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[Seite der Druckausg.: 103]



Jürgen von Ungern-Sternberg
Der "Sonderfall" Schweiz


1. Ein Blick auf die Statistik

Wie aus Tabelle 1 sogleich ersichtlich ist, sind die Verhältnisse an den Universitäten der deutschsprachigen Schweiz mit keinem anderen Land Europas, auch nicht mit Österreich, vergleichbar: der Anteil ausländischer Professoren überschreitet an den Philosophischen Fakultäten knapp 50 %, wobei wiederum die Professoren deutscher Staatsangehörigkeit weit überwiegen. Im Falle von Freiburg/Fribourg ist freilich die Zweisprachigkeit der Universität (deutsch/französisch) zu bedenken, ferner, dass es sich um eine katholisch geprägte Universität handelt, die ihre Dozenten seit ihrer Gründung zu einem großen Teil im Ausland rekrutiert hat.

Die Tabelle 2 zeigt für die Zeit gleich nach dem Ersten Weltkrieg für die vier Universitäten Basel, Bern, Freiburg/Ue. und Zürich insgesamt einen Ausländeranteil von fast 50 %. Leider weist die Statistik nicht speziell die deutschen Professoren aus, die aber auch früher die Hauptmasse gebildet haben. So waren von allen ausländischen Professoren an der Universität Bern zwischen 1834 und 1980 73 % Deutsche. Bemerkenswert ist der stetige Rückgang, der die zeitgeschichtlich bedingte Zurückhaltung gegenüber Deutschland widerspiegelt,[Fn_1] zugleich indes zeigt, dass auch an den, meist jüdischen, Emigranten wenig Interesse bestand.[Fn_2] Der Ausländeranteil hat sich dann bei etwa einem Viertel stabilisiert, dürfte aber gegenwärtig eher ansteigen.[Fn_3] Falls die Einbürgerungen bei der Zählung jeweils berücksichtigt worden sind, lag der Anteil durchweg noch etwas höher.[Fn_4]

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2. Historischer Rückblick

Die Universität Basel – lange Zeit die einzige in der Schweiz – hat sich während des 17. und 18. Jahrhunderts weitestgehend aus den eigenen Reihen ergänzt.[Fn_5] Seit der Universitätsreform im Jahre 1818 wurden hervorragende deutsche Gelehrte berufen wie der Altphilologe Franz Dorotheus Gerlach, der Theologe Wilhelm Martin Leberecht DeWette oder der Mediziner Carl Gustav Jung. Teilweise wichen sie den sogenannten Demagogenverfolgungen in Deutschland, wobei sich Basel schützend vor sie stellte.[Fn_6] In noch höherem Maße galt das bei den im liberalen Geist in den Jahren 1833/34 neugegründeten Universitäten Bern und Zürich, wo auch Flüchtlinge nach der Revolution von 1848/49, so Theodor Mommsen, wirkten. Im Wintersemester 1834/35 lehrten an der Universität Bern je 17 Schweizer und Deutsche, aber nur ein einziger Franzose.[Fn_7] "Die ausländischen Professoren, vor allem gerade auch in der Anfangszeit der Hochschule, waren und sind mehr als nur ein Ersatz für fehlende einheimische Wissenschafter, sie prägten wesentlich auch den inneren Charakter der jungen alma mater bernensis und halten auch heute den wissenschaftlichen Kontakt über die Landesgrenzen offen."[Fn_8]

In der sich herausbildenden Hierarchie der deutschsprachigen Universitäten gerieten die schweizerischen Universitäten allmählich auf die "Eingangsstufe" wie etwa Greifswald, d. h. man berief hoffnungsvolle Anfänger, die häufig rasch weiterzogen. Ein berühmter, wenngleich spezieller, Fall ist Friedrich Nietzsche; zu nennen sind aber für Basel zahlreiche weitere Klassische Philologen, darunter Werner Jaeger, der Philosoph Wilhelm Dilthey oder der Nationalökonom Karl Bücher, der in seinen Lebenserinnerungen das gesellschaftliche Leben an der Universität und ihre Beziehungen zur Bürgerschaft farbig geschildert hat.[Fn_9] Mündlicher Überlieferung verdanke ich den lakonischen Kommentar eines Basler Bürgers zu der offenbar wenig geglückten Antrittsvorlesung eines Neuberufenen: "Der bleibt uns!" Von der Universität Bern wanderten "rund 40 % aller deutschen ordentlichen Professoren [...] vor dem Eintritt in den Ruhestand wieder an eine andere, meist ausländische (in

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der Regel deutsche) Universität ab."[Fn_10] Es gab auch Fälle rascher Integration (durch entsprechende Heirat) wie die Familie Wackernagel in Basel.

