FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gew. Nahrung, Genuss, Gaststätten der DDR (1990). Im Verlauf der gewerkschaftlichen Transformation 1989/90 konstituierte sich die Gew. Handel, Nahrung und Genuss (HNG) auf der ao. ZDK am 27./28.1.1990 als eigenständige Gewerkschaft. Die Konferenz beschloss zugleich, zur Vorbereitung auf die künftige gesamtdeutsche Gewerkschaftseinheit eng mit den Gew. Handel, Banken und Versicherungen (HBV) und Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im DGB zusammenzuarbeiten. Dazu gehörte die Angleichung an die Strukturen im DGB. Am 23.6.1990 wurde beschlossen, die Gew. HNG zum 30.6.1990 aufzulösen und an ihrer Stelle die Gew. Handel, Banken und Versicherungen der DDR (HBV/DDR) und die Gew. Nahrung, Genuss, Gaststätten der DDR (NGG/DDR) zu bilden. Die Mitglieder wurden aufgefordert, entsprechend ihren Organisationsbereichen einer der beiden Gewerkschaften beizutreten. Nach Schätzungen waren von den im Jan. 1989 organisierten 1 050 000 Mitgl. der Gew. HNG 315 000 und Ende Jan. von ca. 950 000 etwa 285 000 in Betrieben und Einrichtungen der Nahrungs- und Genussmittelindustrie tätig.
Auf einer ZDK Ende Juni 1990 wurde die Satzung der NGG/DDR verabschiedet. Zum Vors. der Gewerkschaft wurde Rainer Kuschewski gewählt, zuletzt Vors. der Antragskommission der Gew. HNG.
Laut Satzung gehörte die Gew. NGG/DDR dem „zuständigen gewerkschaftlichen Dachverband“ an. Damit war der Vors. zugleich Mitglied des Geschäftsführenden Vorstandes des Gewerkschaftlichen Dachverbands FDGB. Mit der Festlegung über einen Neueintritt der bisherigen Mitgl. der Gew. Handel, Nahrung und Genuss in die Gew. NGG/DDR war die Voraussetzung geschaffen, diese ohne erneute Formalitäten nahtlos in die Gew. NGG des DGB zu überführen. Ihre Zahl wurde im Okt. 1990 mit rund 72 000 angegeben.
K.K.