal geguckt bei 47 Wohnanlagen des betreuten Wohnens, was wird dort im Allgemeinen als Grundservice angeboten. (Legt eine Folie auf, abgedruckt S. 41) Ja man sieht also in dieser Grafik es gibt drei Gruppen von Grundleistungen, das ist der hauswirtschaftliche Service

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und Notrufdienst, dann diese Betreuungsleistung, von denen ich schon gesprochen habe, also vor allen Dingen Beratungsleistungen und noch so eine Art Grundpflegeleistung. Und es steht immer dabei, wieviel Prozent der Einrichtungen diese verschiedenen Leistungen erbringen. Man sieht, daß das ein relativ breites Spektrum ist. Wenn ich Ihnen jetzt als nächstes die Liste der Wahlleistungen (siehe S. 41) zeige, sieht man aber auch ein gewisses Problem, nämlich, daß bestimmte Dinge auch bei den Wahlleistungen wieder auftauchen. Und das macht es für die Bewohner oder für die Interessenten an betreuten Wohnanlagen sehr schwer zu entscheiden, was da eigentlich an Kosten auf sie zukommt. Sie denken, viele Dinge sind durch den Grundservice abgedeckt, die aber im Grundservice gar nicht drin sind. Wo fängt die Wahlleistung an und was wird dann wirklich an Kosten auf mich zukommen.?

In der Zusammenstellung über die wählbaren Zusatzleistungen sind eben so Dinge wie Wohnung reinigen, Wäschedienst, Einkaufsdienste, Essensversorgung drin, die teilweise auch schon in den kleinen hauswirtschaftlichen Dienstleistungen des Grundservice enthalten sind. Ähnlich bei den Pflegeleistungen und auch bei den Betreuungsleistungen. Und die Forderung ist deshalb, daß man die Verträge so gestalten muß, daß immer sehr klar erkennbar ist, welches sind die Leistungen, die ich eigentlich erwarten kann. Das war gestern auch auf der Exkursion noch einmal Thema, wo in der DRK-Anlage gesagt wurde, wir sagen lieber Servicewohnen, weil wenn wir Betreutes Wohnen sagen, dann kommen die Leute und denken, sie können uns rund um die Uhr in Anspruch nehmen, und das ist nicht so. Ich denke, das ist nicht nur eine Frage des Begriffs, sondern das ist auch eine Frage der Vertragsgestaltung, wie man deutlich macht, welche Leistung man erwarten kann. Man muß auch noch klar sagen: es gibt natürlich eine ganze Menge Institutionen, die schwimmen auf dem sogenannten Synergie-Effekt - wie sie das mir gegenüber jedenfalls genannt haben - von den Betreuungsleistungen und der Miete, die sie nämlich miteinander vermischen und damit verstecken, daß sie überhöhte Mietpreise nehmen und einfach mit dem Sicherheitsbedürfnis der alten Menschen Geld machen. Deshalb ist das eine wichtige Forderung, nicht nur um das für die Älteren, die einziehen, kalkulierbar zu machen, welche Kosten auf

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sie zukommen, sondern auch um solchen schwarzen Schafen das Handwerk zu legen, und für Preis- und Leistungstransparenz zu sorgen in diesem Bereich.

Die Forderungen die Ursula Kremer-Preiss aufgestellt hat, habe ich versucht, ein bißchen zusammenzufassen, was eigentlich getan werden muß, um das betreute Wohnen zu einer etwas klarer kalkulierbaren und transparenteren Wohnform zu machen. Das wäre also zunächst einmal die eindeutige Formulierung der Leistungen. Also gerade bei diesen allgemeinen Beratungsleistungen klar zu sagen, das bezieht sich auf Sprechstunden, das bezieht sich auf bestimmte Besuche in den Wohnungen, das bezieht sich auf bestimmte kleine Hilfeleistungen, die dann an Beispielen auch erläutert werden sollten. Das muß anschaulich erläutert sein, damit ein älterer Mensch sich nicht in so einem Paragraphen - Dschungel wiederfindet mit irgendwelchen - zwar rechtlich einwandfreien - Formulierungen, mit denen aber ein normaler Mensch nichts anfangen kann.

Das Zweite wäre eben die eindeutige Zuordnung von Preisen und Leistungen, daß man also genau weiß, welche Leistung wird wie abgerechnet. Im Zehn - Minuten - Takt oder im Stunden - Takt oder was weiß ich. Aber auch eindeutige Regelungen für mögliche Veränderungen des Leistungsangebotes und der Preisgestaltung. Das ist eine ganz wichtige Geschichte, weil das wird im Augenblick stark diskutiert. Viele sind im Rahmen ihrer Betreuungsverträge den Preissteigerungen, die dann vorgenommen werden, auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Die haben sozusagen gar kein Recht mehr, sich dagegen zu wehren, weil im Vertrag allgemeine Klauseln drin sind, wie „Preiserhöhungen sind vorbehalten" oder solche Dinge, und das kann natürlich nicht sein. Man muß auf jeden Fall die Forderung stellen, daß klar gesagt wird, woran orientiert sich das. Entweder daß bestimmte Mitbestimmungsregeln eingeführt werden oder daß eine Koppelung an Preis - Indizes oder Tarifabschlüsse festgelegt werden, damit jeder weiß, worauf er sich da verlassen kann.

Dann eben eine klare Trennung von Leistung im Grund- und Wahlservice. Ein klare Trennung von Leistung aus dem Betreuungsvertrag und

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Leistung aus dem Mietvertrag. Es wurde nämlich festgestellt, daß viele Leistungen, die eigentlich über den Mietvertrag über die Betriebskosten abgerechnet werden, wie z.B. Hausmeisterleistungen im Sinne von kleineren Reparaturen und so, dann nochmal im Grundservice - also doppelt -auftauchen, und das dann natürlich auch Augenwischerei ist. Genauso die Benutzung von Gemeinschaftsräumen, die ja auch schon im Mietpreis enthalten ist, wird dann nochmals als grandiose Grundleistung mit verkauft.

Weiter die möglichst präzise Definition der Betreuungsgrenzen. Das ist ja wieder eine Standarddiskussion im betreuten Wohnen: wie lange kann ich wohnen bleiben in dieser Wohnanlage? Und das ist natürlich auch sehr schwierig zu definieren. Es ist zwar eine in gewisser Weise richtige Forderung, diese Frage zu stellen. Damit jeder weiß, wenn eine Einrichtung ganz klare Grenzen hat, dann sollte sie die auch nennen müssen. In den Praxisfällen ist es aber meistens so, daß dann über diese Grenzen hinausgegangen wird, weil man eben doch so schnell niemandem dann irgendwie sagt, du muß jetzt hier weg, solange es noch irgend geht. Die meisten, zum Beispiel auch der Laubenhof, bei dem wir gestern waren, hat am Anfang gesagt, also schwere Pflegefälle können wir nicht behalten. Gestern haben wir gehört, wir können jeden Fall behalten. Also das hat sich auch im Laufe der Zeit so entwickelt, daß man doch Mittel und Wege gefunden hat, wie man auch mit schweren Pflegefällen umgeht. Aber wenn es solche Grenzen gibt, sollten sie im Vertrag definiert sein.

Ja, und dann die Festlegung von Verfahren zur Klärung von individuellen Betreuungsgrenzen. Also wenn man meint, es gibt solche Grenzen, wie zum Beispiel - die vielleicht häufigsten Grenzen - wenn jemand verwirrt wird, wenn jemand andere und sich selber gefährdet, dann eben Maßnahmen zu ergreifen sind, weil er dort nicht länger wohnen kann, dann müssen aber Verfahren gefunden werden, daß das nicht der Willkür eines Menschen überlassen ist, demjenigen zu sagen, du mußt jetzt in ein Heim. Da gibt es natürlich bei Verwirrtheit noch bestimmte rechtliche Verfahren, die da erstmal ausgelöst werden, ehe man sagen kann, daß jemand nicht mehr in seiner eigenen Wohnung wohnen kann. Das ist auch natürlich, es gibt ja einen normalen Miet-

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vertrag und man kann da auch nicht so einfach jemanden kündigen. Bloß müssen diese Verfahren möglichst vorgedacht sein und auch jeder muß wissen, wie das dann läuft, auch die Angehörigen müssen dann wissen, wie das dann im konkreten Fall läuft.

