FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:


[Seite der Druckausgabe: 111]


4. Das eigentliche Generationenproblem: Das ökologische Erbe

"Wir haben die Erde nur von unseren Kindern geborgt!" Mit diesem plakativen Slogan machten vor Jahren Umweltschutzorganisationen auf den intergenerationalen Aspekt der Umweltproblematik aufmerksam. Ein Thema, das trotz seiner unübersehbaren Relevanz lediglich eine untergeordnete Rolle in der aktuellen Diskussion über die Zukunft des Generationenvertrages spielt.

Welches ökologische Erbe werden die heute verantwortlichen Generationen ihren Kindern und Enkelkindern dereinst hinterlassen? Die Prognosen sind düster angesichts einer dramatisch voranschreitenden Umweltverschmutzung und der Taten- und Hilflosigkeit, mit der den Umweltproblemen begegnet wird. Schon heute nehmen bei Kleinkindern Allergien und andere umweltbedingte Krankheiten dramatisch zu. In den Geburtsstationen deutscher Krankenhäuser, in Krabbelgruppen und Kindergärten werden die Auswirkungen der umweltpolitischen Versäumnisse der herrschenden Politiker- und Unternehmergenerationen offensichtlich. Zwar fehlen die wortreichen und wohlklingenden Bekenntnisse zum Schutz der Umwelt in keinem Parteiprogramm und in kaum einem Geschäftsbericht großer Unternehmen - die konkreten Taten und Vereinbarungen sind jedoch bescheiden. Eine Fortschreibung der heutigen Wirtschafts- und Konsummuster führt jedoch nach Einschätzung des SPD-Bundestagsabgeordneten aus Jena dazu, daß die heutigen Generationen die Zukunft verprassen, denn in einer begrenzten Welt sind unbegrenzter Ressourcenverbrauch und unbegrenzte Emissionen nicht vorstellbar.

Im Mittelpunkt der umweltpolitischen Debatte stehen seit einigen Jahren die globale Erwärmung und das Problem des Treibhauseffektes, bei dem der Ausstoß von C02, das bei allen Verbrennungsprozessen entsteht, eine besondere Bedeutung einnimmt. Allen Erkenntnissen über Ursachen und zu erwartende Auswirkungen des Treibhauseffektes zum Trotz haben sich die Industriestaaten bislang ich lediglich auf wohlfeile Absichtserklärungen verständigen können. Der Vertreter der Gesellschaft für die Rechte zukünftiger Generationen bezeichnet den Treibhauseffekt als exemplarisches

[Seite der Druckausgabe: 112]

Beispiel für nicht-nachhaltiges, sondern lediglich an den Anforderungen der Gegenwart orientiertes Handeln. Die heutige Form der Energiegewinnung mit dem Schwerpunkt auf fossilen Energieträgern ermögliche zwar derzeit in den Industrieländern einen einmalig hohen Lebensstandard, dafür würden jedoch gravierende Nachteile in der mittelfristigen Zukunft von zwanzig bis dreißig Jahren in Kauf genommen. Denn nach heutigem Wissensstand komme es durch die heutige Energiepolitik der herrschenden Politikergeneration zu einer Kohlendioxidanreicherung in der Atmosphäre mit der Folge, daß der natürliche Treibhauseffekt verstärkt werde, und die Temperaturen weltweit anstiegen. Überschwemmungen, Flüchtlingsströme und neue Konflikte seien die in Zukunft anfallenden Folgen dieser kurzsichtigen Politik. Der Wohlstand der heutigen Generationen werde also mit dem Unglück zukünftiger Generationen erkauft. Diese Futurisierung der ökologischen Probleme bedeute für die heute junge Generation eine existentielle Gefahr.

Das Vorstandsmitglied des "Fördervereins ökologische Steuerreform" erläutert, daß angesichts der dramatischen ökologischen Probleme nur zwei grundsätzliche Alternativen bestehen. Eine Möglichkeit sei, vor dem Umweltproblem die Waffen zu strecken und zu resignieren. Dies impliziere jedoch den zweifelhaften Glauben, daß die menschengemachten Gesetze der Ökonomie stärker seien als die Naturgesetze. Eine solche Vorstellung werde sich jedoch langfristig als Hybris erweisen, weil die Menschen auf Dauer nicht stärker sein könnten als die Natur. Vor diesem Hintergrund sei es dringend geboten, das Wirtschaftssystem den Gesetzen der Natur anzupassen und effektive Maßnahmen zum Schutz der Umwelt einzuleiten.

In Deutschland gibt es nach Einschätzung des Vertreters des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) inzwischen einen breiten Konsens darüber, daß die Umwelt einer zu-kunftsorientierten Sicherung bedarf. Ungeachtet dieser grundsätzlichen Übereinstimmung zwischen allen wichtigen Interessengruppen bestünden über den hierzu einzuschlagenden Weg jedoch immer noch grundlegend unterschiedliche Auffassungen. Gewarnt werden müsse in diesem Zusammenhang vor der Utopie, daß Deutschland allein oder lediglich mit den EU-Partnern die globalen Probleme lö

[Seite der Druckausgabe: 113]

sen könne. Und nicht minder problematisch seien Lösungsansätze, die eindeutig zu Lasten der Industrie gingen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Jena erinnert an die intensive Debatte, die vor wenigen Jahren im Vorfeld der Klimakonferenz in Berlin quer durch alle Parteien geführt wurde. Damals schien es einen Grundkonsens darüber zu geben, daß Maßnahmen für einen verbesserten Schutz der Umwelt über das bereits erreichte Maß hinaus notwendig seien. Als Instrument hierfür wurde von Vertretern aller Parteien die Einführung einer ökologischen Steuerreform befürwortet. Selbst Bundeswirtschaftsminister Rexrodt hatte eigene Vorschläge für eine solche Ökosteuer vorgelegt. Nachdem die Klimakonferenz mit eher enttäuschenden Ergebnissen geendet war, ebbte diese Diskussion über weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt schnell wieder ab und wurde von der primär ökonomisch dominierten Standortdebatte ersetzt. Diese Verlagerung der Diskussion weg von den ökologischen Anforderungen an eine nachhaltige Politik sei eine folgenschwere Fehlentwicklung. Statt Ökonomie und Ökologie als scheinbare Gegensätze zu begreifen, müßten die Standortdebatte und die Diskussion über nachhaltige und auf Dauer tragfägige Entwicklung miteinander verbunden werden.

Die Vorsitzende des Umweltausschusses im Thüringer Landtag räumt ein, daß es derzeit auch innerhalb der SPD eine intensive Diskussion darüber gibt, welche Priorität den Fragen des Umweltschutzes angesichts der wirtschaftlichen Probleme eingeräumt werden soll. Diese Diskussion sei jedoch vor dem Hintergrund der gravierenden ökologischen Belastungen unangebracht, da dringend Maßnahmen zum Schutz endlicher Ressourcen eingeleitet werden müßten. Denn derzeit würden Ressourcen und Rohstoffe in einem unverantwortbaren Umfang verbraucht und verschwendet. So müßte unverbauter Boden in Deutschland eigentlich ein kostbares Gut sein. In Thüringen wurde dieser unverbaute Boden jedoch in den ersten Jahren nach der Wende hemmungslos bebaut, wobei nicht nur Millionen in den Sand gesetzt, sondern auch die wertvolle Ressource Boden in einem unvertretbaren Maße verschwendet wurde. Dies hätte nur durch ein Bodenschutzgesetz oder eine entsprechende Steuer verhindert werden können, die den Wert des

[Seite der Druckausgabe: 114]

Bodens angemessen widergespiegelt hätte. Angesichts der dramatisch voranschreitenden Ressourcenverschwendung könne sich Deutschland jedoch keine Öko-Pause leisten. Die Verknüpfung von Ökonomie und Ökologie müsse daher entschlossen vorangetrieben werden.

Page Top

4.1 Die Notwendigkeit zur "Ökostrojika"

In der umweltpolitischen Diskussion spielt der Terminus "Sustainable Development" ("Nachhaltige Entwicklung") heute eine zentrale Rolle. Ursprünglich stammt der Begriff "Nachhaltigkeit" aus der Forstwirtschaft. Der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Jena erläutert, daß das Prinzip der Nachhaltigkeit dort unmittelbar einsichtig sei; denn mit nachhaltigem Wirtschaften sei gemeint, daß nicht mehr Holz geschlagen werden dürfe als auch nachwachsen könne. Die Abkehr von diesem Prinzip hätte für die Forstwirtschaft unmittelbar nachteilige Folgen, die im schlimmsten Fall zum Verlust ihrer wirtschaftlichen Grundlage führte. Die in der Forstwirtschaft alltägliche Einsicht werde gesamtwirtschaftlich in keiner Weise befolgt, obwohl Nachhaltigkeit auch im Umgang mit allen anderen endlichen Rohstoffen notwendig wäre. Stattdessen werde seit Jahrzehnten konsequent gegen die Anforderungen an Nachhaltigkeit verstoßen, da wesentlich mehr Ressourcen verbraucht würden, als nachwachsen oder ersetzt werden könnten.

Ein Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft verweist darauf, daß der Terminus "Sustainable Development" - im Deutschen "nachhaltige" oder "zukunftsverträgliche Entwicklung" - heute die wirtschafts- und umweltpolitische Diskussion prägt. Mit diesem Begriff werde das leitbildhafte Ziel umschrieben, Ökonomie und Ökologie in Einklang zu bringen. Als allgemein akzeptierte Definition von Sustainable Development gelte die im Abschlußbericht "Unsere gemeinsame Zukunft" der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Bericht) enthaltene Formulierung: "Sustainable Development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meets their own needs". ("Dauerhafte Entwicklung ist die Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, daß

[Seite der Druckausgabe: 115]

künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können"). Aus dieser Definition ließen sich drei inhaltliche Dimensionen ableiten:

  1. Die ökonomische Dimension. Aus der Zielsetzung, alle heute lebenden und künftigen Generationen mit ausreichenden Gütern und Dienstleistungen zu versorgen, ergebe sich die Aufgabe, für angemessenes Wirtschaftswachstum zu sorgen. Das Konzept des Sustainable Development sei somit mit der allgemeinen Frage nach Sinn und Zweck des wirtschaftlichen Wachstums verknüpft.

  2. Die soziale Dimension. Die ungleiche Verteilung des Wohlstands und des Wirtschaftswachstums zwischen den heute lebenden Menschen und den zukünftigen Generationen stelle die Frage nach der gerechten Verteilung der Güter auf der Erde.

  3. ie ökologische Dimension. Das Nachhaltigkeitsprinzip setze auf angemessenes und gerecht verteiltes Wirtschaftswachstum bei gleichzeitiger Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen.

