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schaftlichen Folgen in Deutschland bislang kein Thema einer breiten öffentlichen Diskussion. Dieses Defizit wirkt sich nachteilig nicht nur auf die Akzeptanz der neuen IuK-Systeme, sondern auf die Innovationsbereitschaft unserer Gesellschaft insgesamt aus.
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Konzentrationskontrolle, wobei das Bundeskartellamt von den Ländern auch mit entscheidungsvorbereitenden Prüfungsfunktionen betraut werden könnte.
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Entsprechend diesen unterschiedlichen Aufgabenstellungen sollten zwei selbstständige, jedoch eng miteinander verknüpfte Gremien gebildet werden: ein Wissenschaftlicher Beirat mit Experten aus den relevanten Fachrichtungen sowie ein Gesellschaftlicher Beirat (Medienrat) aus möglichst kompetenten, angesehenen Repräsentanten der maßgeblichen gesellschaftlichen Bereiche und Gruppen. Die Mitglieder beider Gremien werden vom Kommunikationsrat berufen.