FES HOME MAIL SEARCH HELP NEW
[DIGITALE BIBLIOTHEK DER FES]
TITELINFO / UEBERSICHT



TEILDOKUMENT:




Axel Gerntke:
Zu den Aufgaben aktiver Arbeitsmarktpolitik und deren Rolle bei der (Re-)lntegration von Geringqualifizierten in den Arbeitsmarkt



[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 103]


Page Top

1. Vorbemerkung

Angesichts kontinuierlich wachsender Arbeitslosigkeit (im Jahr 1996 ist im Durchschnitt bereits die Grenze von vier Millionen registrierter Arbeitsloser überschritten worden) und einem damit einhergehenden Rückgang der Beschäftigten stellt sich die Frage nach einer umfassenden Beschäftigungspolitik in neuer Schärfe.

Neben den ökonomischen und sozialpolitischen Folgen der Arbeitslosigkeit wächst sie sich zu einem gesellschaftspolitischen Problem ersten Ranges aus, welches die politische Demokratie weiter zu destabilisieren droht.

Im Rahmen eines beschäftigungspolitischen Gesamtkonzeptes nimmt die Positionierung für den Bereich der Arbeitsmarktpolitik einen wichtigen Stellenwert ein. Zum einen, weil offensichtlich ist, daß über lange Zeit Maßnahmen, die ausschließlich den privaten Sektor betreffen, unzureichend sein werden um die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Zum zweiten ist eine Positionierung aber auch geboten, da die Bundesregierung und die Koalition durch die Verabschiedung des Arbeitsförderungsreformgesetzes (AFRG) unmittelbar in den politischen Prozeß eingegriffen und das Thema Arbeitsmarktpolitik in die politische Auseinandersetzung gestellt hat. Zum dritten besteht auch innerhalb der Sozialdemokratie weiterer Klärungsbedarf, in welche Richtung Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt werden soll. Letztlich muß die Frage entschieden werden, ob Arbeitsmarktpolitik ein Beitrag zur Verfestigung des Niedriglohnsektors in der Bundesrepublik Deutschland leisten soll, oder aber, ob Arbeitsmarktpolitik der Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze zu tariflich geregelten Bedingungen dienen soll.

Hier läßt sich auch die Funktion der Arbeitsmarktpolitik für die (Re-)lntegration der Geringqualifizierten in den regulären Arbeitsmarkt einordnen. Ungelernte tragen nach wie vor das höchste Risiko arbeitslos zu werden. Von

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 104]

den Ende September 1996 gemeldeten Arbeitslosen (in den alten Bundesländern) hatten 1,27 Mio. keine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) belief sich die Arbeitslosenquote für Personen ohne beruflichen Abschluß (auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen, ohne Auszubildende) im Jahr 1995 auf 20% gegenüber einer Insgesamtquote von 8,2%.

Page Top

2. Das Konzept der Koalition

Die Koalition läßt sich in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik von den Leitmaximen Deregulierung, Individualisierung und Flexibilisierung leiten. Diesen Maximen liegt ein neoliberales Leitbild zugrunde, nach dem die "Ware Arbeitskraft" wie jede andere Ware im Kapitalismus behandelt werden soll. Durch Absenkung der Lohnkosten und der sogenannten Lohnnebenkosten soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden.

Als praktisches Vorbild wird die Entwicklung in den USA genommen, ohne allerdings die sozialen Folgen für die Menschen zu bewerten. Das dortige Anwachsen der Beschäftigungsverhältnisse geht (im Durchschnitt) mit Lohnsenkungen, schärferer Lohnspreizung und weiterer Deregulierung der Arbeitsverhältnisse einher. Oftmals müssen Zweit- und Drittbeschäftigungen (die einen hohen Anteil des Beschäftigungszuwachses ausmachen) in Anspruch genommen werden, um überhaupt den bisherigen Lebensstandard aufrecht erhalten zu können. Ferner arbeitet eine Vielzahl von Personen in Armut.

