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TEILDOKUMENT:
2. Sanierung und/oder Privatisierung - Zur Politik der Treuhandanstalt Die Treuhandanstalt spielt bei den fälligen Strukturananpassungen in den ostdeutschen Textilunternehmen eine wesentliche Rolle. Anfang 1991 waren etwa 770 Betriebe der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Eigentum der Treuhandanstalt. Davon sind bis heute ca. 26% liquidiert und 50% privatisiert worden. Von den ca. 50.000 Beschäftigten in dieser Branche im Herbst 1992 sind noch knapp 15.000 in Unternehmen tätig, die sich nach wie vor in der Obhut der Treuhandanstalt befinden. In Brandenburg gehören noch vier Unternehmen dieser Branche zur Treuhandanstalt, für sechs Unternehmen ist die Privatisierung eingeleitet und sieben weitere befinden sich in Liquidation. Die Politik der Treuhandanstalt im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie muß im Kontext der Gesamtaufgaben und der finanziellen Situation dieser Institution gesehen werden. Als die Treuhandanstalt gegründet wurde, gingen die Verantwortlichen davon aus, daß durch den Verkauf der ostdeutschen Unternehmen insgesamt ein Überschuß von ca. 1,6 Billionen DM erzielt werden könne. Nach wenigen Monaten wurde diese Zahl jedoch auf 500 Milliarden DM reduziert - heute hingegen prognostiziert der Vorstand der Treuhandanstalt ein Minus von 250 Milliarden DM. Die Handlungsmöglichkeiten der Treuhandanstalt, insbesondere ihr finanzieller Spielraum, sind demnach eng begrenzt. Der Treuhandanstalt wird von mehreren Seiten der Vorwurf gemacht, sie betreibe eine einseitige Privatisierungspolitik, die die zur Überlebensfähigkeit notwendige Sanierung der Unternehmen weithin vernachlässigt habe. Dadurch seien die Anpassungsprobleme der Unternehmen noch zusätzlich verschärft worden. Um einen Restbestand an Unternehmen zu sichern, wird daher heute eine offensive Sanierungspolitik von der Treuhandanstalt gefordert, denn nur wettbewerbsfähige Unternehmen lassen sich letztendlich an private Investoren oder auch an das Management verkaufen.
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2.1 Hindernisse der Privatisierung
Aus Sicht der Treuhandanstalt stellen sich bei der Privatisierung der Unternehmen einen Reihe von Problemen. Wie in nahezu allen Wirtschaftsbereichen der ehemaligen DDR wird die Privatisierung insbesondere im Bereich der Textilindustrie durch die Restitutionsansprüche ehemaliger Eigentümer erschwert. Die auch zu DDR-Zeiten stark mittelständisch strukturierte Textil- und Bekleidungsindustrie ist erst 1972 von der Enteignungspolitik der SED-Regierung betroffen worden. Das bedeutet, daß es heute eine Vielzahl von Alteigentümern gibt, die Anträge auf Reprivatisierung ihres ehemaligen Eigentums gestellt haben. Bei der Treuhandanstalt lagen allein aus dem Bereich der Textilbranche 800 Anträge auf Reprivatisierung vor. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse und langwierige Entscheidungsprozeduren bei dieser Thematik stellen ein Investitionshindernis erster Ordnung dar und blockieren auch mögliche Aktivitäten der Treuhandanstalt zur eigenständigen Sanierung der Betriebe. Von den eingegangenen Restitutionsanträgen im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie sind bisher erst 100 entschieden worden. Von der Treuhandanstalt wird nun sehr wohl hervorgehoben, daß der Aspekt der Sanierung eine bedeutende Rolle im Rahmen ihrer Gesamtaufgabe gespielt hat. Auf der Basis der Unternehmenskonzepte, die alle Unternehmen im ersten Halbjahr 1991 erstellen mußten, wurden zunächst die Kombinate zerlegt und entsprechende Unternehmen bzw. Betriebsstätten neu definiert. So entstanden erst einmal diejenigen Unternehmens- bzw. Betriebseinheiten, die dann entweder privatisiert und/oder saniert werden konnten. Die auch von seiten des Management der Unternehmen vielfach geforderten Investitionen zur Rationalisierung des Produktionsprozesses konnten jedoch von der Treuhandanstalt nur ansatzweise durchgeführt werden, da ein zukunftsträchtiges Unternehmenskonzept, das Aussagen zur Produktpolitik, zum Marketing, zum Vertrieb und zu den Ertragschancen der Unternehmen enthielt, in der Regel nicht vorlag. Die Treuhandanstalt hat vielfach beklagt, daß das Management sich sehr einseitig auf die Umstruk- [Seite der Druckausgabe: 13] turierung des Produktionsprozesses konzentriert und die Markt- bzw. Marketingseite vernachlässigt habe. ("Viele Manager stehen mit dem Gesicht zum Betrieb und mit dem Rücken zum Markt.") Die Treuhandpolitik zur Sanierung und Privatisierung der Unternehmen im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie ist zudem eingebettet in eine weltweite und strukturelle Krise dieser Branche insgesamt. In einer Zeit, in der die Importe stark angestiegen und die Exporte drastisch gesunken sind, ist die Heranführung der Betriebe an den Markt bzw. der Verkauf von sanierungsbedürftigen Unternehmen äußerst schwierig. Die Gesamtkonstellation für ein erfolgreiches Weiterbestehen einer ostdeutschen Textilindustrie ist also vor dem Hintergrund der Strukturkrise der Branche insgesamt und der spezifischen Probleme, die mit der Sanierung und Privatisierung der Unternehmen durch die Treuhandanstalt verbunden sind, äußerst ungünstig. Die Treuhandanstalt hat im In- und Ausland ein aktives Marketing betrieben, um Interessenten für einen Erwerb ostdeutscher Textil- und Bekleidungsunternehmen zu finden. Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Probleme stellt sich aber die Frage, wer in solch einer Situation überhaupt ein Interesse daran haben kann, entsprechende Investitionen zu tätigen oder ganze Betriebe zu übernehmen. Der Konjunktureinbruch der vergangenen Monate verschärft die Probleme zusätzlich - weltweit bestehen Überkapazitäten, die die Wettbewerbsstellung der ostdeutschen Unternehmen noch weiter beeinträchtigen. Darüber hinaus sind diese Unternehmen auch aus folgenden Gründen benachteiligt:
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All diese Faktoren führen dazu, daß für westdeutsche und ausländische Investoren kaum Anreize zur Übernahme ostdeutscher Textilunternehmen bestehen. Dies wird auch durch die niedrige Privatisierungsquote der Treuhandanstalt in dieser Branche bestätigt. Die Privatisierung der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsunternehmen wird noch dadurch erschwert, daß die Treuhand aufgrund negativer Erfahrungen aus der Vergangenheit von einem potentiellen Käufer Arbeitsplatzgarantien und eine bestimmte Investitionssumme verlangen muß. Anfangs hat die Treuhand entsprechenden Zusagen der Investoren vertraut, die dann aber - zumindest in Einzelfällen - nicht gehalten wurden. Heute kann und darf die Treuhandanstalt auf entsprechende Vertragsstrafen (Pönalen) nicht verzichten. Dieses Prinzip widerspricht aber eigentlich den saisonbedingten Schwankungen, denen die oftmals mittelständisch geprägten Unternehmen im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie ausgesetzt sind. Insbesondere bei ausländischen Investoren stoßen Verpflichtungsforderungen im Hinblick auf Investitionen und Arbeitsplätze somit auf großes Unverständnis, was die Verkaufsverhandlungen zusätzlich belastet.
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2.2 Verkaufsargumente der Treuhandanstalt
Für die Textilbranche können jedoch auch einige gute Argumente im Hinblick auf den Produktionsstandort Ostdeutschland vorgebracht werden:
Im Bereich der Bekleidungsindustrie stellt sich die Situation allerdings schwieriger dar. Zwar konnten einige namhafte Konfektionäre gewonnen werden, die sich mit erheblichen Investitionen in Ostdeutschland engagiert haben; diese hochmodernen und kapitalintensiven Unternehmen können jedoch nicht annähernd die Zahl an Arbeitsplätzen bieten, die in den alten Bekleidungsunternehmen aufgegeben werden müssen. Viele Beispiele aus [Seite der Druckausgabe: 16] der Bekleidungsindustrie zeigen jedoch, daß es mit entsprechenden Rationalisierungsmaßnahmen und Investitionen durchaus möglich ist, innerhalb einer relativ kurzen Zeit westdeutsche Produktivitätsniveaus zu erreichen. Um ausländische Investoren anzuziehen, hat die Treuhandanstalt ebenfalls ein aktives Marketing betrieben. Hier ist der Produktionsstandort Ostdeutschland insbesondere im Hinblick auf den sich öffnenden EG-Markt mit seinen 350 Millionen Verbrauchern interessant. Dennoch darf nicht übersehen werden, daß auch die neuen Bundesländer heute schon Hochlohngebiet sind, in dem Standardgarne oder Rohgewebe eigentlich nicht mehr kostendeckend hergestellt werden können. Die eher zurückhaltende Tarifpolitik der Gewerkschaft Textil und Bekleidung hat zwar durchaus dazu beigetragen, Arbeitsplätze zu erhalten; die Zukunft der ostdeutschen Bekleidungsindustrie liegt jedoch einzig und allein im Bereich hochwertiger, spezialisierter Produkte, die umfangreiche Investitionen und einen hohen Kapitaleinsatz erfordern und mit relativ wenigen Arbeitskräften zu bewältigen sind. Die neuen Kollektionen, die bei einer Präsentation der Treuhandanstalt im Oktober 1992 vorgestellt wurden, entsprechen zunehmend westlichen Anforderungen. Gute Voraussetzungen für die Überlebensfähigkeit von Betrieben bestehen auch aufgrund der Mitarbeiterqualifikation und -motivation. Das Management in den noch bestehenden Unternehmen kann ebenfalls z.T. beachtliche Leistungen aufweisen: Um die Unternehmen wettbewerbsfähig zu machen, mußten die leitenden Mitarbeiter ja nicht nur die Produktion rationalisieren und technische und organisatorische Wandlungsprozesse vorantreiben, sondern auch neue Kunden ansprechen und die entsprechenden Vertriebsnetze aufbauen. Von daher sind die Voraussetzungen für die Überlebensfähigkeit bzw. für Kooperationen mit auswärtigen Partnern in einigen Textilunternehmen Ostdeutschlands durchaus gegeben. Darüber hinaus bietet es sich bei vielen Standorten an, in Kooperation mit osteuropäischen Partnern Synergieeffekte durch die Auslagerung arbeitsintensiver Fertigungsprozesse zu realisieren.