Eine Zäsur bildeten, wie bereits angedeutet, der Erste Weltkrieg, noch mehr das Dritte Reich und der Zweite Weltkrieg. Die Berufung von Karl Jaspers im Jahre 1948 mit einem Lehrauftrag für Philosophie einschließlich Psychologie und Soziologie nach Basel war damals ebenso aufsehenerregend wie ungewöhnlich.[Fn_11] Aus zeitgeschichtlichen Gründen konnte es sogar zu Gegenbewegungen kommen. Stammten seit jeher zahlreiche Germanisten aus Deutschland, so etablierte sich zur Zeit des Dritten Reiches eine eigenständige schweizerische Deutsche Literaturwissenschaft um Emil Staiger (Zürich), Walter Muschg (Basel) und andere. In den fünfziger und sechziger Jahren wurden deren politisch unbelastete Schüler wiederholt in die Bundesrepublik berufen, so dass im Jahre 1977 "ungefähr gleichviele Schweizer als akademische Lehrer in der BRD tätig [waren] wie umgekehrt deutsche Professoren und Assistenten in der Schweiz."[Fn_12] Die Untersuchung der insgesamt recht bedeutenden Wanderung schweizerischer Gelehrter nach Deutschland wäre, sofern sie nicht schon existiert, ein Desiderat. Es handelte sich zu keiner Zeit um einen "Einbahnstraßenverkehr"!

3. Die gegenwärtige Situation

Generell gilt bis heute, dass die Universitäten der deutschsprachigen Schweiz ihrem Selbstverständnis wie ihrer Organisation (in Fakultäten – Departemente – Institute) nach ein integrierender Bestandteil der deutschsprachigen Hochschullandschaft sind. Das wird voraussichtlich auch weiterhin so sein, da bei gegenwärtig debattierten Reformen und Änderungen, wie etwa der Frage der Habilitation oder des Studienaufbaus und der Abschlüsse, ein schweizerischer "Sonderweg" sich schon aus Gründen der Kompatibilität und der Konkurrenzfähigkeit der Absolventen verbietet.

Insbesondere ist die deutschsprachige Schweiz fest in das deutschsprachige Ausschreibungs- und Berufungssystem für Professuren eingebunden. Das lässt sich in jeder Berufungskommission feststellen: Die große, bisweilen überwältigend große Zahl der Bewerbungen kommt aus Deutschland. Selbstverständlich haben - wie in den deutschen Bundesländern auch – "einheimische", also schweizerische Kandidaturen einen Anspruch auf besondere Beachtung und Überprüfung, das gilt aber nur bei gleicher Qualifikation. Gerade auch ausländische Professoren an schweizeri-

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schen Universitäten sehen hier gelegentlich ein Problem. Wegen des insgesamt naturgemäß viel kleineren Reservoirs ist allzu häufig geeigneter schweizerischer Nachwuchs gerade im entscheidenden Moment nicht zur Stelle. Sinkt der Prozentsatz schweizerischer Professoren und Professorinnen aber zu sehr ab, dann droht die "Bodenhaftung" der Universität zu schwinden, die in den überschaubaren politischen Verhältnissen – prinzipiell sind die Kantone Träger der Universitäten – besonders wichtig ist.

Derartige Erwägungen sind aber kaum je ein Gegenstand öffentlicher Erörterung; weder in Berufungskommissionen oder in Fakultäten, noch in den oberen Gremien spielt die Nationalität eine Rolle, auch nicht im öffentlich-politischen Bereich.[Fn_13] Wichtig für die Zukunft ist dabei die andauernde Chancengleichheit für schweizerischen Nachwuchs in Deutschland. Wie es darum aktuell steht, kann ich nicht beurteilen.