Zudem ist die verdeckte Arbeitslosigkeit in den Vereinigten Staaten noch wesentlich höher, als dies in der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist. Zum einen stehen in den USA noch weniger von Arbeitslosigkeit Betroffene im Leistungsbezug, so daß sich bei mangelnder Vermittlungsaussicht eine Vielzahl überhaupt nicht mehr arbeitslos meldet. Zum anderen stellt allein die hohe Quote arbeitsfähiger Männer in den Gefängnissen eine nicht zu vernachlässigende "Entlastung" der US-Arbeitsmarktstatistik dar; 1992 befanden sich 1,3 Mio. Amerikaner in den Gefängnissen (vgl. IAB-Kurzbericht Nr. 1 vom 14.02.1997, S. 7). Dies ist bezogen auf die jeweilige Gesamtbevölkerung zehn mal so viel wie in der Bundesrepublik. Mithin ist das reale Beschäftigungswachstum in den Vereinigten Staaten erheblich geringer, als das Wachstum der Beschäftigungsverhältnisse.

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 105]

Mit der skizzierten Entwicklung geht einher, daß das Wirtschaftswachstum in den USA über lange Zeit trotz der angeblich positiven Lage auf dem Arbeitsmarkt (nur) dem der Bundesrepublik entsprach. Dieses erklärt sich neben der Tatsache, daß das Beschäftigungsvolumen nicht in dem Maße, wie die Arbeitsverhältnisse angewachsen ist, dadurch, daß die Produktivitätsentwicklung erheblich unter der in der Bundesrepublik liegt.

Allerdings ist nicht zu verkennen, daß in den Vereinigten Staaten die Arbeitslosenquote der Geringqualifizierten nicht so exorbitant über der durchschnittlichen Arbeitslosenquote liegt und daß die Verweildauer in Arbeitslosigkeit kürzer als in der Bundesrepublik ist. - Dies ist eine logische Folge der Politik, die bewußt darauf setzt, niedrig qualifizierte Arbeitsplätze, insbesondere im Dienstleistungsbereich, für Niedriglöhne auszuweiten. Fraglich bleibt allerdings, ob eine solche Ausweitung, die es Geringqualifizierten ermöglicht (und sie faktisch gleichzeitig dazu verpflichtet), unter den vergleichbaren deutschen Sozialleistungssätzen einer Arbeit nachzugehen, gesellschaftspolitisch erstrebenswert ist.

Gleichwohl entspricht der vorgelegte AFRG-Entwurf der US-amerikanischen "Working poor-Logik" und ist durch die bereits aufgeführten Leitmaximen konservativ-liberaler Wirtschafts- und Sozialpolitik geprägt.

Das bisherige Arbeitsförderungsrecht hatte - bei aller Kritik der Instrumente - immer noch zur Grundlage, das Arbeitskräftepotential an die Arbeitsmarktentwicklung anzupassen und auch Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder erst zu einen späteren Zeitpunkt eintreten zu lassen. In engen Grenzen bestand sogar der Anspruch, einen Beitrag zur Strukturpolitik zu leisten. Dieser Anspruch wird nunmehr aus ordnungspolitischen Gründen aufgegeben. Der Arbeitsmarktpolitik kommt im Konzept der Koalition nur noch eine gewisse individualpsychologische Funktion zu, indem sie die Betroffenen ruhig stellt, ohne aber die Arbeitslosigkeit effektiv zu bekämpfen. Dabei wird der Umfang der aktiven Arbeitsmarktpolitik einerseits durch restriktivere gesetzliche Regelungen, andererseits durch Reduktion der Finanzgrundlagen drastisch zusammengeschmolzen. Geht es nach dem Willen der Koalition, dient Arbeitsmarktpolitik künftig der Deregulierung des zweiten und im nächsten Schritt auch des ersten Arbeitsmarktes einschließlich der Schaffung/Festigung eines (ggf. tarifwidrigen) Niedriglohnsektors.

In diese Richtung weisen auch die im AFRG und im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) enthaltenen Möglichkeiten der Subventionierung von Niedriglöhnen.

