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TEILDOKUMENT:
[Seite der Druckausgabe: 32] 6. Angebote und Möglichkeiten der regionalen Wirtschaftsförderung Für die regionale Wirtschaftsförderung stehen vornehmlich drei Programme zur Verfügung:
Gemeinschaftliches Förderkonzept der EG (GFK) Die EG-Kommission hat am 13. März das Gemeinschaftliche Förderkonzept (GFK) für den Einsatz der EG-Strukturfonds für das Territorium der ehemaligen DDR verabschiedet. Die Finanzmittel werden für Maßnahmen im Rahmen der drei EG-Strukturfonds bereitgestellt: von dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL). Für die Wirtschaftsförderung sind besonders folgende zwei Schwerpunkte des Konzepts von Bedeutung:
Schwerpunkt 1: Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Im Rahmen dieses Schwerpunkts soll die Entwicklung, die Modernisierung und der Ausbau folgender gewerbenaher Infrastrukturen unterstützt werden:
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Schwerpunkt 2: Unterstützung produktiver Investitionen Dieser Förderschwerpunkt zielt darauf ab, die Industrieerzeugung zu erneuern und die Entwicklung von insbesonders "produktionsnahen" Dienstleistungen zu stimulieren. Die Verbesserung der Umweltbedingungen und der technologischen Basis sollen im Rahmen dieses Schwerpunktes eines große Rolle spielen.
Die Fördermaßnahmen sollen Mitte 1991 beginnen; für diesen Zeitpunkt ist auch der Mittelabfluß vorgesehen. Vorgesehen ist für die GFK [Seite der Druckausgabe: 34] im Zeitraum 1991 bis 1993 ein Gesamtbetrag von 1,5 Mrd. ECU (= 3 Mrd. DM).
Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost
Die Bundesregierung hat am 08. März 1991 das "Gemeinschaftswerk Aufschwung-Ost" beschlossen. Es ist auf zwei Jahre angelegt und umfaßt ein zusätzliches finanzielles Gesamtvolumen von 24 Mrd. DM, jeweils 12 Mrd. DM für 1991 und 1992. Ziel dieses Programmes ist die nachhaltige Förderung von Investitionen und Arbeitsplätzen in den neuen Bundesländern. Schwerpunkte sind kommunale Investitionen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Unterstützung privater Unternehmensinvestitionen, regionale Wirtschaftsförderung, Werfthilfen, Umweltschutzmaßnahmen, Wohnungs- und Städtebau sowie Investitionen in den Bereichen Verkehr und Hochschulen. Für die Umsetzung wird vorgeschlagen, in den neuen Bundesländern auf regionaler Ebene unter der Leitung von Landräten bzw. Oberbürgermeistern Aufbaustäbe zur Begleitung aller Maßnahmen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung einzurichten, sofern es nicht bereits vergleichbare Einrichtungen (z.B. Wirtschaftsförderungsgesellschaften) gibt. Aufgabe ist u.a., eine Koordination mit den übrigen Maßnahmen der beruflichen Ausbildung, den öffentlichen Infrastrukturinvestitionen und den regionalpolitischen Förderungsmaßnahmen zu ermöglichen. Auf die Wirtschaftsförderung zielt insbesondere
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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) Ziel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA) ist es, einen interregionalen Ausgleich in den Arbeits- und Lebenschancen herzustellen. Vom Ansatz her wachstumsorientiert, versucht die GA, regionale Investitionstätigkeiten zu stimulieren und die dafür erforderliche Infrastruktur zu verbessern.