Die gegenwärtig diskutierten Vorschläge zur Gestaltung einer nachhaltigen Entwicklung setzten dabei das Schwergewicht auf die soziale und ökologische Komponente. In vielen wissenschaftlichen Studien werde von einem geschlossenen globalen "Umweltraum" ausgegangen, dessen Nutzung nach dem Prinzip der Gleichverteilung organisiert werden müsse. Dies sei jedoch ein zu eng begriffener Ansatz. Denn gemessen an der gewaltigen Aufgabe, einer schnell wachsenden Weltbevölkerung unter Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, könne es heute nicht darum gehen, Wirtschaft und Gesellschaft auf vermeintlich absolute Grenzen des Wachstums einzustellen. Vielmehr müßten Maßnahmen diskutiert werden, um den aktuell sichtbaren und mittelfristig absehbaren Entwicklungshemmnissen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. So gesehen gehe es also nicht um die vielzitierten Grenzen des Wachstums, sondern um das Wachstum der Grenzen bei Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.

[Seite der Druckausgabe: 116]

Im Gegensatz dazu sieht der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Jena durchaus reale Grenzen des Wachstums. Denn einerseits seien bestimmte Ressourcen wie Öl, fruchtbare Böden und Wasser nur in begrenztem Umfang vorhanden, andererseits sei die Fähigkeit der natürlichen Systeme zur Aufnahme von Schadstoffen und Abfällen ebenfalls begrenzt. Das Überschreiten der natürlichen Grenzen könne in der Zukunft zu Instabilitäten und Katastrophen führen und damit die Lebenschancen der heute jungen und besonders der zukünftigen Generationen maßgeblich bedrohen. Um die Anforderungen an nachhaltiges Wirtschaften gesamtwirtschaftlich zu erfüllen, müßten diese Grenzen berücksichtigt werden. Die Einleitung einer an diesen Notwendigkeiten orientierten Wirtschaftspolitik sei dringend geboten.

Nach Einschätzung des Wissenschaftlers des Instituts der deutschen Wirtschaft darf das Nachhaltigkeitsprinzip eben nicht zieldefinitorisch verstanden werden, sondern vielmehr in der Förderung und Gestaltung eines weltweit offenen, evolutionären Entwicklungsprozesses. Treibende Kräfte dieses Prozesses müßten insbesondere eine intensivierte internationale Entwicklungszusammenarbeit und die Förderung des technischen Fortschritts vor allem in den Industrieländern sein. Vernünftige Anfänge für eine bessere entwicklungspolitische und ökologische Ausrichtung der internationalen Arbeitsteilung seien bereits gemacht worden. Denn mit der Agenda 21, dem 1992 auf dem Welt-Umweltgipfel in Rio de Janeiro verabschiedeten weltweiten Entwicklungs- und Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert, sei das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung in diesem Sinne konkretisiert worden. Dieses Nachhaltigkeitsprinzip erschöpfe sich jedoch gerade nicht in der Konservierung des Bestehenden, sondern setze auf einen weltweiten ökologischen Strukturwandel, der von Innovationen und ökologisch angepaßten Wachstumsprozessen getragen werde. Auch beim Abschluß der Uruguay-Runde des GATT wurde die Bedeutung von Entwicklungs- und Umweltbelangen in der neuen Welthandelsorganisation WTO herausgehoben. Diese Chancen gelte es jetzt zu nutzen, statt die internationale Arbeitsteilung zu behindern und damit ihre Innovationsfähigkeit zu drosseln.

[Seite der Druckausgabe: 117]

Dieser Hoffnung auf einen weltweiten evolutionären Prozeß zugunsten eines intensivierten Umweltschutzes im Rahmen des bestehenden Wirtschaftssystems hält der Vertreter des Fördervereins ökologische Steuerreform entgegen, daß ein Weitermachen im bestehenden System angesichts der eklatanten Defizite unmöglich ist. Die heutige Wirtschaftsweise erfülle eben nicht das Prinzip der Nachhaltigkeit und führe zu dramatischen ökologischen Schädigungen. In der Konsequenz erwachse hieraus ein permanenter Widerstreit zwischen Markt- und Naturrotionalität. Daher bedürfe es eines ökologischen Strukturwandels zur Verbesserung von Innovation und Ressourceneffizienz, einer "Ökostrojika".

Page Top

4.2 Die ökologische Verantwortung der Wirtschaft

In Kapitel 30 der Agenda 21 heißt es wörtlich: "Technologische Innovationen, technische Entwicklung und Anwendung, Technologietransfer und die umfassenden Partnerschafts- und Kooperationsprozesse fallen größtenteils in den Aufgabenbereich der Privatwirtschaft". Nach Einschätzung des Wissenschaftlers des Instituts der deutschen Wirtschaft muß der Beitrag der Wirtschaft für eine nachhaltige Entwicklung drei Zielsetzungen verfolgen:

  1. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland sei die zentrale Voraussetzung dafür, daß die deutsche Wirtschaft die weltweiten Entwickle lungsprozesse mitzubestimmen vermöge. Hierfür müßten jedoch i viele Standortfaktoren in Deutschland korrigiert werden.

  2. Sicherung der Innovationsfähigkeit. Neben der Forderung nach angemessenen Standortfaktoren in Deutschland müsse die Wirt-| schaff auch selbst Voraussetzungen schaffen, die bestimmend für |1 ihre Wettbewerbsfähigkeit seien. Vor allem müsse die Mobilität von Arbeit und Kapital gewährleistet sein. Entscheidend sei jedoch die ' Fähigkeit, frühzeitig mit innovativen Produkten auf dem Markt präsent zu sein. Hierzu bedürfe es insbesondere einer anwendungsbezogeneren Forschung.

[Seite der Druckausgabe: 118]

  1. Sicherung der Politikfähigkeit. Politikfähigkeit im Prozeß der nachhaltigen Entwicklung beschränke sich nicht allein auf eine konstruktive Mitwirkung der Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Vielmehr müßten neue kooperative Formen zwischen Staat und Wirtschaft gefunden werden. Dazu gehöre die aktive Mitgestaltung der Rahmenbedingungen, die originär der Staat zu setzen habe, die Gestaltung selbstverwaltender Regelungen für Branchen oder Sektoren und die Praktizierung freiwilliger Selbstverpflichtungen. Die Suche nach neuen Kooperationsformen zwischen Staat und Wirtschaft dürfe jedoch nicht verwechselt werden mit etwaigen unrealistischen Hoffnungen auf eine Konsensgesellschaft, die heute auch gerade im Rahmen der Diskussion um Sustainability gehegt würden. Auch im Rahmen einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Entwicklung müßten Konflikte zwischen den gesellschaftlichen Gruppen nach den demokratischen Spielregeln ausgetragen werden.

Deutschland müsse als ein führendes Industrieland bei der Entwicklung von Konzepten für ein vorsorgendes, ressourcenschonendes Wirtschaften eine Vorbildfunktion übernehmen. Jede gesellschaftliche Gruppe, die Unternehmen und die Konsumenten ebenso wie staatliche und nichtstaatliche Einrichtungen, müßten sich entsprechend engagieren. Der Vertreter des VIK bestätigt, daß Deutschland eine internationale Vorreiterrolle bei den Bemühungen um einen weitreichenden Umweltschutz einnehmen muß. Die Anstrengungen müßten jedoch auf der Basis einer Form realistischer Bescheidenheit geschehen.

Der Leiter der Steuerabteilung der Bayer AG unterstreicht, daß die Industrie diesem Anspruch gerecht zu werden versucht. Die Chemische Industrie beschränke sich dabei keineswegs auf verbale Bekenntnisse zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung, sondern versuche, diese Ziele auch in der Praxis umzusetzen. Der Vertreter des VIK ergänzt, daß die deutsche Industrie dies bereits in beachtlicher Form im Rahmen der Selbstverpflichtungen aus den Jahren 1995 und 1996 bewiesen hat. So habe die deutsche Industrie im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung versprochen, sie wolle im Bereich der C02-Minderungen das nicht unerhebliche Minderungsziel von 20 Prozent in den nächsten 10 Jahren zu erreichen

[Seite der Druckausgabe: 119]

helfen. Und nach Einschätzung der Unternehmen bestehe die realistische Chance, daß dieses Ziel auch erreicht werde.

Die deutsche Industrie habe bereits in der Vergangenheit weitreichende Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz unternommen. Dies lasse sich anhand der spezifischen und absoluten Energieverbrauchsentwicklungen eindrucksvoll dokumentieren. So habe die (westdeutsche) Industrie ihren spezifischen Energieverbrauch seit 1960 von 234 kg auf 108 kg Steinkohleeinheiten (SKE) je 1000 DM realer Bruttowertschöpfung reduziert. Die Chemieindustrie habe ihren spezifischen Energieverbrauch beispielsweise von 843 kg auf 217 kg SKE reduziert, was einer Minderung um 74 Prozent entspreche. Insgesamt sei der absolute Energieverbrauch in der Gesamtindustrie seit 1960 lediglich von 71 Mio. Tonnen SKE auf 73 Mio. Tonnen SKE angestiegen, während in der Volkswirtschaft insgesamt ein Anstieg von 146 Mio. Tonnen SKE auf 268 Mio. Tonnen SKE zu konstatieren sei. Im Verkehrssektor sei der absolute Energieverbrauch von 23 Mio. Tonnen auf 27 Mio. Tonnen SKE gestiegen, in der Chemieindustrie dagegen von 12 Mio. Tonnen auf 15 Mio. Tonnen SKE und bei den privaten Haushalten sogar von 52 Mio. Tonnen auf 117 Mio. Tonnen SKE. Diese Zahlen dokumentierten, daß in der Industrie erfolgreiche Anstrengungen vollzogen wurden, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Und die deutsche Industrie werde sich bemühen, die Verbrauchszahlen auch weiterhin zu reduzieren. Sinnvoll sei es daher, diesen Weg von realistischen Selbstverpflichtungen der Industrie schrittweise bis auf die globale Ebene auszuweiten, wozu es allerdings noch erheblicher politischer Überzeugungsarbeit bedürfe.

Der Leiter der Steuerabteilung der Bayer AG unterstreicht, daß sich Jdie Industrie zu weitgehenden Selbstverpflichtungen, nicht nur im j Hinblick auf Effizienzsteigerungen, sondern auch im Hinblick auf 1'absolute Senkungen von C02-Emissionen bereit erklärt habe. Vor fiesem Hintergrund sei es kaum vorstellbar, daß durch staatliche Lenkungsversuche noch weitere, über diese freiwilligen Leistungen hinausgehende Effekte realisierbar sein könnten; es sei denn durch die Einstellung energieintensiver Produktionen in Deutschland und äderen Verlagerung ins Ausland.

