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Die Wohnungs- und Städtebaupolitik der Zukunft wird zu einer Querschnittsaufgabe. Sie muss mit allen wichtigen Politikbereichen und gesellschaftlichen Herausforderungen vernetzt und verknüpft
werden.


Die Wohnungs- und Städtebaupolitik muss in Zukunft stärker als zuvor die Wirtschafts-, Verkehrs-, Sozial-, Kultur-, Umwelt- und Gesellschaftspolitik, ihre Veränderungen und Abhängigkeiten zu den jeweils anderen Politikfeldern berücksichtigen. Was wir brauchen, sind integrierte und in Durchführungsschritte gegliederte Stadtentwicklungskonzepte, bei denen alle Politikbereiche angemessen berücksichtigt und bereits in ihrer Entwicklung einer realistischen Einschätzung und Prognose unterzogen werden. Dabei müssen alle Durchführungsschritte die ökologische, die ökonomische und die soziale Nachhaltigkeit ausdrücklich und zu jedem Zeitpunkt berücksichtigen. Ziel und Mittelpunkt unserer Anstrengungen ist die Soziale Stadt, bei der die Wohnbevölkerung in den Städten und Gemeinden und ihrer Region stets auch ein angemessenes Angebot an Arbeitsplätzen vorfindet. Die Wohnung folgt der Arbeit und nicht umgekehrt.

Zu den ökonomischen, sozialen, gesellschaftlichen und ökologischen Dimensionen gehören beispielhaft:

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(1) Die ökonomische Dimension

Die ökonomische Dimension spiegelt sich in den Investitionen und den damit verbundenen Wachstums- und Beschäftigungsimpulsen. Bei einem Eingriff oder der Änderung von Rahmenbedingungen sollte diese Dimension nie aus dem Auge verloren werden; denn allein die wohnungswirtschaftlichen Bruttoanlageinvestitionen bewegen sich jährlich

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in einer Größenordnung von rd. 138 Mrd. Euro. Das ist ein Drittel aller jährlichen Anlageninvestitionen der deutschen Volkswirtschaft.

Im Zusammenhang mit der ökonomischen und finanzwirtschaftlichen Dimension gibt es immer wieder Debatten über die Höhe des Subventionsvolumens für das Wohnungswesen. Dabei werden zum Teil abenteuerlich hohe Zahlen in die Welt gesetzt, um allein durch die angebliche Höhe der Subventionen Einschnitte und Kürzungen zu fordern

Tatsache ist, dass nach dem letzten Subventionsbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2001 die Subventionen für das Wohnungswesen im Jahr 2000 bei rd. 16 Mrd. Euro lagen. Diese Zahl umfasst die Finanzhilfen des Bundes, der Länder sowie Steuervergünstigungen. Nicht enthalten sind steuerliche Verluste aus Vermietung und Verpachtung, die vom Bundesfinanzministerium gegenwärtig auf ca. 6 Mrd. Euro geschätzt werden und die systematisch auch nicht dazugehören. Der Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkunftsarten ist deshalb auch im Subventionsbericht weder dem Wohnungsbau noch anderen Wirtschaftsbereichen als Subvention zugerechnet. Selbst wenn man dieses Argument nicht berücksichtigt, müssten mindestens Teile des Verlustausgleiches auch dem gewerblichen Sektor zugeordnet werden. Überzogene und verzerrende Abschreibungsmöglichkeiten sind inzwischen abgeschafft bzw. gekürzt worden. Dazu zählen u. a. das Fördergebietsgesetz, die Begrenzung der Verlustverrechnung zwischen den Einkunftsarten und die Absenkung der degressiven AfA. Zusammen mit weiteren Maßnahmen ergab dies Einsparungen von deutlich über 5 Mrd. Euro pro Jahr. Öffentliche Förderungen in einer vertretbaren Höhe werden auch in Zukunft erforderlich sein, um die soziale Dimension des Wohnens und die Aufgaben des Stadtumbaus erfüllen zu können. Die Förderinstrumente müssen auf diese Ziele hin überprüft und optimiert werden.

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(2) Die soziale und gesellschaftliche Dimension

Die soziale und gesellschaftliche Dimension zeigt sich in der dauerhaft gesicherten Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum und in der sozialen Balance von Stadtquartieren und Städten. Gleichzeitig sollen sich die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Stadt integriert und sicher fühlen.

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Instrumente dazu sind das Programm Soziale Stadt, die in einen städtebaulichen Rahmen gestellte neue soziale Wohnraumförderung und das Wohngeld.

Das Wohngeld ist auf Initiative der Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern, nachdem 10 Jahre nichts passiert war, in der jetzigen Legislaturperiode angepasst und erhöht worden.

Das Wohngeld wird auch in Zukunft unter sozialen Gesichtspunkten eine herausragende Rolle spielen müssen. Es sollte daher neben strukturellen Verbesserungen regelmäßig und gesichert an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst werden. Nur dann sichern wir die notwendige finanzielle Hilfe für die Menschen, die sich am Markt aus eigener Kraft eine Wohnung nicht leisten können.

