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RECHTSPOLITIK
Zu den Aufgaben der Koalitionspartner in der Rechtspolitik gehört es, die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger zu sichern, ihr friedliches Zusammenleben zu fördern und allen Menschen ein Höchstmaß an Schutz vor Kriminalität zu gewähren. Der Rechtsstaat als einer der wesentlichen Grundpfeiler der Demokratie ist zu erhalten und auszubauen; hierzu gehören auch die Achtung und der Schutz von Minderheiten.

 

Reform der Landesverfassung
Die Koalitionspartner sind sich einig, daß basierend auf den Vorschlägen der Enquete-Kommission 12/1 - Verfassungsreform - eine Reform der Landesverfassung unter Einbeziehung einer weiterführenden Parlamentsreform angestrebt werden soll. Hierzu gehören u.a. die Verbesserung der Arbeitseffizíenz des Parlaments und die Stärkung der politischen und rechtlichen Stellung der Abgeordneten unter Berücksichtigung der Zahl der Abgeordneten und Fragen des Wahlverfahrens. Hierzu soll eine Enquete-Kommission eingesetzt werden.

 

Rechtsbereinigung
Die ständige Bereinigung des gesamten Landrechts ist auch weiterhin Aufgabe der Koalitionspartner. Nach dem in der vergangenen Wahlperiode vollzogenen Abbau des Altrechts aus der Zeit vor der Bildung des Landes Rheinland-Pfalz sollen nunmehr alle Landesgesetze und Landesverordnungen aus den Jahren 1970 und früher anhand des Fragenkatalogs für die Rechtsvereinfachung im einzelnen überprüft werden - daraufhin, inwieweit sie aufzuheben oder den Anforderungen der Gegenwart und Zukunft anzupassen sind.

Darüber hinaus sind in allen Rechtsvorschriften des Landes die Standards zukunftsorientiert dahin zu untersuchen, ob sie weiterhin in diesem Umfang benötigt werden oder abgesenkt oder durch bereichspezifische Öffungsklauseln flexibilisiert werden können.

 

Frauenförderung
Die Frauenförderung genießt in der Justiz einen hohen Stellenwert. Der Anteil der Frauen bei der Einstellung liegt bei ca. 50%. Auch bei Beförderungsstellen sind deutliche Fortschritte erzielt worden, vor allem durch die Schaffung von Teilzeitstellen in diesem Bereich sowie die Verbesserung von Chancen für die Aus- und Weiterbildung von Frauen.

Diese Förderung ist fortzusetzen, damit in absehbarer Zukunft Frauen auch in Führungspositionen in stärkerem Umfang Berücksichtigung finden.

 

Modernisierung der Justiz
Die Koalitionspartner sind sich einig, daß die Arbeitsbedingungen der Justiz weiter verbessert werden müssen.

Hierzu gehört die Einführung von Service-Einheiten, um die Arbeitsabläufe in den Justizbehörden zu rationalisieren sowie die weitere Verstärkung des EDV-Einsatzes. Darüber hinaus werden die Koalitionsfraktionen bundesgesetzliche Maßnahmen unterstützen, die die Gerichtsorganisation und die Verfahrensordnungen straffen, um die Justiz insgesamt zu entlasten. Die Koalitionspartner betonen, daß bundesrechtliche Maßnahmen zur Entlastung der Rechtspflege unverzichtbar sind, um eine schnelle und effektive Rechtsgewähr zu gewährleisten. Bei diesen Maßnahmen sind jedoch rechtsstaatliche Prinzipien zu wahren.

Die Lansesregierung wird Änderungen von Bundesgesetzen unterstützen, die eine grundlegende Reform der Justiz beinhalten. Hierzu gehören auch Maßnahmen der Gerichtsorganisation, eine Straffung der Verfahrensordnungen einschließlich einer Reform des Rechtsmittelwesens. Grundsätzlich sollte es in der Justiz nur noch eine Tatsacheninstanz geben und eine Rechtsmittelinstanz, wobei in der Eingangsinstanz der Tätigkeit des Einzelrichters ein höherer Stellenwert zuzuordnen ist. Ziel ist eine Straffung der Justizstrukturen, ohne rechtsstaatliche Grundprinzipien zu verletzen.

 

Reform der Untersuchungshaft
Die Koalitionspartner halten nach wie vor eine gesetzliche Regelung der Untersuchungshaft für dringend geboten. Diese beinhalten auch gesetzgeberische Maßnahmen zur Vermeidung und Verkürzung der Untersuchungshaft. Heimunterbringung für Jugendliche statt der Verhängung von Untersuchungshaft wird als sinnvoll angesehen. Heimplätze sind in ausreichender Zahl zu schaffen.

 

 

Resozialisierung
Maßnahmen zur Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft bedürfen der Intensivierung. Dazu muß die Bewährungshilfe personell verstärkt und die Gerichtshilfe ausgebaut werden.

Wirksame Maßnahmen der Resozialisierung sind auch soziale Trainingskurse, betreutes Wohnen, Familienseminare, Beratungsstellen für Angehörige von Inhaftierten und der Täter-Opfer-Ausgleich. Diese Projekte sollen durch Verbesserung der sachlichen und personellen Voraussetzungen gefördert werden. Die Landesregierung wird den Behandlungsvollzug ausbauen und verstärken. Hierzu gehört auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, insbesondere die des allgemeinen Vollzugsdienstes.