[Seite der Druckausgabe: 120]

Der Wissenschaftler des Instituts der deutschen Wirtschaft bestätigt, daß in Deutschland bei der notwendigen Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltverbrauch in den letzten Jahren einiges erreicht worden sei. Hier sei der richtige Weg eingeschlagen worden, wie die Ergebnisse der umweltökonomischen Gesamtrechnungen des statistischen Bundesamtes zeigten. 1960 steckten in 1.000 DM realem Bruttoinlandsprodukt 833 kg verwertete Rohstoffe und Energieträger, 1995 waren es mit 409 kg weniger als die Hälfte. Derart drastische Entkoppelungstendenzen hätten sich auch bei anderen Indikatoren ergeben. Ungeachtet dieser Erfolge gebe es jedoch unverändert vieles zu tun, um den Umweltverbrauch weiter zu reduzieren. Hierzu bedürfe es jedoch insbesondere der entsprechenden Rahmenbedingungen für den notwendigen technischen Fortschritt sowie die Mobilisierung des benötigten Investitionskapitals, um die Umweltschutz-Infrastruktur modernisieren und erweitern zu können. Ein wichtiger umwelt- und entwicklungspolitischer Beitrag der deutschen Wirtschaft könne es sein, das vorhandene Know-how für nachhaltiges Wirtschaften weltweit, insbesondere auch in Entwicklungsländer, zu übertragen. Denn der Aufgabenkatalog, der hinter den Zielen des Sustainable-Ansatzes stehe, gehe weit über die nationale Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Umweltverbrauch hinaus. Würde überall in der Welt das in Deutschland erreichte Umweltschutzniveau praktiziert, könnten die weltweit kaum zu umgehenden Wachstumsprozesse ökologisch abgefedert und in eine nachhaltige Richtung gelenkt werden.

Der SPD-Bundestagsabgeordneter aus Jena bezweifelt grundsätzlich, daß Selbstverpflichtungen der Industrie ausreichend sein können, um die notwendigen Schritte zum Schutz der Umwelt zu erreichen. Mit derartigen Selbstverpflichtungen könne lediglich jeweils das Stadium erreicht werden, das von der Industrie ohnehin gewinnbringend umzusetzen sei. Es sei absurd, von der Industrie auf Basis von Einsicht und Freiwilligkeit darüber hinausgehende Schritte zu erwarten. Es sei daher wenig wahrscheinlich, daß auf diesem Wege die notwendigen einschneidenden Maßnahmen im Umweltschutz realisierbar seien. Zur Durchsetzung weitergehender Schritte sei es daher unumgänglich, politische Maßnahmen zu ergreifen.

[Seite der Druckausgabe: 121]

Der Vertreter des Fördervereins ökologische Steuerreform unterstreicht die Zweifel an der Wirksamkeit von Selbstverpflichtungen. Die Hoffnung, der Markt und die Marktteilnehmer könnten die Umweltprobleme alleine lösen, sei eine Illusion, die insbesondere von der Industrie verbreitet werde, um gesetzliche Maßnahmen zu verhindern. Zuletzt habe die Chemische Industrie sogar eine Anzeige geschaltet, deren Botschaft lautete: "Wartet mal ab, was wir freiwillig tun". Die Unzulänglichkeiten dieses auf Freiwilligkeit und Einsicht setzenden Ansatzes ließen sich anhand eines Beispiels aus dem 19. Jahrhundert verdeutlichen, als es um die Lösung der sozialen Frage ging. Die damaligen Unternehmer stellten sich auf dieselbe defensive Position, die heute die Industrie bei der Diskussion über die Lösung der ökologischen Frage einnehme. Damals wurde der Faktor Arbeit durch die massive Ausbeutung der Beschäftigten und Kinderarbeit mißbraucht. Die Unternehmer vertraten die Position, diese Verhältnisse müßten so sein, da die Industrie sonst nicht überleben könne. Man sei jedoch bereit, die Probleme auf freiwilliger Basis zu entschärfen. Die Entwicklung habe jedoch gezeigt, daß sich die soziale Frage auf diesem Wege nicht lösen ließ. Vielmehr mußten Sozialversicherungen, Gewerkschaften und Arbeitszeitrechte vom Staat durchgesetzt werden, um so die soziale Situation der Arbeiter zu verbessern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß aus der reinen Marktwirtschaft eine soziale Marktwirtschaft wurde. Als Folge der staatlichen Lösung der sozialen Frage verteuerte sich die Arbeit, so daß arbeitsintensive Industrien abwanderten. Diese Entwicklung führte jedoch keineswegs zu einer Schädigung der Volkswirtschaft, sondern initiierte einen regelrechten Produktionsschub. Denn an die Stelle der arbeitsintensiven Industrien traten alsbald neue Arbeitsplätze mit besseren Arbeitsbedingungen und höherer Produktivität. Diese höhere Produktivität habe der Industrie genützt. Ein mit diesem historischen Beispiel vergleichbarer Fall liege derzeit im Bereich der Umwelt vor. So wie die Lösung der sozialen Frage im letzten Jahrhundert eine Rationalisierungspeitsche war, könnte der Gesetzgeber heute die Funktion einer Innovationspeitsche übernehmen.

Ebensowenig wie von den Unternehmen zu erwarten sei, daß sie freiwillig Maßnahmen einleiteten, die im Zweifel zu ihren Lasten dem Schutz der Umwelt eine größere Bedeutung beimessen, sei der Markt in der Lage, die Umweltprobleme zu lösen. Dies könne der

[Seite der Druckausgabe: 122]

Markt aufgrund struktureller Defizite und bewußt gesetzter oder in Kauf genommener falscher Anreize nicht leisten. Dies liege vor allem daran, daß die Preise insbesondere für Energie nicht die realen Kosten widerspiegelten, weil sie nicht die ökonomische Knappheit des Gutes und die entstehende Schadenswirkung reflektierten. Diese falschen Anreize seien ursächlich für den leichtfertigen Umweltverbrauch in Deutschland verantwortlich. Da der Markt wegen der bestehenden Defizite nicht in der Lage sei, die anstehenden Probleme zu lösen, bedürfe es zwingend des Eingriffs des Staates.

Page Top

4.3 Effiziente und kontraproduktive Instrumente staatlicher Umweltpolitik

Das Vorstandsmitglied des Fördervereins ökologische Steuerreform erläutert, daß es bei einem Eingriff des Staates zum Schutz der Umwelt auf die Eignung der gewählten Instrumente ankomme. Denn in der Praxis seien keineswegs alle umweltpolitischen Instrumente gleichermaßen geeignet, einige seien sogar kontraproduktiv. Ein effizientes Instrument müsse in der Lage sein, die Rahmenbedingungen so zu verändern, daß ökologische und ökonomische Rationalität (stärker) zur Deckung kämen und gleichzeitig die Gesamtbelastung von Bürgern und Wirtschaft durch Steuern, Abgaben und Vorschriften nicht anstiege. Im Zuge einer solchen Aufgabenstellung ergebe sich die Notwendigkeit einer neuen Bewertung und Priorisierung der umweltpolitischen Instrumente.

Umweltschutz wird heute in Deutschland und anderen Industrieländern weitgehend über das Instrumentarium des Ordnungsrechtes in Form von Verboten und Auflagen praktiziert. Mittels eines umfangreichen Arsenals an Ge- und Verboten soll damit der Versuch unternommen werden, gegen Umweltverschmutzung und unnötigen Umweltverbrauch vorzugehen. Derartige Regulierungen können nach Einschätzung des Vorstandsmitglieds des Fördervereins ökologische Steuerreform lediglich in einem begrenzten Umfang sinnvoll und erfolgreich sein. Zudem sei in Deutschland das, was durch das Ordnungsrecht sinnvollerweise überhaupt erreicht werden könne, bereits zu 80 Prozent realisiert. In manchen Bereichen seien sogar

[Seite der Druckausgabe: 123]

längst mehr als 100 Prozent erreicht worden, so daß die Regulierung hier zurückgefahren werden könne. Vor diesem Hintergrund sei ein weiterer Ausbau des Ordnungsrechtes kaum noch möglich. Zudem stelle sich die grundlegende Frage, ob das umweltpolitische Ordnungsrecht überhaupt der geeignete Weg für einen effizienten Umweltschutz sei. Schließlich führe die Schaffung ordnungsrechtlicher Auflagen auf Dauer zu mehr Bürokratie, weiteren Innovationshemmnissen und "unsichtbaren" Zusatzsteuern ohne entsprechende Kompensationsmöglichkeifen. Ein Übermaß derartiger Regulierungen führe im Endeffekt zu nachteiligen Effekten wie Ineffizienz und unnötige Kosten.

Der Leiter der Steuerabteilung der Bayer AG teilt die grundlegende Skepsis gegenüber einem weiteren Ausbau des umweltpolitischen Ordnungsrechtes. Die Schaffung von Auflagen führe stets zu neuen Kosten für die Unternehmen, was angesichts der ohnehin viel zu hohen Belastung mit Steuern und Abgaben schnell zu einem weiteren Standortnachteil werden könne. Zugleich dürfe nicht übersehen H werden, daß ordnungsrechtliche Interventionen auch positive Effekte für die Unternehmen zeitigen könnten. Dies zeige sich beispielsweise im Bereich der Altlastensanierung. Das aufgrund der gesetzlichen Vorgaben von deutschen Chemieunternehmen entwickelte Know-how in Sanierungstechniken hätte sich inzwischen zu einem lukrativen Geschäftsfeld entwickelt, das sich ausgesprochen erfolgreich weltweit verkaufen lasse.

In den letzten Jahren hat die Kritik an den Haken und Ösen des deutschen Ordnungsrechtes im Bereich Umweltschutz erheblich zugenommen. Nach Einschätzung der Vorsitzenden des Umweltauschusses im Thüringer Landtag hat sich als Folge dieser Kritik inzwischen verbreitet die Meinung verfestigt, daß das schwer durchschaubare Durcheinander zumindest in einigen Bereichen vereinfacht werden müsse. Diese Kritik sei nicht ohne Erfolg geblieben, was die zahlreichen Vorschläge und die bereits eingeleiteten politischen Initiativen zeigten, mit denen versucht werde, das ordnungsrechtliche System durch Verfahrensbeschleunigung und -verkürzung zu vereinfachen.

[Seite der Druckausgabe: 124]

Der Vertreter des Fördervereins ökologische Steuerreform resümiert, daß es mittels des Ordnungsrechtes nicht gelungen ist, den Energieverbrauch auf ein Maß zu reduzieren, das auf Dauer für die Umwelt und die Nachwelt sinnvoll und zu verantworten ist. Dieses Resultat sei jedoch nicht überraschend, da es zwangsläufig unmöglich sei, die schier endlosen Möglichkeiten zur Energieverschwendung mittels Ge- und Verboten zu regulieren. Zudem sei es generell widersinnig, zunächst falsche Marktanreize zu schaffen oder zu dulden, durch die Ressourcenverschwendung für den Konsumenten erst attraktiv gemacht werde, um danach mittels des Ordnungsrechtes die massive Ausnutzung dieser falschen Anreize, also den übermäßigen Konsum von Umwelt, zu bekämpfen. Denn die Umweltprobleme entstünden nicht deshalb, weil die Menschen schlecht seien oder ihnen die nötige Moral fehle, sondern aufgrund strukturell falscher Marktanreize. Daher sei es wesentlich sinnvoller, die Anreize derart zu korrigieren, daß sie dem Ziel eines reduzierten Umweltverbrauches dienten. Nur durch die Schaffung solch gezielter Impulse für einen schonenden Umgang mit der Ressource Umwelt ließe sich das Ziel einer flächendeckenden Zurückdrängung des Energieverbrauchs erreichen. Hierfür müsse Energie verteuert und für die Einsparung von Energie eine Prämie am Markt ausgegeben werden. Die Ausgabe solcher Prämien sei der beste Weg in einer Marktwirtschaft, um Neuerungen durchzusetzen. Wer seinen Energieverbrauch auf welchem Weg auch immer reduziere, spare dadurch Geld. Da Umweltprobleme nicht isoliert und vereinzelt, sondern fundamental und global seien, erforderten sie ein gewaltiges Umsteuern. Diese umfassende "Ökostrojika" könne weder vom Ordnungsrecht noch über den Weg von Subventionsvergabe beschritten werden. Nur mit einem solchen System der gezielten fiskalischen Anreize sei ein marktwirtschaftskonformes und effizientes "Umsteuern durch Steuern" möglich. Ein solches System sei die "Ökologische Steuerreform".