Noch ein paar Beispiele, wie man solche Leistungen konkretisieren und präzisieren kann. Das wäre zum Beispiel beim Notrufsystem, in dem man mal klar beschreibt, wie eigentlich diese Leistung abläuft von Auslösen des Notrufs bis zur Hilfemaßnahme, wie das eigentlich genau vor sich geht, weil da stellt sich auch jeder was anderes drunter vor und es würde einfach zur Klärung beitragen und es ist interessant, was alles an Fällen aufgeführt wurde, wann der Notruf wieder Kosten auslöst, wo man doch denkt, man hat ihn mit der Pauschale bezahlt. Daß es plötzlich irgendwelche Betriebskosten gibt, daß es nur eine gewisse Anzahl von Notrufen gibt, die man pauschal auslösen darf und danach wird bezahlt, daß Wartungskosten nicht bezahlt werden usw. Genauso ist es bei der Krankenversorgung, da gibt es natürlich die größten Unsicherheiten. Wie lange darf ich sozusagen pauschal krank sein und ab wann muß ich dafür bezahlen und wenn ja, was muß ich dann dafür bezahlen, wie ist das dann geregelt? Bei den haustechnischen Hilfen, da wurde vorgeschlagen, daß man den maximalen Arbeitsumfang und den maximalen Hilfseinsatz mit Beispielen präzisieren sollte. Damit nicht also ständig dann jemand ankommt und sagt, können Sie mir nicht hier mal einen Nagel in die Wand schlagen und da mal eine Schraube festdrehen, daß man auch da Grenzen zieht, wo sich alle daran halten können. Und bei der sozialen Betreuung - die habe ich übrigens vorhin noch zu nennen vergessen als einen wichtigen Bestandteil im Grundservice, der zumindest hier in Baden-Württemberg als noch zwingend erforderlich genannt wird, das ist eigentlich die soziale und kulturelle Betreuung. Also der Versuch, Angebote zu machen, die zur Gemeinschaftsförderung oder sozialen Integration der älteren Menschen beitragen. Das wird noch als ein ganz wichtiger Aspekt gesehen, weil viele Menschen deshalb in betreute Wohnanlagen gehen, weil sie nicht allein sein wollen, weil sie eben auch Kontakt suchen. Und daß dies eigentlich zum Betreuungsservice, zum Grundservice mit dazu gehören sollte. Und da sollte aber auch konkretisiert werden, was man da zu erwarten hat, damit man nicht denkt, man zieht in so eine Anlage und

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hat täglich irgendwie ein großartiges Angebot, sondern die Grenzen sollten auch geklärt sein.

Beim Wahlservice ist es ja so, daß dieser Wahlservice eigentlich überhaupt nicht festgelegt ist in der Person oder dem Dienstleister, der diesen Wahlservice erbringt, diese Wahlleistungen erbringt. Das heißt, wir haben es gestern beim Roten Kreuz gehört, diese Wahlleistungen werden irgendwo von den ambulanten Diensten im Ort eingekauft. Die Wahlleistungen können aber auch erbracht werden über Nachbarschaftshilfe, über Mobilisierung der Bewohnerhilfe untereinander, sie können von Angehörigen erbracht werden, es gibt also unheimlich viele Möglichkeiten, Wahlleistung zu organisieren, und das hat natürlich immer unmittelbare Folgen bei den Kosten für die Bewohner. Und wenn ein Anbieter diese Wahlleistungen im Eigenregie anbietet, hat er natürlich ein Interesse daran, sie auch kostenmäßig abzurechnen und weniger Interesse, die Selbsthilfekräfte der Bewohner zu mobilisieren. Da muß man halt auch aufpassen, wie ist die Struktur so einer Anlage, wieviel Interesse besteht denn bei demjenigen, der diese Anlage betreibt, seine Dienstleistung zu verkaufen und zu welchen Preis. Und dafür zu sorgen zumindest, daß man die freie Wahl hat und auch jemand anderen nehmen kann. Aber schöner ist es natürlich, insofern fand ich das mit dem Roten Kreuz gar nicht schlecht, wenn der Anbieter selbst überhaupt kein Interesse hat, seine eigenen Leistungen zu verkaufen. Dann ist er natürlich unabhängig und kann wirklich eher im Interesse der betroffenen Menschen handeln. Wichtig ist dann aber, falls vertraglich zugesichert wird, daß man diese Wahlleistungen in Anspruch nehmen kann, genau zu sagen, wer ist denn mein Ansprechpartner und wer gibt mir diese Hilfen, wo kann ich jemanden erreichen. Das muß dann auch klar definiert sein.

Und ein letzter Punkt, den ich auch sehr wichtig fand, daß viele Anbieter Leistungen abrechnen, die eigentlich von den Sozialhilfeträgern übernommen werden. Und dabei also sozusagen die Menschen darum bringen, öffentliche Mittel in Anspruch zu nehmen, und stattdessen Dinge aus ihrer eigenen Tasche bezahlen zu müssen. Einerseits einfach so, andererseits aber auch indem sie die Leistungen so erbringen, daß sie von dem Sozialhilfeträger nicht anerkannt werden, wenn sie so er-

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bracht werden. So wurde z.B. aus Anlagen berichtet, daß keine konkreten Absprachen mit den Pflegekassen getroffen worden sind und die Pflegekassen deshalb dort nicht die Kosten übernehmen. Es muß ja eigentlich jeder, der solche Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen will, das vorher auch mit der betreffenden Kasse ausgehandelt haben. Und wenn diese Verhandlungen nicht geführt worden sind, dann sind die älteren Menschen, die dort wohnen, eben im Nachteil. Und es gibt dann natürlich immer Leistungen, die dann zusätzlich noch von den Betreibern angeboten werden. Das ist ja auch vernünftig, wir wissen ja alle, daß die Pflegeversicherung bestimmte Leistungen gar nicht im Spektrum hat. Dann muß aber klar differenziert werden, daß man also bis dahin abrechnen kann und da eben nicht mehr abrechnen kann. Denn es ist wirklich eins der wichtigsten Probleme, daß Leute einziehen ins betreute Wohnen, wenn sie noch einigermaßen fit sind und dann wird die Hilfebedürftigkeit stärker und die Kosten steigen eben auch entsprechend. Und ich weiß nicht, ob es mittlerweile eine Untersuchung gibt, wieviele Leute dann wieder ausziehen müssen, weil sie diese Kosten nicht mehr tragen können, oder wieweit dann die Sozialhilfe einspringt. Ich weiß aber, daß Sozialämter das als Problem schon auf dem Tisch haben und dann immer natürlich einzelfallbezogen entscheiden, aber das schon als ein Problem sehen, das generell gelöst werden muß. Damit die Sozialämter nicht plötzlich immer diejenigen sind, die dann auch solche Kosten tragen müssen, die eventuell auch überhöht sind.

Ja, nach dieser grundsätzlichen Einführung möchte ich jetzt eben auch mit einigen Dias ein bißchen zeigen, wie sich dieses Grundprinzip des betreuten Wohnens, also selbständige Wohnung plus Betreuungsleistung unterschiedlich ausformen kann.

Dies ist ein betreutes Wohnen in Wolfsburg. Das ist die Anlage von außen, das sind etwas über 100 Wohneinheiten da drin. Es ist für mich so ein bißchen die erste Generation des betreuten Wohnens, die sich noch sehr stark an Erfahrungen aus dem Heimbereich anlehnte, die auch von Pflegekräften organisiert ist, die vorher eine Sozialstation geleitet haben, die sich sehr stark noch um den Pflegeaspekt kümmerten und weniger um den Wohnaspekt. Und wenn man dort reinkommt -

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hier ist der Eingang - dann hat man zuerst mal hier dieses schöne Wort „Schwestern". Und man sieht auch sofort die Schwester mit dem weißen Kittel. Man hat die Verwaltung, die Küche, man hat einen Speisesaal, das ist alles sehr ähnlich organisiert wie in einem Heim. Es gibt dann, um die Betreuungsleistungen also das Personal auszulasten, dort eine Tagespflege, eine Kurzzeitpflege, die ist möglichst nahe an dem Schwesternzentrum angesiedelt. Das heißt, man kommt rein und geht erstmal durch einen Riesen - Pflegebereich, wo alle im weißen Kittel rumwieseln, und diejenigen, die eigentlich dort erstmal wohnen wollen, ein bißchen abgeschreckt sind. Das Wohnen fängt dann hier an, in lauter Einzimmer - Appartements. Gestern ist das nicht so ganz klar geworden, es kam nur in Nebengesprächen raus, daß diese Einzimmer - Appartements eigentlich nicht den Wohnbedürfnissen älterer Menschen entsprechen, aber wie wir auch gehört haben, fast überall noch gebaut werden in den Anlagen. Häufig werden in diesen Anlagen solche Wohnungen - weil sie gerade im Erdgeschoß schlecht vermietbar sind, wegen der Problematik Angst im Erdgeschoß - dann auch als Gästezimmer angeboten. Und ich kann nur jedem empfehlen, das mal zu machen. Ich habe das mal gemacht und da ein paar Tage gewohnt, und alles, was ich vorher theoretisch wußte, das weiß ich jetzt noch viel, viel besser: wie unzumutbar es ist, in solchen kleinen Wohnungen zu leben. Sie sind selbst als Gästezimmer schon mit ganz vielen Problemen behaftet.