In die Kategorie des Sozialen gehört auch der soziale Wohnungsbau. Er hat Großartiges geleistet und ist durch die Bundesregierung in einer gemeinsamen Initiative mit den Ländern zur sozialen Wohnraumförderung weiter entwickelt worden. Die soziale Wohnraumförderung wird auf den Bestand ausgedehnt. Dabei können die Instrumente je nach Problemlage flexibler und effizienter eingesetzt werden und die Förderung - ob Mietwohnung oder selbstgenutztes Wohneigentum - wird stärker an städtebauliche Kriterien gebunden.

Zur Reform des sozialen Wohnungsbaues – und das gilt zunehmend für alle Förderinstrumente – gehört auch die Teilmarktorientierung. Förderung sollte sich künftig stärker an den Besonderheiten und damit an den sehr unterschiedlichen Herausforderungen der Städte und Gemeinden in den Wohnsiedlungen orientieren. Dabei muss den Kommunen ein möglichst großer Gestaltungsspielraum gegeben werden.

Zur gesellschaftlichen Dimension gehört vor allem das Programm „Soziale Stadt„. Sein integrierter Ansatz muss fortgeführt werden. Es muss gekoppelt werden mit anderen Programmen und finanziellen Hilfen, die den Menschen in den Städten und Gemeinden und ihren Wohnquartieren gelten. Zudem muss es konsequent darauf ausgerichtet sein, den sozialen Frieden zu bewahren oder wieder herzustellen. Über die Partizipation fördert es die soziale Kompetenz und die Eigeninitiative der Bewohnerinnen und Bewohner und stärkt die Identifikation mit dem Lebensmittelpunkt.

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(3) Die städtebauliche und ökologische Dimension

Nach wie vor sind Städte Zentren gesellschaftlicher Entwicklung. Ihre Nutzungsvielfalt im Neben- und Miteinander von Wohnen, Arbeiten, Freizeit, ihr architektonischer Reichtum, ihre kulturelle Attraktivität, die kurzen Wege und ihre soziale Kraft bieten die Plattform für bürgerschaftliches Engagement, Kontakte, politische Willensbildung, für wirtschaftliche Dynamik und Beschäftigung, für ökologische Effizienz, für gesellschaftliche Integration und für persönliche Freiheit, Toleranz, Solidarität und kulturelle Vielfalt.

Das alles macht Urbanität aus, und damit die Lebensqualität, die viele sich wünschen! Aber: wir müssen die Stadtqualität immer wieder neu definieren, weiterentwickeln und aktualisieren.

Unsere Städte haben zum Teil erhebliche Probleme: Zentralitätsverluste, soziale Segregation, Zersiedelung an den Rändern und Umweltprobleme sowie ihre schwindende Finanzkraft.

Mit einer neu zu orientierenden Städtebaupolitik, mit Programmen wie Soziale Stadt, Stadtumbau Ost oder Stadtumbau West (hier gibt es bereits erste Ansätze im experimentellen Wohnungs- und Städtebau) sowie mit der Umsetzung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, müssen Instrumente und Ziele auf diese Probleme hin überprüft und neugefasst werden. Die Belebung der Innenstädte und die Stärkung des urban verdichteten Wohnens wird nicht allein durch wohnungs- und Städtebaupolitik erreicht. Natürlich muss auf Bodenmanagement gesetzt werden, also auf die neue Nutzung von Konversionsflächen und den Umbau von Beständen.

Hinzu kommen aber Strategien der innerstädtischen Mobilität, der energetischen Sanierung, der Attraktivitätssteigerung für Familien beim Wohnen und im öffentlichen Raum, einer Qualitätsoffensive bei der Baukultur und bei der Funktionsstärkung von Innenstädten.

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Die Wohnungs-und Städtebaupolitik der Bundesregierung hat konsequent und erfolgreich Reformen verwirklicht, die den grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen


Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode damit begonnen, die grundsätzlichen Veränderungen aus dem sozialen und ökonomischen Wandel in die Wohnungs- und Städtebaupolitik zu übertragen.

Die wichtigsten Maßnahmen und Gesetze sind beispielhaft:

  • gesamtdeutsche Wohngeldreform,
  • Mietrechtsreform,
  • Reform des sozialen Wohnungsbaus und damit erstmals gesetzliche Rahmenbedingungen für das soziale Wohnen und die erforderliche Modernisierung der Wohnungsbestände,
  • Stärkung der Kinderkomponente beim selbstgenutzten Wohneigentum,
  • Entnahmemodell bei der Riester-Rente für die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums,
  • Stadtumbauprogramm Ost in Höhe von mehreren Mrd. Euro sowie erste Forschungsvorhaben zum Stadtumbau West,
  • Programme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) wie Wohnraum-Modernisierungsprogramm, C02-Minderungsprogramm, Gebäudesanierungsprogramm, Wohneigentumsprogramm,
  • Energieeinsparverordnung.

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