[Seite der Druckausgabe: 125]

Page Top

4.4 Die ökologische Steuerreform als Instrument zur Umstrukturierung der Wirtschaft

4.4.1 Die Diskussion um die ökologische Steuerreform

Seit Jahren steht die Frage nach der Einführung gezielter Umweltabgaben im Zentrum der Diskussion über Wege zu einer ökologischen Umstrukturierung des Wirtschaftssystems. Durch die Verteuerung von umweltpolitisch schädlichem Energie- und Ressourcenverbrauch sollen den Bürgern Anreize gegeben werden, aus eigenem Interesse Umweltbelastungen zu vermeiden. Im Vergleich zum Ordnungsrecht sollen auf diesem Wege umweltpolitische Ziele zu erheblich reduzierten volkswirtschaftlichen Kosten erreicht werden. Ein derartig ökologisch motivierter Eingriff in das Steuer- und Abgabensystem kann jedoch nicht unabhängig von dessen genereller Ausgestaltung erfolgen, da die Erhebung von Umweltabgaben das Aufkommen des Steuer- und Abgabensystems und die Verteilung der Steuerlast verändert. Insofern wurde bei den Modellen für die Erhebung von Umweltabgaben stets deren Einbindung in eine "Ökologische Steuerreform" vorgeschlagen, die es ermöglicht, die Steuerverteilung schonend und volkswirtschaftlich sinnvoll umzuschichten.

Der Vertreter des Fördervereins ökologische Steuerreform verweist auf die intensive Diskussion über die ökologische Steuerreform in den letzten Jahren. Ausgehend von der Studie, die das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) im Auftrag von Greenpeace erarbeitet hatte, liegen inzwischen eine Reihe detaillierter Vorschläge für den praktikablen und schonenden Einstieg in eine ökologische Steuerreform auf dem Tisch. Inzwischen gebe es auch heute in Deutschland keine ernstzunehmende Debatte mehr über das pro und contra einer ökologischen Steuerreform, weil es von der volkswirtschaftlichen Theorie her keine prinzipiellen Einwände mehr dagegen gebe, daß sogenannte negative externe Effekte, also Faktoren, die die Volkswirtschaft aus ökologischen Gründen negativ findet, besteuert werden. Diese Position habe sich inzwischen selbst in den Stäben des Bundeskanzlers, der Regierungschefs der Länder oder der EU-Kommission weitgehend durchgesetzt. Die praktische Umsetzung scheitere jedoch in der Regel an den 60jährigen Ministern oder Regierungschefs, die sich diesem Ansatz beharrlich ver-

[Seite der Druckausgabe: 126]

weigerten. Insofern seien die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der ökologischen Steuerreform auch ein unmittelbarer Ausdruck des bestehenden Generationenkonfliktes.

Der Vertreter des European Business CounciI for a Sustainable Energy Future (E5) berichtet, daß der Ansatz einer ökologischen Steuerreform international immer mehr Akzeptanz findet. Erst vor wenigen Wochen habe sich in den USA ein bekanntes Institut, dessen dortiges Renomee in etwa mit dem des Wuppertal-Instituts in Deutschland verglichen werden könne, dafür ausgesprochen, Subventionen und Steuern einzusetzen, um das Klima zu schützen. 2.000 amerikanische Ökonomen hätten dies zudem kürzlich in einem offenen Brief an den Präsidenten gefordert. Und Anfang Juli habe der angesehene konservative Economist sich zum ersten Mal sehr positiv über die ökologische Steuerreform ausgesprochen.

Dieser Sinneswandel hin zu einer breiten Akzeptanz des Ansatzes einer ökologischen Steuerreform basiere auf der wachsenden Einsicht, daß eine Umstrukturierung der Wirtschaft aus umweltpolitischen Gründen notwendig sei. Im Hinblick auf die angestrebte Wirkung einer solchen Umstrukturierung auf Industrie und Privatverbraucher sei es dabei sekundär, ob dies über das Ordnungsrecht erfolge oder mittels marktwirtschaftlicher Instrumente initiiert werde. Mittlerweile hätten jedoch eine Vielzahl von Studien eindrucksvoll herausgearbeitet, daß die angestrebte Umstrukturierung über eine ökologische Steuerreform am billigsten und am effizientesten sei.

4.4.2 Das deutsche Steuersystem als Innovationshindernis

Das deutsche Steuersystem befindet sich nach Einschätzung nahezu aller Experten in einem trostlosen Zustand. Zu hohe Steuersätze belasten Bürger und Unternehmen gleichermaßen und schrecken potentielle Investoren ab. Während die Höhe der Direktinvestitionen in Deutschland inzwischen auf einen dramatischen Tiefststand abgerutscht ist, erklimmen die Nettoinvestitionen deutscher Unternehmen im Ausland Jahr für Jahr neue Höchststände. Hinzu kommt die verwirrende Komplexität des Steuersystems, das selbst von Fachleuten kaum noch zu durchschauen ist. So unstrittig dieser Befund ist,

[Seite der Druckausgabe: 127]

so kontrovers und facettenreich sind die Reformvorschläge der Interessengruppen und politischen Parteien. Entsprechend zäh gestaltet sich die politische Auseinandersetzung über eine Reform des Steuersystems. Nach monatelangem Ringen zwischen der Bundesregierung und den Oppositionsparteien ist im Sommer 1997 der Koalitionsentwurf für eine sogenannte große Steuerreform mehrfach im Bundesrat gescheitert. Angesichts der verhärteten Fronten muß davon ausgegangen werden, daß es bis zur Bundestagswahl im September 1998 zu keinen ernsthaften Korrekturen am Steuersystem kommen wird.

Nach Einschätzung des Vertreters des Fördervereins ökologische Steuerreform sind graduelle Korrekturen am bestehenden Steuersystem ohnehin nicht ausreichend. Vielmehr müsse das deutsche Steuersystem insgesamt auf den Prüfstand. Bei einer solchen Prüfung stoße man auf fünf zentrale Mißstände, unter denen das deutsche Steuersystem und in der Folge die gesamte deutsche Volkswirtschaft leide:

  1. Im derzeitigen Steuersystem würden die falschen Faktoren besteuert. Der Faktor Arbeit werde viel zu hoch und andere Faktoren wie beispielsweise die Natur viel zu wenig besteuert. Derzeit sei der Faktor Arbeit mit 63 Prozent der Lastesel des deutschen Steuersystems. Ergebnis dieser Fehllenkung sei eine entsprechende Marktreaktion, wonach immer weniger Arbeit eingesetzt und viel zu viel Natur verbraucht werde. Die hohe Massenarbeitslosigkeit in Deutschland sei somit in einem hohen Maße steuerinduziert. Dabei müsse konstatiert werden, daß Arbeit in Deutschland in erster Linie staatsbedingt zu teuer gemacht wurde und weniger, weil die Gewerkschaften zu hohe Lohnabschlüsse erstritten hätten.

[Seite der Druckausgabe: 128]

Abbildung 6: Strukturveränderungen des Abgabensystems 1970-1993 / Abbildung 7: Internationaler Vergleich der Aufkommensstruktur ausgewählter OECD-Staaten

[Seite der Druckausgabe: 129]

  1. In Deutschland werde auf die falsche Weise und zudem in der ausgesprochen ineffektiven Kombination von nominell hohen Sätzen und geringer Ergiebigkeit besteuert. Deutschland könne heute als ein Land beschrieben werden, an dessen Grenze ein Schild angebracht sei mit dem Hinweis: "Achtung! Sie betreten den Hochsteuersektor Bundesrepublik Deutschland!" Verständlicherweise habe dieses Schild eine abschreckende Wirkung auf ausländische und inländische Investoren. Wer jedoch eine Weile im Innern dieses vermeintlichen Hochsteuerlandes verbracht habe, entdecke eine Fülle von Schlupflöchern und Hintertüren, durch die der Kundige den Ausgang aus dem Hochsteuerland finde. Vergleiche man die nach Nutzung aller Steuerschlupflöcher in Deutschland effektiv erbrachten Steuerleistungen mit denen anderer Industrieländer, dann zeige sich, daß die Besteuerung in Deutschland insbesondere beim Faktor Kapital gar nicht so hoch sei und im internationalen Vergleich durchaus bestehen könne. Teilweise sei die Besteuerung sogar in Ländern, die als unternehmerfreundlicher gelten, wesentlich schärfer und höher. Es sei jedoch fatal, potentielle Investoren mit Steuersätzen von 53 Prozent, die sich kumulativ bei Hinzurechnung der Gewerbesteuern und anderer Steuern sogar zu nominellen Grenzbelastungen von über 70 Prozent summieren können, abzuschrecken und zugleich durch die Fülle der Schlupflöcher zuzulassen, daß nur ein vergleichsweise geringes Steueraufkommen eingenommen werde.

  2. Das deutsche Steuersystem leide an einer überwuchernden und von niemandem mehr zu überschauenden Komplexität. Das System sein völlig unübersichtlich und unbeherrschbar geworden; teilweise aus dem Versuch, eine Einzelfallgerechtigkeit erzielen zu wollen, teilweise aber auch , weil Lobbys gezielt ihre ganz spezifischen Schlupflöcher in die Steuergesetzgebung haben einfließen lassen.