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 106]

Beispielhaft zu nennen sind hier:

  • Arbeitnehmerhilfe zur Subventionierung von Billigarbeit für Alhi–Empfänger
    Durch die hier vorgesehenen "Lohnkostenzuschüsse" müssen Arbeiten, die selbst nach der geplanten (verschärften) Zumutbarkeitsregelung ohne "Zuschuß" nicht "zumutbar" wären, angenommen werden. Ansonsten droht eine Sperrzeit.
  • Lohnkostenzuschüsse nach § 249 h/242 s AFG und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (künftig Strukturanpassungsmaßnahmen)
    Solche Zuschüsse können nur in voller Höhe gezahlt werden, wenn die vergleichbaren Flächentarife derzeit um 10%, künftig um 20% unterschritten werden.
  • § 219 Abs. 2 AFRG
    Hierdurch ist eine erhöhte Förderung bei abgesenkten Einstiegstarifen vorgesehen, d.h. unter(normal-)tarifliche Niedriglöhne werden besonders gefördert.
  • § 19 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. i.V.m. Abs. 3 BSHG
    Durch das Bundessozialhilfegesetz ist bereits jetzt die Möglichkeit vorgesehen, im Rahmen von sozialrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen eine untertarifliche Niedriglohnbezahlung durch Sozialhilfemittel zu subventionieren.
  • Verschärfung des Lohnabstandsgebotes sowie Verschärfung der Sanktionen bei Ablehnung "nicht zumutbarer Arbeit" von SozialhilfebezieherInnen und künftig von Arbeitslosengeld-/Arbeitslosenhilfe-BezieherInnen
    Im Zusammenhang mit den zuvor benannten Maßnahmen wirkt die Verschärfung der Zumutbarkeit ebenfalls stabilisierend auf den Niedriglohnsektor. Neben Subventionen (Zuckerbrot) wird hier das Prinzip Peitsche (Zumutbarkeit) zur Anwendung gebracht. Insbesondere den Geringqualifizierten wird hiermit ein Bärendienst erwiesen. Durch die Maßnahmen wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt, die ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt noch weiter verschlechtern.

Die genannten Maßnahmen zielen insgesamt darauf, einen Niedriglohnsektor weiter zu etablieren. Dabei geht es vorgeblich um die Ausweitung des

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 107]

Dienstleistungssektors, faktisch um schlecht bezahlte Dienstleistungstätigkeiten.

Ein solcher Weg ist aus sozialpolitischer Sicht nicht nur ungerecht, sondern auch ökonomisch kontraproduktiv:

Unter den bisherigen Bedingungen ist künftig mit dem Wegfall von Millionen geringqualifizierten Arbeitsplätzen zu rechnen (Prognos). Einen solchen Bereich durch staatliche Subventionen künstlich am Leben erhalten zu wollen, ist aus wirtschaftspolitischer Sicht - selbst gemessen an den Zielstellungen der Bundesregierung - unsinnig. Zum einen können hierdurch keine konkurrenzfähigen Produkte auf dem Weltmarkt realisiert werden, weil hierdurch die Produktivkraftentwicklung (Rationalisierungspeitsche) behindert wird. Auch ergibt sich durch die Subventionierung eines solchen Niedriglohnsektors kein strukturpolitischer Anstoß, da der "Markt" offensichtlich nicht über die erforderliche gesamtwirtschaftliche Rationalität verfügt; anzumerken ist weiterhin, daß ein solches Konzept auch im Widerspruch zu "marktwirtschaftlichem Handeln" steht, da eine entsprechende Subventionierung eines Niedriglohnsektors eben nicht marktkonform ist.

Aber auch aus sozialpolitischer und gesellschaftspolitischer Sicht sind solche Konzeptionen mehr als problematisch. Die Verfestigung eines Niedriglohnsektors führt zu mehr Druck auf den "ersten Arbeitsmarkt" und damit zu gespaltenen Belegschaften, abgesenkten Löhnen und Gehältern und zu einer Zerstörung der Tariflandschaft. Die hierdurch entstehenden Ausfälle bei Steuer- und Beitragseinnahmen sind immens. Ferner wird die Binnennachfrage nach Konsumgütern- ein zentrales Problem der bundesdeutschen Wirtschaft - weiter eingeschränkt. Dies kann - wie die Vergangenheit zeigte - auch nicht durch Exporte kompensiert werden. Ein weiterer Abbau von Arbeitsplätzen ist hierdurch vorprogrammiert.