Das nächste Gebäude sieht eigentlich nicht so ganz viel anders von außen aus,auch ein sehr kompakter Bau. Das ist das integrierte Wohnen in München-Nymphenburg und dort gibt es auch betreutes Wohnen, aber das betreute Wohnen findet nur im Erdgeschoß statt. Es sind dort 79 Wohnungen und von denen sind 29 als betreute Wohnungen ausgewiesen. Die anderen werden von Familien oder anderen Haushaltstypen bewohnt. Das heißt hier im Erdgeschoß wohnen rundrum die Älteren und oben drüber wohnen die Jüngeren. Das hat in der Anlage den Grund, daß kein Fahrstuhl gebaut worden ist, was heute auch nicht mehr empfehlenswert wäre, auch nicht in solchen gemischten Anlagen, weil es bedeutet einfach, daß die, die Behinderungen haben, nicht zu ihren Nachbarn im Obergeschoß kommen. Man würde heute immer als Standard setzen, daß auch ein Fahrstuhl gebaut werden muß. Aber der

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Vorteil dieser Anlage ist eben, daß die Älteren in einer altersgemischten Wohnanlage leben; und wenn Sie das nächste Dia angucken, dann sieht man also, daß man vom Fenster aus auch direkt am Leben dort, an diesem Treff zum Beispiel teilnehmen kann, weil dort in dem Innenhof sehr viel stattfindet. Man kommt einfach mit anderen in Kontakt und ist nicht nur auf den Umgang mit Älteren eingeschränkt. Wir haben das hier in Deutschland ein bißchen als Ideologie, Jung und Alt, ich will dem also nicht nur das Wort reden; es hat auch seine Berechtigung, daß man Anlagen schafft, die nur für Ältere sind, aber man muß diese Wahlfreiheit halt haben. Und in der Regel ist es so, daß die meisten eher die Mischung wollen. Es gibt schon auch Leute, die sagen, wir wollen eigentlich in altershomogene Anlagen ziehen; aber die meisten wollen doch eher die Mischung. Und dann, denke ich, sind das Dinge, die auch vom Gefühl her viel näher am normalen Wohnen sind. Schon alleine die Tatsache, daß ich dort eigene Eingänge habe zu den Wohnbereichen, daß ich nicht immer über diesen Gemeinschaftsbereich gehen muß, in dem also auch die Sozialpädagogin residiert, und immer an diesem Büro vorbei, wie wir das gestern auch gesehen haben, sondern auch mal unbeobachtet in meine Wohnung gehen kann, führt einfach dazu, daß man sich mehr als normaler Mieter fühlt. Man kann aber auch den anderen Weg wählen, man geht hier lang, hier ist das Büro der Sozialarbeiterin oder geht auch hier durch und guckt mal, was läuft denn hier, und geht dann eben erst dann in seine Wohnung durch diesen Mittelgang. Die Wohneinheiten sind dort größer, immer Zweizimmer - Wohnungen zum Beispiel und es sind eigentlich alle Größen da, zwischen 50 und 60 Quadratmeter. Einraum - Wohnungen gibt es da nicht. In der ersten Anlage waren, ich würde sagen, zwei Drittel Einzimmer - Wohnungen und ein Drittel Zweizimmer - Wohnungen. Die Einzimmer - Wohnungen sind ganz klein, ich glaube 28 m² oder so. Und auch in hochpreisigen Senioren - Wohnanlagen wird das immer kleiner. Das ist ja das Schlimme daran: Man bezahlt unheimlich viel Geld und hat eine schlechte Wohnqualität.

Ich wollte jetzt im Vergleich zu der räumlichen Organisation dieses ersten Beispiels mal zeigen, wie das in diesem integrierten Wohnen gelöst ist. Da gibt es einen Gemeinschaftsraum, man kommt hier rein, hat hier das Büro der Sozialarbeiterin, hier halt die Sanitäranlagen und hat

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hier eine Küche. Diese Küche ist jetzt in Wirklichkeit vergrößert worden ist, weil man eben festgestellt hat, daß man dort auch sehr gut gemeinschaftlich kochen kann, und es wird von der Sozialarbeiterin hier angeboten, daß man auch gemeinschaftlich kochen kann, gemeinschaftlich essen sowieso. Hier finden eben auch die ganzen Aktivitäten statt, hier werden auch Aktivitäten angeboten, die vom Stadtteil besucht werden können, - aber das schließt ja auch die andere Anlage nicht aus - und das Wichtige ist, dadurch, daß es diesen Gemeinschaftsraum nun einmal gibt, der finanziert worden ist von der Altenhilfe der Stadt München, wird der natürlich auch in Anspruch genommen von den Jüngeren. Und auf diese Weise finden dort auch Aktivitäten statt zwischen Jung und Alt.

Noch stärker integrativ ist das Projekt in Neu-Isenburg. Wenn Sie da das Bild sehen, dann erkennen Sie vielleicht, daß am Anfang ein Neubau steht, gleich vorne, und dahinter die Altbauten in dem Stadtteil; da wurden einfach in einem Sanierungsgebiet Baulücken geschlossen. Dieser Neubau, den Sie vorne sehen, steht hier, ist von hier fotografiert. Und in den verschiedenen Bauabschnitten wurden sowohl Altenwohnungen als auch Familienwohnungen gebaut. Also dieses wäre der erste Bauabschnitt Altenwohnungen, dann kommt hier ein zweiter Bauabschnitt Familienwohnungen, und hier wieder ein dritter Bauabschnitt Altenwohnungen. Und ich zeige jetzt noch einmal in einem Ausschnitt, wie die Gemeinschaftsräume organisiert sind. Es war zunächst geplant, daß in diesem oberen Bereich, in dem Durchgang, also quasi der zentralen Stelle zwischen den verschiedenen Bauabschnitten, der sogenannte Altentreff eingerichtet wird, der wieder von einer Sozialpädagogin besetzt ist, die wieder diesen Grundservice bietet, wie wir es auch beim Roten Kreuz zum Beispiel gesehen haben, bestimmte Aktivitäten anbietet usw.. und die Anlage war noch nicht bezogen, da war dieser Altentreff schon umbenannt in „Treff im Quartier". Weil man nämlich gemerkt hat, daß das eigentlich der ideale Standort ist, um die Älteren, die da neu einziehen, mit den anderen, die dort schon wohnen, in Verbindung zu bringen, Nachbarschaftshilfe zu organisieren und solche Dinge zu machen. Und das ist jetzt insgesamt ein Gemeinschaftsraumangebot für das ganze Quartier und nicht nur für diese Älteren in den betreuten Wohnanlagen. Es geht also noch weiter als

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beim betreuten Wohnen in Nymphenburg, wo es sich eher doch auf diese eine Wohnanlage bezieht, die dann zwar schon altersgemischt ist, hier haben wir doch noch stärker den Quartiersbezug. Ist aber alles betreutes Wohnen.

Das nächste Dia. Noch stärkerer Quartiersbezug und vollkommen weg von irgendeiner Art von Wohnanlage: das sogenannte betreute Wohnen im Bestand. Dafür gibt es das bekannteste Beispiel „die Freie Scholle", die Baugenossenschaft in Bielefeld, die das betreute Wohnen zu ihren Mietern hingebracht hat. Das heißt, man braucht gar nicht mehr auszuziehen, man kann in den vorhandenen Wohnungen eben diese Betreuung erhalten. Die Ausgangslage war: diese Genossenschaft hat insgesamt 5000 Wohnungen, die sind verteilt über das Stadtgebiet und waren in verschiedenen Baujahren immer als kleine Siedlungseinheiten gebaut worden. Und man hat eben festgestellt, daß es Siedlungen gibt mit einem hohen Altenanteil und daß man einfach etwas tun muß, wenn die nicht alle in irgendein Heim abwandern sollen. Und dann hat man es ganz einfach gemacht: man hat sich zunächst mal den Siedlungsteil genommen, in dem der höchste Altenanteil war und hat in einer Wohnung eine Beratungsstelle eingerichtet. Dafür steht dieses Bild. Und wie gesagt, einen Raum hat man als Beratungsraum genommen, dann waren ja noch Räume übrig, und dann können wir das nächste Dia zeigen, und den zweiten Raum, eben das ehemalige Wohnzimmer hat man zu einem Altentreff umfunktioniert, weil man gesagt hat, es gibt halt Leute, die wollen nicht nur in ihren Wohnungen irgendwie betreut werden, die brauchen auch Kontakt. Und dann holen wir sie mal zusammen und bieten Ihnen hier was an. Also eigentlich genau dasselbe, was sonst auch in solchen Anlagen passiert. Aber hier war es dann so, daß sofort die Jüngeren spitz kriegten, daß dort eine Sondereinrichtung für die Alten aufgemacht wird. Und sie sagten, warum sollen wir diese Räume nicht auch nutzen? Und schon kam es auch zu Veranstaltungen für die Jüngeren oder durch die Jüngeren selbst organisiert, und schon war dieses Beratungszentrum für Ältere umdefiniert in ein Nachbarschaftszentrum. Also der Ausgangspunkt war natürlich, weil es eine Wohnungsgenossenschaft ist, überhaupt die Wohnungsanpassung. Also es war zu fragen, wie können wir die Leute in unseren Wohnungen halten, indem wir also erstmal das selbständige Wohnen in der Woh-