  3. Die Mehrwertsteuer sei eine besonders gefährliche Form der indirekten Besteuerung. Erstaunlicherweise habe sich die Mehrwertsteuer in ganz Europa, im Gegensatz zu Japan und den USA, zur Lieblingssteuer der Finanzpolitiker entwickelt. Dabei müsse eingeräumt werden, daß die Mehrwertsteuer in Deutschland im Vergleich zu ihrem historischen Vorgänger, der alten Umsatzsteuer, als durchaus fortschrittlich bezeichnet werden müsse. In ihrer praktischen

[Seite der Druckausgabe: 130]

    Auswirkung sei die Mehrwertsteuer jedoch dienstleistungs- und handwerksfeindlich. Denn wenn heute ein Handwerker die Stunde eines anderen Handwerkers kaufen wolle, dann müsse er fünf Netto-Stundenlöhne in der Woche opfern, um dem anderen Handwerker dessen Bruttolohn inklusive Sozialversicherung, Lohnsteuer und Mehrwertsteuer zu bezahlen. Die Ursache dafür, daß es in Deutschland so wenige Dienstleistungsunternehmen gebe, liege auch in der deutschen Mehrwertsteuer. Eine hohe Mehrwertsteuer sei ein großes Hindernis beim Übergang zur Dienstleistungsgesellschaft.

  1. Das schlimmste Defizit des deutschen Steuersystems sei jedoch, daß es sich in die Vielzahl von korrumpierenden Systemen einreihe, mit denen Deutschland heute überzogen sei. Unter korrumpierenden Systemen müsse jedes Regelwerk eingestuft werden, das hohe Prämien auf seinen Mißbrauch aussetze und bei dem auch der ordnungsgemäße Gebrauch auf Dauer zu generalisiertem Mißbrauch führe. Korrumpierende Systeme seien daran zu erkennen, daß "der Ehrliche am Ende der Dumme sei". Hierfür gebe es in Deutschland eine Fülle von Beispielen. Bezogen auf das Steuersystem zeige sich die Korrumpierung daran, daß Vorstände, Aufsichtsräte und Gesellschafter von Unternehmen heute nicht mehr hauptsächlich darüber nachdächten, wie sie neue Produkte, neue Arbeitsplätze und Wettbewerbsvorteile gegenüber ihren Konkurrenten schaffen könnten, sondern lediglich darüber, wie sie ihre Steuerlast zu optimieren vermögen. Dies sei keine Kritik an die Betroffenen, sondern vielmehr an die Gesellschaft, die solche Systeme zulasse.

4.4.3 Modelle der ökologischen Steuerreform

Der zentrale Ansatz aller Vorschläge für eine ökologische Steuerreform ist eine stetig ansteigende Energiesteuer. Hintergrund dieses Ansatzes ist die Erkenntnis, daß dem Aspekt des Energieverbrauchs unter ökologischen Gesichtspunkten angesichts der globalen Klimakatastrophe eine besondere Bedeutung zukommt. Der Energieverbrauch hat zentrale Bedeutung für die Wirtschaftsweise moderner Industriegesellschaften und ist ursächlich mit Ressourcenverschwendung, Umweltbelastung und der Abfallproblematik verbunden. Eine

[Seite der Druckausgabe: 131]

Energiesteuer wird daher als notwendige Voraussetzung für den Übergang zu einer nachhaltigen Entwicklung angesehen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Jena betont, daß das Umsteuern in der Energiepolitik nur möglich ist, wenn Energieeinsparung über eine Verteuerung von Energie attraktiv gemacht wird und im Gegenzug den Formen regenerativer Energiegewinnung leichter die Erlangung der Wirtschaftlichkeit ermöglicht wird. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform sollen schädliche Subventionen abgebaut und die Steuer auf Energie (Mineralöl, Gas, Strom aus fossilen und atomaren Quellen) erhöht werden. Grundgedanke der ökologischen Steuerreform sei die aufkommensneutrale Kompensation. Durch die Energiesteuer sollen keine zusätzlichen Steuereinnahmen generiert und die Steuer- und Abgabenlast nicht weiter erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Lohnkosten gesenkt werden, um den Faktor Arbeit billiger zu machen.

Der Vertreter des Fördervereins ökologische Steuerreform stellt folgendes Modell einer ökologischen Steuerreform vor:

  1. Die Energiesteuern sollen zunächst für einen Zeitraum von sechs Jahren maßvoll, aber stetig erhöht werden. Hierzu sollen die Energieträger möglichst weit "vorne" im volkswirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß, also nah an der Import- oder Förderquelle erfaßt werden, jedoch für Koks, Strom und Mineralölprodukte aus pragmatischen Gründen als "Sekundärenergiesteuer" bei den Verbrauchern erhoben werden. Die Steuersätze sollen jährlich so erhöht werden, daß sich auf den Basispreis je Gigajoule ein jährlicher Anstieg von 5 Prozent ergebe. Auf dieser Grundlage ergebe sich nach diesen ersten sechs Jahren einer ökologischer Steuerreform ein Gesamtaufkommen von rund 40 Mrd. DM. Dies entspreche bei einem gesamten Steuer- und Abgabenaufkommen in Deutschland von rund 1.300 Mrd. DM einer Umschichtung von lediglich 3 Prozent des Gesamtvolumens. Der reale Preisanstieg für einzelne Energieträger falle sehr unterschiedlich aus, am niedrigsten wäre er bei Endverbraucherenergien wie Heizöl oder Benzin.

  2. Flankierend sollen Korrekturen am bestehenden Steuersystem genommen werden, um darin enthaltene ökologisch kontrapro-

[Seite der Druckausgabe: 132]

    duktive Elemente zu beseitigen. Zu dieser ökologischen Korrektur des heutigen Steuersystems zählten insbesondere die Abschaffung nicht mehr haltbarer Subventionen wie die für Treibstoffe in der Landwirtschaft oder im Flugverkehr. Zu den notwendigen ökofiskalischen Flankierungen gehöre auch die Erhöhung der Mineralölsteuer im Verkehr. Bei einer 34prozentigen Verteuerung der Basisenergieeinheit würde das Benzin an der Zapfsäule lediglich um 8 Prozent teurer. Dabei sollte auch für Treibstoffe im Verkehr das Prinzip der kontinuierlichen Verteuerung mit nicht mehr als 5 Prozent pro Jahr gelten. Mittelfristig sei auch die Besteuerung ausgewählter ökologischer Problemstoffe über die reine Energiesteuer hinaus zu erwägen, wobei jedoch die Schaffung eines "Fleckerlteppichs" vermieden werden müsse.

  1. Schließlich soll das Energiesteueraufkommen durch eine Senkung der Lohnnebenkosten an Bürger und Wirtschaft zurückgeführt werden. Diese Rückführung soll nicht pauschal erfolgen, sondern gezielt über eine systemkonforme Reduktion der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Das "Recycling der Ökosteuereinnahmen" soll so konzipiert werden, daß der Staat aus dem Energiesteueraufkommen schrittweise seinen Zuschuß an die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit erhöhe und somit die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung reduziert werden könnten. Nach fünf Jahren ergebe sich im Rahmen dieses Modells eine Beitragssenkung von insgesamt 2,8 Prozentpunkten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer würden somit jeweils mit 1,4 Prozent der Bruttolohnsumme entlastet. Dadurch ließe sich ein durchaus nennenswerter Beschäftigungseffekt erzielen. Ohnehin sei eine Entlastung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge angesichts der explosionsartig ansteigenden Beiträge dringend notwendig. Zudem sei kein Zweig der Sozialversicherung heute stärker mit Fremdlasten belastet als die Arbeitslosenversicherung. Zufällig machten die Lasten, aus denen heute im wesentlichen die aktive Arbeitsmarktpolitik in Ostdeutschland finanziert werde, in etwa die 40 Mrd. DM aus, die sich aus der Energiesteuer ergeben würden.

Im Vergleich zu den heute dominierenden konventionellen Steuern weise die Energiesteuer in fiskalischer und ökologischer Hinsicht eine Vielzahl von Vorteilen auf. Durch die primärnahe Gestaltung, also möglichst weit "vorne" im volkswirtschaftlichen Wertschöpfungs-

[Seite der Druckausgabe: 133]

prozeß, strahle die Energiesteuer auf das gesamte Wirtschafts- und Konsumgeschehen aus und setze überall Anreize zur Energieeinsparung. Dies sei ein wichtiger Unterschied zu Gegenvorschlägen, die auf eine Verkürzung der ökologischen Steuerreform hinausliefen und lediglich den Konsumbereich, also die Endverbraucher, mit Energiesteuern belasten wollen. Langfristig sollte dabei ein integriertes System von Ökosteuern aufgebaut werden, die gleichermaßen "vorne" und "hinten" im Wirtschaftsprozeß ansetzten. Nach der ersten Phase der ökologischen Steuerreform müsse dabei natürlich auch über andere Kompensationsvarianten nachgedacht werden. Dabei spreche vieles für eine allmähliche Ablösung der heutigen Mehrwertsteuer durch Energiesteuern im europäischen Rahmen. Das Ziel sollte sein, daß 25 Prozent des Steuer- und Abgabenaufkommens aus "Natursteuern" stammten. Dann könnte das Steuersystem einen gewaltigen Beitrag zur Lösung der Umweltkrise leisten.

Die Vorsitzende des Umweltausschusses im Thüringer Landtag bezeichnet die ökologische Steuerreform nicht nur als einen wesentlichen Baustein beim Umbau der Industriegesellschaft, sondern zugleich als zentralen Beitrag zu einem neuem Generationenvertrag. Denn die Verminderung des Energieverbrauchs und die deutliche Erhöhung der Energieeffizienz seien wichtige Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Derzeit sei jedoch keine Entwicklung in Sicht, die diesen Ansatz in die Politik des Bundes und der Länder überträgt. Selbst der Vorschlag einer maßvollen Erhöhung der Mineralölsteuer, wie es die SPD-Bundestagsfraktion im Form einer "Energiesparsteuer" vorgelegt habe, scheitere an der Unbeweglichkeit der Bundesregierung, teilweise unter Bemühung mehr oder minder berechtigter Hinweise auf EU-Recht. Bei dieser Argumentation werde häufig übersehen, daß in anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Dänemark längst eine Energiesteuer eingeführt wurde. Hauptblockierer des Einstiegs in eine ökologische Steuerreform sei in Deutschland die Lobby der großen Stromerzeugungsunternehmen, der Kohleunternehmen und der chemischen Grundstoffindustrie. Niemand wolle, daß durch die Abwanderung , von Industriebranchen mit besonders hohem Energieverbrauch in ; das nichteuropäische Ausland die globalen Umweltbelastungen lediglich verlagert und in anderen Regionen erhöht werde. Für die

[Seite der Druckausgabe: 134]

Stahlbranche und andere Grundstoffindustrien mit hohem Anteil an Energiekosten müsse deshalb in Deutschland bei Einführung einer ökologischen Steuerreform ein akzeptierter Übergangszeitraum geschaffen werden, der einerseits Anpassungsdruck erzeuge und andererseits sowohl die Umstrukturierung erleichtere als auch den regionalen Arbeitsmarkt entlaste.