Page Top

3. Die Alternative



3.1. Grundlegende Zielsetzungen

Das Ziel der Vollbeschäftigung muß nach wie vor auch Maßstab zur Bewertung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen darstellen. Die Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit muß nach wie vor im Mittelpunkt der Politik stehen.

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 108]

Erwerbsarbeit ist nach wie vor die Grundlage der Wertschöpfung und des materiellen und sozialen Wohlstandes in der Gesellschaft.

Ein erster Schritt bestünde in der Halbierung der registrierten Massenarbeitslosigkeit bis zum Jahr 2000.

Unterschiedliche Studien (IAB, WSI) gehen zu Recht davon aus, daß dieses Ziel durch entsprechende Maßnahmen realisierbar ist. Dabei muß die Arbeitsmarktpolitik als ein Bestandteil eines beschäftigungspolitischen Gesamtkonzeptes (u.a. Arbeitszeitverkürzung, Stärkung der Massenkaufkraft, Ausweitung des Forschungs- und Entwicklungsbereiches, Senkung der Leitzinsen, Durchsetzung einer sozial verträglichen ökologischen Steuerreform, Stärkung des öffentlichen Sektors) gedacht werden.

Es geht allerdings um eine "Vollbeschäftigung neuen Typs". Das Ziel der Vollbeschäftigung kann nicht mehr ausschließlich an der Schaffung bedingungslosen quantitativen Wachstums orientiert sein, vielmehr muß es um die Schaffung neuer, gesellschaftlich nützlicher, sozial verträglicher und ökologisch sinnvoller Erwerbsarbeit gehen, die auch in wesentlich höherem Maße den Bereich gesellschaftlicher Reproduktion umfaßt und somit auch Frauen die Möglichkeit gibt, sich am Erwerbsleben zu beteiligen.

Offensichtlich ist, daß allein über den privaten Beschäftigungssektor unter den Bedingungen des Marktes eine Ausweitung des Arbeitsvolumens nicht im gebotenen Umfang möglich ist. Klassische Arbeitsmarktpolitik hat bisher in erster Linie am Arbeitskräftepotential angesetzt und war hauptsächlich darauf ausgerichtet, Menschen aus bestimmten, von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Gruppen, in den Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren. Diese Zielsetzung muß bestehen bleiben, sie löst aber nicht das Problem des sinkenden Beschäftigungsvolumens und der immer größer klaffenden Arbeitsplatzlücke.

3.2. Anforderungen an die künftige Arbeitsmarktpolitik

Eine moderne Arbeitsmarktpolitik muß künftig über ihre bisherigen Zielsetzungen hinaus, nicht nur durch die Stärkung der Binnennachfrage, einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und zur Erhöhung des Arbeitsvolumens leisten.

Sie muß einen Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung realisieren. Dieser Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung muß dadurch gekennzeich-

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 109]

net sein, daß er den oben genannten Kriterien (vgl. "neuer Typ von Vollbeschäftigung") entspricht. Er ist nur eingeschränkt den Bedingungen des Marktes unterworfen und beinhaltet die Möglichkeit im Produktions- und Dienstleistungsbereich den Erfordernissen der gesellschaftlichen Nützlichkeit zu entsprechen sowie für Personen Arbeit zu schaffen, die mittelfristig nicht (mehr) im privaten Sektor beschäftigt werden können. Eine solche Konzeption beinhaltet auch eine niedrigere Gewichtung der Brückenfunktion hin zum "ersten Arbeitsmarkt". Selbst bei Reduktion der bestehenden Massenarbeitslosigkeit ist offensichtlich, daß für einen längeren Zeitraum arbeitsmarktpolitische Problemgruppen - z.B. die Geringqualifizierten - nicht umfassend Beschäftigung im "ersten Arbeitsmarkt" finden. Das heißt aber nicht, daß der Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung zu einem Arbeitsmarkt zweiter Klasse verkommen darf.