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nung solange wie möglich erhalten. Dazu müssen wir umbauen in den Wohnungen. Das heißt, es wurden Anpassungsmaßnahmen durchgeführt. Dazu war die Beratungsstelle also zuerst eingesetzt. Da hat man dann natürlich sehr schnell gemerkt, daß man mit Wohnungsanpassung alleine nicht weiterkommt, sondern daß man auch noch soziale Hilfen vermitteln muß. Und so entstand dieser ganze Pool an Leistungen, der sonst auch in solchen Wohnanlagen da ist, dort in diesen Nachbarschaftszentren. Es gibt natürlich immer Fälle, wo es dann eben irgendwann einmal an der Treppe scheitert und dann doch ein Umzug nötig ist; es gibt natürlich auch noch Möglichkeiten mit Treppenlift und so, das haben die aber, glaube ich, nicht sehr häufig gemacht. Sie haben dann ein Haus ganz umgebaut, auch mit Fahrstuhl, wo dann sogenannte noch einmal extrabetreute Wohnungen eingerichtet worden sind, und haben dieses dann auch teilweise gekoppelt mit betreuten Wohngruppen für Pflegebedürftige. Also es hat sich immer weiter entwickelt: sie haben dann erst Kurzzeitpflege und dann eben auch längerfristige Pflege in ihrem Bestand organisiert, indem sie ein Haus dann wirklich mal ganz mit Fahrstuhl und solchen Dingen ausgerüstet haben. Sie haben dann noch erreicht, daß in der Genossenschaft für jede Erdgeschoßwohnung, die frei wird, ein alter Mensch erster Anspruchsberechtigter ist. Das heißt, wenn die Wohnberatungsstelle davon erfahren hat, daß es dort einen alten Menschen gibt, der eben in einem höheren Geschoß wohnt, dann kann er da einziehen. Dann kann man, wenn es geht, auch weitere Maßnahmen ergreifen. Aber nicht alle Erdgeschoßwohnungen sind ja barrierefrei erreichbar, es gibt ja häufig diese ersten fünf Stufen und dann geht es eben doch nicht mehr. Das heißt, meistens kann man sehr viel im Bestand tun, und es ist erstaunlich, wieviel da gelungen ist im Bestand und wie wenig Neubau eigentlich erforderlich war, um dann noch diesen Rest, der nun wirklich nicht mehr klar kam in den Wohnungen, wieder unterbringen zu können.

Ja ich wollte einfach nur zeigen, welche Serviceleistungen sich dann dort angesiedelt haben. Da ist natürlich zunächst mal die Beratung. Oft ist es ja überhaupt schon mal ein Unding, eine Beratung einfach nur mit in einem Büro mit Sprechstunden machen: Es muß immer auch eine zugehende Beratung sein, daß man Leute auch in ihren Wohnungen besucht, weil man nur dann die Verhältnisse richtig sehen kann. Spe-

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ziell auch, wenn es um Wohnraumanpassung geht, das ist ohnehin vollkommen klar. Das heißt also, solche Besuchsberatungsdienste und weiter dann über die Vermittlung von hauswirtschaftlichen Diensten, wobei das zunächst auch so erfolgt ist, daß sie die Dienste, die in der Stadt vorhanden waren, genommen haben. Die waren ihnen dann aber zu teuer, sie haben dann eigene Zivildienstleistende eingestellt, womit sie das sehr viel billiger anbieten konnten. Das nächste Dia: Sie haben ein Hilfsmitteldepot eingerichtet - ja ich weiß gar nicht, ob man ein Bett noch als Hilfsmittel bezeichnet -, wo man sich dann eben bestimmte Dinge dann einfach ausleihen kann für vorübergehende Krankheitssituationen und in der Wohnung dann installieren kann. Also im Grunde sind das ganz viele Leistungen, die sonst eben auch in Anlagen erbracht werden, jetzt aber auf ein Wohnquartier bezogen und die Leute können in ihren Wohnungen bleiben. Das Resultat dieses Prozesses ist aber kein Monopol, die können ja gerne die teureren, anderen Dienste noch nehmen oder ihre alte Putzfrau von früher, wie wir das gestern auch gehört haben. Sie meinten nur, sie könnten es ihren Genossen nicht zumuten, diese hohen Preise zu zahlen. Es ist in dem Sinne kein Monopol, Sie müssen das nicht nehmen. Sie sind ja kein Dienstleistungsunternehmen, das daran jetzt irgendwie verdienen würde; wenn das nicht nachgefragt würde, könnten sie das ja jederzeit einstellen, hätten weniger Arbeit.

Das Resultat dieses Prozesses ist, daß es jetzt in diesen verschiedenen Siedlungsteilen mittlerweile mehrere solche Beratungsstellen und Nachbarschaftstreffs gibt. Die erste Siedlung, da gibt es mittlerweile eine Altenberatung, da gibt es auch eine Tagespflege, einen Demonstrationsraum für Hilfsmittel. In einer anderen Siedlung gibt es eine Altenberatung und einen Nachbarschaftstreff, in dieser Altenberatung ist eine besondere Situation mit einem Altenhilfezentrum. Das Ziel ist, daß in jeder größeren Siedlung, die sie haben, so ein Nachbarschaftstreff mit Altenberatung vorhanden ist.

Jetzt zu der Frage, wie wird das finanziert? Eine Genossenschaft ist insofern in einer besonderen Situation, vor allem auch diese Genossenschaft, weil sie eigentlich nur frei finanzierten Wohnungsbau betreibt. Das heißt, die machen keinen sozialen Wohnungsbau mit Fördergel-

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dern. Sie sind also in ihrer Preisgestaltung bei den Mieten nicht an die sogenannte Kostenmiete gebunden, die im sozialen Wohnungsbau eine Rolle spielt. Im sozialen Wohnungsbau ist genau festgelegt, was man auf die Betriebskosten umlegen kann, was nicht. Die Freie Scholle kann Sozialarbeiter, die sie einstellt für die Altenberatung, auf die Miete umlegen, wenn das die Genossen in ihrer Genossenschaftsversammlung so auch beschließen. Und sie haben ausgerechnet, daß sie bei einem Wohnungsbestand von 5000 Wohnungen und 2,5 Sozialarbeitern, wenn sie das auf alle umlegen, eine Mieterhöhung von 7 Pfennig pro Quadratmetern durchführen müssen. Das ist pro Wohnung zwischen 3 und 6 Mark Mieterhöhung im Monat. Und das ist natürlich wenig, und wenn man bedenkt, daß eben doch ein sehr großer Altenanteil da ist, hat man also schon mal die Stimmen von mindestens 30 bis 40 %, manchmal auch 60 % in einem Stadtteil, für dieses Modell. Und die Jüngeren haben ja auch einen Vorteil: Sie sehen ja auch ihre eigene Zukunft damit gesichert und man muß natürlich sehen, das ist eine Genossenschaft, die auch den Genossenschaftsgedanken und auch den Solidaritätsgedanken etwas pflegt. Es wird nicht in jedem beliebigen Wohnungsunternehmen möglich sein, das so zu machen. Also jedenfalls das konnten sie machen, aber das reichte natürlich nicht aus, wenn man immer mehr solche Einrichtungen einführen und das alles finanzieren will. Sie haben also dann noch stärker an diesen Solidaritätsgedanken appelliert und haben einen Verein Nachbarschaftshilfe gegründet, in dem jeder, ich glaube für 3 Mark im Monat, Mitglied werden kann, - es darf natürlich auch mehr sein. Mit diesem Verein haben sie - fragen Sie mich jetzt nicht nach der genauen Zahl, die habe ich jetzt nicht im Kopf -, aber auf jeden Fall mehrere 100.000 Mark erwirtschaftet, die dann wieder reichten, um dann wieder neue Sozialarbeiter und neue Nachbarschaftstreff einrichten zu können.

