FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Aktivist des Fünfjahrplans. Ehrentitel, der 1951 aus dem seit 1949 in volkseigenen Betrieben und Maschinen-Ausleih-Stationen vergebenen Titel „Aktivist“ hervorging. Er wurde mit Beginn des ersten Fünfjahrplans vom FDGB zur Anerkennung besonderer Leistungen im sozialist. Wettbewerb verliehen. 1953 wurde er in eine staatliche Auszeichnung umgewandelt und 1960 durch den Titel "Aktivist des Siebenjahrplans" abgelöst.
A.W.