FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Ehrentag. Analog zu den in großem Umfang gestifteten Ehrentiteln gab es in der DDR zahlreiche jährlich begangene E. für Vertreter einzelner Berufe, Wirtschaftsbereiche oder anderer sozialer Gruppen. An diesen wurden in den entsprechenden Betrieben oder Einrichtungen Feierlichkeiten durchgeführt und von Betrieben, Gewerkschaften und staatlichen Vertretern Auszeichnungen verliehen. Zu diesen Auszeichnungen gehörten die jeweiligen Ehrentitel sowie die parallel für viele Berufsgruppen verliehenen dreistufigen Medaillen für besondere Leistungen. Mit der öffentlichen Verleihung am E. war zum einen die Hoffnung auf Multiplikatoreffekte verbunden, zum anderen sollte auf der Seite der Geehrten das Ehrgefühl und damit auch die Anerkennung des Verleihers verstärkt werden. Da im Laufe der Zeit mit der Zahl der Ehrentitel auch die der E. zunahm, wurde deren Durchführung zunehmend zur Routine und es war immer weniger möglich, einen glaubwürdigen Rahmen für die Verleihungen zu schaffen.
Die E. knüpften an sowj. Traditionen an (s.a. sowj. Referenzmodell). Der erste aus der UdSSR übernommene E. war der ab 1945 jeweils am 12. Juni begangene Tag des Lehrers. Dieser war zunächst eng mit den ideolog. Veränderungen im Bildungssystem nach dem II. WK verbunden. Andere E. einzelner Berufe wurden jährlich von der Regierung nach bestimmten Kriterien festgelegt. Der Tag des Bauarbeiters etwa fiel auf den letzten Sonntag im Juni, der Tag des Chemiearbeiters auf den zweiten Sonntag im November. Auch für einzelne Bewegungen gab es E. Am 13. Oktober wurde z.B. seit 1948 der Tag des Aktivisten begangen.
A.W.