4.4.4 Auswirkungen der ökologischen Steuerreform -Standortvernichtung oder Innovationspeitsche?

Die konkreten Auswirkungen der ökologischen Steuerreform auf die privaten Haushalte und die Wirtschaft sind nach Einschätzung des Vertreters des Fördervereins ökologische Steuerreform sehr unterschiedlich. Per saldo könnten gemäß einer Grobberechnung alle Arbeitnehmerhaushalte mit einer leichten Nettoentlastung von durchschnittlich unter einem Prozent rechnen. Jeder Haushalt könnte jedoch durch Energieeinsparungen selbst zu seiner weiteren Entlastung beitragen. Die Auswirkungen auf die verschiedenen Wirtschaftsbranchen seien natürlich durch den Energieanteil ihrer Produkte bzw. ihrer Kostenstrukturen bestimmt. Einer Analyse des DIW zufolge müßten lediglich sechs von insgesamt dreißig Branchen gemessen an den Preiseffekten mit einer Nettobelastung von über einem Prozent rechnen. Um etwaige negative Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation einzelner besonders energieintensiver Branchen zu minimieren, müsse jedoch eine außenwirtschaftliche Absicherung erfolgen, am besten durch ein bald mögliche Einigung über eine europaweite Umsetzung der ökologischen Steuerreform.

Generell könne jedoch davon ausgegangen werden, daß die ökologische Steuerreform für die deutsche Wirtschaft als Ganzes keine Wettbewerbsnachteile mit sich bringe. Nach der ersten Stufe der ökologischen Steuerreform würde die Abgabenstruktur in Deutschland immer noch im Rahmen des Wettbewerbsumfelds liegen mit einer nach wie vor ausgesprochen hohen Belastung des Faktors Arbeit.

[Seite der Druckausgabe: 135]

Schaubild 8: Auswirkungen der Ökologischen Steuerreform

Zudem erhöhe sich die Gesamtbelastung der Wirtschaft mit Steuern nicht, da der Staat aufgrund des Prinzips der aufkommensneutralen Kompensation von der ökologischen Steuerreform nicht profitiere. Außerdem sollten energieintensive Importe mit einer Energieeinfuhrsteuer belegt werden, die mögliche Energiesteuern in den jeweiligen Herkunftsländern anrechne und diese Produkte im übrigen so stelle, wie sie in Deutschland durch die Energiesteuer belastet würden. Damit sind die energieintensiven Branchen zumindest im Inland vor unfairem Wettbewerb aus Ländern ohne Energiebesteuerung gut geschützt. Insgesamt gesehen könne daher keineswegs von einer Standortvernichtung die Rede sein.

Diese Einschätzung wird vom Vertreter des VIK und dem Geschäftsführer der Vereinigung der Unternehmerverbände in Berlin und Brandenburg vehement zurückgewiesen. Ihrer Meinung nach habe die Einführung einer ökologischen Steuerreform in Deutschland erhebliche Nachteile für die deutsche Wirtschaft zur Folge. Die Einführung einer neuen Energiesteuer würde lediglich die Kostensituation der energie- und rohstoffintensiven Branchen verschärfen, ohne die anvisierten ökologischen Ziele zu erreichen. Insofern sei die ökologische Steuerreform der denkbar ungeeigneteste Weg, um die in Deutschland anstehenden Probleme zu lösen. Denn schon heute lit-

[Seite der Druckausgabe: 136]

ten die deutschen Unternehmen insbesondere aufgrund der hohen Steuer- und Abgabenlast unter erheblichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz. Eine weitere Erhöhung der Steuer- und Abgabenbelastung, wie es die Befürworter einer ökologischen Steuerreform vorschlagen, führe zu einer weiteren Verschärfung dieser Situation. Zudem seien die Befürworter einer ökologischen Steuerreform bislang jeglichen Beleg schuldig geblieben, daß eine ökologische Steuerreform einen Beitrag zu einer verbesserten internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft leisten könne. Unter diesen Rahmenbedingungen sei die ökologische Steuerreform ungeeignet, um die aktuellen Problem zu lösen. Stattdessen würde sie die bestehenden Probleme weiter erhöhen, ohne die gewünschten Ergebnisse auch nur im Ansatz zu erreichen. Ein kürzlich fertiggestelltes Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zur ökologischen Steuerreform habe bestätigt, daß die Beschäftigungsprobleme in Deutschland durch eine ökologische Steuerreform keiner Lösung zugeführt werden könnten.

Welche dramatischen Folgen ein kurzfristig durchgeführter Wechsel der Rahmenbedingungen für eine Volkswirtschaft haben könne, habe die Entwicklung in den neuen Bundesländern nach der Wende eindrucksvoll dokumentiert. Es sei zu befürchten, daß ein grundlegender Systemwechsel in der Steuerpolitik ebenfalls erhebliche negative Folgen für die deutsche Industrie nach sich zöge. Dies habe auch das DIW in seiner im Auftrag von Greenpeace erstellten ersten Studie zur ökologischen Steuerreform offen eingeräumt. Darin heiße es, daß durch diese Reform "erhebliche Probleme entstehen" könnten und "bestimmte Regionen im Anpassungsprozeß in besonderem Maße betroffen" sein würden. Das DIW benannte dabei unter anderem die Orte Ludwigshafen, Duisburg und Saarlouis als potentielle Problemregionen. Es sei zu befürchten, daß die ökologische Steuerreform bestehende Industriestrukturen in diesen und anderen Regionen in einem hohen Grad gefährden oder sogar zerstören könnte. Dies drohe insbesondere dann, wenn Deutschland eine solche Steuerreform im Alleingang einleite und die Nachbarstaaten, deren Unternehmen bekanntlich mit der deutschen Industrie in einem harten internationalen Wettbewerb konkurrierten, nicht in gleichem Maße bereit seien, Ökosteuern einzuführen. In der Konse-

[Seite der Druckausgabe: 137]

quenz müsse daher damit gerechnet werden, daß die Einführung einer Ökosteuer in Deutschland weitere Arbeitsplätze kosten würde. Dabei sei die Sicherung der bestehenden und die Schaffung neuer Arbeitsplätze die dringlichste Aufgabe der deutschen Politik.

Der Vertreter des European Business CounciI for a Sustainable Energy Future (E5) widerspricht dieser negativen Einschätzung. Die Mitgliedsunternehmen von E5 seien im Gegensatz zum Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft der Meinung, daß durch eine ökologische Steuerreform positive Effekte für deutsche Unternehmen zu erzielen seien. E5 ist ein Unternehmerverband mit rund 60 Unternehmen als Mitglieder. Zu den deutschen Mitgliedsunternehmen von E5 gehören beispielsweise die Deutsche Bahn AG, AEG Hausgeräte oder Thermoplan, eine Beratungsfirma, die im Bereich Energieeinsparungen in Gebäuden tätig ist. Solche Firmen konzentrierten sich auf sogenannte "no-regrets-Maßnahmen", also Maßnahmen, die laut offizieller UN-Terminologie ökologisch sinnvoll seien. Das IPCC, das internationale wirtschaftswissenschaftliche Panel der UNO, habe eine Berechnung vorgelegt, wonach etwa 25 Prozent des heutigen Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes durch solche Maßnahmen verhindert werden können. Und auch in Deutschland könnte ein großer Bereich der Emissionen durch entsprechende Maßnahmen zurückgefahren und durch Sonnenenergie ersetzt werden. E5 setzt sich dafür ein, diese Politik nicht nur in Europa, sondern weltweit zu verkaufen, aus diesem Grund arbeitet der Verband eng mit einer Schwesterorganisation in den USA zusammen, mit der derzeit gemeinsam die Gründung einer weiteren Organisation in Asien betrieben werde. Generell lasse sich festhalten, daß zukunfts-gerichtete Unternehmen die ökologische Steuerreform befürworteten. So gebe es bereits heute eine Vielzahl von Betrieben, die längst intern eine ökologische Steuerreform durchgeführt hätten, indem sie ihren Energieverbrauch durch gezielte Maßnahmen gesenkt und die Einsparungen bei den Energieausgaben für neue Investitionen eingesetzt hätten.

Der Vertreter des Fördervereins ökologische Steuerreform verweist auf die enorme Bewegung, die innerhalb der Diskussion über die ökologische Steuerreform in den letzten Jahren stattgefunden habe. Vor diesem Hintergrund sei der Verweis auf die erste Studie des

[Seite der Druckausgabe: 138]

DIW unseriös. Denn im Rahmen dieser Studie ging das DIW noch von dem Ansatz aus, durch die ökologische Steuerreform innerhalb von gerade mal 5 Jahren ein Volumen von 200 Mrd. DM Steuereinnahmen generieren zu wollen. Die heutigen Modelle gingen dagegen lediglich von einem Volumen von 40 Mrd. DM aus. In Deutschland liege das Gesamtvolumen an Steuern- und Abgaben inzwischen bei einer Höhe von 1,3 Billionen. Die anvisierten 40 Mrd. DM machten demnach gerade mal einen Anteil von 3 Prozent aus. Vor diesem Hintergrund sei der Versuch, auf Basis veralteter Studien Argumente gegen moderne Modelle einer ökologischen Steuerreform konstruieren zu wollen, ein ausgesprochen durchsichtiges Manöver zur Schürung unnötiger Ängste. Dasselbe gelte für den grotesken Vergleich der Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform mit den Folgen des Zusammenbruchs der DDR für die ostdeutsche Wirtschaft. Die Bemühung derartiger Schreckenszenarien seitens des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft entlarve den argumentativen Notstand der Branche. Bemerkenswert an den frühen Studien zur ökologischen Steuerreform sei jedoch deren eindeutiges Resultat, daß durch eine solche Reform selbst bei sehr extremen Annahmen de facto noch positive Beschäftigungseffekte erzielt werden könnten.

Der Leiter der Steuerabteilung der Bayer AG verweist darauf, daß bei der Frage der Auswirkungen einer ökologischen Steuerreform auf die Industrie in der Regel mit Durchschnittsbelastungen und Globalzahlen diskutiert wird, obwohl dies betriebswirtschaftlich höchst unzureichend ist. Um die Auswirkungen auf die Unternehmen konkret benennen zu können, müsse jede Belastung bis zum einzelnen Produktionsverfahren und Produkt heruntergebrochen werden. Diese Notwendigkeit zur Differenzierung zeige ein aktuelles Beispiel aus Nordrhein-Westfalen. Dort werde zur Zeit die Einführung von Abgaben für Abwärme, Wasser und Sonderabfall geplant. Diese Abgaben führten nach Berechnungen eines finanzwirtschaftlichen Forschungsinstituts aus Köln bei der chemischen Industrie zu einer moderaten Mehrbelastung in Höhe von 0,4 Prozent vom Umsatz. Wenn man jedoch die Belastung für einzelnen Produktionsverfahren berechne, käme man zu wesentlich alarmierenderen Zahlen. So hätten diese drei Mini-Abgaben eine Verteuerung der Chrom-Produktion um 15 Prozent zur Folge, die Titan-

[Seite der Druckausgabe: 139]

Dioxid-Produktion würde sich um 12 Prozent verteuern. Bei beiden Produktionen handele es sich bei der Bayer AG ohnehin um Grenzfälle, die wegen ihrer hohen Kosten in Deutschland derzeit auf der Kippe ständen. Eine weitere Verteuerung der Produktion würde zum Abwandern beider Produktionsverfahren aus Deutschland führen. Dieses Beispiel dokumentiere, daß bei einer ernsthaft greifenden Energiesteuer in Deutschland der gesamte Verbund der Grundstoffindustrie in Deutschland wegfallen würde, da einzelne entscheidende Bausteine wie die Chlorchemie, bei der 60 Prozent der Produktionskosten auf die Energie entfielen, herausgebrochen würden. Alleine bei Bayer würde der Wegfall der Grundstoffindustrie 25 bis 30 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland betreffen.

