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TITEL/INHALT

Chronologie der deutschen Gewerkschaftsbewegung von den Anfängen bis 1918 / Von Dieter Schuster. Mit einem Vorw. von Rüdiger Zimmermann und Registern von Hubert Woltering. - Bonn : Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung, 1999

Stichtag:
18./24. August 1907

Der Internationale Sozialisten-Kongreß in Stuttgart. Der Kongreß verpflichtet nach lebhafter Diskussion die sozialistischen Parteien, mit allen Kräften gegen die Rüstungen zu kämpfen und die Jugend der Arbeiterklasse im Geiste der Völkerverbrüderung und des Sozialismus zu erziehen. Die Internationale sei jedoch außerstande, die in den verschiedenen Ländern naturgemäß verschiedenen, der Zeit und dem Ort entsprechenden Aktionen der Arbeiterklasse gegen den Militarismus in starre Formen zu bannen.
Die kapitalistische Kolonialpolitik wird scharf verurteilt. Die große Mehrheit des Kongresses erklärt:
"Partei und Gewerkschaften haben im Emanzipationskampfe des Proletariats gleich wichtige Aufgaben zu erfüllen. Jede der beiden Organisationen hat ein durch ihre Natur bestimmtes eigentümliches Gebiet, auf dem sie ihre Aktion vollständig selbständig zu bestimmen hat.
Es gibt auch ein beiden Organisationen gemeinsames Kampfgebiet, auf dem nur durch einmütiges Zusammenwirken von Partei und Gewerkschaften ein Erfolg erzielt werden kann. Der Kampf des Proletariats werde um so erfolgreicher sein, je inniger die Beziehungen zwischen Partei und Gewerkschaften sind, wobei die Einheitlichkeit der Gewerkschaftsorganisation aber nie außer acht gelassen werden dürfe. Die Gewerkschaften sollen sich in ihren Aktionen von sozialistischem Geist leiten lassen, daß sie nicht ausschließlich ihre Tätigkeit auf der Sorge für berufsgenossenschaftliche Interessen aufbauen, sondern auch die Partei in ihren Aktionen moralisch fördern und unterstützen und sich mit ihr gemeinsam verständigen sollen. Der Kongreß ist der Ansicht, daß die Gewerkschaften um so erfolgreicher den Kampf gegen die Ausbeutung und Unterdrückung zu führen vermögen, je einheitlicher ihre Organisation ist.
Der Kongreß erblicke in der Ein- und Auswanderung der Arbeiter untrennbare Erscheinungen des Kapitalismus, deren Folgen nicht durch ökonomische oder politische Maßnahmen beseitigt werden können, vor allem nicht durch Beschränkung der Freizügigkeit und Ausschluß fremder Rassen. Dagegen habe die organisierte Arbeiterschaft sehr wohl die Pflicht, sich gegen den Massenimport unorganisierter Arbeiter zu wehren und die Ein- und Ausfuhr von Streikbrechern zu hindern. Für Einwanderungsländer wird das Verbot der Ein- und Ausfuhr von Kontraktarbeitern, gesetzlicher Arbeiterschutz, Abschaffung aller Aufenthaltsbeschränkungen und Naturalisationserschwerungen für bestimmte Nationen oder Rassen und für die Gewerkschaften Freizügigkeit nach Maßgabe internationaler Vereinbarungen, sowie Förderung der Gewerkschaften in den Auswanderungsländern gefordert."



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