Arbeitsgericht. Die 1946 gebildeten selbständigen A. der SBZ/DDR wurden 1963 in die einheitliche Gerichtsbarkeit eingegliedert und in Kammern für Arbeitsrecht bei den Kreisgerichten überführt. Auf die Arbeit der A. hatte der FDGB insofern gewissen Einfluss nehmen können, als er ebenso wie die Justiz, die Verwaltung und die Nationale Front ein Vorschlagsrecht für die Wahl der Schöffen besaß.
F.S.