Das ist so das Finanzierungsmodell, das dahintersteht. Ist natürlich ein besonderes Modell, aber ich finde es trotzdem immer wieder erwähnenswert, daß man das auch im normalen Wohnungsbestand erreichen kann. Man muß nicht immer Anlagen bauen und man kommt damit dem Bedürfnis, zuhause wohnen zu bleiben natürlich am Nächsten.

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Jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter: Ich habe ja gesagt, also die Freie Scholle verfolgt dieses Prinzip auch und sie haben dann angefangen, ein Haus soweit umzubauen, daß dort auch die Menschen, die nicht mehr alleine wohnen konnten, zusammengefaßt werden mit einem höheren Betreuungsgrad. Und einen anderen Ansatz gibt es in Braunschweig, das ist der Ansatz von dem Verein AMBET Ambulante Betreuung hilfs - und pflegebedürftiger Menschen, glaube ich, ist die Übersetzung, und die haben betreute Wohngruppen für alte Menschen eingerichtet, die nicht mehr alleine in ihren Wohnungen ambulant betreut werden können. Es gibt verschiedene Gründe, warum es nicht sinnvoll ist, da noch alleine in den Wohnungen zu bleiben. Das sind einerseits psychische Probleme, Depressionen, Alkoholismus, Verwahrlosungstendenzen, Antriebslosigkeit, daß man also anfängt, sich einfach aufzugeben; und dann natürlich auch körperliche Symptome, wie zum Beispiel Sturzgefährdung oder Kreislaufschwäche, Ohnmachtsanfälle. Solche Dinge, bewegen die Leute dazu, daß man sagt,also es ist eigentlich nicht gut für euch, wenn ihr hier noch alleine in den Wohnungen bleibt, auch mit Funkfinger, weil, wenn ihr in Ohnmacht fallt, dann könnt ihr auch den Funkfinger nicht mehr auslösen.

Wie ich vorher schon erörtert habe, ist es nicht unbedingt zweckmäßig, solche Gruppen mit großem Betreuungsbedarf und hoher Selbstgefährdung im Erdgeschoß einzurichten mit all den Schwierigkeiten z.B. die Fenster aufzulassen und solche Dinge. Aber es gibt jetzt solch eine neue Wohnanlage, die zur Zeit gerade gebaut wird, und da sitzt die Wohngruppe im ersten Stock, weil dort gibt es einen Fahrstuhl im Haus. Nur das Problem ist natürlich immer, wie kriegt man ein Wohnungsunternehmen dazu, einen Fahrstuhl ins Gebäude zu bauen? Bauträger in diesem Fall sind verschiedene Wohnungsbaugesellschaften in Braunschweig. Das ist zum Beispiel auch eine Genossenschaft, das Beispiel davor ist die Städtische Wohnungsgesellschaft, ein privater Bauherr, ja das sind die drei Varianten. Drei solcher Gruppen sind bei der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft entstanden, also vorwiegend gemeinnützigen Einrichtungen. Wobei man sagen muß, das ist ja ein Prozeß, wenn man so etwas anfängt in einer Stadt. Und wenn man so etwas anfängt in einer Stadt, ist man in der Regel auf diese großen Wohnungsunternehmen angewiesen, weil es meistens in irgendwelchen

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Wohnanlagen mit realisiert werden muß. Aber es war zum Beispiel dort durch politische Arbeit eben auch möglich, daß ziemlich früh ein privater Bauherr auch gesagt hat, ich mache das. Es ist dann eine Frage der Überzeugung, und es muß auch immer dieses Modell erstmal funktionieren, damit sich jemand überhaupt darauf einläßt und das macht. Das Problem im Augenblick ist, daß die meisten Wohnungen im sozialen Wohnungsbau erstellt worden sind und damit natürlich die Einkommensgrenzen festliegen und bestimmte Kriterien gelten. Zum Beispiel in Braunschweig ist es nicht so, wie wir im Laubenhof gehört haben, daß auch Leute zu ihren Kindern zuziehen dürfen, also nach Braunschweig ziehen dürfen. Sondern dann gibt es immer ein großes Theater, wenn das der Fall ist, es sollen nur Braunschweiger diese Wohnung kriegen, weil es eben Braunschweiger Gelder sind, die dort reingeflossen sind. Also das hat immer so seine Grenzen, und die, die knapp über den Einkommensgrenzen sind, für die ist das sowieso nichts. Deshalb wird jetzt wieder verstärkt versucht, in den freien Wohnungsmarkt zu gehen, eben speziell Umbau im (Altbau-) Bestand. Weil freier Wohnungsmarkt - Neubau wird natürlich meistens zu teuer, aber Altbau - Umbau kann noch zu vernünftigen Mieten führen. Es gab eben eine Zeit, als wir den engen Wohnungsmarkt hatten, da waren gar keine Altbauten zu kriegen, da wurde aber neu gebaut. Heute wird nicht mehr neu gebaut, heute stehen wieder Wohnungen leer und heute gibt es wieder Chancen, große Altbauwohnungen auf dem freien Markt zu finden und die dann umzubauen. Das kann man nicht verallgemeinern, aber man muß es differenziert nach Regionen betrachten, nach Städten; aber sagen wir mal im großen und ganzen, wenn Sie es statistisch wieder betrachten, ist es schon so, daß wir heute eine Trendwende haben, eine sehr starke. Und das ist auch eins der nächsten Projekte in Braunschweig.

Ja, wie funktioniert das in den Wohngruppen? Es sind immer vier bis fünf ältere Frauen, was daran liegt, daß bisher einfach keine Männer da waren, für die das irgendwie in Frage kam; es würde aber auch eventuell Schwierigkeiten bei dieser räumlichen Organisation geben, weil sich immer nämlich immer zwei Frauen ein Bad teilen in diesem Konzept. In dieser Wohngruppe, die gehört eben auch zu dem Haus daneben, ist es so organisiert, daß jede Frau ihren privaten Wohnbereich hat

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und der private Wohnbereich ist so gestaltet, daß man unter diesen Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus und einer sehr starken räumlichen Optimierung es noch geschafft hat, Wohn- und Schlafbereich zu trennen, was.ja immer so ein Grundbedürfnis ist. Also man hat hier so eine Schlafecke und hier einen Wohnraum und die Räume sind auch so gestaltet worden, daß die Leute im Prinzip ihre Grundmöblierung, die sie in der Wohnung haben und die sie mitbringen wollen, auch mitbringen können. Das heißt, es ist Platz dafür vorgesehen, daß man einen großen Schlafzimmerschrank mitbringen kann - nicht nur einen Meterkasten, so heißt das übrigens auf holländisch, das finde ich so süß - und das Bett vernünftig unterbringen kann, auch in eine Nische packen kann. Die dreiseitige Zugänglichkeit, des (Pflege-)Bettes, falls das jemanden interessiert, ist dann dadurch hergestellt, und deshalb ist auch diese große Schiebetüre da. Daß man das also dann nicht unbedingt ins Wohnzimmer räumen muß. Das ist ja sonst die Variante, die häufig anzutreffen ist, wenn man einfach sonst mit den Quadratmetern nicht klarkommt bei einem abgetrennten Schlafzimmer. Und es ist immer dafür gesorgt, daß die Leute ihre Sitzkombination und einen großen Wohnzimmerschrank und ihren Fernseher mitbringen können. Das sind sozusagen die Grundmöbel, die eigentlich jeder mitbringen will. Leider habe ich die Innenraumaufnahmen nicht mit, sonst hätte ich die Ihnen sehr gerne gezeigt, weil das einfach beweist, daß, obwohl das nur 24 m² sind diese gesamte Geschichte, es sehr großzügig wirkt, weil die Frauen nämlich eigentlich die Schiebetür immer offen lassen und ihr Bett so stellen, daß man das Bett nicht als erstes sieht, sondern eher nur den Schrank und wenn man hier reinguckt eigentlich einen sehr großzügigen Eindruck hat. Und obwohl sie in einer Wohngruppe leben, reden sie alle von ihrer Wohnung hier und nicht von ihrem Zimmer.

Ursula Kruse: Wie ist der Zugang zum Badezimmer? Ältere Menschen brauchen einen direkten Zugang zum Badezimmer.