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2.3 Privatisierung durch Management-Buy-Out
Die Frage, ob der Management-Buy-Out eine sinnvolle Alternative zum Verkauf der Unternehmen an auswärtige Investoren bzw. zur Liquidation sein kann, wird von der Treuhandanstalt eher zurückhaltend beantwortet. Es dürfe nicht sein, daß als letzter Schritt vor der Liquidation ein Management-Buy-Out erwogen wird, ohne die notwendigen Bedingungen für die Sicherung der Überlebensfähigkeit der Unternehmen hinreichend zu würdigen. Sowohl ein MBO als auch ein Verkauf an auswärtige Investoren kann nur dann erfolgreich sein, wenn das Unternehmen über entsprechende Märkte und Absatzchancen verfügt, ein Produkt anbieten kann, das auf den Märkten nachgefragt wird, und wenn schließlich eine solide Finanzierung der Übernahme gewährleistet ist. Dabei ist insbesondere zu beachten, daß eine derartige Finanzierung nicht nur die Übernahmekosten abdeckt, sondern auch ein solides Polster schafft, mit dem mittel- und langfristig auch die saisonbedingten Nachfrageschwankungen, denen die Textilindustrie in besonderem Maße ausgesetzt ist, aufgefangen werden können. Diese Voraussetzungen für einen MBO sind nur in wenigen Fällen gegeben. Die Skepsis der Treuhandanstalt gegenüber diesem Privatisierungsinstrument im Bereich der Textil- und Bekleidungsindustrie wird auf der einen Seite auch tendenziell bestätigt, da 50 bis 70% der ca. 1.700 Management-Buy-Outs in den neuen Bundesländern als wirtschaftlich gefährdet eingestuft werden müssen. Auf der anderen Seite wird von vielen Kritikern aber auch deutlich gemacht, daß die Treuhandanstalt die MBOs zumindest ansatzweise mit den nötigen Finanzmitteln ausstatten müsse und diese nicht ohne Unterstützung in den Wettbewerb schicken dürfe. Dazu gehört auch, daß das Thema "Altschulden" in die Verhandlungsmasse bei einem Management-Buy-Out aufgenommen wird. Zur Zeit gibt es keine generellen Regelungen oder Konzepte seitens der Treuhandanstalt, wie mit diesem Problem umgegangen werden soll; über die Übernahme bzw. Streichung von Altschulden wird in der Regel in jedem Einzelfall neu verhandelt und entschieden.
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2.4 Forderungen an die Treuhandanstalt
Die Politik der Treuhandanstalt wird von Seiten der Unternehmen und der Gewerkschaften zum Teil heftig kritisiert. Die Suche nach Investoren um jeden Preis bei gleichzeitigen Überkapazitäten und einer tiefgreifenden Strukturkrise in Westdeutschland wird als ein zusätzlicher Grund für die desolate Lage der Branche genannt. Die Sanierungsarbeiten der Treuhandanstalt konzentrierten sich einseitig auf die Entflechtung der Holdings - also auf das "Herausschälen" von sanierungsfähigen Kernen aus den Großunternehmen und Kombinaten - ohne allerdings für diese Einheiten die entsprechenden finanziellen, technischen und personellen Mitteln zur Verfügung zu stellen, die für die Überlebens- und Wettbewerbsfähigkeit notwendig seien. Mit dieser Kritik verbinden sich insbesondere von Seiten der Gewerkschaften verschiedene Forderungen an die Treuhandanstalt, die darauf abzielen, die noch bestehenden Unternehmen zu sichern:
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Zur Zeit befinden sich insgesamt noch etwa zwei Drittel der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsunternehmen im Eigentum der Treuhandanstalt. Da [Seite der Druckausgabe: 20] wohl die Mehrzahl dieser Betriebe kurzfristig nicht privatisiert werden kann, gibt es Überlegungen, zumindest einzelne Unternehmen in eine sog. Management-KG für die Textilindustrie einzubringen. Diese Überlegungen werden insbesondere dann relevant, wenn die ersten Treuhandniederlassungen ihr operatives Geschäft einstellen, was allerdings lediglich für die Standorte gedacht ist, an denen ein Großteil der Arbeit der Treuhandanstalt bereits abgewickelt ist. Die Niederlassungen in Dresden oder in Chemnitz sind von solchen Überlegungen sicher noch nicht betroffen. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Oktober 2000 |