FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Staatliches Komitee für Arbeit und Löhne. Beim Ministerrat der DDR angesiedelte oberste staatliche Behörde zur Lenkung der Arbeits-, Lohn- und Sozialpolitik, die 1958 gegründet wurde, 1965 in ein Staatliches Amt umbenannt und 1972 zum Staatssekretariat für Arbeit und Löhne erhoben wurde.
F.S.