FDGB-Lexikon, Berlin 2009


Arbeiterversorgung. Die A. bildete ein wichtiges Segment der betrieblichen Sozialpolitik. Zur A. gehörten das Werkküchenessen zu den Hauptmahlzeiten, die Pausenverpflegung, die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen in mittleren und größeren Betrieben sowie auf Großbaustellen. Diese Betriebe hatten für die A. Werkrestaurants bzw. Speiseräume bereitzustellen, um mindestens eine vollwertige warme Hauptmahlzeit anbieten zu können. Für die Zwischenverpflegung und Erfrischungen gab es in wachsender Zahl Kantinen oder Verkaufsautomaten. Vielfach erfolgte die Pausenversorgung am Arbeitsplatz oder in dessen Nähe auch durch mobile Verkaufseinrichtungen. Eine Rationalisierung der A. zum Zweck der Vermeidung von Arbeitszeitverlusten blieb nur mäßig erfolgreich.
Zur besseren Belieferung mit Gemüse und Fleisch schlossen Betriebe oft Verträge mit benachbarten LPG ab. Vereinbarungen der Betriebe mit dem staatlichen Handel ermöglichten in vielen Fällen die Einrichtung von Betriebsverkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs und knappe Konsumgüter. Es gab auch Absprachen mit Produktionsgenossenschaften des Dienstleistungsgewerbes, um Betriebsangehörigen einen besseren Zugang zu Reparaturen und anderen Handwerksleistungen zu verschaffen. Wirtschaftlich besonders wichtige Betriebe (Schwerpunktbetriebe) wurden bevorzugt mit Erzeugnissen beliefert, die im öffentlichen Handel rar waren (z.B. Südfrüchte, Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Autos).
Das System der A. war in der SBZ besonders durch den SMAD-Befehl 234 vom 9.10.1947, der Leistungsanreize durch bessere Versorgung vorsah, gefördert worden. In der DDR war die A. auch arbeitsrechtlich geregelt. Konkrete Maßnahmen wurden im jährlich abzuschließenden BKV festgelegt. Kleine Betriebe konnten, soweit dies praktisch möglich war, durch die Werkküchen größerer Betriebe mitversorgt werden. Mancherorts übernahmen auch kommunale Großküchen die Verpflegung.
In den 70er und 80er Jahren richtete man die A. besonders auf den Bedarf des Mehrschichtbetriebes aus. Die Versorgung von Schichtarbeitern erlangte absolute Priorität. Daneben bestand immer die Absicht, erwerbstätige Frauen von der Hausarbeit zu entlasten. In Betrieben mit eigener Werkküche beteiligten sich in der zweiten Hälfte der 80er Jahre rund 75% der Belegschaft am Werkküchenessen. Die Preise wurden durch Zuschüsse der Betriebe niedrig gehalten.
P.H.