R. Narten: Es wird immer gesagt, daß es schön ist, wenn sie das haben. Wir haben jetzt gerade eine Untersuchung in Holland gemacht über Wohngemeinschaften älterer Menschen; und dort sind die Wohnung sehr oft genau so organisiert, daß der direkte Zugang vom Schlafzimmer zum Badezimmer vorhanden ist. Und wir erleben, daß in sehr

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vielen Fällen dieser Zugang zugestellt wird. Also das mit diesem „brauchen", das ist so eine Sache. Es ist natürlich schön, wenn es möglich ist, und hier ist es natürlich nicht, weil sich ja immer zwei das Bad teilen, und wenn man dann auch mit den Quadratmetern nicht mehr hinkäme und man auch mit den Stellflächen vor allen Dingen nicht mehr hinkäme, also es ist immer so eine Kompromißlösung, welche Qualitäten kann man schaffen und, ja manchmal muß man eben Kompromisse machen, manchmal kann man nicht alles verwirklichen. Es ist natürlich schön, wenn man es hinkriegen kann, aber wie gesagt, diese Beispiele aus Holland zeigen auch, wenn dann die Stellfläche fehlt, wird im Zweifelsfalle entschieden, den Schrank aufzustellen anstatt diese direkte Verbindung zu haben. Und so ähnlich ist das hier auch gelaufen.

Sabine Strömer: Wieviel Quadratmeter entfallen dabei auf jede Person für das Bad? Es kann ja sein, daß damit die Obergrenze von fünfunddreißig Quadratmeter pro Person überschritten wird.

R. Narten: Ja, genau. Das geht weit darüber hinaus. Hier haben wir zum Maßstab gemacht, es darf die Gesamtwohnfläche nicht mehr sein, als vier Einzelwohnungen. Und in Niedersachsen darf die Wohnung für eine Einzelperson maximal 50 m² groß sein. Das heißt, die Gesamtwohnfläche hier ist knapp 200 m².

S. Strömer: Das wären dann auf Berliner Verhältnisse übertragen, mehr als die zulässigen 40 Quadratmeter für Altenwohnungen; mit der Folge der entsprechenden Kosten. Trotzdem ist es ein Standard, der zurückbleibt, weil ich mir ja ein Bad teilen muß.

R. Narten: Das ist ja richtig; aber ich habe ja das Konzept noch gar nicht ganz vorgestellt.. Ich habe ja gesagt, es sind eben diejenigen Leute, die nicht mehr alleine in ihrer eigenen Wohnung leben können, mit ihrer eigenen Küche. Sondern es sind eben Leute, die gehandicapt sind, auf verschiedene Weise, und wo versucht wird, ihre Selbständigkeit dadurch zu erhalten, daß sie einen gemeinsamen Haushalt führen. Und daß sie in dieser gemeinsamen Haushaltsführung dann eben auch unterstützt werden. Also es ist dort mittags immer eine Betreuerin oder

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ein Betreuer da, der mit den Bewohnerinnen zusammen das Mittagessen und den Haushalt organisiert und nebenbei die anderen Dinge erledigt, die sonst für die Betreuung notwendig sind.

A. Braun: Wer finanziert das?

R. Narten: Der wird vom Sozialamt finanziert, bei den Leuten, die sich das nicht leisten können. Da gibt es eine Vereinbarung mit dem Sozialamt, weil es für das Sozialamt natürlich allemal sehr viel kostengünstiger ist die Betreuung zu finanzieren, als derjenigen einen Platz im Heim zu finanzieren, weil das wäre ja die Alternative für sie. Also das ist die echte Alternative zum Heim, das ist nicht die Alternative zum individuellen Einzelwohnen, weil das für diese Leute, die dort einziehen, einfach nicht mehr möglich wäre. Das muß man immer so ein bißchen im Hinterkopf haben.

(Zwischenfrage nach der Essensversorgung)

R. Narten: Ja. Man sieht ja hier, daß es hier eine große Gemeinschaftsküche gibt, in der wird eben gemeinschaftlich gekocht. Der ganze Haushalt wird, wie man das sonst von einer Wohngemeinschaft jüngerer Menschen kennt, gemeinsam organisiert und erledigt mit der Unterstützung, die nötig ist. Also es gibt Unterstützung von Sozialpädagogen, die dort beim Kochen helfen und bei diesen Dingen, und es gibt Unterstützung von Zivildienstleistenden, die zum Beispiel beim Einkaufen helfen, beim Putzen helfen. Aber immer in genauer Abstimmung mit den Bedürfnissen derjenigen. Da wo sie sich noch gegenseitig selber helfen können, also nach diesem Motto „der Blinde und der Lahme", das gibt es dort, das kann man direkt erkennen. Die eine Frau kann eben nicht mehr sehen und die andere stellt ihr dann den Herd richtig ein und die nächste kann nicht mehr richtig gehen und die andere trägt ihr dann die Wäsche runter.

(Zwischenfrage nach der Dauer bzw. Beständigkeit und Stabilität dieses Lösungsversuchs)

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R. Narten: Das läuft jetzt seit 1987, also seit über 10 Jahren. Und das ist natürlich eine sehr veränderliche Angelegenheit. Da gibt es halt Gruppen, die eine zeitlang relativ gut selbständig klar kommen, und mit einem Schlag muß dann dort sehr viel Betreuung investiert werden. Also die Betreuung läuft dort sehr flexibel ab.

(Zwischenfrage nach der Vergleichbarkeit mit österreichischen Erfahrungen)

R. Narten: Da muß man wirklich sehr gucken, was ist das pädagogische Konzept, das dahinter steckt. Ich weiß auch, daß es in Österreich wirklich anders organisiert ist, auch mit mehr Leuten zum Beispiel. Es sind meistens acht Leute in einer Wohngruppe und das ganze Konzept ist ein bißchen anders. Obwohl ich das österreichische natürlich nicht so gut kenne, wie jetzt das Braunschweiger, das ich selber untersucht habe, sondern nur aus Erzählungen Aber das Konzept ist ein sehr stark sozialpädagogisches Konzept; die würden dort nicht klar kommen, wenn sie nicht die sozialpädagogische Unterstützung hätten, die eben auch Konfliktbewältigung und solche Dinge mit ihnen macht. Und die einen ganz starken Schwerpunkt darauf hat, da dort auch psychisch veränderte Menschen leben, das auch zu regeln, daß die miteinander klar kommen. Wobei es auch Grenzen gibt: Also es gab einen Fall einer dementen Frau, die dann einfach für die Gruppe nicht mehr erträglich war, weil sie einfach nicht mehr integrierbar war in die Gruppe und für die Gruppe; den anderen Bewohnerinnen konnte ihr Verhalten nicht mehr vermittelt werden. Aber ansonsten, viele Fälle von diesen normalen Konflikten können auf die Weise bearbeitet und auch gelöst werden.

(Zwischenfrage nach der personellen Besetzung der sozialpädagogischen Unterstützung)

R. Narten: Pro Wohngemeinschaft ist es eine halbe Fachkraft. Es sind Kosten von über achthundert Mark Betreuungskosten im Monat, es ist also nicht billig. Aber es ist auch nicht teuer im Verhältnis zum Heim.

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(Zwischenfrage zum Heim - Charakter solcher Anlagen bzw. zur Rolle der sozialpädagogischen Unterstützung)

R. Narten: Also ich habe natürlich erwartet, daß Sie da noch nachfragen, das gehört zwar eigentlich nicht hier rein, aber ich habe da noch eine Folie mit. Aber daß das nicht unter das Heimgesetzt fällt, ist, wie auch bei vielen betreuten Wohnanlagen, dem Umstand zu schulden, daß man sich sagt, neue Experimente müssen wir mal laufen lassen ohne ganz genau nach dem Recht zu gucken. Es gibt also auch in Braunschweig eine, es gab, sagen wir mal, am Anfang eine intensive Diskussion, ob die unter das Heimgesetz fallen oder nicht, und die Diskussion wurde dann schließlich und endlich vom Sozialdezernenten dahingehend entschieden, daß man da nicht weiter nachfassen soll. Weil es natürlich in dem Falle so ist, daß die Betreuung - also zumindest die sozialpädagogische - natürlich überwiegend von diesem Verein übernommen worden ist, und man ohne diese Betreuung da auch nicht wohnen kann. Also diese - was ich vorher betont hatte - Trennung von Miete und Betreuungsvertrag ist dort sehr schwierig zu realisieren. Sie haben zwar zwei verschiedene Verträge, aber teilweise mit demselben Vertragspartner. Weil die Wohnungsunternehmen nämlich wieder sagen, sie wollen nicht Vermieter sein. Also der Verein versucht schon, das zu trennen, aber die Wohnungsunternehmen wollen, wenn sie schon so eine spezielle Einrichtung und auch mit dem speziellen Grundriß dafür bauen, eine langfristige Vermietbarkeit gesichert haben und wollen deshalb an den Verein vermieten, damit der Verein das Mietausfallrisiko trägt und nicht das Wohnungsunternehmen. Und das ist im Augenblick die Krux an diesem Modell.