Restriktiver ist die Praxis auf der Ebene des wissenschaftlichen Nachwuchses, etwa der Assistenturen. Hier bedarf es besonderer Begründung, wenn ein nichtschweizerischer Bewerber zum Zuge kommen soll, was am ehesten bei Mitarbeitern neuberufener Professoren der Fall sein wird. Im naturwissenschaftlichen Bereich, etwa in der Biotechnologie, ist der "Einzugsbereich" der Forschenden freilich sehr viel größer, ja weltweit offen.

Ein einmal etablierter deutscher Professor in der Schweiz ist in jeder Hinsicht wissenschaftlich und organisatorisch voll integriert. Er kann Mitglied der schweizerischen Fachverbände und -gremien werden, wird Mitglied von Stiftungsräten und Projektleitungen, Institutsleiter, Departementsdirektor, Dekan und vielleicht sogar Rektor. Er kann um Nationalfondsprojekte – analog zu DFG-Mitteln – konkurrieren und Stipendien und sonstige Förderungsmittel für seine Mitarbeiter und Doktoranden einwerben. Dabei ist zu bedenken, dass die Verhältnisse selbst in Zürich, erst recht in den anderen Universitäten, sehr viel kleiner als in vielen deutschen Universitäten sind. Die Arbeitsbedingungen (Räume, Bibliotheken, Apparate) sind an sich gut, oft (in historischen Gebäuden) geradezu idyllisch. Man muss aber Sinn für die Überschaubarkeit haben. Der Managertyp unter den Gelehrten sollte sich in der Regel nicht in die Schweiz begeben, da er die ihm zusagenden Großinstitute mit Scharen von Mitarbeitern und Untergebenen und entsprechend großen Mitteln hier nicht vorfinden wird. Ein gewisser Wandel zeichnet sich vielleicht in neuester Zeit insofern ab, als jetzt wenigstens für Forschungsperioden von einigen Jahren universitätsübergreifende größere Projekte vor allem im Bereich von Naturwissenschaften, Medizin und Technik von der Schweizer Regierung ausgeschrieben werden.

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Der Beamtenstatus ist in der Schweiz generell abgeschafft. Auch ein Professor ist entweder für eine Periode von jeweils sechs Jahren mit Verlängerungsmöglichkeit oder einfach "unbefristet" mit Kündigungsmöglichkeit angestellt. In der Praxis ist das nahezu unerheblich, da eine Kündigung bzw. Nichtverlängerung nur aus so wichtigen Gründen möglich wäre, dass dann auch ein deutscher Beamter aus seinem Amt entfernt werden könnte. Ein anderes Verhalten kann sich auch keine deutschschweizerische Universität leisten, da sonst deutsche Bewerbungen, jedenfalls von einiger Qualität, rasch ausblieben.

Entsprechend ist die Krankenversicherung gänzlich Sache des Einzelnen; es gibt also keine "Beihilfe". Auch die Altersversicherung ist die allgemein übliche: die schweizerische AHV (eine Art "Volkspension" als Grundversicherung) und die Pensionskasse des Staatspersonals des jeweiligen Kantons, für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 50 % der Beiträge einzahlen müssen. Privatrechtlich ist ein Professor den Schweizern gleichgestellt. Er erhält für sich und seine Familie die Aufenthaltsbewilligung Kategorie C, d. h. das Niederlassungsrecht. Das bedeutet zeitlich unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Schweiz und sogar das Recht, zum eigenen Gebrauch ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu erwerben. Die schweizerische Staatsbürgerschaft kann er nach 12 Jahren beantragen.

Ob er sich außerhalb der Universität gesellschaftlich integriert, hängt von der Persönlichkeit des Einzelnen, seinen sonstigen Interessen und denen seiner Familie ab. Er wird sich in der Regel um so besser integrieren, je mehr er dabei die zu einem guten Teil historisch bedingten Vorbehalte vieler Schweizer gegenüber Deutschland und den Deutschen respektiert. Sie werden dann auch nicht auf den konkreten Einzelnen übertragen.

Ein gewisses Problem ist gelegentlich die unvermeidliche (?) Marginalisierung in Deutschland. Viele deutsche Förderungsprogramme und Stiftungen gelten nur für "Inländer", auch die Mitgliedschaft in deutschen Gremien ist nicht immer möglich oder unproblematisch. So entstand z. B. bei meiner Teilnahme an einer deutsch-französischen Tagung in Straßburg das Problem, wer nun eigentlich für die Finanzierung meiner Spesen zuständig sei. Obwohl ich für die deutsche Seite angereist war, übernahm schließlich die französische die Kosten, weil dies nach den deutschen Bestimmungen für einen "Ausländer" aus Basel nicht möglich war.