Vielmehr sind folgende Kriterien unumgänglich:

- Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik

Um dem Anspruch der Einbeziehung arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen gerecht zu werden, dürfen sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) nicht auf die (bisherigen) LeistungsbezieherInnen beschränken. Eine Einbeziehung von SozialhilfeempfängerInnen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik und eine Ausstattung mit eigenen Ansprüchen auf Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik ist erforderlich. Gerade unter denjenigen Arbeitslosen, die keine Leistungen der BA erhalten dürfte das durchschnittliche Qualifikationsniveau relativ gering liegen. Ihre Betreuung durch die BA erleichtert die Arbeitsmarktpolitik aus einem Guß und ermöglicht im Rahmen eines individuellen Gesamtkonzeptes die Erstellung von Förderplänen und Durchführung abgestimmter Maßnahmen. Dies erfordert u.a. sowohl eine (beitragspflichtige) Einbeziehung der geringfügig Beschäftigen in die Arbeitslosenversicherung, als auch eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

- Ausweitung der Maßnahmefelder

Bisher bezogen sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen auf spezielle Tätigkeitsfelder (z.B. § 249 h: Umwelt, soziale Dienste, Jugendhilfe). Die Maßnahmefelder müßten auf zusätzliche Bereiche (vgl. "Vollbeschäftigung

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 110]

neuen Typs") ausgeweitet werden. Voraussetzung ist allerdings, daß sämtliche hier aufgeführten Kriterien eingehalten werden, da ansonsten die Gefahr besteht, reguläre Beschäftigung von einem zweitklassigen Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung abzulösen.

Dem könnte entgegengehalten werden, daß dies zur Verzerrung von Wettbewerbsbedingungen führt. Eine solche Verzerrung ist aber hinzunehmen. Im Gegensatz zu sonstiger Subventionierung von Großunternehmen, die ebenfalls zu Wettbewerbsverzerrungen führt, dient eine solche Ausweitung der Schaffung von Arbeit, von ökologischen und sozialverträglichen Waren und Dienstleistungen. Sie ist vergleichsweise "preiswert", weil sie, sofern in erster Linie gemeinnützige bzw. öffentliche Träger gefördert werden (was zu fordern ist), nicht privatwirtschaftliche Gewinne mitfinanzieren muß. Zudem ist die Realisierung der angestrebten Ziele in einem Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung wesentlich einfacher kontrollierbar.

Die Praxis zeigt überdies, daß, zumindest bezogen auf die bisherigen Tätigkeitsbereiche, oftmals auf regionaler Ebene eine Verständigung mit den Kammern möglich ist, welche Maßnahmen arbeitsmarktpolitisch gefördert werden sollen und welche dem regulären Arbeitsmarkt überlassen bleiben. Nicht zuletzt deswegen erfordert ein solches Vorgehen weiterhin die

- Verknüpfung der Arbeitsmarktpolitik mit regionaler Strukturpolitik

um z.B. bei der Schaffung von Infrastrukturmaßnahmen nicht an den Bedürfnissen der in der Region Betroffenen vorbei zu produzieren (Dies beinhaltet u.a. auch eine Verknüpfung der Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit sonstigen Maßnahmen zur regionalen Strukturverbesserung und institutionalisierter Zusammenarbeit der regionalen Akteurinnen und Akteure.)

- Wahrung der Tarifautonomie und ausschließliche Anwendung des Arbeitsrechtes

Insbesondere die Förderbedingungen dürfen nicht so formuliert sein, daß ein untertariflicher oder Niedrigtarifsektor entsteht. Bereits die Anwendung der bestehenden Flächentarife würde bei Langzeitarbeitslosen im Regelfall zu einer niedrigeren Entlohnung (z.B. durch tarifliche Kriterien wie "Länge

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 111]

der Betriebszugehörigkeit", Nichtvereinbarung von Akkord, aber auch durch die "Eingruppierung" selbst; zudem aber auch durch das "Fehlen übertariflicher Zulagen" und durch in einigen Tarifbereichen bestehende "Einstiegslöhne") führen. Überdies ist ein so schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie weder bei einem auf Wertschöpfung ausgerichteten Tätigkeitssektor noch in Sektoren, in denen keine Wertschöpfung stattfindet legitimierbar. Der Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung darf nicht zu einem Bereich minderen Rechtes verkommen, in dem faktisch die Handlungsmöglichkeiten der Gewerkschaften beschränkt und die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften durch sozialrechtliche Machtmittel der BA ersetzt werden.