Hier sind mal für das Jahr 1996 die Kosten aufgeschrieben für die damals bestehenden fünf Wohngruppen. Und da sehen Sie die Wohnungsgröße, dann die Miete warm, in der der Notruf schon mit drin ist, weil das unter Telefonkosten abgerechnet wird, weil das ein Hausnotrufsystem ist, dann die Haushaltshilfe durch Zivildienstleistende und die sozialpädagogische Betreuung, die den größten Batzen aus macht. Und von der Finanzierung für eine einzelne Frau sieht das so aus als Beispiel mal; einkommensabhängig schießt das Sozialamt zu. Die Miete ist natürlich abhängig von der Quadratmeterzahl, die älteste

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Wohnung hatte die kleinsten Quadratmeter, die hatte 160 m², da kostete die Miete warm für die Bewohnerin 562 Mark. In der neuesten Wohnung, die ich eben im Grundriß gezeigt habe, die 197 m² hat und unter anderen Förderungbedingungen erstellt worden ist, also auch mit einer höheren Quadratmetermiete, kostet die Miete 853 Mark für jede Bewohnerin. Es kommen hinzu eben diese 460 Mark für den Zivildienstleistenden, die 865 für die sozialpädagogische Betreuung, insgesamt eine Belastung, die je nach Wohnung zwischen 1491 Mark und 1782 Mark liegt. Das kann natürlich eine Frau, die hier in diesem Falle 1850 Mark Rente hat, nicht aus eigener Tasche finanzieren. Das ist ja ganz klar. Deshalb bekommt sie eben - das ist mit dem Sozialamt so vereinbart -, einkommensabhängig aus der Hilfe zur Pflege einen Zuschuß, in diesem konkreten Fall waren es 629 Mark. Dann muß sie für die Miete und Betreuung in dem konkreten Fall 1532 Mark bezahlen und behält für ihren eigenen Bedarf noch 947 Mark im Monat übrig. Das ist die Rechnung, die sich für diese Frau aufmacht. Pflegeleistungen werden über die Kranken- bzw. die Pflegekassen abgerechnet.

Ja, ich wollte ja auch noch ein bißchen was sagen über die Konsequenzen des betreuten Wohnens für die Altenarbeit. Ich denke, es gibt drei Bereiche, in denen sich für die Altenarbeit generell etwas ändert, wenn man das Prinzip des betreuten Wohnens verfolgt oder wenn man im betreuten Wohnen arbeitet. Das eine ist eben eine grundsätzliche Akzeptanz von Selbstbestimmtheit und Selbständigkeit in der Lebensführung. Das ist sicherlich ein Postulat, das generell in der Altenhilfe vorhanden ist, aber ob es immer so umgesetzt wird, das ist natürlich die Frage. Aber das ist in dem betreuten Wohnen natürlich noch viel stärker eingefordert, auch von den Bewohnern. Wenn ich in ein Heim ziehe, nehme ich das schon mehr oder weniger als selbstverständlich hin, daß ich irgendwo eingeschränkt werde, aber wenn ich in eine betreute Wohnanlage ziehe, dann nehme ich das nicht so selbstverständlich hin. Das bedeutet auch, daß andere Anforderungen auf diejenigen zukommen, die mit den alten Menschen arbeiten.

Das Zweite ist die Unterstützung von Alltagstätigkeiten, womit ich jetzt meine, daß es Tätigkeiten gibt, die im Heim gar nicht vorkommen, wie Einkaufen, also Spazierengehen natürlich, aber bestimmte Dinge.

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Ich werde Ihnen das gleich nochmal anhand eines Tagesablaufs zeigen. Wenn ich noch selbständig meinen Haushalt organisiere und mein Leben organisiere, gibt es einfach bestimmte Tätigkeiten, die unterstützt werden müssen, eventuell von der Altenhilfe oder von den Betreuern, die sonst im Heim gar nicht anfallen. Also es ist eine Ausweitung dieser Unterstützungstätigkeiten.

Und das Dritte ist eben die Beachtung der baulich - technischen Umwelt. Man hat halt immer wieder andere bauliche Bedingungen, speziell wenn es in den Bestand hineingeht, und man muß immer wieder im einzelnen klären, ob vielleicht an den baulichen Dingen etwas geändert werden kann, damit die Selbständigkeit erhalten wird, oder vielleicht an den Betreuungsleistungen. Man muß das sehr genau abwägen, weil nicht jede technische Maßnahme auch gut ist für den alten Menschen. Also es gibt viele sinnvolle technische Maßnahmen, die aber dann die Lebensgewohnheiten so stark verändern, daß der Mensch sich nicht mehr wohlfühlt. Und dann ist es durchaus fraglich, ob dann eine technische Maßnahme Sinn macht; weil, wenn er seinen Lebensmut verliert, dann ist ihm eigentlich sozusagen die Basis wegsaniert worden. Dafür das richtige Verhältnis und Verständnis zu finden, ist sicherlich eine ganz neue Aufgabe, diese baulichen Aspekte mit einzubeziehen und zu gucken, wann ist was richtig. Und nicht einfach nur Pflegeleistung zu erbringen, wie man es eben kennt. Also, was ich immer wieder erlebe, sind natürlich so Dinge wie, daß so ein alter Mensch immer die Treppe hoch- und runtergetragen wird, ehe man mal anfängt darüber nachzudenken, ob jetzt nicht ein Treppenlift da das richtige ist. Mal so ganz grobe Geschichten. Oder daß ihm beim Waschen geholfen wird, ohne darüber nachzudenken, daß dort bestimmte Einrichtungen möglich wären, wo er dann wieder alleine sich waschen könnte. Daß eben Dinge von oben aus dem Schrank geholt werden, obwohl wenn man den Schrank ein bißchen anders organisieren würde, er da auch selber drankommen könnte. Alles solche Dinge, die einfach mehr ins Blickfeld gerückt werden müßten.

Ich habe hier mal den typischen Tagesablauf einer alleinstehenden Rentnerin in ihrer normalen Wohnung (siehe S. 42). Das fängt halt damit an, daß man aufsteht und ins Bad geht, (aber das Bad habe ich dann

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hinten, abends nochmals erwähnt), die Körperpflege. Also das geht halt mit dem Frühstücken, sich selbst das Frühstück machen weiter; dann kommt normalerweise die Phase, wo man einkaufen geht, und das zwar täglich, weil das nämlich ein ganz wichtiger Grund ist rauszukommen, Kontakte zu knüpfen, und was insofern auch unterstützt werden muß. Also dieser wöchentliche Großeinkauf ist zwar praktisch, aber eigentlich für den normalen Ablauf im alltäglichen Leben nicht das Richtige.



Dann kommt eine Phase der Hauswirtschaft, wo man also anfängt aufzuräumen, zu putzen, Wäsche zu waschen und solche Dinge zu machen. Dann kommt das Mittagessen, das vorbereitet werden muß, Abwaschen und der ganze Kram, dann kommt eventuell der Mittagsschlaf. Und jetzt kommt so eine Phase von Aktivitäten, von sozialen Aktivitäten, häufig, sehr häufig im regelmäßigen täglichen Spaziergang, wenn die Leute das noch können. Also daß man nach dem Mittag oder nach dem Mittagsschlaf sich dann auch teilweise verabredet, spazieren geht, Besuche macht oder Veranstaltungen besucht oder eben irgendwelchen Hobbies nachgeht. Dann Abendessen und nach dem Abendessen eben

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solche Geschichten wie fernsehen, handarbeiten, schreiben, lesen, telefonieren, Körperpflege, schlafen.