Fazit: Ein deutscher Professor oder eine deutsche Professorin in der Schweiz befinden sich zwar in vielem in einem anderen, spannenden Umfeld, bleiben aber Teil des deutschsprachigen Universitätssystems.

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Tabelle 1:

Ordinarien und Extraordinarien an Philosophischen Fakultäten der deutschsprachigen Schweiz (stand 2001)

[Seite der Druckausg.: 109(-110)]

Tabelle 2:

Historischer Rückblick

[Seite der Druckausg.: 110(Forts.)]

Tabelle 3:

Erfasste Fälle von Einbürgerungen von ausländischen Dozenten (PD bis oP)


    [Fußnoten]

    1. - So sah man 1934/35 in Basel von der Berufung Gerhard Ritters wegen dessen deutsch-nationaler Gesinnung ab. Sehr instruktiv Peter Stadler, Geschichte der Universität Zürich seit dem Ende des Ersten Weltkrieges I. Die Jahre 1919 bis 1957, in: Peter Stadler (Hg.), Die Universität Zürich 1933-1983, Zürich 1983, S. 50 ff.

    2. - Der in Bonn amtsenthobene Karl Barth erhielt 1935 in Basel einen Lehrauftrag und 1938 den Lehrstuhl der Systematischen Theologie. Er war Schweizer.

    3. - Georg Kreis, Die Universität Basel 1960-1985, Basel 1986, S. 115 f.

    4. - Zahlen für die Einbürgerungen in Bern: Pietro Scandola (Hg.), Die Dozenten der bernischen Hochschule. Ergänzungsband zu: Hochschulgeschichte Berns 1528-1984, Bern 1984, S. 226 (Tabelle 3).

    5. - Jürgen v. Ungern-Sternberg, Basel. Die Polis als Universität, in: Alexander Demandt (Hg.), Stätten des Geistes. Große Universitäten Europas von der Antike bis zur Gegenwart, Köln 1999, S. 193 ff.

    6. - Edgar Bonjour, Die Universität Basel von den Anfängen bis zur Gegenwart 1460-1960, 2. Aufl., Basel 1971, S. 355 ff., bes. 387 ff.

    7. - Ulrich Im Hof, Hohe Schule - Akademie - Universität. 1528 - 1805 - 1834 - 1984, in: Pietro Scandola (Hg.), Hochschulgeschichte Berns 1528-1984. Zur 150-Jahr-Feier der Universität Bern 1984, S. 60.

    8. - Scandola (Hg.), Ergänzungsband (wie Anm. 4), S. 224. Grundlegend ist: Ulrich Im Hof, Die schweizerischen Varianten der kleindeutschen Universität. Zum Problem der ausländischen Einflüsse auf das schweizerische Hochschulwesen im 19. Jahrhundert, in: Festgabe Hans von Greyerz zum Sechzigsten Geburtstag, Bern 1967, S. 593 ff.

    9 - Karl Bücher, Lebenserinnerungen, Bd. 1, Tübingen 1919, S. 323 ff.; dazu Bonjour, Universität Basel (wie Anm. 6), S. 719.

    10. - Scandola (Hg.), Ergänzungsband (wie Anm. 4), S. 245.

    11. - Bonjour, Universität Basel (wie Anm. 6), S. 716.

    12. - Karl Pestalozzi, Zur Germanistik in der Schweiz, in: Richard Brinkmann u.a. (Hg.), Germanistik international. Vorträge und Diskussionen auf dem internationalen Symposium "Germanistik im Ausland" vom 23. bis 25. Mai 1977 in Tübingen, Tübingen 1978, S. 143 ff., bes. 147.

    13. - Im Jahre 1961 äußerte die Hochschulkommission in Zürich die "Meinung, Ausländer, und zwar aus möglichst verschiedenen Ländern, sollten nur dann berücksichtigt werden, falls sie bedeutend besser qualifiziert seien als schweizerische Anwärter": Hans Conrad Peyer, II. Die Jahre seit 1957, in: Stadler (Hg.), Universität Zürich (wie Anm. 1), S. 105.



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