FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR). Die 1971 eingeführte FZR war eine zusätzliche Versicherung auf freiwilliger Grundlage zur Ergänzung der gesetzlichen Altersrente. Zuvor gab es eine freiwillige Rentenversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR, die nach einer Neuregelung am 1.7.1968 fortgesetzt werden konnte. Ein Neuabschluss solcher Versicherungsverhältnisse auf Alters- und Invalidenrente erfolgte jedoch nicht mehr. Stattdessen wurde seit 1968 eine freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung angeboten, die auch nach Einführung der FZR zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt wurde. Die Beiträge lagen wahlweise zwischen 10 und 200 Mark monatlich.
Die FZR gab es seit dem 1.3.1971. Ihr konnten alle Sozialversicherten beitreten, deren Einkommen die Grenze für die Beitragspflicht zur SV von 600 Mark monatlich oder 7 200 Mark im Kalenderjahr überstieg. Die Bemessungsgrenze wurde auf 1 200 Mark monatlich bzw. 14 400 Mark jährlich festgelegt. Der Beitrag zur FZR betrug 10% des 600 Mark übersteigenden Monatseinkommens. Der Betrieb zahlte weitere 10%. Es war vorgesehen, dass nach 25 Jahren die Beitragspflicht der Versicherten erlosch, während der Betrieb weiter zu zahlen hatte. Versicherte erhielten die FZR bei Eintritt ins Rentenalter. Sie betrug 2,5% des während der Zugehörigkeit zur FZR erzielten monatlichen Durchschnittseinkommens. Beim Tod eines Versicherten hatte der hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf eine Zusatzwitwen- bzw. Zusatzwitwerrente in Höhe von 60% der Rente des Verstorbenen.
1977 wurde die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeiter, Angestellte und Genossenschaftsmitglieder aufgehoben. Nunmehr konnten für das gesamte Einkommen, also auch über 1 200 Mark monatlich hinaus, Beiträge entrichtet werden. Für freiberuflich Tätige und Selbstständige galt die Beitragsbemessungsgrenze von 14 400 Mark Jahreseinkommen weiter. Sie zahlten einen Beitrag von 20% ihrer zwischen 7 200 und 14 400 Mark liegenden Jahreseinkünfte. Ende der 80er Jahre gehörten ca. 80% aller beitragsberechtigten Arbeiter und Angestellten der FZR an. Die FZR war nicht nur darauf angelegt, das Rentenniveau zu erhöhen, sie diente ursprünglich auch der Kaufkraftabschöpfung. Gleichwohl stieg der Staatszuschuss für SV und Renten von weniger als 15 Mrd. 1970 auf mehr als 36 Mrd. Mark 1988.
P.H.