FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM). Bezeichnung für betriebliche Maßnahmen, mit deren Hilfe im Rahmen der sozialist. Rationalisierung ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für Forschung und Entwicklung oder Investitionen nur mit betriebseigenen Ressourcen die Arbeitsabläufe effektiver gestaltet, die Arbeitsbedingungen verbessert und/oder die Produkte und Verfahren weiterentwickelt werden konnten.
In den 70er und 80er Jahren zählte es zu den Aufgaben des FDGB und seiner betrieblichen Gliederungen, im Rahmen der eigenen Produktionspropaganda und bei der Plandiskussion unter den Beschäftigten intensiv für TOM zu werben. Parallel zu dem von der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) mit der Betriebsleitung zu vereinbarenden Betriebskollektivvertrag (BKV) wurden alljährlich auch TOM ausgearbeitet, im sog. TOM-Plan zusammengefasst und als fester Bestandteil des Planteils Neue Technik (s. Plan Neue Technik) bzw. Wissenschaft und Technik in den Betriebsplan aufgenommen. Von den Beschäftigten wurde der tatsächliche Nutzen der TOM nur gering eingestuft, nicht zuletzt weil dabei häufig hochqualifiziertes Personal für Improvisationen eingespannt wurde, um den Mangel von Investitionsmitteln für durchaus bereits verfügbare technisch ausgereifte Lösungen auszugleichen.
F.S.