FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Staatliches Amt für Arbeit und Löhne. Beim Ministerrat der DDR angesiedelte oberste staatliche Behörde zur Lenkung der Arbeits-, Lohn- und Sozialpolitik, die 1965 aus dem 1958 gegründeten Staatlichen Komitee für Arbeit und Löhne hervorging und 1972 zum Staatssekretariat für Arbeit und Löhne erhoben wurde.
F.S.