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TEILDOKUMENT: II. Die EU und die Stadtentwicklungspolitik [Seite der Druckausg.: 13] II.Die EU und die Stadtentwicklungspolitik Die EU-Kommission misst "quot;Städtischer Politik" hohen Stellenwert zu. Dies versteht sich fast von selbst, denn die Chancen des wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Fortschritts liegen in den Städten und Gemeinden. Die Stadtregionen sind es zudem, die als Wachstumsmotoren und Wirtschaftszentren die Überschüsse für die räumliche Verteilungspolitik erwirtschaften. In ihrem "quot;Aktionsrahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung in der Europäischen Union" geht die Kommission von den ihr zugewiesenen Politikfeldern aus und leitet aus diesen ab, dass viele von ihnen von großer Bedeutung für städtische Gebiete seien. Sie folgert daraus, dass die Politik der Gemeinschaft im Interesse der Städte besser koordiniert werden müsse. Ihr Aktionsrahmen sei deshalb bestrebt, die Koordinierung durch vier wechselseitig von einander abhängige politische Ziele zu verbessern:
(1) Gratwanderung bei der Aufgabenwahrnehmung Sinnvolle Lösungen auf dem Gebiet der Stadtentwicklung fordern stets eine Gratwanderung zwischen [Seite der Druckausg.: 14]
Strukturpolitisch begründete Hilfen können einen aus europäischer Sicht beachtlichen Mehrwert auslösen, der sich in der Beschäftigungsrelevanz für die Bauwirtschaft, in der investiven Multiplikatorwirkung, in der Ausstrahlung auf wohnungsbegleitende Dienstleistungen und in der Bedeutung einer überzeugenden Kohäsionsstrategie für den sozialen Frieden in Europa niederschlägt. (2) Differenzierende Aspekte einbringen Dessen ungeachtet sollten die Mitgliedstaaten verstärkt Aspekte des Städtebaus und der Stadtentwicklung in Strukturhilfsprogramme einbringen.
Zu Gunsten der natürlichen Lebensgrundlagen und einer nachhaltigen Entwicklung der Verhältnisse ist eine Fortentwicklung der Umweltpolitik notwendig. Dabei muss aber - insbesondere im Blick auf [Seite der Druckausg.: 15] den künftigen Übergang zu qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in der EU, daneben auch im Interesse der Stadtentwicklung - klarer differenziert werden, welche Bereiche der Umweltpolitik auf gemeinschaftlicher und welche besser auf mitgliedstaatlicher Ebene geregelt werden. Der Erlass von Verwaltungsvorschriften durch die EU sollte nur insoweit möglich sein, als diese für die Anwendung und Einhaltung von gemeinschaftsrechtlichem Umweltrecht in allen Mitgliedstaaten unerlässlich sind.4 Im Blick auf die für 2004 vorgesehene Neuabgrenzung der Kompetenzen zwischen der Europäischen Union und den EU-Mitgliedstaaten hat in der Bundesrepublik die Europaministerkonferenz der Länder im Oktober 2001 "quot;Erste Orientierungen zur Kompetenzneuordnung" verabschiedet, die sich mit der Fragen befassen, wie eine genauere, dem Subsidiaritätsprinzip entsprechende Abgrenzung der Zuständigkeiten hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Eingesetzt wurde auch eine Unterarbeitsgruppe "quot;Zukunft der EU", die eine frühe Bündelung der Länderinteressen und eine Abstimmung über die einzelnen Politikfelder - also auch über die des Wohnungs- und Städtebaus sowie des Bauwesens - unter dem Gesichtspunkt künftiger Kompetenzabgrenzung gewährleisten soll, indem sie Vertreter der Fachministerkonferenzen - also auch der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) - zu ihren Sitzungen einlädt. Für Deutschland ergibt sich - gerade zu Aspekten der Stadtentwicklung - manches zusätzliche Problem aus seiner föderalistischen Gliederung und seiner immer noch wenig ausgeprägten Denkweise über die eigenen Grenzen hinaus. Die Partnerländer in der EU kennen vergleichbare Hemmnisse nicht. Die Bundesregierung hat für Deutschland das Außenvertretungsrecht, ist aber über die Auswirkungen, die Brüsseler Entscheidungen für die Gebiete des Planens, Bauens und Wohnens mit sich bringen können, nur begrenzt informiert und deshalb nicht immer ausreichend aktionsfähig. Umgekehrt nehmen die Länder Entscheidungsprozesse in Brüssel gelegentlich so spät wahr, dass es für wirksame Initiativen zu spät ist. Es reicht nicht, das Subsidiaritätsprinzip in Resolutionen herauszustellen, es aber auf der Arbeitsebene nicht ständig zu vertreten. [Seite der Druckausg.: 16] Inzwischen ist allerdings bei den Ländern das Bemühen zu erkennen, sich als eigenständige europapolitische Akteure zu profilieren. Dabei ergeben sich neue Anforderungen an die Koordination der Europaarbeit zwischen den Ländern sowie im Verhältnis zu den Städten und Gemeinden. Die Länderbauministerkonferenz (ARGEBAU) sollte sich hier dringend ordnend einschalten. Innerhalb der Länder kommt hinzu, dass es nicht ausreicht, Europaarbeit in den Ministerien an zentralisierter Stelle zu betreiben, notwendig ist die Einbeziehung des Sachverstands der Fachabteilungen. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | September 2003 |