FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Staatssekretariat für Arbeit und Löhne. Beim Ministerrat der DDR angesiedelte oberste staatliche Behörde zur Lenkung der Arbeits-, Lohn- und Sozialpolitik, die in dieser Form zwischen 1972-89 bestand.
Das S.f.A.u.L. ging am 9.8.1972 aus dem Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne hervor, welches seinerseits am 12.12.1965 durch Umbenennung des Staatlichen Komitees für Arbeit und Löhne entstanden war; dieses wiederum hatte seine Tätigkeit am 1.7.1958 aufgenommen und war im Zusammenhang mit der Auflösung des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung auf der Grundlage des „Gesetzes über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der DDR“ vom 11.2.1958 gebildet worden.
Zu den wichtigsten Aufgaben des S.f.A.u.L. - wie schon seiner institutionellen „Vorläufer“ - zählte es, die Versorgung der Wirtschaftszweige mit Arbeitskräften sicherzustellen und gleichzeitig über die Entwicklung der Löhne und das Wachstum der Arbeitsproduktivität zu wachen. Hinzu kam die Aufgabe, die im Rahmen der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik ausgeweiteten sozialpolit. Maßnahmen der Regierung zu koordinieren. Außerdem hatte das S.f.A.u.L. an der Vorbereitung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung mitzuwirken, sollte für eine einheitliche Anwendung der arbeitsrechtlichen Normen sorgen und die wissenschaftliche Forschungstätigkeit auf dem Gebiet der Arbeitsökonomik, des Arbeitsschutzes und des Arbeitsrechts koordinieren. Zu diesem Zweck unterhielt das S.f.A.u.L. in Dresden zwei Forschungsinstitute, das „Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS)“ und das „Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA)“, die sich u.a. der Erforschung Wissenschaftlicher Arbeitsorganisation (WAO) widmeten.
Die Leitung des S.f.A.u.L. arbeitete eng mit der Spitze des FDGB zusammen, dessen Vorschläge und Hinweise bei der eigenen Tätigkeit laut Statut generell beachtet werden sollten. Besonders galt dies für die gemeinsame Festlegung von Grundsätzen für den Inhalt und den Abschluss von Rahmenkollektivverträgen (RKV) und Betriebskollektivverträgen (BKV). Wolfgang Beyreuther, der 1977-89 als Staatssekretär an der Spitze des S.f.A.u.L. stand, war zuvor selbst mehrere Jahre stellvertretender Vorsitzender des FDGB gewesen.
F.S.