FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Gew. Handel, Banken und Versicherungn der DDR (HBV/DDR, 1990).
Organisationsbereich: Beschäftigte im Einzel-, Groß- und Außenhandel und Handelstransport einschließlich zugeordneter Dienstleistungs- und Bildungseinrichtungen, in Banken, Sparkassen und Versicherungen, außerdem Beschäftigte in der Wohnungswirtschaft, dem Tourismus und dem Computerservice sowie in Vereinigungen und Parteien, die bisher der Gew. Öffentliche Dienste (ÖD) angehört hatten. Letztere waren auf der ZDK der Gew. ÖD am 8./9.6.1990 aus dieser Gewerkschaft ausgegliedert worden.
Organisationsentwicklung: Am 23.6.1990 beschloss die Gew. Handel, Nahrung und Genuss, sich zum 30.6.1990 aufzulösen. Entsprechend der Struktur im DGB sollten zwei neue Gewerkschaften entstehen, die Gew. HBV/DDR und die Gew. Nahrung, Genuss, Gaststätten der DDR (Gew. NGG/DDR). Die Mitglieder der Gew. Handel, Nahrung und Genuss wurden aufgefordert, sich entsprechend ihrer jeweiligen Branchenzugehörigkeit den neuen Gewerkschaften anzuschließen.
Von den rund 950 000 Mitgl. der Gew. Handel, Nahrung und Genuss (Stand vom 1.1.1990) entfielen ca. 70% auf den Org.-Bereich der neuen Gew. HBV/DDR. Diese wurde als Neugründung angesehen, so dass eine Neuaufnahme der Mitglieder erfolgte. Dagegen wurde es als Ziel angesehen, dass die neue Gewerkschaft automat. in die HBV/DGB hineinwachsen sollte.
Am 23./24.6.1990 fand in Bernau der Gründungskongress der neuen Gew. HBV/DDR statt. 1. Vors. wurde der bisherige Vors. der Gew. ÖD, Joachim Wegrad, Stellv. wurden Edeltraud Rogée und Günter Rose.
Die Gew. HBV/DDR sah sich in der Rechtsnachfolge der Gew. Handel, Nahrung und Genuss als Mitgl. des Gewerkschaftlichen Dachverbandes FDGB. Zugleich legte die Satzung fest, dass der Gewerkschaftsrat alle zur Herstellung der Gewerkschaftseinheit notwendigen Beschlüsse fassen könne. Soweit regelungsnotwendige Teilbestände in dieser Satzung nicht geregelt seien, sei nach den entsprechenden Bestimmungen der Satzung der Gew. HBV/BRD zu verfahren. Die Mitgliedschaft in der Gew. HBV/DDR ging nach Maßgabe entsprechender Satzungsänderungen der Gew. HBV im DGB in deren Mitgliedschaft über.
Mit den Beschlüssen des 1. ao. Gewerkschaftstages der Gew. HBV der BRD am 29./30.10.1990 erfolgte der Übertritt der Mitglieder der Gew. HBV der DDR. Die Gew. HBV/DDR wurde zum 1.11.1990 aufgelöst, ihre Rechtsnachfolge trat die Gew. HBV der BRD an. Zum Zeitpunkt der Fusion hatte die Gew. HBV/DDR etwa 170 000 Mitglieder.
K.K.