FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Kaderkommission des Sekr. des BuV. Angesichts der großen Zahl vom Sekr. des FDGB-BuV zu entscheidender Personal- und Finanzangelegenheiten wurde bereits 1949 die Kleine Kommission berufen. Sie entschied über entsprechende Vorlagen und legte sie dem Sekr. des BuV zur Bestätigung vor.
Daraus ging zur Vorbereitung personeller Entscheidungen des Sekr. die K. hervor. Sie war keine satzungsgemäße Kommission des BuV, sondern ein Ausschuss des Sekr. Zu ihren Aufgaben gehörten Berufungen und Abberufungen von Funktionären, Disziplinarfälle und Gehaltsregelungen.
K.K.