- Beitrag zur Wertschöpfung

Ein Sektor öffentlich geförderter Beschäftigung muß einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten und Möglichkeiten der Wiederverwendung von erwirtschafteten Eigenmitteln bekommen. Dies erfordert, daß arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nicht nur auf einzelne - prinzipiell nicht marktgängige - Tätigkeitsfelder beschränkt werden dürfen. Vielmehr kann die Subventionierung dieses Sektors einen Beitrag dazu leisten, bisher wegen ihres Preises nicht marktgängige Produkte, die aber gesellschaftlich erforderlich sind (z.B. Ausbau des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, Programme zur ökologischen Energieerzeugung, Abfallvermeidung und -wiederverwertung, Ausbau des betrieblichen Arbeitsschutzes, Pflegedienste, Erziehung), im Markt zu verankern. Dies erfordert u.a. eine

- Ausweitung des Finanzvolumens für aktive Arbeitsmarktpolitik

Neben der Schaffung von ökologischer und sozialverträglicher Arbeit führt eine quantitative Ausweitung aktiver Arbeitsmarktpolitik (u.a. durch regelgebundene Bundeszuschüsse und einem gesetzlich fixierten Vorrang aktiver gegenüber passiver Leistungen sowie eine angemessene Co-Finanzierung) zu einer erheblichen Entlastung der Haushalte und Sozialkassen. Die Refinanzierungsquote aktiver Maßnahmen liegt bereits heute - je nach Maßnahme unterschiedlich - nach Berechnungen des IAB bei bis zu 90%. Diese Maßnahmen führen zu zusätzlicher Wertschöpfung (die noch gar nicht Bestandteil dieser Berechnungen ist) und zur Entlastung der Kommunen durch geringere Ausgaben u.a. für (ergänzende) Sozialhilfe. Sie stabili-

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 112]

sieren gleichzeitig das Lohn- und Gehaltsniveau und leisten damit einen unschätzbaren Beitrag zur Konsolidierung der Staatsfinanzen.

3.3. Anforderungen an (Weiter-)Qualifizierung

Aus präventiver Sicht ist bereits auf die Notwendigkeit einer qualifizierten Erstausbildung hinzuweisen. Die nach wie vor bestehende Ausbildungsplatzlücke verdeutlicht, daß allein durch unverbindliche Versprechungen der Kammern und allgemeine Kanzler-Appelle die Ausbildungsmisere nicht in den Griff zu bekommen ist. Vielmehr muß es darum gehen, die langjährige gewerkschaftliche Forderung "Wer nicht ausbildet, muß zahlen!" zu realisieren. Dies ist notwendig, um zum einen das materielle Interesse der Unternehmen zu wecken, ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung zur beruflichen Ausbildung der Jugend nachzukommen und zum zweiten evtl. dennoch notwendige Mittel für überbetriebliche Ausbildung zu sichern.

Ferner kommt der lebenslangen (Weiter-)Bildung ein höherer Stellenwert zu. Die Änderungen im AFRG bilden hierfür allerdings wenig Anknüpfungspunkte. Dadurch, daß Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen künftig keine neuen Anwartschaften auf Arbeitslosengeld begründen und es sich nur noch um Ermessensleistungen der BA handelt, werden Motivation und Durchführbarkeit erheblich eingeschränkt. Insbesondere durch die drastische Reduzierung des Bundeszuschusses zur BA wird der Umfang der Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen nicht mehr durch die gesellschaftlichen Anforderungen, sondern durch die fiskalischen Zwänge festgesetzt.

Spielräume bestehen nur noch im Rahmen von Kurzarbeit und Qualifizierung, ggf. unter Einbeziehung von Sozialplanzuschüssen. Diese Maßnahmen dürften allerdings nicht primär Geringqualifizierte treffen.

