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TEILDOKUMENT:
Was soll mit dem Bestand an Sozialwohnungen" geschehen? Position 1: Den Bestand an Sozialwohnungen" für breite Bevölkerungsschichten erhalten! Um in den Beständen des Sozialen Wohnungsbaus eine sozial gemischte Mieterstruktur zu erhalten, ist es wichtig, auch einkommensstärkeren Mietern weiterhin einen beträchtlichen Mietvorteil zu gewähren. Läßt man nur noch bedürftige Mieter in den Genuß dieses Vorteils kommen, ergeben sich mehrere negative Konsequenzen:
All das schließt nicht aus, daß einkommensstarke Sozialmieter" in Grenzen stärker zur Kasse gebeten werden, z.B. in Form eines Förderausgleichs". Der Kritik, daß zwischen den Sozialmieten" große, äußerst willkürliche Ungleichheiten bestehen und deshalb viele Sozialmieter ungerechtfertigte Privilegien genießen, läßt sich dadurch entgehen, daß man vom bisher geltenden Prinzip der Kostenmiete" mit all ihren Ineffizienzen und Zufälligkeiten zu einer Förderung übergeht, die sich an den örtlichen Vergleichsmieten orientiert. Position 2: Den Bestand an Sozialwohnungen" nur für wirklich Bedürftige erhalten! Angesichts der Knappheit an staatlichen Fördermitteln, um preiswerte Wohnungen für einkommensschwache Haushalte bereitzustellen, ist es nicht gerechtfertigt, die Belegung geförderter Sozialwohnungen" durch einkommensstarke Haushalte zu tolerieren. Die Förderung solcher fehlbelegter" Wohnungen muß beendet oder von den Fehlbelegern" erstattet werden. Die Versorgung der einkommensschwachen Haushalte mit angemessenem preislich erschwinglichem Wohnraum (eins der zentralen Ziele der Wohnungspolitik) hat Vorrang vor anderen Belangen, wie z.B. der Wohnungssicherheit bessergestellter Haushalte. Solche Belange wären ohnehin zu opfern, wenn sich das Sozialwohnungs"- Konzept aufgrund seiner Ineffizienz politisch nicht mehr durchhalten ließe. Andererseits ist die Bereitstellung von sicheren, bezahlbaren Wohnungen für die Einkommensschwachen der Zahlung von Wohngeld vorzuziehen. Letzterer Weg überantwortet die unterstützten Zielgruppen einer relativ hohen ständigen Unsicherheit auf dem freien Wohnungsmarkt und unterwirft sie einem permanent zu erbringenden entwürdigenden Bedürftigkeitsnachweis. Außerdem steht zu befürchten, daß auf den Fiskus höhere Kosten zukommen als beim Erhalt des Sozialwohnungsbestandes - u.a. auch aufgrund der bürokratischen Prozeduren zur Feststellung der Wohngeldberechtigung. Für die bedürftigkeitsgerechte Bereinigung" des Sozialwohnungsbestandes bieten sich unterschiedliche Wege an: Variante 2A:
Eine Ausgleichsabgabe, die von einkommensstärkeren Sozialmietern" erhoben wird, fließt direkt dem Fiskus zu und steht damit prinzipiell unmittelbar für wohnungspolitische Zwecke zur Verfügung. Demgegenüber kommen höhere Mieten zunächst einmal dem Vermieter zugute - freilich vermindert um die wegfallende staatliche Förderung für die betreffenden Wohnungen. Alternativ bewirkt die Ausgleichsabgabe, daß die entsprechende Wohnung für einkommensschwache Wohnungssuchende freigemacht wird. Variante 2B:
Eine nach Einkommensklassen gestaffelte Erhöhung der Sozialmieten" hat im Prinzip die gleiche Wirkung auf das Verhalten der Mieter wie Ausgleichsabgaben. Ein Vorteil liegt darin, daß der Grundsatz der Zugangsberechtigung zu Sozialwohnungen" für breite Bevölkerungsschichten erhalten bleibt und lediglich differenziert gehandhabt wird. D.h., es wird kein Tatbestand der Fehlbelegung" eingeführt. Der Gefahr, daß die höheren Mietzahlungen der Wohnungspolitik verlorengehen, läßt sich dadurch begegnen, daß die Vermieter zur (teilweisen) Reinvestition der zusätzlichen Mieteinnahmen verpflichtet werden. Variante 2C:
Ein partielles Herausdrängen der einkommensstärkeren Mieter aus dem Sozialwohnungsbestand und der damit einhergehende verstärkte Zuzug sozial schwacher Haushalte kann zu einer Kettenreaktion und somit zu einer beschleunigten Bildung von Sozialghettos" führen. Um diesen Effekt zu verhindern, dürfen die von einkommensstarken Mietern geräumten Sozialwohnungen" nicht automatisch für einkommensschwache Neumieter zugänglich sein. Letzteren wären statt dessen Wohnungen anzubieten, die in sozial intakte" Wohnquartiere eingestreut sind. Das dazu taugliche wohnungspolitische Steuerungsmittel sind kommunale Belegungsrechte, die aus dem Wohnungsbestand erworben werden, mit dem doppelten Ziel,
Die Mittel zum Erwerb der Belegungsrechte kommen zum Großteil aus der Abgeltung der Mieterhöhungen seitens der Eigentümer bestehender Sozialwohnungen". Position 3: Den Bestand an Sozialwohnungen" in den freien Markt überführen und den bedürftigen Mietern angemessenes Wohngeld gewähren! Wenn man sich - angesichts knapper Finanzmittel - schon auf das wohnungspolitische Förderungsprinzip Bedürftigkeit" verständigt, ist es nur folgerichtig, die marktwidrigen staatlichen Eingriffe in die Bereitstellung von Wohnungen gänzlich zu beenden und statt dessen die einkommensschwachen Haushalte durch gezielte Zuwendungen auf dem Wohnungsmarkt nachfragefähig zu machen. Für die Weiterförderung bestehender Sozialwohnungen kann nicht einmal das Argument der beschleunigten Ausweitung des Wohnungsangebotes durch das Förderschema des Sozialen Wohnungsbaus geltend gemacht werden. Die Überführung aller bestehender Sozialwohnungen" in den freien Markt hat folgende Vorteile:
© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999 |