FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Betriebsverbandsleitung. In den ersten Nachkriegsjahren in der SBZ vereinzelt anzutreffende Bezeichnung für ein betriebliches Gremium zur Vertretung der Belegschaftsinteressen.
Der vorbereitende Gewerkschaftsausschuss für Groß-Berlin, der schnell überregionale Bedeutung in der gesamten SBZ erlangte, forderte die regionalen und lokalen gewerkschaftlichen Gründungsausschüsse im Sommer 1945 ausdrücklich dazu auf, in den Betrieben möglichst zügig sog. B. einzusetzen, um ein Gegengewicht zu den vielerorts spontan gebildeten Betriebsräten zu schaffen. Die vorgesehenen Aufgaben der gewerkschaftlichen B. sollten vorrangig im Bereich sozialer Schutzfunktionen liegen, blieben mit ihrem Anspruch also deutlich hinter den vielerorts praktisch bereits umgesetzten weiter reichenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten der Betriebsräte zurück. Die Aufforderung zur Bildung von gewerkschaftlichen B. wurde deshalb weitgehend ignoriert. Allerdings benannten sich einige Betriebsräte, deren Mitglieder oft auch Gewerkschafter waren, kurzerhand zu B. um; aus ihnen gingen im Verlauf der Jahre 1947/48 zumeist ohne weitere Personalwechsel Betriebsgewerkschaftsleitungen (BGL) hervor.
F.S.