4.4.5 Folgen eines nationalen Alleingangs für die Beschäftigungssituation in Deutschland

Im Falle eines nationalen Alleingangs Deutschlands bei der Einführung der ökologischen Steuerreform muß nach Meinung des Vertreters des VIK befürchtet werden, daß energieintensive Produktionen in erheblichem Umfang aus Deutschland verlagert würden, und es nicht gelingen werde, hierfür in kurzer Zeit Ersatzproduktionen anzusiedeln. Im Hinblick auf die ohnehin dramatische Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt sei eine solche Entwicklung fatal. Denn die von Befürwortern der ökologischen Steuerreform verbreitete These, daß hierfür in kurzer Zeit Dienstleistungsunternehmen entstehen würden, sei ein Trugschluß. Bekanntlich befinde sich der Dienstleistungssektor in Deutschland selbst in einem Prozeß beschäftigungsmindernder Strukturanpassungen. Zudem hingen die Dienstleistungsunternehmen in erheblichem Maße von der Industrie (Primär- und Sekundärerzeugung) als Auftraggeber ab.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Jena hält derartige Schreckensszenarien für vollkommen überzogen. Zudem hätten im Gegensatz zu Deutschland verschiedene Nachbarstaaten wie Dänemark, die Niederlande, Österreich oder Schweden bereits erste Schritte einer ökologischen Steuerreform eingeleitet. Deutschland habe zwar ursprünglich die Debatte über das Thema ökologische Steuerreform vorangetrieben, sei aber inzwischen von vielen Nach-

[Seite der Druckausgabe: 140]

barländern überholt worden. Die Realität in Europa sehe heute so aus, daß die europäischen Nachbarn derzeit fragten, wann endlich Deutschland bereit sei, sich im europäischen Kontext an einer ökologischen Steuerreform zu beteiligen. Die Erfahrungen beispielsweise aus Dänemark dokumentierten, daß der dänischen Wirtschaft aus der Einleitung einer ökologischen Steuerreform kein Nachteil entstanden sei. Vielmehr stehe Dänemark heute im Hinblick auf die wirtschaftliche Gesamtsituation und die Lage am Arbeitsmarkt besser da als Deutschland.

Der Vertreter von E5 bestätigt, daß in zahlreichen europäischen Ländern bereits erste Schritte zum Einstieg in eine ökologische Steuerreform unternommen wurden. Insofern sei das Argument, in Deutschland könne keine ökologische Steuerreform begonnen werden, weil sich die europäischen Nachbarn zum Nachteil der deutschen Wirtschaft nicht daran beteiligten, wenig überzeugend. Deutschland werde jedoch dann einen Sonderweg innerhalb Europas einschlagen, wenn es sich der Einleitung einer ökologischen Steuerreform weiterhin verweigere. Die dauerhafte deutsche Blockade eines gemeinsamen europäischen Einstiegs in die ökologische Steuerreform hätte jedoch auch erhebliche negative Auswirkungen auf die anderen europäischen Länder, weil diese ihre nächsten, bereits vorgesehenen Stufen nicht einleiten könnten. Denn gegen Deutschland könne innerhalb Europas nicht dauerhaft Wirtschaftspolitik betrieben werden. Deutschland sei der entscheidende wirtschaftliche Motor Europas, da hier rund 30 Prozent des europäischen Sozialproduktes erwirtschaftet werde.

Der Vertreter des VIK räumt ein, daß Dänemark und Belgien in der Tat bereits eine Energiesteuer eingeführt haben. Diese Energiesteuer sei nach dem Prinzip der Umsatzsteuer konzipiert, d.h. umsatzsteuerpflichtige Unternehmen und Gewerbetreibende könnten die Vorsteuer abführen. Somit werde die Energiesteuer in Dänemark im Ergebnis nur von den Verbrauchern bezahlt. Es sei zu bezweifeln, ob eine solche nur die Verbraucher belastende Steuer auf Dauer politisch durchsetzbar sei. Denn es sei abzusehen, daß die deutschen Steuerzahler dies bald als unangemessene Steuersubvention für die Industrie empfinden würden. In einem solchen Fall müsse jedoch damit gerechnet werden, daß die zunächst als reine

[Seite der Druckausgabe: 141]

Verbrauchssteuer konzipierte Energiesteuer schnell doch zu einer Produktionssteuer erhoben werde. Aus diesem Grund lehne der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft auch Steuern dieser Art ab.

4.4.6 Die Notwendigkeit von Übergangsregelungen und Ausnahmen

Der SPD-Bundestagsabgeordneter aus Jena erläutert, daß in der politischen Diskussion inzwischen ein breiter Konsens besteht, daß für energieintensive Branchen und solche Industriezweige, die sich unter einem besonders starken Wettbewerbsdruck befinden. Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen geschaffen werden sollten, um ein Abwandern dieser Branchen zu verhindern. Dies heiße jedoch nicht, daß diese Wirtschaftzweige dauerhaft aus der ökologischen Steuerreform ausgenommen werden sollten. Dauerhafte Ausnahmeregelungen seien nicht zuletzt deshalb unnötig, weil die Wirtschaft insgesamt in dieser Frage gespalten sei. Denn es gebe neben diesen energieintensiven Branchen auch Wirtschaftsbereiche, die von einer solchen Umstrukturierung massiv profitierten.

Der Vertreter von E5 verweist auf Untersuchungen, wonach rund 70 Prozent des Energieverbrauchs bei den Bürgern sowie den kleinen und mittleren Unternehmen stattfinden. Daher sei es ein sinnvoller Ansatz, die Ökosteuer zunächst in diesem Bereich ansetzen zu lassen und die energieintensiven, international konkurrierenden Industrieunternehmen vorläufig davon freizustellen. Entsprechendes werde derzeit in den Niederlanden, in Dänemark und Österreich praktiziert. Eine solche Verbrauchssteuer forciere eine Entwicklung, bei der sich die Marktnachfrage der Verbraucher verstärkt auf den Faktor Energieeffizienz ausrichte. Wenn das Aufkommen der Ökosteuer auf die richtige Weise an die Bürger und die kleinen und mittleren Unternehmen zurückgegeben werde, sei zu erwarten, daß alle Bürger, die weniger als den Durchschnittsverbrauch an Energie konsumierten, dadurch entlastet würden. Entsprechend dürften mehr als die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen zu den Gewinnern einer solchen Reform zählen.

[Seite der Druckausgabe: 142]

Der Vertreter des Fördervereins ökologische Steuerreform erläutert, daß inzwischen unter den Befürwortern der ökologischen Steuerreform Konsens darüber bestehe, von der sozusagen reinen ökonomischen Lehre abzuweichen und des pragmatischen Erfolgs wegen Kompromisse einzugehen und Ausnahmen zuzulassen. Es sei einleuchtend, daß in Industriebranchen, in denen die Energiekosten 20 Prozent der gesamten Produktionskosten ausmachten, sehr viel schärfer mit diesen Kosten gerechnet werden müsse als in anderen Industriezweigen. Wenn die von privaten Haushalten und den kleinen und mittleren Unternehmen erzeugten 70 Prozent des Energieverbrauchs reduziert würden, sei es verschmerzbar, wenn die Großverbraucher in der ersten Stufe einer ökologischen Reform ausgenommen blieben. Unter ökonomischen Gesichtspunkten müsse jedoch konstatiert werden, daß derartige gespaltene Preise immer unmarktwirtschaftlich seien. Auf Dauer werde nach einem erfolgreich umgesetzten ersten Schritt die Forderung aufkommen, alle Energieverbräuche zu besteuern. Diese Forderung sei nur konsequent, schließlich habe der Staat in einer Marktwirtschaft eben nicht das Recht, bestimmte Dinge willkürlich teurer oder billiger zu machen. Wenn Strom wegen seiner ökologischen Folgekosten teurer sein solle als die Erzeugung im Kraftwerk, dann müsse dies langfristig für alle Stromverbraucher gleichermaßen gelten. Aber als Übergangsweg sei die Schaffung von Ausnahmeregeln sinnvoll, um der Industrie "Schocks" zu ersparen.

Der Vertreter des VIK sieht die Schwierigkeit bei der Schaffung solcher Ausnahmen darin, daß schon bald von Subventionen gesprochen und darauf hingearbeitet wird, diese abzuschaffen. Zudem seien diese Ausnahmeregelungen ja nur für einen Übergangszeitraum konzipiert, nach dessen Ablauf sie abgeschafft werden sollten. Unter einer derartigen Langfristperspektive seien Ausnahmeregelungen ungeeignet, um die Probleme für die Industrie zu entschärfen. Wer investiere schon in einem Land, in dem sich ein wichtiger Produktionsfaktor kräftig und unabsehbar verteuern werde? Der Leiter der Steuerabteilung der Bayer AG ergänzt, daß es für die chemische Industrie keine angenehme Perspektive darstelle, mit der gesamten Grundstoffindustrie als Subventionsempfänger in einer Ecke mit dem Bergbau zu stehen. Zudem könne sich Deutschland keine weiteren Subventionsempfänger leisten.

[Seite der Druckausgabe: 143]

Der SPD-Bundestagsabgeordnete aus Jena verweist darauf, daß die chemische Industrie ebenso wie andere Branchen mit hohem Energiebedarf indirekt bereits heute zu den Subventionsempfängern zähle. Schließlich erhielten Kunden, die besonders viel Energie verbrauchten derzeit von den Energieversorgungsunternehmen Sonderverträge mit besonders guten Konditionen. Diese günstigeren Konditionen würden letztendlich von anderen Kunden mitfinanziert.

Die Vorsitzende des Umweltausschusses im Thüringer Landtag unterstützt den Vorschlag, bei Einführung einer ökologischen Steuerreform Übergangszeiten für bestimmte Industriebranchen einzuräumen. Es sei evident, daß es bei einem solch qualitativ neuen Schritt in der Steuerpolitik eine Reihe von Übergangsregelungen geben müsse. Entscheidend sei jedoch, daß in Deutschland nicht noch jahrelang über die Frage des Einstiegs diskutiert werde, während in anderen Länder bereits die zweite oder dritte Stufe einer ökologischen Steuerreform eingeleitetet werde. Vor dem Hintergrund dieser Übergangsregelungen sei das Szenario von massiv wegbrechenden Arbeitsplätzen völlig überzogen. Zudem hätte die Einleitung der ökologischen Steuerreform eine Umstrukturierung zur Folge, durch die neue Märkte für die Unternehmen erschlossen würden. So könnte sich beispielsweise für die Landwirtschaft im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe ein neues wirtschaftliches Standbein mit erheblichem Zukunftspotential ergeben. Der Produktionsbereich der nachwachsenden Rohstoffe stehe schon heute kurz vor der Rentabilität. Daß diese Rentabilität derzeit nicht erreicht werde, liege an den zu niedrigen Energiepreisen, die die Kosten für die erzeugte Umweltbelastung nicht beinhalteten. Dagegen sei die Landwirtschaft natürlich gezwungen, kostendeckend zu kalkulieren. Das Beispiel zeige, daß man die Auswirkungen der ökologischen Steuerreform auf die Wirtschaft als Gesamtkomplex sehen müsse.

