FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung. Der A.f.A.u.S. trat ab 1961 an die Stelle des Sozialversicherungsausweises und des in der SBZ/DDR zunächst aus der NS-Zeit übernommenen und 1947 erneuerten Arbeitsbuches. Der Austausch der Sozialversicherungsausweise gegen den A.f.A.u.S. begann in der DDR am 28.8.1961 unmittelbar nach dem Mauerbau. Der A.f.A.u.S. umfasste Angaben zur Person, zur Arbeitsstelle, zur Beschäftigung, zum Arbeitseinkommen sowie über medizin. Behandlungen. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben wurden Informationen über die berufliche Entwicklung, Anfang und Ende des Arbeitsverhältnisses und über staatliche Auszeichnungen aufgenommen. Den Ausweis erhielten Pflichtversicherte der SV der Arbeiter und Angestellten bzw. der SV bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Anspruchsberechtigte, nicht berufstätige Familienangehörige bekamen einen gesonderten Versicherungsausweis, Kinder einen Sozialversicherungs- und Impfausweis. Der A.f.A.u.S. diente als Nachweis für den Bezug von Sozialversicherungsleistungen und bildete die Grundlage für die spätere Rentenberechnung, sollte aber auch zur Verbesserung der Arbeitskräftelenkung und der Berufsberatung dienen.
P.H.