FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Verdienter Erfinder. Ab 1950 verliehener staatlicher Ehrentitel „für überragende Erfolge auf dem Gebiet des Rationalisierungs- und Erfindungswesens, bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und damit der Steigerung der Arbeitsproduktivität“. Bedingung für die Auszeichnung war, dass eine Erfindung vom Amt für Erfindungs- und Patentwesen als volkswirtschaftlich bedeutsam anerkannt und vom Erfinder zur Verwendung in der Volkswirtschaft freigegeben wurde. Zum Titel gehörten ein Bronze-Ehrenzeichen, eine Urkunde und eine Prämie, deren Höhe sich nach dem wirtschaftlichen Nutzen richtete. Die Verleihung erfolgte jeweils am 13. Okt. durch den Ministerpräsidenten der DDR. Die Anzahl der Verleihungen pro Jahr war begrenzt und wurde im Laufe der Zeit reduziert. 1950 wurde der Titel 100 Mal, 1970 noch 50 Mal vergeben.
A.W.