FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:




Welche Länder haben welche
Beitrittsbedingungen zur EWU erfüllt?


    Im Maastrichter Vertrag von 1992 wurde vereinbart, daß sich künftige EWU-Mitglieder vorher in ihrer Wirtschaftspolitik an gemeinsame Stabilitätsstandards angenähert haben müssen. Für die Erfüllung dieser Konvergenz-Bedingung gelten folgende Kriterien:

  1. Inflation höchstens 1,5 Prozentpunkte über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten EU-Länder;

  2. Langfristiger Zinssatz höchstens 2 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten EU-Länder;

  3. Jährliche Neu Verschuldung des Staates höchstens 3 % des BIP;

  4. Gesamte Staatsschuld höchstens 60 % des BIP;

  5. Stabiler Wechselkurs innerhalb des Europäischen Währungssystems über die letzten 2 Jahre.

Die Prüfung ist für Anfang 1998 vorgesehen - auf der Basis der Daten von 1997

[Bild vergrößern]
[Bild vergrößern]
[Bild vergrößern]

Das Kriterium „Stabiler Wechselkurs" verlangt, daß sich die Währung des Landes in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung nur innerhalb der normalen Bandbreiten des Europäischen Währungssystems (EWS) bewegt hat.

Da die normale Bandbreite im August 1993 von ± 2,25 % auf ± 15 % ausgeweitet wurde, ist das Kriterium interpretationsbedürftig geworden.

Bis Frühjahr 1996 ergibt sich folgendes Bild:

[Bild vergrößern]
[Bild vergrößern]


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999

TOC Next Page