Der Vertreter von E5 bestätigt, daß im Rahmen des durch eine ökologische Steuerreform initiierten Strukturwandels in vielen Bereichen neue Arbeitsplätze entstehen werden. Neue Arbeitsplätze würden überall dort entstehen, wo die Energieeffizienz verbessert und regenerative Energien geliefert werden könnten. Eine kürzlich vorgestellte Studie der Universität Osnabrück habe ergeben, daß innerhalb

[Seite der Druckausgabe: 144]

Deutschlands rund 1,5 Millionen Arbeitsplätze durch eine vernünftige Klima- und Umweltpolitik gewonnen werden könnten. Ganz besonders gelte dies für die chemische Industrie, bei der es jenseits der besonders energieintensiven Bereiche ein erhebliches Potential an Geschäftsfeldern gebe, die durch neue Prozesse und Produkte wie Katalysatoren, leichtere Materialien oder Kunststoffe massiv zu Energieeinsparungen beitragen könnten. In diesen Sparten der chemischen Industrie erwachse daher ein erhebliches Potential an neuen Arbeitsplätzen.

Die Vorsitzende des Umweltausschusses im Thüringer Landtag erläutert, daß in den neuen Bundesländern eine andere Form von Übergangsregelung notwendig sei. Für die neuen Bundesländer stelle sich nicht das Problem des eventuellen Abwanderns von energieintensiven Industrien, da es diese Branchen in Ostdeutschland ohnehin kaum noch gebe. Ein reales Problem ergebe sich aber aus der anvisierten Kompensation der steigenden Energieverbrauchspreise über die Senkung der Lohnnebenkosten. In Regionen, in denen ein großer Teil der Bevölkerung überhaupt keine Arbeit habe, sei eine solche Kompensation wirkungslos, da die Menschen hier nur sehr indirekt von der Rückgabe profitierten, während sie von den höheren Verbrauchskosten sehr direkt betroffen seien. Hier müsse über andere, direktere Kompensationen der Mehrkosten nachgedacht werden.

4.4.7 Ökologische Steuerreform - Königsweg oder Irrweg?

Nach Einschätzung des Vertreters des Fördervereins ökologische Steuerreform ist eine Steuerreform, die Arbeit entlastet und Umweltverbrauch belastet, keine revolutionäre Neuorientierung, sondern lediglich die Korrektur der "antiökologischen Steuerreform" der letzten zwei bis drei Jahrzehnte. Derzeit arbeite der Markt oftmals gegen die Umwelt. Durch die ökologische Steuerreform solle der Markt nun erstmals in den Dienst der Umweltverbesserung gestellt werden. Die aufkommensneutrale Steuerverlagerung von ökologisch unschädlichen auf schädliche Aktivitäten nutze die Dynamik der Marktkräfte für den Umweltschutz und führe damit quasi kostenlos zu einer Verbesserung der Umweltqualität. Statt einer Zu-

[Seite der Druckausgabe: 145]

satzlast werfe die ökologische Steuerreform einen Zusatznutzen ab, da als kostenlose Nebenwirkung Energie eingespart und damit der Umwelt geholfen werde. Auf diesem Wege werde die Kluft zwischen marktwirtschaftlicher und ökologischer Rationalität zumindest verringert. Denn neben die ökologische Dividende der ökologischen Steuerreform trete eine "moralische Zusatzdividende". Das Preissystem werde derart korrigiert, daß die Preise der ökologischen Realität in Zukunft etwas näher kämen.

Der Einstieg in die ökologische Steuerreform könne durchaus in ausgesprochen moderaten Schritten vollzogen werden. Dadurch würden die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen gleichermaßen in die Gelegenheit versetzt, die Auswirkungen einer solchen Reform auszuprobieren. Wichtig sei jedoch, daß der Konsument und die Industrie wüßten, daß die Belastung mit Ökosteuern in kleinen Schritten immer weiter zunehme. Wenn das Bewußtsein über langfristig steigende Energiepreise bei den Konsumenten vorhanden sei, werde die notwendige Signalwirkung auch bei sehr kleinen Einzelschritten erfüllt. Dann werde der Konsument bei kommenden Anschaffungen oder beim Hausbau dem Aspekt des Energieverbrauchs eine wesentlich höhere Bedeutung beimessen als dies wegen der aktuellen Preise heute notwendig sei. Diese Einstellung hätte zugleich einen positiven Innovationseffekt für die deutsche Industrie zur Folge, da energiesparende Häuser und Autos wesentlich größere Absatzchancen fänden als bisher.

Die Vorsitzende des Umweltausschusses im Thüringer Landtag unterstreicht, daß eine Verteuerung von Produkten positive Effekte auf das Konsumverhalten der Bevölkerung hat. In Thüringen werde derzeit bundesweit im Durchschnitt am wenigsten Wasser und Energie verbraucht. Thüringen liege um ein Drittel unter dem Durchschnitt der neuen Bundesländer, in denen generell ein Drittel weniger Energie verbraucht werde als in den alten Bundesländern. Dieses sparsame Verhalten der Thüringer liege hauptsächlich an den hierzulande schon jetzt ausgesprochen hohen Strompreisen. Als Reaktion auf diese relativ hohen Preise verhielten sich die Bürger verständlicherweise kostenbewußt und damit zugleich ökologisch vernünftig. Wassersparende Einrichtungen und energiesparende Geräte würden in einem Maße in Anspruch genommen, das deut-

[Seite der Druckausgabe: 146]

lich über dem Durchschnitt anderer Bundesländer mit niedrigeren Energie- und Wasserpreisen liege. Und die hohe Nachfrage habe wiederum positive Effekte auf die diese Produkte herstellende Industrie.

Der Vertreter von E5 verweist darauf, daß es generell marktzerstörende und marktverbessernde Steuern gibt. Es sei weitgehend konsensfähig, daß es in einer freien Marktwirtschaft möglichst viele marktverbessernde und möglichst wenige marktzerstörende Steuern geben sollte. Steuern auf Arbeit, deren Folge die hohe Arbeitslosigkeit sei, zählten eindeutig zu den marktzerstörenden Steuern. Umweltsteuern dagegen seien marktverbessernde Steuern, da hierdurch Korrekturen erzielt würden, die der freie Markt ohne diese Steuern nicht zu leisten vermöge. Die ökologische Steuerreform sollte deshalb möglichst schnell eingeleitet werden, dann aber langsam durchgeführt und möglichst lange fortgesetzt werden.

Nach Einschätzung des Leiters der Steuerabteilung der Bayer AG ist es steuertechnisch höchst problematisch, innerhalb der Modelle für eine ökologische Steuerreform zwei verschiedene Steuerarten, eine Endverbrauchssteuer und eine Produktionsmittelsteuer, miteinander zu vermischen. Unterschiedliche Steuerarten in einem Topf zu vermengen und daraus eine Wirkungsanalyse abzuleiten, sei absolut oberflächlich, da beide Arten vollkommen andere Effekte zur Folge hätten. Wenn es darum gehe, von der direkten Belastung der Wertschöpfung, insbesondere der Arbeit, in eine indirekte Belastung der Wertschöpfung, also eine Besteuerung des Konsums überzugehen, dann entspreche dies weitgehend der Position der meisten Steuerexperten. Im Rahmen dieser (End-)Konsumbesteuerung eine ökologische Strukturierung vorzunehmen, sei ebenfalls unproblematisch. Wenn jedoch der produktive Einsatz von Energie oder von Ressourcen im Bereich der Wirtschaft besteuert werden solle, sei dies für die Unternehmen höchst problematisch, weil damit neue Gewerbekapitalsteuern und neue standortgefährdende Belastungen insbesondere für die energieintensive Wirtschaft eingeführt würden. Es drohe dann in der Tat die Gefahr, daß die energieintensive Wirtschaft ihre Produktion am Standort Deutschland einstellen und ins Ausland verlagern werde. Durch eine solche Abwanderung ganzer Industriebranchen ließe sich dann natürlich erhebliche

[Seite der Druckausgabe: 147]

Energieeinspareffekte in Deutschland realisieren. Es sei jedoch sehr fraglich, ob dies der "Erfolg" ist, den die Protagonisten der ökologischen Steuerreform mit dieser Reform ursprünglich anvisiert hätten.

Der Vertreter von E5 räumt ein, daß die Einführung einer ökologischen Steuerreform natürlich negative Auswirkungen auf die Wirtschaft haben kann. Dies sei jedoch nur dann der Fall, wenn Fehler bei der Einleitung einer solchen Reform gemacht würden, also beispielsweise wenn die Reform zu schnell eingeführt werde oder ein wirklicher nationaler Alleingang stattfinde. Aus seinen langjährigen beruflichen Erfahrungen innerhalb der chemischen Industrie wisse er jedoch, daß auch dort die Erkenntnis Raum greift, daß Umweltschutz nicht nur über Ordnungsrecht, sondern auch über marktkonforme Instrumente betrieben werden müsse. Vielleicht sei die ökologische Steuerreform nicht der Königsweg zum Erzielen eines verbesserten Schutzes der natürlichen Ressourcen; ganz ohne Zweifel sei sie jedoch ein sinnvoller Weg zur Reduktion des Energieverbrauchs.

Nach Einschätzung des Vorstandsmitglieds des Fördervereins ökologische Steuerreform gibt es steuertechnisch kaum etwas Eleganteres als Energiesteuern, da sie die einzige Steuerart sind, bei der Steuerflucht nicht schädlich, sondern als Steuervermeidung durch Energieeinsparung erlaubt und erwünscht ist. Es sei denkbar, daß sich spätere Generationen beim Studium der Geschichte des Steuerrechtes einmal über die Mühsal wundern werden, die der erste Schritt der ökologischen Steuerreform den Menschen des ausgehenden 20. Jahrhunderts bereitet habe. Dann werde man vermutlich nur noch solche Steuern kennen, die neben der schnöden Geldbeschaffung auch noch allokativen und distributiven Zwecken dienten. Denn bei Lichte besehen seien Steuern viel zu wichtig und viel zu wirksam, um sie nur zum Geldeintreiben und nicht auch zum Steuern des Wirtschaftsgeschehens einzusetzen.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Mai 2001

Previous Page TOC Next Page