FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Rechtsschutz. R. setzt ein R.-Bedürfnis voraus. Nach dem Zivilrecht der DDR lag ein R.-Bedürfnis dann vor, wenn es ein berechtigtes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung gab. Lag in der gleichen Streitsache bereits eine solche Entscheidung vor oder war diese auf einfacherem Wege durchzusetzen, wurde ein rechtliches Bedürfnis auf eine neue Klage nicht anerkannt. So konnte ein Berechtigter nach dem Beschluss einer Konfliktkommission nicht auf die Zahlung eines darin festgelegten Betrages klagen, weil dieser Anspruch durch einen Antrag auf Erklärung der Vollstreckbarkeit des Beschlusses beim Kreisgericht zu erreichen war.
Der FDGB gewährte seinen Mitgliedern R. im Wesentlichen beim Arbeitsrecht, beim Sozialrecht und beim Versicherungsrecht. Der von den BGL ausgeübte R. diente über den konkreten Fall hinaus auch der Erziehung der FDGB-Mitglieder zur Einhaltung der Arbeitsdisziplin, der Arbeitsschutz- und weiterer arbeitsrechtlicher Bestimmungen. Eine wesentliche Form dieses Schutzes bestand in der gewerkschaftlichen Rechtsberatung. Hierzu waren nach einem Beschluss des BuV vom 24.4.1971 Rechtsberatungsstellen zu bilden, die kostenlose Rechtsauskunft erteilten. Sie waren bei den Rechtskommissionen der Kreisvorstände des FDGB angesiedelt. Auch die Rechtskommissionen der BGL in Großbetrieben gewährten den Mitgliedern R. bei den Gerichten. Ergänzt wurde diese Schutzfunktion durch die systemat. Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen. Zudem hatte die BGL bei fast allen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen der Betriebsleitung ein Mitwirkungsrecht, auch bei der Änderung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Für die unmittelbar im Verkehr tätigen Gewerkschaftsmitglieder (Fahrzeugführer) richtete der FDGB die fakultative Rechtsschutz- und Unterstützungsorganisation „FAKULTA“ ein. Diese sollte durch Aufklärung und Schulung prophylakt. wirken. Bei Unfällen und Havarien im Verkehrswesen gewährte sie R. und Familienunterstützung. Die „FAKULTA“ knüpfte damit an einer Tradition an, die in Deutschland 1928 mit der Gründung einer Automobil-Schutz AG ins Leben gerufen worden war.
Insgesamt vereinten die R.-Maßnahmen des FDGB vorbeugende, erzieher. und sozial sichernde Funktionen. Rechtsuchende wurden beraten und unterstützt.
P.H.