Soweit bunderrechtliche Möglichkeiten für eine Verbesserung der Besoldungsstruktur bestehen, wird die Landesregierung prüfen, inwieweit eine Regelung für die Belange der Justizbediensteten möglich ist. Zur Verbesserung des Behandlungsvollzuges gehört auch, daß die Voraussetzungen für eine verstärkte Beziehung spezieller Behandlungsmöglichkeiten durch externe Fachkräfte zu schaffen sind

- insbesondere bei der Arbeit mit Gefangenen, die von legalen oder illegalen Drogen abhängig oder dadurch gefährdet sind oder die wegen Sexualdelikten oder anderen schweren Gewaltdelikten einsitzen. Entsprechendes gilt für arbeitstherapeutische Maßnahmen, die Betreuung von Ausländern (u.a. die verstärkte Hinzuziehung von Dolmetschern) sowie für Behandlungsmaßnahmen im Wege von Familienfreizeiten und betreute Wochenendfreizeiten für Jugendliche in außervollzuglichen Einrichtungen.

Die Vollzugsgestaltung soll soweit möglich weiter differenziert werden, die Behandlungsangebote erweitert werden - auch durch Ausbau von Einrichtungen des offenen Vollzuges.

Die Koalitionspartner sind sich einig, daß der Neubau der Justizvollzugsanstalt Wöllstein als Ersatz für die veralteten Vollzugsanstalten in Mainz und Kaiserslautern unverzüglich verwirklicht werden muß. Entsprechendes gilt für die dringenden Sanierungsmaßnahmen von Grund auf bei den Justizvollzugsanstalten Wittlich, Ludwigshafen und Diez.

Die Einrichtung des offenen Vollzugs der Justizvollzugsanstalt Diez wird erweitert, bei der Vollzugsanstalt Frankenthal und der Jugendstraffanstalt Schifferstadt sind Einrichtungen für den offenen Vollzug vorzusehen.

Die Sicherheitsvorkehrungen bei allen Justizvollzugseinrichtungen sind ständig den durch die technischen Entwicklung sich ändernden Anforderungen anzugleichen.

 

Opferschutz
Die Koalitionspartner sind sich einig, daß die Möglichkeiten der Video-Technik über die bisher veranlaßten gesetzgeberischen Maßnahmen hinaus weiter genutzt werden sollen.

Darüber hinaus soll die Rechtsstellung von Opferzeugen weiter verbessert werden, insbesondere durch Gerichtsvorbereitungsprogramme für kindliche Zeugen, Zeugenbetreuungsprojekte. Zeugenschutzmaßnahmen sind auch auf weitere schutzbedürftige Personen zu erstrecken, wie z.B. Frauen, die Opfer von Sexualstraftätern geworden sind. Die Weiterbildungsmaßnahmen für Vernehmungspersonen sind zu verbessern.

 

Juristenausbildung
Die Koalitionspartner appellieren an die Verantwortlichen für die Juristenausbildung, insbesondere an den Hochschulen die Mißachtung des Rechts und den Mißbrauch der Justiz im totalitären Staat, insbesondere im Nationalsozialismus, angemessen in die Ausbildung der heutigen jungen Juristen einzubeziehen, um deren Wissen über den Mißbrauch der Justiz in totalitären Systemen zu verbessern und ihre Sensibilität für die Erhaltung einer unabhängigen Justiz als dritte Säule eines Rechtsstaates zu schärfen.

 

Bioethik-Kommission
Die Arbeit der Bioethik-Kommission unter Federführung des Justizministers ist fortzusetzen. Hierbei ist insbesondere auch darauf hinzuwirken, daß evtl. neu zu schaffende europäische Standards den Vorstellungen deutscher Ethik-Kommissionen entsprechen.

 

Europäische Rechtsakademie Trier
Die Europäische Rechtsakademie Trier wird weiterhin die Unterstützung und Förderung der Koalitionspartner erfahren. Die Begleitung durch die Europäische Union ist ein Anliegen der Landesregierung. Es besteht Übereinstimmung, daß es sich um eine ressortübergreifende Aufgabe des Landes Rheinland-Pfalz handelt, für die der Justizminister federführend bleibt.

 

Abschiebehaft
Nach der Fertigstellung der Unterkunft für Abschiebehäftlinge in Birkhausen wird die Abschiebung grundsätzlich von dieser Einrichtung aus erfolgen.

 

Landesbannmeilengesetz Die Koalitionspartner sind sich einig, das Landesbannmeilengesetz aufzuheben, da dessen Zielsetzung auch durch andere Mittel des Versammlungsgesetzes wirksam gewährleistet werden kann.

 

Bundesratsinitiative für ein Einwanderungsgesetz
Die Koalitionspartner wollen 1996 eine Bundesratsinitiative für ein Einwanderungsgesetz im Bundesrat einbringen. Grundlage dieser Initiative sollen entsprechende Beschlüsse der Bundesgremien von SPD und F.D.P. sein.