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Welche Länder haben welche
Im Maastrichter Vertrag von 1992 wurde vereinbart, daß sich künftige EWU-Mitglieder vorher in ihrer Wirtschaftspolitik an gemeinsame Stabilitätsstandards angenähert haben müssen. Für die Erfüllung dieser Konvergenz-Bedingung gelten folgende Kriterien: Die Prüfung ist für Anfang 1998 vorgesehen - auf der Basis der Daten von 1997
Das Kriterium Stabiler Wechselkurs" verlangt, daß sich die Währung des Landes in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung nur innerhalb der normalen Bandbreiten des Europäischen Währungssystems (EWS) bewegt hat. Da die normale Bandbreite im August 1993 von ± 2,25 % auf ± 15 % ausgeweitet wurde, ist das Kriterium interpretationsbedürftig geworden. Bis Frühjahr 1996 ergibt sich folgendes Bild:
© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999 |