3.4. Anforderungen an die Arbeitsmarktpolitik bei der Unterstützung weiterer Arbeitszeitverkürzung

Es ist bereits deutlich geworden, daß allein durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen die immense Beschäftigungslücke nicht geschlossen werden kann. Gleichzeitig ist eine allgemeine Beschäftigungspolitik notwendig, um auch Geringqualifizierte wieder in das Arbeitsleben (re-)integrieren zu kön-

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 113]

nen. Neben den klassischen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, unter Einschluß der Entwicklung eines öffentlich geforderten Beschäftigungssektors, käme auch die Unterstützung weiterer Arbeitszeitverkürzung durch die Bundesanstalt für Arbeit in Betracht. Weitere Arbeitszeitverkürzung ist zwar in erster Linie eine tarifpolitische Aufgabe. Gleichwohl würde die Umverteilung des Arbeitsvolumens auch zu erheblichen Entlastungseffekten bei der Bundesanstalt für Arbeit führen. Insoweit wäre es nur recht und billig, wenn die Bundesanstalt für Arbeit hier auch unterstützend eingreifen könnte.

Unter Berücksichtigung der bisherigen gesetzlichen Lage wäre an eine generelle Unterstützung von arbeitszeitverkürzenden Maßnahmen nicht zu denken. Die bisherigen Instrumente lassen lediglich die Unterstützung spezieller arbeitsmarktpolitischer Problemgruppen - z.B. bei Langzeitarbeitslosen - zu. Der bisher bestehende Zuschnitt der Instrumente ist allerdings zu überdenken, da er lediglich auf eine kurzfristige Kosten-/Nutzen-Rechnung setzt und die mittelbaren Entlastungswirkungen für den Arbeitsmarkt nicht in die Prinzipien der ökonomischen Anreizung mit einbezieht. Geht man beispielsweise - wie die Tarifvertragsparteien - davon aus, daß Arbeitszeitverkürzung im Höchstfall zur Hälfte zu zusätzlichen Rationalisierungseffekten führt, wäre zumindest die Hälfte der vorgenommenen tariflichen Arbeitszeitverkürzung beschäftigungswirksam; entweder in der Hinsicht, daß neue Arbeitsplätze geschaffen werden, oder aber zumindest in der Hinsicht, daß keine weiteren (oder zumindest weniger, als ohne Arbeitszeitverkürzung) Entlassungen vorgenommen werden. Die hierdurch entstehenden Einsparungen könnten als Zuschuß für diejenigen Unternehmen, die bereit sind, weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzung durchzuführen, verwendet werden. Etwaige Umgehung durch zusätzliche Überstunden müßten selbstverständlich durch entsprechende Reduzierung der Zuschüsse unterbunden werden.

3.5. Fazit

Die Arbeitsmarktpolitik steht vor der Alternative, ob sie einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur entsprechenden Qualifizierung der Arbeitskräfte leisten will, oder ob sie sich für die weitere Deregulierung der Arbeitsverhältnisse für die Schaffung bzw. Festigung eines Niedriglohnsektors mißbrauchen läßt.

[Seitenzählung analog zur Druck-Ausgabe: Seite 114]

Selbst wenn die vorgestellte Konzeption kurzfristig zu Mehrausgaben im Bereich der Arbeitsmarktpolitik führt, rechnet sich dies sowohl finanz- als auch gesellschaftspolitisch.

Demgegenüber führt die Subventionierung eines Niedriglohnsektors insgesamt zu mehr Druck auf dem Arbeitsmarkt und erleichtert repressive Konzeptionen, wie sie z.B. im Bereich der Zumutbarkeit im durch die Koalition verabschiedeten AFRG enthalten sind. Dies führt langfristig zu einer Absenkung des Lohnniveaus mit der Konsequenz, geringerer Binnennachfrage, geringerer Einnahmen in Steuer- und Sozialkassen und letztlich mehr Arbeitslosigkeit.


© Friedrich Ebert Stiftung | technical support | net edition fes-library | März 1999

Previous Page TOC Next Page