Wenn Sie das jetzt vergleichen mit dieser Liste der Aktivitäten und - wie heißt es doch immer noch - existenziellen Erfahrungen des Lebens, die Grundlage der Pflegeplanung sind, und der Pflegewissenschaft eigentlich als Leitlinie dienen, dann finden sie vieles darin eigentlich so nicht wieder.( siehe S. 42) Und das liegt eben daran, daß diese AEDL aus dem Heimbereich sich entwickelt haben. Und ich denke, daß es eben auch eine Konsequenz für die Altenarbeit haben muß, wenn man das betreute Wohnen ernst nimmt. Also die selbständige Lebensführung, Unterstützung der selbständigen Lebensführung mit allen Kleinigkeiten in der Haushaltsführung, daß dann eben sich hier dran auch etwas ändern muß. Und zwar, denke ich, bezieht sich das auch auf solche banalen Dinge, wie zum Beispiel, wenn man sagt „Essen und Trinken", da sind eigentlich die Nahrungsvorbereitung und all diese Dinge gar nicht drin. Da geht es wirklich nur noch um das „Zusichnehmen". „Sich beschäftigen" finde ich auch einen ganz fürchterlichen Begriff, weil man da eigentlich die normalen Alltagshandlungen gar nicht so im Kopf hat, die es vielleicht gilt zu unterstützen, sondern eher gleich an diese Beschäftigungs-Therapien denkt: wie kann man Leuten dazu verhelfen, ihre Zeit zu gestalten; wo sie doch eigentlich was zu tun hätten, wenn sie ihren Haushalt noch normal organisieren würden. Und so denke ich, müßten einfach diese Bereiche nochmals durchgegangen werden und man müßte nochmal gucken, ob nicht was dran zu verändern wäre.

Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten heißt eben auch einfach diesen ganzen Bereich der Sexualität mit ins Bewußtsein zu kriegen, auch in der Altenpflege.

Ich bringe vielleicht nur noch eine Folie als Anmerkung, weil ich denke, was eine wichtige Qualifizierung sein wird, die dazu kommt, ist die Qualifizierung sozusagen als Wohnberater, als Wohnungsanpasserberater und dafür dient mir jetzt diese als Platzhalter, daß man mal sieht, in welchen Bereichen eigentlich auch bauliche Veränderungen sehr wichtig sind, aus den Erfahrungen der Wohnungsanpasser. Also gerade

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im Sanitärbereich, im Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, überall gibt es Möglichkeiten, das Leben zu verbessern, dadurch daß bauliche Veränderungen durchgeführt werden und ich denke, daß es ganz wichtig ist, die Leute, die direkten Umgang mit alten Menschen haben, in der Pflege, in der sonstigen Betreuung, daß die auch in der Lage sind, die Mängel wahrzunehmen und für Abhilfe zu sorgen. Ich habe das ja eben schon einmal erwähnt und ich denke, daß da auch ein Qualifizierungsstrang in der Altenhilfe absolut notwendig ist. Ich hatte dafür jetzt noch schöne Beispiele, aber das lassen wir dann. Die Quelle der Statistik: es gibt einen Modellversuch Wohnungsanpassung in Nordrhein-Westfalen und da ist das ausgewertet worden.

A. Braun: Ich bedanke mich - trotz der Länge, vor der Sie sich offenbar immer selbst ein bißchen gefürchtet haben am Ende - für diese sehr kompakte Einführung in die Fragestellung betreutes Wohnen. Herzlichen Dank. Wir werden wohl so verfahren, daß wir im Laufe des heutigen und des morgigen Tages immer wieder auch dann auf Ihre Grundlegung zurückkommen; sofern Sie noch da sind, können wir ja auch noch mit Ihnen Diskussionen nachholen. Mein Vorschlag ist jetzt, daß wir bis 11:40 Uhr eine Viertelstunde zum Luft holen unterbrechen und dann pünktlich mit Ihnen, Frau Buhtz, weitermachen. Danke schön.

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Allgemeine Anforderungen an die Vertragsgestaltung

  1. eindeutige Formulierung der Leistungen
    (z.B. Häufigkeit von Beratungsbesuchen, maximale Dauer und Art von Pflegeleistungen bei vorübergehender Krankheit, klare Definition „kleiner Hilfeleistungen" anhand von Beispielen)
  2. eindeutige Zuordnung von Preisen und Leistungen
  3. eindeutige Regelungen von möglichen Veränderungen des Leistungsangebots und der Preisgestaltung
    (z.B. Regelung von Mitbestimmungsmöglichkeiten, Koppelungen von Preiserhöhungen an statistische Kennziffern oder die Entwicklung von Tarifabschlüssen, usw.)
  4. eindeutige Zuordnung von Leistungserbringern zu Leistungen
    (z.B. externe Dienste, Pflegepersonal, Hausmeister)
  5. klare Trennung von Leistungen im Grund- und Wahlservice
    (z.B. bei hauswirtschaftlichen Hilfen und Pflegeleistungen)
  6. klare Trennung von Leistungen aus dem Betreuungsvertrag und Leistungen aus dem Mietvertrag
    (z.B. Hausmeisterleistungen, Benutzung von Gemeinschaftsräumen)
  7. möglichst präzise Definition der Betreuungsgrenzen
    (z.B. Ausschluß der Betreuung von hochgradig Dementen, Personen mit nächtlichem Betreuungsbedarf, Personen mit einem Pflegebedarf von mehr als x Stunden pro Tag usw.)
  8. Festlegung von Verfahren zur Klärung der individuellen Betreuungsgrenzen
    (z.B. ärztliches Gutachten, Beratungsgespräch mit Verwandten, Zustimmungserfordernis von Verwandten)

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Grundservice

Notrufsystem

  1. klare Beschreibung der Leistungen von der Auslösung des Notrufs bis zur Hilfemaßnahme.
  2. Kosten des ausgelösten Notrufs
    • falls nur die Bereitstellung im Grundservice enthalten ist
    • falls nur eine gewisse Anzahl im Pauschalpreis enthalten ist
    • falls Wartungskosten nicht im Pauschalpreis enthalten sind

Krankenversorgung

  1. Art und Umfang der hauswirtschaftlichen Versorgung präzisieren
    (z.B. Mahlzeitenbereitung, Erledigung von Einkäufen zur Lebensmittel- und Medikamentenversorgung, Wohnungsreinigung ohne Fensterputzen usw.)
  2. Art und Umfang der pflegerischen Versorgung präzisieren
    (z.B. Medikamentengabe, Verbände und Einreibungen, Hilfen bei der Körperpflege für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen im Jahr)

haustechnische Hilfen

  1. Präzisierung des maximalen Arbeitsumfangs und der maximalen Hilfseinsätze mit Beispielen
    (z.B. Auswechseln von Glühbirnen, Anbringen von Bilderhaken, kleine Reparaturen von maximal 10 Minuten Arbeitsdauer)
  2. Klärung der Übernahme von Materialkosten
  3. Klärung des Ansprechpartners und des Zeitraums, in dem die Leistungen erbracht werden

soziale Betreuung

  1. Konkretisierung des Leistungsumfangs
    (z.B. Hilfen beim Umgang mit Behörden, Vermittlung ambulanter und technischer Hilfen, Hilfen bei der Pflege sozialer Kontakte, Wohnberatung, Hilfen bei der Organisation und Finanzierung von Wohnraumanpassungsmaßnahmen)
  2. Konkretisierung der Leistungsdauer und der Erreichbarkeit / Zuständigkeit eines Betreuers bzw. einer Betreuerin
    (z.B. Sprechstunden, maximale und minimale Anzahl der Betreuungsbesuche)

kulturelle Betreuung

  1. Konkretisierung von Häufigkeit und Art der organisierten Veranstaltungen
  2. klare Abgrenzungen zu Leistungen des Wahlservice

Wahlleistungen

  1. Klärung der Erreichbarkeit / Zuständigkeit von Personen bzw. Institutionen, die Wahlleistungen erbringen oder koordinieren
  2. genaue Angaben zu den Möglichkeiten der Kostenerstattung bzw. -Übernahme durch Sozialversicherungsträger
    (möglichst vertragliche Regelungen mit dem Sozialversicherungsträger zur Übernahme der Kosten für bestimmte Wahlleistungen)

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Aktivitäten und Existentielle Erfahrungen des Lebens (AEDL)

  1. Kommunizieren
  2. Sich bewegen
  3. Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
  4. Sich pflegen
  5. Essen und Trinken
  6. Ausscheiden
  7. Sich kleiden
  8. Ruhen und schlafen
  9. Sich beschäftigen
  10. Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten
  11. Für eine sichere Umgebung sorgen
  12. Soziale Bereiche des Lebens sichern
  13. Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen

Krohwinkel 1983/1988

Typischer Tagesablauf einer alleinstehenden Rentnerin

  1. Frühstücken
  2. Einkaufen
  3. Hauswirtschaft
  4. Mittagessen
  5. Mittagschlaf
  6. Spazierengehen, Veranstaltungen besuchen, Besuche machen, Besuch bekommen, Hobbies pflegen
  7. Abendessen
  8. fernsehen, handarbeiten, schreiben, lesen, telefonieren
  9. Körperpflege
  10. Schlafen

© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | April 2000

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