FDGB-Lexikon, Berlin 2009


FDGB-Ensemble (1951-58). Am 11.9.1951 beschloss das Sekr. des BuV, ein Zentrales Kulturensemble der Gewerkschaften zu bilden. Seine Mitglieder wurden aus den künstler. Zirkeln der Gewerkschaften (s. Zirkelwesen) ausgewählt. Am 15.1.1952 nahm es seine Tätigkeit auf. Es erhielt 1955 den Namen Zentrales Gesangs- und Tanzensemble des FDGB und trat 1956 unter der Bezeichnung Volkskunstensemble des FDGB auf. Sein Sitz war das dem FDGB als Erholungsheim übertragene Schloss Stolberg im Harz, später Weimar.
Das Repertoire umfasste deutsche und internationale Volkslieder und -tänze, Lieder der Arbeiterbewegung und klassische Chorwerke. Das Ensemble trat vor allem in betrieblichen Kultureinrichtungen und bei Großveranstaltungen auf, unternahm aber auch Auslandstourneen.
Am 2.9.1957 entschied das Sekr. des BuV, das Ensemble nach Ablauf der Spielzeit 1958 zum 31.8.1958 aufzulösen.
K.K.