Förderbare Vorhaben
Förderbare Vorhaben in diesem Sinne sind nach Abschnitt 2 und 5 des 19. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe:
Förderungsfähige Unternehmen und Förderhöhen Förderbar sind alle gewerblichen Unternehmen im Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbereich, die einen überregionalen Absatz nachweisen können. Die Bedingungen für die Anerkennung eines überregionalen Absatzes sind erfüllt, wenn der Aktionsradius des Unternehmens die 50 km-Grenze erreicht und 50 % des Umsatzes in diesem Rahmen erzielt werden. Nach Auffassung eines Vertreters der Bezirksverwaltungsbehörde Frankfurt erweist sich diese Regelung in der Praxis als problematisch, da Förderungsbedingung und Förderungszielsetzung zueinander im Widerspruch stehen. Im Zentrum der regionalen Wirtschaftsförderung steht die Unterstützung eines sich herausbildenden und entwickelnden Mittelstandes. Gerade aber diese Unternehmen können die Absatzverpflichtung in der Regel nicht erfüllen, da für sie in der Anfangsphase die Etablierung auf dem lokalen Markt Vorrang hat und erst nach und nach eine Öffnung und Hinwendung zur Region erfolgen kann. Im einzelnen sind förderungsfähig:
Besondere Regelungen gelten für den Fremdenverkehr. Ausgeschlossen von der Förderung sind Gaststätten und Pensionen unterhalb einer bestimmten Bettenkapazität (8 Betten). Als förderungsfähig gelten:
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Grundsätzlich gelten folgende Förderhöhen:
Ausgeschlossen von der Förderbarkeit sind Freiberufler und Land-, Forstwirtschafts- und Fischereibetriebe. Weiterhin stehen auf der Negativliste:
Kritiker dieser Liste wenden ein, daß sie zwar mit gutem Grund Branchen- und Unternehmensbereiche benennt, die durch andere Förderprogramme angesprochen werden, aber dennoch notwendige, zeitlich befristete Anschubförderungen wie z. B. für die Baubetriebe unmöglich macht.
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Bewilligungs- und Umsetzungshürden
Als problematisch erweist sich nach Meinung eines Ressortleiters einer Bezirksverwaltungsbehörde die wirtschaftspolitische Arbeitsteilung und Kompetenzzuweisung zwischen den Wirtschaftsinitiativen der Länder und dem "heimlichen Wirtschaftsministerium" Treuhand in Berlin. Das Verhältnis von Zentralität und Dezentralität, also von zentraler Entscheidungsbefugnis und Vor-Ort-Einflußmöglichkeiten kann konstruktiv nur durch Stärkung der kommunalen/regionalen Akteure weiterentwickelt werden. Die Bildung von Beiräten bei den örtlichen Niederlassungen der Treuhand ist ein richtiger Schritt in diese Richtung. Dadurch können Zeitverluste abgebaut, lange Wege verkürzt und Lösungen aufgrund der Problemnähe konkret erarbeitet werden. Dennoch geht immer noch zuviel Energie und Zeit durch Kompetenzschwierigkeiten und Hin- und Hergeschiebe von Verantwortung zwischen den Niederlassungen der Treuhand und der Zentrale verloren. Damit die Mittel effektiv und gezielt eingesetzt werden können, ist eine Beschleunigung der Mittelvergabe dringend geboten, da die haushaltsjahrgebundenen Gelder (Aufschwung-Ost; EG-Mittel) bei Nichtausschöpfung ersatzlos verfallen. Ein gravierendes Hindernis für Investitionen bildet die oft ungeklärte Eigentumsfrage. Solange Kommunen nicht in der Lage sind, im Rahmen ihrer Wirtschaftsförderungsanstrengungen für ansiedlungswillige Unternehmen rechtsgültig abgesicherte Gewerbegebiete auszuweisen, können keine Investitionsentscheidungen getroffen und somit auch keine finanziellen Zuschüsse beantragt und bewilligt werden. Hier müssen Prioritäten zugunsten der Investitionsförderung gesetzt und praktische Interimslösungen gefunden werden. Dennoch lassen sich vorzeigbare Ergebnisse vorweisen: Innerhalb von 3 Monaten konnten in der Region Frankfurt/Oder 33 Förderanträge im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe bewilligt werden. Das damit verbundene Investitionsvolumen von 63,4 Mio. DM soll für die Schaffung und Erhaltung von 825 Arbeitsplätzen genutzt werden. Aus der Gemeinschaftsaufgabe wurden dafür 13,9 Mio. DM als Investitionszuschüsse zur Verfügung gestellt. © Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | Juli 1999 |